mein hardcore/punk label mit online shop "Blackheart Inc."

  • Danke für deine Anregungen aber ein Impressum ist laut HGB für jeden Kaufmann ab eingetragener GbR Pflicht.


    Dieses Label ist ein DIY-Label (kein Profitgedanke) ohne Registereintrag und hat daher auch keine Impressums-pflicht.
    Und eine Homepage haben wir garnicht sondern nur eine Facebookpage welche man nicht überarbeiten kann und einen Tumblr Blog welcher bescheiden ist wie wir es selber und der Online Shop ist ein kostenloses Angebot von Vendder.com welches für unsere Ansprüche bereits optimiert ist.


    mit überarbeiten is da nix aber es besteht eigentlich auch kein Bedarf wie ich finde :)


    aber vielleicht hast du genauere Vorschläge, dann bin ich offen für konstruktive Kritik =)


    lg Christian

  • hi,


    cooler shop, nett das ihr auch münchner bands vertreibt :). Nen Impressum würde ich trotzdem dazuschreiben, diy hin oder her, das wirkt einfach professioneller und man hat gewissheit mit wem man sich unterhält.

    Lies die FAQ und benutze die Suchfunktion!

  • Du brauchst eine Anbieterkennzeichnung, wenn das Angebot nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.


    Nicht das HGB, welches übrigens grundsätzlich gerade nicht für BGB-Gesellschaften (GbR) gilt, ist ausschlaggebend, sondern der RStV.
    Schau mal in § 55. § 5 TMG dürfte ebenfalls lesenswert sein, und zwar vor Eröffnung eines Webshops. Edit: Gleiches gilt z.B. für § 355 BGB.


    Eile ist geboten, der Abmahnungs-Gegenstandswert beim Shop wird sich im Bereich 10.000 bis 50.000 EUR bewegen, diese Tatsache dürfte den Bedarf wecken. Dass hier in der Öffentlichkeit u.a. Wettbewerber, Anwälte, Ordnungs- und Finanzbehörden mitlesen, sollte bekannt sein.


    Mit dem Berater, der anderes rät, würde ich einmal ein ernstes Wort reden.

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  • Eile ist geboten, der Abmahnungs-Gegenstandswert beim Shop wird sich im Bereich 10.000 bis 50.000 EUR bewegen, diese Tatsache dürfte den Bedarf wecken. Dass hier in der Öffentlichkeit u.a. Wettbewerber, Anwälte, Ordnungs- und Finanzbehörden mitlesen, sollte bekannt sein.


    Ich bereit schon mal nen Schreiben vor :)

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  • Jürgen K: Wo ein Wille, da ein Weg.. ;)


    an den schmuddligen Michael: Nimm unsere Anmerkungen doch bitte auf und füge ein Impressum hinzu. Wir sind die Netten, es gibt aber auch Leute, die dir wirklich Post schicken, das sind dann die Bösen.
    Und je nach Gesellschaftsart deiner Unternehmung kann der Spaß nicht nur den wirtschaftlichen Selbstmord darstellen.

  • na dann klagt mal los =)


    Hallo,


    ich kann Zeugnissprache lesen.
    Das da heißt auf Deutsch: Ihr könnt so viel klagen, wie ihr wollt, ihr bekommt sowieso kein Geld, denn wir sind alle pleite und haben das beim GV schon ev. ;)


    Wo ein Wille, da ein Weg


    Wenn der motivierte Anwalt der Weg ist, sehe ich das auch, ansonsten kenne ich tatsächlich ungefähr zwei oder drei Laien, die richtig was auf der Pfanne haben, aber einer davon hat es dann doch professionell gemacht, der andere ist tatsächlich nicht vom Fach, aber ein scharfes Schwert, der Bursche. Ansonsten kenne ich unzählige Laien, die ganz feste daran glauben, wie es eigentlich sein müsste und wie es eigentlich gehen müsste, gegen die hat sich einfach nur die Staatsmacht oder die Welt verschworen, ganz sicher, denn es muss ja so sein.


    Ist auch egal.
    Ein echter Punker braucht keinen Laden, wo man bestellen kann, der klaut das Zeug direkt. ;)


    So, bin dann mal weg ...


    Grüße
    Jürgen


    PS
    :P

  • Nichts zu danken, Schmuddelmann.


    Auch, wenn es dir persönlich egal ist: DIY-angeeignetes Unwissen á la "eingetragene GbR" sollte halt berichtigt werden; man will ja als Forum keinen gefährlichen Dummfug verbreiten, auch wenn es sich um eins der bekanntesten Problemfelder im Internet handelt.

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  • sollte nicht arrogant oder überheblich rüberkommen.
    das war mir jetzt nur ein bisschen zu viel Mischung aus Panik-mache und Drohung.
    Wenn ihr alle Anwälte seid dann könnt ihr euch meine Unerfahrenheit ja zu nutze machen, wär doch ne saucoole aktion :thumbup:


    also laut TMG §5 (ich bin kein Anwalt, ich habs gegoogelt) fehlt auf meiner onlineshop-seite Name und Anschrift. Alles andere trifft auf uns nicht zu.
    Damit habe ich mich auf juristisches Glatteis begeben und ich bin froh, dass ihr mich darauf hingewiesen habt.Vielen Dank :)
    ich werd das die nächsten Tage mal hinzufügen.


    Jedenfalls sagt der Klinsmann....der hat dann aber auch nich nochmal angerufen!


    Worum es ja eigentlich gehen sollte....sind jemandem die saucoolen Beanies aufgefallen? steh ich total drauf! ^^


    beste

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