Mal eine juristische Frage

  • trommla ich kratze mal mein eingerostetes wissen vom Privatrechtschein zusammen:


    Kaufvertrag entsteht durch Angebot und Annahme.


    Fristigkeit: Angebot gilt als abgegeben wenn unter normalen umständen mit zugang zu rechnen ist. Gleiches gilt für die annahme.


    Invitatio ad offerendum: ist eine Aufforderung ein Angebot abzugeben. Typischerweise die Artikel im Schaufenster/onlineshop. Dies sind keine Angebote, sondern der interessent
    geht in den laden und legt den Artikel auf die Ladentheke. Erst dann erfolgt das angebot: ich kunde biete dir Verkäufer an die ware zum preis auf dem Preisschild zu kaufen(=angebot = willenserklärung). *geld hinschieb*. Der Verkäufer kassiert ohne weiter zu fragen( =annahme des Angebots =willenserklärung).


    Wenn ein Mitglied hier also dinge anbietet ist das erstmal eine invitatio ad offerendum. Erst wenn jemand sagt "will haben", dann besteht ein Angebot.



    In deinem fall ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. Das mitglied hat dir den preis genannt und du hast das angebot quasi abgelehnt, weil du noch nach infos über die beschaffenheit der ware gefragt hast. Du hast dann ein neues angebot abgegeben nachdem du die relevanten infos bekommen hast. dieses angebot bezieht sich aber auf einen neune kenntnisstand/Sachlage. Du hast also wie auf einem türkischen basar das alte angebot abgeleht durch die Abgabe eines neuen angebotes.
    Dieses hat der Verkäufer nicht angenommen.
    Die frau ist hier imho irrelevant solange nicht in irgendeiner weise ihre zustimmung notwendig ist....wie es bei eheleuten aussieht kann ich aber nicht genau beurteilen.



    Es ist also kein kaufvertrag entstanden.

  • daher interessiert mich Eure Einschätzung, vor allem die der Juristen hier.

    Ach Leute, wen wollt Ihr denn mit Eurer Überheblichkeit eigentlich beeindrucken?

    War doch nur eine normale Frage, kann man da nicht auch überwiegend normale Antworten erhalten?

    Sorry. Juristen können nicht anders, wobei die Überheblichkeit nicht gewollt ist, sondern einfach in der Sache selbst liegt.


    Schon Shakespeare gelangte daher dunnemals zu der Ansicht:


    "The first thing we should do: let's kill all the lawyers !

    See

    "Pommes/currywurst hat einfach seine eigenen Gesetze."
    (c) by frint / 2008


    "Es macht so viel Spaß, ein Mann zu sein, das können sich Frauen gar nicht
    vorstellen!" (c) by Lippe / 2006

  • Na, na, na, Seelanne ...


    Ein bißchen zu starker Tobak, meiner Meinung nach: auf Seite 1 wird noch nach den Juristen gerufen und auf Seite 2 dieses Thread schon deren Tod herbeige...
    Auch im Spaß hört da bei mir der Spaß auf - selbst wenn's "nur" ein Zitat aus der Theaterwelt ist. Sorry.


    R.

  • jetzt sei mal nicht so zimperlich .....................
    Zitate Teil 2: "Wenn ich es ertragen kann, kannst du es auch ertragen".


    Der Wechsel von Herbeirufen bis zum Todwünschen ist im übrigen ganz gängig in der Praxis. Menschen sind so.


    See

    "Pommes/currywurst hat einfach seine eigenen Gesetze."
    (c) by frint / 2008


    "Es macht so viel Spaß, ein Mann zu sein, das können sich Frauen gar nicht
    vorstellen!" (c) by Lippe / 2006

  • Sorry. Juristen können nicht anders, wobei die Überheblichkeit nicht gewollt ist, sondern einfach in der Sache selbst liegt.


    Schon Shakespeare gelangte daher dunnemals zu der Ansicht:


    "The first thing we should do: let's kill all the lawyers !

    See


    Ich sehe dasanders. Überheblichkeit ist ein schlechter Charakterzug und entspringt niemals der Natur der Sache. Die meisten (wirklich hochqualifizierte) Juristen, mit denen ich jeden Tag zu tun habe, haben diesen Charakterzug nicht an sich, auch wenn - zugegebenermaßen slten - eine spaßhaft gemeinte Äußerung, welche manchmal so interpretiert werden könnte, in die ein oder andere Richtung fällt. Es sind meisten die Leute, die es nicht wirklich draufhaben, die einen auf dicke Hose machen... Das Phänomen ist aber vielerorts in allen Gesellschaftsschichten zu finden.


    Zu deiner letzten Aussage: Da bin ich ja froh, dass die Volksmeinung zur Zeit eher in Richtung: "Zuerst tötet alle Bänker" geht ;)

  • Hallo liebe Drummerkollegen und Proberaumbevölkerer!


    Ich schließe mich diesem Thread mal mit einer weiteren juristischen Frage an, da die Startfrage ja abgehakt scheint.


    Ich habe den Mietvertrag von meinem Proberaum am 14. Oktober zum 30. November hin gekündigt. Das Mietverhältnis endet am 30. November. Mein Vermieter hat mir im Voraus zu meiner schriftlichen Kündigung per e-Mail bestätigt, dass die Kündigung zum Ende November gültig würde.


    Heute Nachmittag traf ich den Herrn vor meinem Proberaum an, als ich gerade auf dem Weg nach Hause war und er sich um das Heizungssystem des Hauses kümmerte.
    Er sagte mir, dass es (wörtlich) "die übliche Handhabung" sei, dass der Vormieter zur Mitte des Monats den Raum verlässt, damit sich um Nachmieter gekümmert werden kann. Aus Gründen, die ich hier vorerst nicht ausbreiten will, gewährte er mir Zeit bis zum 20. November.


    Was ist von besagter "üblicher Handhabung" zu halten?! Gibt es bei Proberäumen diesbezüglich einen Unterschied zu normalen Wohnräumen? Über letztere weiß ich mittlerweile sicher, dass ich Anspruch auf den Raum bis zum Ende des Nutzungsverhältnisses habe. Ich habe die Miete für den kompletten November termingerecht bezahlt! Eine Kaution in Höhe einer vollen Monatsmiete erhoffe ich sehnlichst zurück, wenn ich aus dem Vertrag raus bin!


    Bitte um Meinungen und Rat. Danke!

  • Aus dem Bauch heraus:
    Du zahlst Miete für bis einschließlich 30.November, also bist du auch bis zu diesem Tag der Besitzer und brauchst den Vermieter nicht reinlassen. Ab 00:00 musst du quasi raus sein, bis dahin nicht.

    "Man muss das Grundgesetz vor seinen Vätern schützen und die Verfassung vor ihren Schützern."
    "Der Faschismus ist eine Spielart der freien Marktwirtschaft."
    Wolfgang Neuss

  • Wie gesagt, das Mietverhältnis endet dann am 30.11.. Dein Vermieter hat da eine ziemlich abenteuerlich anmutende Meinung. Ein Recht hat er schon gar nicht darauf, die Räume vorher zu betreten.
    Natürlich solltest Du ihm die Möglichkeit eröffnen, mit möglichen Nachmietern die Räume einzusehen (Du möchtest schließlich bei der Abrechnung über die Kaution auch nicht schikaniert werden).
    Und ohne Dich vorher zu fragen, dürfte er die Räume bis zum 30.11. auch nicht betreten.


    Gruß - R.

  • Bitte um Meinungen und Rat. Danke!


    Einen Rat kann ich leider nicht geben, aber eine Meinung habe ich:
    Warum sollte es bei Vermietungen von Proberäumen anders sein als bei Vermietungen von Wohnungen?
    Wenn Ihr Euch darauf geeinigt hättet, dass das Mietverhältnis bis zum 15. des Monats endet, dann wäre es etwas anderes. (War z.B. bei mir mal so.) Aber das Mietverhältnis geht ja bis zum Ende des Monats... 8|


    Edit: Wenn er nun sagt, dass es üblich sei das Mietverhältnis zur Mitte des Monats enden zu lassen (Laut Email hat er die Kündigung zum ENDE des Monats aber schon bestätigt.), dann sollte er natürlich für den Monat November auch nur die halbe Miete berechnen, ist ja klar!

  • Ich bin zwar kein Rechtsverdreher, vielleicht maximal ein halber, und versuch hier mal eine einigermaßen hilfreiche Antwort zu geben.


    Dein Vermieter beruft sich auf "Üblichkeiten", sogenannte "Handelsüblichkeiten" (sog. Usancen) gelten zwischen Kaufleuten (bei B2B-Verträgen, Buisness-To-Buisness-Verträgen, also Verträgen zwischen Kaufleuten, Unternehmer, etc.).


    Ich nehme mal an, Du bist kein Unternehmer, sondern Privatperson, also sind diese Üblichkeiten sowieso mal dahin.


    Bei Privatpersonen gilt an oberster Stelle der Konsumentenschutz, und Usancen gibt es nicht. Punkt.


    Der Vertrag gilt bis 30., also gilt der 30., wenn er verlangt, dass Du am 15. rausgeht, dann kommst Du ihn ja gerne entgegen, und verkürzt Du den Vertrag bis 15., selbstverständlich gegen eine demensprechende Mietreduktion um eine halbe Monatsmiete *ironie*


    ...


    Ich glaub, ich muss nicht mehr sagen, ... alles Klar?


    LG

  • Aus Gründen, die ich hier vorerst nicht ausbreiten will, gewährte er mir Zeit bis zum 20. November.


    Hallo,


    genau solche (geheimen) Überraschungen im Sachverhalt können jeden Rat (ob nun als solcher ansonsten richtig, falsch oder halbwahr) ad absurdum führen.


    Was es mit der vorgegebenen Üblichkeit auf sich haben soll, ist mir schleierhaft. Ich kenne allerdings die Gegebenheiten vor Ort nicht, vielleicht zieht man sich da auch die Hose mit der Beißzange an.


    Räumung der Bude und Betreten durch den Vermieter sind aber auch zwei paar Schuhe, die so ganz verschieden sind. Das wird hier offenbar auch schon munter verrührt, so dass es gerinnt.


    Nebenbei: besser als das ganze Geschwätz wäre mal a) ein Blick in den Mietvertrag und anschließend b) ein Blick ins Gesetz. Wenn das dann noch nicht erhellt, würde ich mir c) einen Kommentar kaufen.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Ich glaube, ich muss noch mehr trinken.

  • Hallo,


    danke für die Antworten! Diese haben mir nochmal zusätzliche (wenn auch gesetzlich haltlose) Rückendeckung gegeben, um dem Vermieter nochmals entgegen zu treten. Das war das Hauptanliegen in meiner Frage.


    Vertraglich/rechtlich war mir die Situation soweit völlig klar. Ich wollte eben nur unter Proberaumerfahrenen nach der "üblichen Handhabung" fragen. Also ggf. auch leicht abseits von Recht und Ordnung. ;)


    Die Situation hat sich mitlerweile geklärt. :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von R_S_W ()

  • Also ggf. auch leicht abseits von Recht und Ordnung.


    Hallo,


    verstehe.


    Also bei uns (in der Bronx of Frankfurt) ist es üblich, wenn so ein Komiker kommt, das er eine peinliche Aufklärung erhellt, das wirkt nachhaltig und ist ggf. etwas abseits von law and order oder jedenfalls etwas retro style.


    Viel Spaß!


    Grüße
    [Name ist der Redaktion bekannt]


    PS
    Gesetzlich haltlose Rückendeckung machen wir doch gerne.


    PPS
    Der IP-Inhaber distanziert sich von dem ganzen Quatsch.

  • Ein Recht hat er schon gar nicht darauf, die Räume vorher zu betreten.


    Mit Zustimmung des Mieters darf der Vermieter ( =Besitzer des Raunmes) die Örtlichkeiten jederzeit betreten. Der Mieter muss schwerwiegende Gründe haben, dies dem Vermieter zu untersagen.


    @see: Seit Donnerstag wissen wir, es war nicht Shakespeare.... Emmerich sei dank

  • Mit Zustimmung des Mieters darf der Vermieter ( =Besitzer des Raunmes) die Örtlichkeiten jederzeit betreten. Der Mieter muss schwerwiegende Gründe haben, dies dem Vermieter zu untersagen.


    Hallo,


    ich muss n o c h mehr trinken.


    Also: wenn der Mieter zustimmt, dann darf der Vermieter betreten.
    Ja. Wer hätte das bestritten?
    "Jederzeit". Mit Zustimmung? Ja. Wenn der Mieter dem Vermieter die Erlaubnis erteilt, dann darf der Vermieter sicher auch um 3.43 Uhr betreten.
    "Besitzer". Nun ja, das wird kompliziert. Machen wir es uns einfach. Ja. (Ist zwar nur die halbe Wahrheit, aber dafür schön irreführend).
    "Untersagen": wenn der Mieter die Zustimmung verweigert, ist das dann schon "Untersagen" oder ist "Untersagen" nur eine qualifizierte Zustimmungsverweigerung. Falls die einfache Zustimmungsverweigerung bereits "Untersagen" wäre, dann müsste er ja grundsätzlich die Zustimmung zum jederzeitigen Betreten erteilen.
    Hm.
    Und was sind dann "schwerwiegende Gründe"? Genügt die Uhrzeit? Oder muss der Vermieter zuvor angekündigt haben, die Gelegenheit zur Ausübung von Mordlust wahrnehmen zu wollen?
    Fragen über Fragen.


    Prosit
    Jürgen

  • Jürgen, jetzt geh' ich erst ma' ein'n trinken. Und das um fünfvorzwölfvormittags.


    Wir Nicht-Rechtsverdreher (müßten wir dann nicht besser "Linksverdreher" heißen?) sollten ob unseres Nicht-Wissens besser die Klappe halten und jegliche Argumentation den Doch-Rechtsverdrehern überlassen.


    Prost.


    Gruß - R.

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