trommla ich kratze mal mein eingerostetes wissen vom Privatrechtschein zusammen:
Kaufvertrag entsteht durch Angebot und Annahme.
Fristigkeit: Angebot gilt als abgegeben wenn unter normalen umständen mit zugang zu rechnen ist. Gleiches gilt für die annahme.
Invitatio ad offerendum: ist eine Aufforderung ein Angebot abzugeben. Typischerweise die Artikel im Schaufenster/onlineshop. Dies sind keine Angebote, sondern der interessent
geht in den laden und legt den Artikel auf die Ladentheke. Erst dann erfolgt das angebot: ich kunde biete dir Verkäufer an die ware zum preis auf dem Preisschild zu kaufen(=angebot = willenserklärung). *geld hinschieb*. Der Verkäufer kassiert ohne weiter zu fragen( =annahme des Angebots =willenserklärung).
Wenn ein Mitglied hier also dinge anbietet ist das erstmal eine invitatio ad offerendum. Erst wenn jemand sagt "will haben", dann besteht ein Angebot.
In deinem fall ist kein Kaufvertrag zustande gekommen. Das mitglied hat dir den preis genannt und du hast das angebot quasi abgelehnt, weil du noch nach infos über die beschaffenheit der ware gefragt hast. Du hast dann ein neues angebot abgegeben nachdem du die relevanten infos bekommen hast. dieses angebot bezieht sich aber auf einen neune kenntnisstand/Sachlage. Du hast also wie auf einem türkischen basar das alte angebot abgeleht durch die Abgabe eines neuen angebotes.
Dieses hat der Verkäufer nicht angenommen.
Die frau ist hier imho irrelevant solange nicht in irgendeiner weise ihre zustimmung notwendig ist....wie es bei eheleuten aussieht kann ich aber nicht genau beurteilen.
Es ist also kein kaufvertrag entstanden.