Abschreibungsdauer gebrauchtes Drumset

  • Heyho,


    ich bin musikschullehrer im öffentlichem dienst und habe mir 2010 ein gebrauchtes drumset (baujahr ca 1990) gekauft. ich würde gerne die abschreibungsdauer (+/- 3 jahre) gering halten, im netz gibt es verschiedene angaben (zwischen 5und 15 jahren) habt ihr da erfahrungswerte? muckt das finanzamt wen ich 3 jahre nutzungsdauer angebe?

  • Moin


    Die Abschreibung richtet sich ja nach der Nutzungsdauer. Ich glaube nicht, dass es dort eindeutige Regeln gibt. Ein Konzertflügel hat eine andere Abschreibungszeit als ein modernes Keyboard (welches auf Grund des techn. Fortschritts schon nach 3 Jahren veraltet sein kann). Ähnlich sieht es beim akustischen oder elektronischen Drumset aus. Es kommt immer drauf an, dem FA die Abschreibungsdauer glaubhaft zu machen.


    Ich würde einfach beim FA anrufen, die sind auskunftspflichtig. Oder natürlich beim Steuerberater.


    Grüße -


    Edit wünscht viel Spaß beim Suchen: http://www.urbs.de/afa/home.htm

  • Zuerst mal ist es richtig das "geringe Wirtschaftsgüter" im ersten Jahr abgeschrieben werden können. Das ist auch wirklich von den Anschaffungskosten abhängig. Danach ist die Zeit der Abschaffung vom Wertverlust abhängig. Wenn ich den bei 50% im Jahr ansiedel geht alles recht schnell, 5% dauern entsprechend länger. Ich schreibe hier Handarbeitsplätze (was ein Schlagzeug ja ist ;) ) in 5 Jahren ab, in der Lehrwerkstatt über 3 Jahre. Beschwert hat sich noch nie jemand ...

  • was noch zu beachten wäre bezüglich der GWG-Grenze:


    Wenn Du einen Kesselsatz um <€410,- + Hardware um <€410,- + Beckensatz um <€410,- + Doppelhuf um <€410,-, dann sind das keine 4 GWG's, die man sofort absetzen kann, da man ja mit dem Kesselsatz alleine quasi nichts anfangen kann, sondern erst alle 4 Teile zusammen 1 (funktionierendes) Wirtschaftsgut ergeben, d.h., es entsteht dann 1 Wirtschaftsgut im Wert von € 1.600,--, welches man dann auf X Jahre verteilt abschreiben muss. Und ob diese 410 Euro brutto oder netto zu sehen sind, ist davon abhängig, ob man umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht (Stichwort: Kleinunternehmer)


    Ist das selbe Prinzip wie Desktop-PC und Montor, der PC alleine kann nicht benützt werden ohne Monitor.


    Nur so am Rande angemerkt, ich hoffe, dass ich damit einige Unklarheiten mit meinen buchhalterischen Erfahrungen ausräumen konnte.


    P.S.: Das Telefonat mit dem Finanzamt kannst du absetzen, die Kopfschmerztabletten nicht, zumindest ist das in Österreich so :D


    P.P.S.: Falls Drumsets in den Afa-Tabellen nicht vorkommen, dann setze einen vernünftige Nutzungsdauer an, die Du dem Finanzamt auch plausibel erklären kannst. Ein Drumset, auf dem 50 Schüler pro Woche drauf rumprügeln, und das 3x die Woche auf diversen Bühnen auf- und abgebaut wird, hält bestimmt nicht so lang wie eins, das einfach nur rumsteht. Die kurze Nutzungsdauer aufgrund technischer Überholtheit wie bei elektronischen Geräten (schon oben erwähnt) trifft hier wohl nicht zu.


    P.P.P.S.: (Nachtrag) Sollte in der Afa-Tabelle eine Mindest-Nutzungsdauer von 10 Jahren angegeben sein, und Du ein Drumset gebraucht kaufen, welches 5 Jahre alt ist, dann musst Du von der Mindest-Nutzungsdauer das Alter zum Zeitpunkt der Anschaffung abziehen, ergibt also 5 Jahre.

    2 Mal editiert, zuletzt von Klaus.76 ()

  • Guter Hinweis mit selbständigen Nutzbarkeit. Das Finanzamt sieht ein Drumset als ein Ganzes mit Hardware, Becken, Hocker etc. (was es ja auch ist). Trotzdem wichtiger Hinweis.


    Die 410, -- Euro-Grenze ist jedoch nicht davon abhängig ob man umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, also zum Abzug der Mehrwersteuer berechtigt oder nicht. Es ist immer vom Nettobetrag auszugehen, natürlich sofern die Mehrwertsteuer enthalten und ausgewiesen ist. Was bei Gebrauchtkauf eher selten der Fall sein dürfte.

  • Wow! I love you Drummerforum. Danke für die vielen Infos. Das Set hat 1700€ gekostet. Ich ruf morgen mal die freundlichen Damen im Amt an. Das Ende des Tunnels meiner ersten selbstgemachten Steuererklärung ist in Sicht. Steuerberater sind mir nämlich unverhältnis teuer geworden.


    Noch ein Tipp: Laut Wiso-Software kann man auch die "Beschaffungskosten" auch absetzen. Ich bin mitm Auto 1000km gefahren um das Set zu holen.

  • Die 410, -- Euro-Grenze ist jedoch nicht davon abhängig ob man umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht, also zum Abzug der Mehrwersteuer berechtigt oder nicht. Es ist immer vom Nettobetrag auszugehen, natürlich sofern die Mehrwertsteuer enthalten und ausgewiesen ist. Was bei Gebrauchtkauf eher selten der Fall sein dürfte.

    dann ist das in Deutschland anders wie in Österreich. Ich kenn das so: ist man vorsteuer-abzugsberechtigt, gilt das netto, ist man es nicht, gilt das brutto.


    zu den Beschaffungskosten: alle Kosten, die für den Transport zum eigenen Betrieb, inkl. Kosten fürs Aufstellen und den ersten Probelauf (ist eher nur relevant bei großen Maschinen) kann man dazu aktivieren, d.h., bei Anschaffungskosten 1.700,-- zuzüglich (Bsp.) 100 Euro Kilometergeld = Anschaffungskosten 1.800,--, und davon wird dann die Abschreibung berechnet.


    Ich spreche hier immer vom österr. Steuerrecht, das Deutsche kann in manchen Fällen geringfügig abweichen.


    P.S.: Steuerberater sind unverhältnismäßig teuer, das stimmt. Hast Du keinen guten Buchhalter in deinem Freundeskreis?

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