Rechtefrage - Hintergrundvideo bei Liveauftritten im Hintergrund laufen lassen.

  • Hi,
    ich hab mal eine Frage an die Rechtskenner unter euch :)
    Wir planen bei Liveauftritten mittels einem Beamer einige Stummfilmausschnitte synchron zur Musik laufen zu lassen. Darunter sind z.B. Werke von Fritz Lange (Frau im Mond, Metropolis, Der müde Tod).
    Die Filme sind teil 80-90 Jahre alt. Ich konnte niergens eine Copyrightangabe finden. Alle Filme kann man auf YouTube sehen und auch runterladen. Weiss jemand ob es da eine Datenbank für Filmcopyright gibt bzw ob es reichen würde wenn ich die Filme bei Youtube runterlanden würde und dann mit den Vermerk ( Quelle YouTube) versehen würde?
    Danke für eure Hilfe!
    Gruß
    Patrick

  • youtube hat nicht die Rechte auf Filmmaterial. Wenn du die DVDs kauft, steht immer im Vorspann, dass die öffentliche Aufführung verboten ist. Also brauchst du DVDs, mit denen das erlaubt ist. Die mietet man üblicherweise bei dem Vertrieb oder deren Vetreter, die die Rechte innhaben. Es gibt dazu Film-Datenbanken im Netz, da kannst du das recherchieren, wer die deutsche Verleihfirma ist. Ist ganz schön teuer, wir wollten das auch mal machen. Da ist schnell die Gage weg oder sogar mehr, wenn der Veranstalter das nicht extra bezahlt


    hier kannst du mal recherchieren: http://www.filmmonopol-server01.de/de/index/index.php


    rechtliches findest du hier: http://www.vdfkino.de/

    2 Mal editiert, zuletzt von Psycho ()

  • bei Metropolis steht auch im DVD-Vorspann, dass nur private Vorführung erlaubt ist. das scheint also komplizierter zu sein, als nur das blosse Alter

  • Fl0gging, nein, das ist Blödsinn, der sich hartnäckig hält, weil er immer von Uninteressierten weitergegeben wird.


    Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.

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  • Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers - dass heißt, Filme deren Regisseure (oder die in PBUs Post genannten) vor 1941 gestorben sind, können frei verwendet werden.


    Für alle geschützten Filme gilt: Es spielt keine Rolle, ob der Film als Hintergrund läuft, oder im Vordergrund - die Rechtslage ist dieselbe - eine synchrone Verwendung zu Musik stellt eine Schaffung eines neuen Gesamt-Werks und damit eine Bearbeitung im Sinne des Urhebergesetzes dar - es ist also die ausdrückliche Genehmigung des Urhebers erforderlich - eine Zustimmung irgendeiner Verwertungsgesellschaft, die Rechte an Zweitauswertungen des Films wahrnehmen würde, reicht nicht aus. (Michael Jackson hatte dies erfahren, als er auf der History Tour Teile aus Carls Orffs Carmina Burana synchron zu seinem Video laufen ließ und dafür vom Schott Verlag verklagt wurde. Zustimmung der GEMA reichte nicht - Schott gewann)

  • Das Copyright endet doch nach 70 Jahren, oder? Bei Stummfilmen könnte diese Grenze geknackt sein...


    Du beziehst dich hierbei vermutlich auf §65 des UrhG:


    (1) Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ 8) zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.
    (2) Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musi
    k.


    Da Fritz Lang 1976 starb (habe nicht geprüft ob evtl. noch (2) eintritt) ist die Allgemeinfreiheit *nicht* gegeben, eine Aufführung ist also eine Urheberrechtsverletzung.
    Ihr müsst aber noch etwas anderes beachten: Die heutigen DVD-Versionen sind mit äusserst hohem Aufwand restauriert,
    in andere Formate gebracht worden und überarbeitet worden. Dies mag schon wieder als eigenes Werk gelten, das ist aber sicherlich diskussionswürdig.

  • Fl0gging, nein, das ist Blödsinn, der sich hartnäckig hält, weil er immer von Uninteressierten weitergegeben wird.


    Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.


    Und wie ist es, wenn die Rechte schon vor Einführung des jetzt gültigen Urheberrechts erloschen sind?


    gruß rubber


    Einmal editiert, zuletzt von rubberbeat ()

  • Ja, den Link kenne ich. Der klärt das auch nicht. Es gibt einiges an Filmen aus der Weimarer Republik, die frei sind. UFA-Filme gehören nicht dazu, aber einem Guerillero sollte sowas doch egal sein. :P


    Ich habe gestern leider übersehen, daß der TS die gewünschten Filme schon angegeben hat. Ansprechpartner und Rechteverwalter für diese Filme ist die F.W. Murnaustiftung bzw. Transit-Film aus München. In den Neunzigern konnte man noch problemlos Lizenzen bekommen. Für nicht gewerbliche Aufführungen war das recht günstig. Von Youtubeschnipseln werden sie wenig begeistert sein. Das Material mußt du auf jeden Fall unabhängig von der Lizenz erwerben.
    gruß rubber


    Einmal editiert, zuletzt von rubberbeat ()

  • Du solltest dich evtl. auch mal zum Begriff des "Sampling" kundig machen. Das nimmt dir aber hier keiner ab. Du kannst es auch einfach drauf anlegen und die Sache durchziehen. Wenn du einmal damit im Jugendzentrum Hintertupfingen-Kenntkeinschwein auftrittst, ist das Verklagtwerderisiko sicher ein anderes als im Olympiastadion München. Ein bisschen mehr Selbstständigkeit, gepaart mit der Fähigkeit, Leute vom Fach zu fragen, sollte man voraussetzen können.


  • Dafür gibt es noch nicht einmal ein Leistungsschutzrecht. Kein Problem. Anders wäre es aber, wenn ein Umschnitt erfolgte.


    Ok, ich habe mich da vll. missverständlich ausgedrückt.. es wurde restauriertes Filmmaterial in den Film reingeschnitten. Zum Teil wohl auch in anderen Reihenfolgen, wie es bei der Urversion
    der Fall ist. Bzw. an manchen Stellen hat man dann fehlendes Material durch neue Standbilder ersetzt und noch mit Musik oder Untertitel versehen. Diese Änderungen sind also weitaus umfassender als nur ein paar Filter über das Material laufen zu lassen.

  • Wenn das Urheberrecht wie hier beschrieben erloschen ist, bedeutet das aber noch lange nicht, dass einfach alles frei verwendet werden darf. Die (Nutzungs-)Rechte können übertragen worden sein. Wir hatten vor einigen Jahren z.B. eine prof. Filmproduktion in der Jazzmusik gespielt wurde. Wir hatten angenommen, dass für einige Stücke keine Rechte mehr vorliegen - weit gefehlt. Wir mussten die Rechte kaufen, da wir von der GEMA informiert wurden, dass die jetzigen Rechteinhaber für diese Stücke u.a. in den USA sitzen. Will sagen: Bei allen Urheberrechtsfragen würde ich immer bei den entsprechenden Verwaltungsgesellschaften nachfragen bzw. mir rechtsverbindlichen Rat eines Anwalts einholen.

    Infos zu mir und privatem Schlagzeug Onlineunterricht auf: Drumming.de

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