Moinsen...
weiss jemand wie lang, wenn überh. eine audio auswahl von coversongs sein darf, ohne das uhrheberrechte, bzw die gema oder die blau weissen an der tür klopfen.
Es gab doch da mal - ich glaube sieben sekunden oder sowatt?
Jemand ne ahnung ?
Wie lang dürfen coversongs auf einer HP sein?
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Ich meine etwas von 30 Sekunden gehört zu haben....ohne Gewähr.
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GEMA-Gebühren werden IMMER fällig.
Nur die Höhe der Gebühren ändert sich, je nachdem, ob es sich um eine Hobbyband handelt, ob es eine kommerzielle Seite ist bzw. Band ist und ob die Files nur gestreamt werden bzw. zum Download sind.
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Man könnte auch einfach mal auf der GEMA-Seite suchen....
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Hier gibt´s eine Gebührenübersicht. Allerdings muß ich gestehen, daß ich nicht genau herauslesen kann, welcher Tarif für die "Amateurcombo, die ihre Aufnahmen von Coversongs zwecks Referenz für Veranstalter auf ihre Website stellen will, aber keinen kostenpflichtigen Download ermöglicht" gilt.
ging mir ähnlich !?
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Auf jeden Fall konnte ich keine plausible Angabe einer Songlänge erkennen, d.h. ich gehe davon aus, daß es pauschal "to do or not to do" heißt.
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GEMA-Gebühren werden IMMER fällig.
in Deutschland!
wenn man seine website im Ausland betreibt, schaut die GEMA doof aus der Wäsche und wir lachen uns alle kaputt
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Moin!
Ich hatte mich vor ner ganzen Weile mal damit beschäftigt, kann daher jetzt nicht mehr mit genauen Verweisen dienen... Bin mir aber bei folgendem sicher: GEMA ist immer fällig, wenn man die Songs öffentlich zugänglich macht.
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Ach...wie ich die GEMA liebe..
ich frage mich ja, ob andere Länder auch sowas wie unsere geliebte GEMA haben, aber sind nur wir deutschen so irre??
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Ach...wie ich die GEMA liebe..
ich frage mich ja, ob andere Länder auch sowas wie unsere geliebte GEMA haben, aber sind nur wir deutschen so irre?
Natürlich gibts sowas auch in anderen Ländern (z.B. ASCAP). Wieso sollte sowas irre sein ?
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ich frage mich ja, ob andere Länder auch sowas wie unsere geliebte GEMA haben, aber sind nur wir deutschen so irre??
In den Niederlanden ist das die BUMA / STEMRA. Kannst ja mal Preise vergleichen.
http://www.bumastemra.nl/en-US/Home.htm
Diese hat (oder wird?!) jedoch das Monopol verloren, da die EU den Markt liberalisieren will.
Mich interessiert ja generell mal wie das eigentlich mit international zusammengesetzten Bands und internationalen Auftritten
geregelt ist. Wer kassiert da wo und wer bekommt Tantiemen vom wem, etc. ? Gibt es da Abkommen.
Aber ich moechte nicht den Thread kapern. -
In den Niederlanden ist das die BUMA / STEMRA. Kannst ja mal Preise vergleichen.
http://www.bumastemra.nl/en-US/Home.htm
Diese hat (oder wird?!) jedoch das Monopol verloren, da die EU den Markt liberalisieren will.
Mich interessiert ja generell mal wie das eigentlich mit international zusammengesetzten Bands und internationalen Auftritten
geregelt ist. Wer kassiert da wo und wer bekommt Tantiemen vom wem, etc. ? Gibt es da Abkommen.
Aber ich moechte nicht den Thread kapern.Ne, ne...
ist doch ein interessantes thema, finde ich -
Wer kassiert da wo und wer bekommt Tantiemen vom wem, etc. ? Gibt es da Abkommen.
Ja, die meisten Verwertungsgesellschaften arbeiten zusammen. Wenn du beispielsweise als deutscher Künstler in den USA spielst dann leiten die dort zuständigen Verwertungsgesellschaften das Geld an die GEMA weiter.
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Moinsen...
weiss jemand wie lang, wenn überh. eine audio auswahl von coversongs sein darf, ohne das uhrheberrechte, bzw die gema oder die blau weissen an der tür klopfen.
Es gab doch da mal - ich glaube sieben sekunden oder sowatt?
Jemand ne ahnung ?
Hallo,es sind nach § 28 Abs. 3 Satz 7 Nr. 583 Buchstabe klein a Unterabschnitt Achtunddreißig Fünfter Halbsatz von links in der gesperrten Klammer rechts neben der Fußnote: exakt dreieinhalb Takte bei Verwendung des Dreivierteltaktes mit Quintolen auf der Vier. Ansonten sind es 13,54 Sekunden bei 209 bpm und einer Toleranz von 4 Promille.
Grüße
JürgenPS
Angaben ohne Gewähr, ich habe das auch nur von jemandem gehört, der das von jemandem gehört hat, der meinte, dass der von dort, wo es sein könnte, gewesen war und dabei auch schon ganz gut dabei war, um es mal in aller Diplomatie zu äußern. -
Es gibt insofern eine zeitliche Beschränkung, als dass der Sing lang genug sein muss um zu erkennen um welches Lied es sich handelt. Wenn ihr also eine Cover-Version von "Hold the Line" reinstellt, die so kurz ist, dass man nur den ersten Snare-Schlag hört, sind keine GEMA-Gebühren fällig (zusätzlicher Vorteil: ihr könnt das gleiche Audio-File als "Born to be Wild" deklarieren ;))
ich frage mich ja, ob andere Länder auch sowas wie unsere geliebte GEMA haben, aber sind nur wir deutschen so irre??
So gesehen ist der Großteil der Welt irre, ähnliche Verwertungsgesellschaften gibt es nämlich weltweit!wenn man seine website im Ausland betreibt, schaut die GEMA doof aus der Wäsche und wir lachen uns alle kaputt
Genau, dann leitet die im jeweiligen Land ansässige Verwertungsgesellschaft die Gebühren an die GEMA weiter ;). Ich wär' mir jetzt nicht einmal sicher ob der Serverstandort überhaupt ausschlaggebend ist.Übrigens: wenn du selbst bei der GEMA gemeldet bist zahlst du sogar für Veröffentlichungen von eigenen Material auf deiner Website Gebühren.
magixD
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nenn mal Bsp. für Russland, Togo und Brasilien
und wenn dir welche einfallen, frag mal ob die Angeschriebenen ihre Rechnungen zahlenwir sind Gemafrei und haben Spass dabei
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Es gibt insofern eine zeitliche Beschränkung, als dass der Sing lang genug sein muss um zu erkennen um welches Lied es sich handelt. Wenn ihr also eine Cover-Version von "Hold the Line" reinstellt, die so kurz ist, dass man nur den ersten Snare-Schlag hört, sind keine GEMA-Gebühren fällig (zusätzlicher Vorteil: ihr könnt das gleiche Audio-File als "Born to be Wild" deklarieren ;))
Hallo,
das bringt mich auf eine Idee ... ich könnte mal ein paar Coversongs ganz legal auf meiner ganz legalen Homepage im Heimatland hochladen ... das wird ein Spaß!
Grüße
Jürgen
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