Wenn, müsstest Du "Widerspruch" dazu sagen.
Ja, aber:
§ 66 Die Anredepronomen du und ihr, die entsprechenden Possessivpronomen dein und euer sowie das Reflexivpronomen sich schreibt man klein.
Edit: Vorsorglich: Ein Wahlrecht gibt es bei Briefen, wobei die teleologisch reduzierte Auslegung der Regel aber ergibt, dass Großschreibung des Anredepronomens als Ausfluss einer gewissen Wertschätzung des Briefempfängers ermöglicht bleiben soll, die Einordnung eines *Gesichtshand*-Threads als Brief indes auf unüberwindbare Schwierigkeiten stoßen dürfte.