wo ist nochmal das Faceplant-Smiley ? .....
Verdienst "Profimusiker"
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Warum solte ich hier etwas posten das nicht stimmt. Was würde es mir bringen?!?!?! Das wäre verlorene Zeit!!!
Da gibt's auch den ein oder anderen, der das nicht so sieht. Daher sind wir etwas vorsichtig ...denn von nichts kommt nichts
Korrekt, weiter so! Jeder Gig ist Erfahrung, die Dir keiner mehr nehmen kann!Ich habe gedacht dafür ist das Forum da um sich auszutauschen????
Korrekt! War'n Mißverständnis, s.o.Ich finde es ist ja eigentlich egal wer wo spielt.
Im Gegenteil, viele hier finden es gut sowas zu erfahren (ich zumindest). Du darfst bitte nicht vergessen, daß Deine Situation ja nicht so ganz selbstverständlich ist!Beste Grüße und viel Erfolg weiterhin,
Stefan
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Die Beiträge an die KSK richten sich nach dem geschätzten Jahreseinkommen ( -entspricht ca. dem Teil nach Gewinn/Verlust-Rechnung). Pro 10.000;- macht das ca. 160;- Euro pro Monat....die entsprechend der jeweiligen Regelung auch steuerrelevant geltend gemacht werden können.
Über "brutto vs netto" gibts schon seit jeher Diskussionen...Brutto/Netto I:
Hinsichtlich der Einkommenssteuer hatte ich 13.400 € angesetzt: Bei gerundet 24.000 € Einnahmen (12 x 2.000,-- ) sind die Sozialaversicherungsbeträge abziehbar, Höchstbetrag derzeit ca. 6.000,-- €,dazu noch die Kf-Kosten als berufsbedingte Aufwendungen macht über den Daumen 13.400,-- €; davon EST sind rund 1121,-- €.Brutto/Netto II:
Die Sozialversicherungsabgaben - auch bei der Künstlersozialkasse - werden nicht nach dem zu versteuernden (Netto-) Einkommen -also eben nicht deinem tatsächlichen Gewinn/Verlust-Betriebsergebnis- erechnet, sondern nach den vollen Einnahmen vor Abzug aller steuerrechtlich möglichen Abzüge: Das ist ja die Krux beim deutschen Steuer- und Sozialabgabensystem: Das Fínanzamt rechnet nicht alle Sozialabgaben an und die Sozialversicherungtsräger tun so, als wenn man keine Einkommensteuer zahlen würde. Der Beitrag zur KSK errechnet sich also nicht nach deinem zu versteuernden Einkommen (das wär zu schön), sondern nach deinen Bruttoeinnahmen vor Abzug der Einkommensteuer und sonstigen Abzügen (!).See
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sondern nach deinen Bruttoeinnahmen vor Abzug der Einkommensteuer und sonstigen Abzügen.
grundlage ist das arbeitseinkommen, also die differenz aus betriebseinnahmen und -ausgaben. das ist dann das zu versteuernde einkommen.
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nochmals überprüft:
Ja, insofern korrigieriend, weil beides zur Hälfe richtig:
Reine Betriebsausgaben (Kfz-Kosten, gewerbliche Miete etc.) sind absetzbar (1) , allerdings bleibts dabei: keinerlei Sozialversicherungsabgaben (!), (was leider oftmals den größten Batzen ausmacht).
See
(1): Die KSk ist da wohl sehr viel gnädiger als bei anderen Selbständigen.
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Die Märchensteuer stimmt aber auch nicht. Kommt natürlich immer drauf an, wer wie besteuert wird. Auf die meisten von uns dürften aber die 7% zutreffen. Das örtliche Finanzamt gibt da aber verbindlichere Auskunft.
2500€ Brutto machtbei 7%
2336,45€ Nettobei 19%
2100,84€ Nettound das auch nur, wenn man gar keine Aufwendungen hat, die man aber immer hat (Sticks, Felle, Büromaterial, Laptop (zu nem gewissen Prozentsatz immer anrechenbar)etc.)
Aus der Kirche kann man auch austreten, das beeinflusst den Glauben nicht. Das mag aber sicher jeder sehen wie ers will. -
Stimmt dennoch:
als absolut Selbständiger Musiker sind auf dessen Dienstleistung 19 % fällig (soweit man natürlich überhaupt MWST-pflichtig ist und über der Geringfügigkeitsgrenze liegt mit seinem Einkommen, wie schon eingangs erwähnt). 7 % sind lediglich auf die Verwertung etc. fällig oder bei Orchestern im öffentlichen Zippzapp.
Dass die selbst gezahlte MWST (auf Sticks) gegenrechenbar ist, ist klar, hatte Matz ja auch schon drauf hingewiesen. Ich hatte es eingangs lediglich nicht extra angesetzt, da ich die Gegenrechenbarkeit einfach mal als bekannt vorausgesetzt habe, eine dezidierte Kostenauflistung ohnehin hier den Rahmen sprengen würde und es einfach sinnvoller und wichtiger ist, sich zu vergegenwärtigen, dass Einnahmen brutto nicht gleich Einnahmen netto sind. Zuviele Leute habe ich schon gesehen, die die eingenommene MWSt einfach mal schon verfrühstückt haben oder bei Bewertung von Einnahmen einfach nicht ins Kalkül ziehen. Insbesondere am Jahresende kann es dann erhebliche Überraschungen geben: Die MWST ist nicht nur nachzahlbar sondern hinzukommen noch Verzugszinsen und Verspätungszuschläge, und zwar - da die MWST in der Regel ohne Sonderantrag auf Quartalszahlung monatlich fällig wird- sind dieses Verspräungszeuch auch monatlich zu berechnen: Bei einem Klienten von mir kamen da letztens rund 5000,-- € nur an Verzugs/Verspätungszahlungen hinzu, da er ein Jahr lang nicht abgerechnet hatte.
Dass eine individuelle Gewinn/Verlust-Rechnung nebst Bemessung der Sozialversicherungsabgaben und Steuern hier nicht darstellbar ist, dürfte im übrigen klar sein, Wofür gibts auch sonst Steuerberater ?
See
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als absolut Selbständiger Musiker sind auf dessen Dienstleistung 19 % fällig (soweit man natürlich überhaupt MWST-pflichtig ist und über der Geringfügigkeitsgrenze liegt mit seinem Einkommen, wie schon eingangs erwähnt). 7 % sind lediglich auf die Verwertung etc. fällig oder bei Orchestern im öffentlichen Zippzapp.
für künstlerische darbietungen, also wenn die darbietung im mittelpunkt der veranstaltung steht, sind 7%mwst. zu berechnen.
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http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
Paragraph 7 (Edit. Wohl eher Paragraph 2, Absatz 7. Wie auch immer, da gibts nur eine 7)
Der ermäßigte Steuersatz betrifft aber auch nur Dinge, die direkt mit der Musik in Verbindung stehen, also in deinem Fall die "Darbietung musikalischer Werke"
Wenn CDs oder Merchandise verkauft wird muss das getrennt mit 19% besteuert werden.
Zusätzlich kommt es noch auf die Art der Veranstaltung an. Wichtig ist, dass es sich tatsächlich um ein Konzert handelt. Sprich: Es geht um die Musik.
Wenn du mit deiner Kombo jetzt auf ner Kappensitzung zwischendurch den Tusch spielst --> 19%
Wir haben bislang jedes Konzert mit 7% abgewickelt und beschwert hat sich da niemand und unsere Steuerberaterin hat das auch klaglos durchgewunken.@See
Da würde ich mich jetzt schleunigst ransetzen und ein paar Umsatzsteuervoranmeldungen korrigieren.
Mit dem Geld lässt sich bestimmt was besseres anfangen, als es dem Finanzamt unnötig zu schenken. -
in einer bierschwemme auf malle monatelang disco-fox und schlager zu spielen, ist für mich eine, wenn nicht DIE definition von musikerhölle. und ich war schon in einigen. augen auf bei der berufswahl!
DAS sehe ich ganz genauso, ich hab auch schon zu Genüge "Gebrauchsmusik" gemacht und dabei fast den Spass am drummen verloren... heute mach ich sowas nur noch als Aushilfe und selten. Ich finde, ein solches Engagement unterscheidet sich nicht von "normaler" Arbeit, nur, dass die Arbeitsbedingungen oft unter aller Sau sind. Wenn ich all die Zeit, die ich mit Musik verbracht hätte, im Strassenbau geschuftet hätte, könnte ich mir wahrscheinlich eine Südseeinsel kaufen. Aber ich kenne etlicheTop-Musiker, die so ihr Dasein in (ausserhalb der Szene) völlig unbekannten Bands fristen, die sich für 500 - 100 Euro pro Gig den A** abspielen usw, damit sie ihre Miete zahlen können. Bei Einigen habe ich dann auch den Burn-Out verfolgen müssen. Ich selber war bis vor etwa 10 Jahren in der Branche tätig, auch viel in Urlaubsgebieten (Robinson Club etc) unterwegs, das klingt schöner, als es ist. Die Deals waren sehr unterschiedlich - je nach Einsatz gabs nur Verpflegung und Unterkunft, manchmal den Flug, selten Gage - und dann musste man richtisch schaffen (2 - 3 Einsätze pro Tag an wechselnden Plätzen). Oder Engagements bei Festen, Parties - 10h am Stück spielen ist richtig anstrengend, auch 15 x 4h Auftritte in 10 Tagen (Volksfest) würde keine Gewerkschaft gutheissen.Reinkommen tut man in solche Geschichten meist nur auf Empfehlung oder Glück - der richtige Mann am richtigen Platz zur richtigen Zeit. Das hat mit den technischen Fähigkeiten oft wenig zu tun, eher mit Organisiertheit, Belastbarkeit, Persönlichkeit.
Ich bin heute voller Stolz "Semiprofi" (auch wenn ich den Begriff blöd finde) und geniesse den Luxus, nur das zu trommeln, was ich auch möchte. Das Einzige, was ich bedaure, ist, dass ich weniger Zeit für meine Leidenschaft aufbringen kann, als ich möchte (und müsste...). Meine Liebe zur Musik konnte ich aber retten, und das macht mich froh und glücklich.
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Da würde ich mich jetzt schleunigst ransetzen und ein paar Umsatzsteuervoranmeldungen korrigieren.
Mit dem Geld lässt sich bestimmt was besseres anfangen, als es dem Finanzamt unnötig zu schenken.
Hallo Klipp,da hast du jetzt glaube ich was falsch verstanden. Wenn du die USt bisher korrekt abgewickelt hast, dann hast du entweder
a) aufgrund § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) keine Umsatzsteuer vereinnahmt und daher auch keine in deinen Rechnungen ausgewiesen (damit bist du aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt)
oder
b) die Umsatzsteuer in deinen Rechnungen zum entsprechenden Satz ausgewiesen und diese hoffentlich auf die vereinbarte Gage oben drauf gerechnet !!!Da die Umsatzsteuer für jeden Unternehmer ein durchlaufender Posten ist, gibt es hier nicht wirklich Geld heraus zu holen, und ein Veranstalter sollte daher auch wissen, dass man bei Gagenverhandlungen von Nettosummen i. Sinne d. Umsatzbesteuerung ausgeht. Geld "rausholen" kannst du nur, indem du fleißig Belege sammelst und damit die für betriebliche Investitionen entrichtete Umsatzsteuerlast minderst.
Der in der USt ausgewiesene Prozentsatz ist für dich unerheblich, der nützt nur dem Endkunden, also dem Konzertbesucher, weil er evtl. weniger für sein Ticket bezahlen muss.
Grüße
Jan -
Genau so wie unter b) mach ich das.
Nettogage verhandelt, 7% drauf geschlagen.Natürlich meinte ich mit rausholen auch das fleißige Belege sammeln. Und ganz ehrlich, davon findet man im Monat genug, wenn man mal wirklich überlegt was man alles fürs Musik machen drumherum so braucht. Laptop, Internet, Büromaterial, Porto (ok, hat jetzt keine Umsatzsteuer), Arbeitszimmer zu Hause (?), Kfz etc. Da findet sich genug um auch mal in Wintermonaten Geld von Vater Staat zu bekommen..
Darum gings aber auch gar nicht. Punkt ist, dass für musikalische Darbietung, ganz gleich ob Kirchenmucke, feinster Jazz, moderner Poprock oder Ballermannkotze 7% und nicht 19% Umsatzsteuer draufzuschlagen sind.
Bei 1000 Gage, reden wir ja schon von einer Differenz von 120€ (7% = 70€ ; 19% = 190) Auch wenn das für einen selbst keinen Unterschied macht. Der Veranstalter zahlt zuviel und kann sich das Geld evtl nicht einfach mal eben vom Finanzamt zurückholen.Ich hab das jetzt tausendmal editiert, irgenwie kann ich mich gerade nicht verständlich ausdrücken. Ich guck hier später nochmal drüber...
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Hallo,
als selbständiger Unternehmer ist es mir übrigens scheißegal, ob ich ein Buch für 100 Euro plus 7 Euro USt oder einen Stift für 100 Euro plus 19 Euro USt kaufe.
Vielleicht geht es dem Wirtshausbetreiber, der eine Unterhaltungskapelle engagiert, ja ähnlich.Grüße
Jürgen -
Dem Wirtshausbetreiber sicherlich. Es gibt da draußen, speziell bei Dorffesten, aber mehr Leute, denen das nicht scheißegal sein kann.
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Also bevor jetzt hier noch mehr Chaos ausbricht und ständig zwischen Allgemeinaussagen und Einzelfallbetrachtungen hin und her gesprungen wird, ein halbwegs-Überblick über die Mehrwertbesteuerung bei Musikern ohne Anspruch auf abschließende Vollständigkeit oder Erfassung sämtlicher Einzelfälle:
1. Grundfreibetrag.
Musiker und Künstler, die als Unternehmer am Markt auftreten, müssen erst dann überhaupt bei ihren eigenen Leistungen gegenüber Dritten Mehrwertsteuer erheben, wenn der grundsätzlich zu versteuernde Umsatz im Jahr über 17.500 EUR liegt. Hierbei kommt es nicht darauf an, welches tatsächliche Gewinnergebnis der Musiker erzielt, es kommt also nicht darauf an, wie hoch seine Abgaben sind und wie hoch sich sein tatsächlicher Gewinn nach Abzug dieser Abgaben darstellt, sondern einzig und allein auf den Umsatz, also die Summe seiner Rechnungen. Für Existenzgründer im 1ten Jahr ihrer Tätigkeit gibt es keine Nachzahlungen oder Verspätungszuschläge, wenn der prognostizierte Umsatz geringer ist, hier beginnt sodenn die Mehrwertsteuerpflicht erst mit dem 2. Geschäftsjahr. Aber Vorsicht: nimmt man seine Tätigkeit im laufenden Jahr auf, beispielsweise im Juni, sind die monatlichen Erträge hochzurechnen auf 12 Monate und dann zu entscheiden, ob Mehrwertsteuer gezahlt werden muss.2. Befreiung von der Mehrwertsteuer im Einzelfall
Völlig unabhängig vom oben genannten Grundfreibetrag genießen öffentliche musikalisch-künstlerische Veranstaltungen der öffentlichen Hand umfassende Umsatzsteuerbefreiung. Soweit ein nicht- kommunaler Träger bzw. ein nicht-öffentlicher Träger, also auch ein Privatmusiker oder eine Band, gleichwohl kulturell-öffentliche Zwecke wahrnimmt, kann im Einzelfall die Umsatzsteuerbefreiung beantragt werden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag beim Finanzamt zu stellen.3. Für alle anderen Fälle, gilt unter Maßgabe von § 12 II Nr. 7 UStG folgendes:
Grundsätzlich sind Musiker wie Unternehmer zu behandeln und unterliegen daher grundsätzlich der allgemeinen Mehrwertsteuerpflicht nach derzeit 19 %.
Ausgenommen hiervon sind die Fälle, für die der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt: § 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG:
A. wenn Solokünstler, Musikgruppen, Chöre und Orchester in eigener Verantwortung ein Konzert veranstalten, gilt auf den Eintrittspreis der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 %.
B. Wenn Solokünstler, Musikgruppen, Chöre und Orchester dagegen von einem gesonderten dritten Veranstalter gebucht werden, ist in der Regel der erhöhte Regelsatz von 19 % zu zahlen, da hier in der Regel nicht das Konzert selber, sondern die gewerbliche Veranstaltung des Veranstalters im Mittelpunkt steht und die Durchführung des Konzertes – jedenfalls nach Ansicht der meisten Finanzämter - von den Veranstaltern in der Regel nur als“ Publikumsmagnet“ angesetzt und benutzt wird.
Problem:
Diese Auffassung der Finanzämter ist in der Vergangenheit bereits oftmals Gegenstand von langwierigen Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten gewesen, die teilweise jedoch recht unterschiedlich verlaufen sind. Als Quintessenz und Fazit dieser Problemgestaltung lässt sich allerdings folgendes feststellen:aa) Nach ganz gesicherter Rechtsmeinung sind bei allen Fallgestaltungen, wo die Durchführung eines Konzertes lediglich als untergeordnetes Element der Veranstaltung an sich anzusehen ist, der volle Mehrwertsteuersatz fällig. Das bedeutet im Klartext: Alleinunterhalter, DJs, und auch Cover-Bands, die von Dritten gebucht werden, um für die Gäste „ zum Tanze aufzuspielen“, unterliegen der vollen Mehrwertsteuerpflicht von 19 %.
Sollte man sich daher als Mitglied einer Cover-Band regelmäßig von Clubs/Lokalitäten buchen lassen, sollte man darauf achten, auf die eigene Leistung 19 % Mehrwertsteuer aufzuschlagen, da steuerrechtlich diese Einnahmen in jedem Fall voll Mehrwertsteuerpflichtig sind. Eine Ausnahme ist nur dort zuzulassen, wenn beispielsweise auf reinen Festivals CoverBands ihr geliehenes Liedgut zum besten geben.bb) Schwierig sind die Fälle zu beurteilen, in denen Veranstalter gesonderte Konzerte veranstalten, hierzu bestimmte Bands oder Einzelmusiker buchen und hierbei gleichzeitig den Gästen Vergünstigungen, sprich: Speis-und-Trank gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Die Finanzämter haben bislang stets -wen sollte das wundern- immer die volle Mehrwertsteuerpflicht angesetzt, wohingegen in den letzten Jahren zunehmend die Finanzgerichte den entsprechenden Klagen hiergegen stattgegeben haben: nach Auffassung mittlerweile vieler Finanzgerichte ändert das gleichzeitige Angebot von Alkohol, sonstigen Getränken und Speisen den Konzertcharakter dann nicht, wenn feststeht, dass die Gäste in 1. Linie oder sogar ausschließlich wegen der Musikdarbietung erscheinen.
Als Richtlinie wird man hier daher sagen können: bei Clubkonzerten, bei denen der Club-Besitzer Band engagiert und spielen lässt, um in der Regel hierbei den eigenen Umsatz zu befördern, fällt sodenn für ihn als auch für die Musiker der volle Mehrwertsteuersatz an. Veranstalten die Musiker selber ein Konzert oder veranstaltet ein Veranstalter ein Konzert oder eine Konzertreihe, bei der eine Lokalität extra angemietet wird und die erscheinenden Gäste extra wegen der betreffenden Bänds erscheinen (insbesondere Festivals) fällt der ermäßigte Steuersatz von 7 % an.
C. Wenn ein Musiker als Solo-Künstler, Bandmitglied oder Session-Musiker im Tonstudio Aufnahmen macht, die für eine Tonträgerveröffentlichung vorgesehen sind, fallen ebenfalls nur 7 % Ust an, da es dann um die Übertragung von Leistungsschutzrechten geht, insoweit eindeutig der Gesetzestext.
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Der guten Ordnung halber: Sämtliche Angaben ohne Gewähr und Pistolen. Dies ist keine Rechtsberatung, von daher jedwede Haftung ausgeschlossen.
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Das klingt für mich so alles nach riesiger Grauzone. Wer beurteilt denn, ob die Zuschauer wegen der Musik auf ein Dorffest gehen, wo es außer Musik nur nen Bierstand und ne Wurstbude gibt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass so Veranstaltungen ohne jegliche Musikbegleitung ziemlich schlecht besucht wären. Da müsste man ja theorethisch vor jedem Konzert Fragebogen austeilen, die abfragen ob man wegen den überteuerten Getränken oder der Musik gekommen ist.
Vor allem haben auch Coverbands richtige Groupies, die der Band nachreisen und nahezu kein Konzert verpassen. Die würde 100%ig nicht kommen, wenn die Band da nicht spielen würde.
Es muss ja auch rational nachvollziehbare Gründe geben, warum Veranstalter 4-stellige Beträge für Coverbands ausgeben, wenn sie stattdessen auch einfach ne Pa hinstellen könnten und mit einem Laptop eine Playlist runterlaufen lassen könnten. Da würden sich sicher einige überlegen, ob sie sich nicht mit ner Kiste Bier lieber in den Garten oder an den See setzen.
Ich glaub echt, dass ich da mal ne Studie zu machen muss, wenn sich das irgendwie noch mit dem Studium vereinbaren lässt. Ist halt schon mehr Soziologie als Medienwissenschaft oder VWL. -
Grau sind nur Reiher und Theorien:
Eigentlich ist es doch einfacher, als es aussieht:
Kirchenfeste und Dorffeste sind auf Antrag vollständig mehrwertsteuerfrei zu stellen.
Wenn ein lokaler Discotheken-oder Clubbesitzer regelmäßig unterschiedliche Bands, DJ's, oder sonstige Töneverursacher aufspielen lässt oder aber ein Restaurantbesitzer die gebratenen Garnelen nur mit entsprechender Hintergrund-Live-Musik kredenzen will, um damit Kohle zu machen, sind halt 19 % fällig.
Wenn aber ein Solo-Pumuckl oder eine aufstrebende Black-Metal-Combo ein eigenes Konzert veranstaltet, oder aber ein Festival stattfindet, dann sinds eben nur 7 %.
Und wenn ein Veranstalter extra für ausgesuchte Konzerte Hallen oder anderweitige Konzerträume anbietet, um dort spielen zu lassen und hierbei gleichzeitig auch Speis und trank anbietet bzw. vermittelt, machen alle dicke backen und rennen zum Steuerberater: dieser wird allen Beteiligten dann erklären, dass man eigentlich nur 7 % zahlen muss, aber nicht auszuschließen ist, dass das jeweilige Finanzamt doch auf 19 % beharrt. Sodenn muss halt entschieden werden, ob man die 7 % einfach nimmt und zur Not einen Rechtsstreit mit dem Finanzamt riskiert, der ja auch nur dann droht, sollte es dem Finanzamt auffallen, oder aber von Anfang an 19 % veranschlagt.
Als berufstätiger Musiker, der einmalig, regelmäßig oder aber auch dauerhaft von einem Fremdveranstalter gebucht wird, um dessen Gäste zu belustigen, würde ich jedenfalls in vorauseilendem Gehorsam 19 % veranschlagen, um nicht anschließend bösen Überraschungen zu erleben.
See
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Wer beurteilt denn
Hallo,
das ist wie immer im Leben, alles sehr bunt, grau sehe ich da nicht, ist aber sicher auch enthalten.
Wer es sauber haben will und sicher sein will, dass das Finanzamt keinen Ärger macht, vergisst die "7" und wird glücklich.
Die Kleinunternehmerregelung würde ich auch ganz schnell vergessen und dann ist es doch übersichtlich.Was die Interpretation betrifft, so ist es wie im Leben: war es ein Foul oder doch noch keins, war es Mord oder Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge, war der Ball im Tor oder doch auf der Linie, war es ein Musik mit Würstchen oder waren es Würstchen mit Musik ... in letzterem Falle gibt es sicherlich Grenzfälle, jedoch werden die 60 Groupies im 1000-Mann-Bierzelt die Veranstaltung nicht zu einem kulturellen Ereignis machen, bei dem die Würstel so nebenbei gereicht werden.
Wenn man sich den Paragraphen mal durchliest, dann sieht man doch, wo es lang geht: grundsätzlich 19, nur in Ausnahmen 7 und die müssen dann eben im Katalog auftauchen.
Zitatdie Eintrittsberechtigung für Theater, Konzerte und Museen, sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler
Wo steht denn da was von Gage?Grüße
JürgenPS
Nochmal deutlicher:Zitatdie Eintrittsberechtigung für
Theater,
Konzerte und
Museen, sowie
(die den Theatervorführungen und
Konzerten vergleichbaren)
Darbietungen ausübender KünstlerPPS
Und um die Sache mal auszuweiten: der Fragesteller tourt in Malle, Ösiland, ...
ob die wohl auch nach UStG abrechnen? -
Die Unterkunft hab ich von meinem Arbeitgeber organisiert bekommen.
Der TS ist Angestellter.Ist aber trotzdem interessant, das Thema. Gestern im Chat haben wir auch schon gemeinsam festgestellt, dass auch die Einkommensteuer auf dem Bierdeckel noch nicht vollends funktioniert
Huch, stimmt, war ja der, dann war das ja sowieso nicht ernstzunehmen. </abschweif> -
Kevin, meinen Respekt hast du. Die Musikerhölle lass ich nicht gelten, jeder der mal richtig hart gearbeitet hat (Landwirtschaft, Nachtleben, Kaltakquise) wird sagen...Alter das war Scheisse, aber ich wills nicht missen weil ich viel gelernt habe. Sollte ich in meinem Leben irgendwann mal auf Malle aufschlagen, komm ich gucken.
wo is hier der "i like" button?
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