Gleich vorweg: Wenn so etwas schon mal irgendwo diskutiert wurde, gebt mir bitte den Link... ich hab in der Suchmaschine leider nichts Passendes gefunden.
Also, folgendes Problem: Eine Bekannte von mir wohnt in unmittelbarer Nähe eines Braunschweiger Gymnasiums mit ausgeprägtem Musikzweig. Dort herrscht ab Mittag bis in die späten Abendstunden hinein reger Schallverkehr, der zur Belästigung ausartet. Das ist wohl vor allem seitdem so, seit die Städtische Musikschule ihren Unterricht teilweise auf die Räume besagter Schule ausgelagert hat.
Meine Frage: Gelten für diese Schule ebenso bestimmte Ruhezeiten wie z.b. für einzelne Nachbarschaftshäuser? Soweit ich weiß ist es in diesem Fall so, dass man nicht in der Mittagszeit (12-15h) und nicht nach 22h Krach machen darf. Es gab wohl auch mal ein Gerichtsurteil, wonach eine musikalisch übereifrige Familie dazu verdonnert wurde, nur noch eine Stunde täglich zu spielen - außerhalb der Ruhezeiten. Wohlgemerkt, die Streitparteien wohnten in getrennten Häusern!
Also ich wäre für Infos sehr dankbar...