Werben für Unterricht als Freiberufler = Abmahnung?

  • Super Thread, beantwortet auch mir noch einige offene Fragen.

  • Ich habe jetzt die erste Werbung geschaltet.


    Nochmal zum Umfang: Das "Lehren" selbst könnte auch zum Gewerbe werden, falls der Umfang zunimmt bzw. andere Strukturen hinzukommen - zum Beispiel eigene Schulungsräume. Im Prinzip muss hier jede Änderung über "Privatunterricht bei den Schülern vor Ort" hinausgehend neu geklärt werden.


    Wenn ich irgendetwas verkaufen will, wird es direkt zum Gewerbe bzw. ist vorher eine Gewerbeanmeldung nötig.

    Infos zu mir und privatem Schlagzeug Onlineunterricht auf: Drumming.de

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