Hallo!
Mein hiesiges Gewerbeaufsichtsamt ist der Meinung, dass ich zur Erteilung von Schlagzeugunterricht (privat beim Schüler) ein Gewerbe anmelden muss. Das hiesige Finanzamt ist nicht der Meinung (sie sagen, es ist kein Gewerbe nötig). Ich warte gerade auf eine schriftliche, verbindliche Bestätigung vom Finanzamt.
Das Problem ist, dass mir vom Gewerbeamt auch mitgeteilt wurde, dass ich ggf. abgemahnt werden könnte, wenn ich ohne Gewerbe mit z.B. Anzeigenschaltungen im Markt auftrete und den Unterricht entsprechend bewerbe. Das macht mir nun Sorgen und ich möchte gerne von Euch wissen, was Ihr dazu sagt. Werbt Ihr als Freiberufler und Schlagzeuglehrer für Euren Unterricht? Oder darf man als Freiberufler ohne Gewerbeschein generell nicht werben? Nebenbei habe ich dazu auch mal die hiesige IHK befragt, die mir dazu gar keine Antwort geben konnte.