Mietvertrag für Proberaum: was sollte rein?

  • Man kann sich natürlich auch einen tollen Vertrag basteln lassen und sucht sich dann einen Vermieter, der das Werk unterschreibt...

    Aber genau das hat der TS doch vor.


    Des lieben Threadsinns willen: Wollen wir mal ein paar Überlegungen anstellen, die die Gelehrten nicht blöd aussehen lassen und gleichzeitig nicht den Vorschriften zu unentgeltlichen, öffentlichen Beratungsleistungen mit bösen Folgen für die Berufszulassung widersprechen.


    Vorab: Es ist wie bei anderen Ferndiagnosen auch. Jedem, der hier von Schmerzen im Handglenk schreibt, wird empfohlen, jemanden aufzusuchen, der über die Lösung dieses Problems etwas gelernt hat (Onkel Doktor). Außerdem wird ihm ggf. geraten, seine Spieltechnik überprüfen zu lassen, bei jemanden, der über die Lösung dieses Problems etwas gelernt hat (Onkel Lehrer). Wenn jemand erstmals einen individuell passenden Vertrag vorlegen will, soll der Onkel Anwalt aber dringend zu vermeiden sein, weil ... ja ... warum eigentlich?


    Der Medizingelehrte wird schauen, wo's genau wehtut, der Musikgelehrte wird schauen, wo's genau falsch aussieht, der Rechtsgelehrte wird schauen, wie die konkreten Umstände sind, um Gefahrpotenzial für den Hilfesuchenden optimal zu minimieren ("Nummer sicher").
    Damit das ganze also nicht wie eine Frage à la "Wo kann ich umsonst alle Verträge runterladen? Urheberrecht scheiß ich drauf." aussieht, wären ein paar Angaben zu dem Vorhaben wichtig, die der Problemverständige einfordern würde.


    - Wer ist Vermieter?
    -- Wem gehört das Grundstück?
    -- Wird es ein Untermietvertrag?
    -- Inwiefern muss man bei dem Anbieter "vorsichtig" sein?
    -- Was ist los mit seiner "Persönlichkeit"?
    - Wer ist Mieter?
    -- Der Trommler als Einzelner?
    -- Die Band als Gesellschaft?
    - Was wird vermietet?
    -- Befindet sich das Mietobjekt in einem Gewerbegebiet? In einem Mischgebiet? In Deutschland?
    -- Ist es ein Durchgangsraum?
    -- Gibt es einen Zugang zum Möbellager o.ä.?
    -- Sind Emissionen in Richtung Verkaufsräume zu erwarten?
    -- Sind Emissionen in Richtung Nachbarn zu erwarten?
    - Was ist der Sinn des Anmietens?
    -- Nur proben?
    -- Auch Untervermieten?
    -- Professionielles Tonstudio?
    - Wie ist die Ausstattung des Kellers?
    -- Ist für Atemluft gesorgt?
    -- Ist für Stromversorgung gesorgt?
    -- Ist für Exkremententledigung gesorgt?
    -- Ist für Brandschutz gesorgt?
    - Wie sehen die Einrichtungspläne aus (außer "top")?
    -- Sollen bauliche Veränderungen vorgenommen werden?
    -- Sollen eingebrachte Gegenstände Eigentum des Grundstückseigentümers werden?
    -- Welche Investitionen stehen genau an? (Außer Versicherungs-, und Anwaltsrechnung, die sich danach richten)
    - Welche Rechte soll der Vermieter haben?
    -- Betreten?
    -- Betreten durch Mitarbeiter/Angestellte/Beauftragte?
    - Welche Absicherung soll der Vermieter haben?
    -- Kaution?
    -- Pfandrechte?


    Nach Beantwortung solcher Fragen würde der Rechtsgelehrte Folgefragen stellen.
    Dann würde er vor vorformulierten Regelungen warnen, die man bei unbedarften gewerblichen Vermietern so liest.
    Dann würde er Rechercheaufwand betreiben, um im konkreten Fall die "Nummer sicher" so zu Papier zu bringen, so dass ein Kollege Richter es kapiert.
    Dann würde er Änderungswünsche der anderen Vertragspartei entgegennehmen.
    Dann würde er nochmals zu recherchieren haben, um des Vertragens Willen mit Blick auf die beidseitigen Interessenlagen wirksame Kompromisse zu finden.
    Dann würde er den Mieter über die verbleibenden Risiken umfassend aufklären.


    Nummer unsicher:
    - Sich an fremden, eine andere konkrete Lage betreffenden Vertragswerken orientieren.
    - Sich an formularmäßigen Vermieter-Verträgen orientieren.


    Nummer fatal:
    - Sich an Wohnmietverträgen orientieren.
    - Sich an Mietverträgen über bewegliche Sachen orientieren.


    Bitte entschuldigt das dauernde "juristische Gelaber" zu juristischen Fragestellungen.
    Ebenso "medizinisches Gelaber" zu medizinischen Fragestellungen.
    Ebenso "musikalisches Gelaber" zu musikalischen Fragestellungen.


    Jetzt entschuldigt mich bitte, ich muss noch meine Sekretärin poppen, meinen Gärtner bescheißen, meinen Jaguar von der wöchentlichen Grundreinigung abholen, zum Golfunterricht und Koks kaufen.

    -
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  • Zitat

    Hallo,


    die
    Problematik Wohnen im Proberaum lässt sich für den Vermieter leicht lösen. Ist die Zweckbestimmung eindeutig getroffen, sind zweckfremde Nutzungen folglich nicht zulässig. Da nun noch eine Zwischenvariante
    "wohnähnlich" einführen zu wollen, wirft Fragen auf, die bei Berücksichtigung von üblichen Proberaumnutzungen unnötig sind, zumal eine näher Bestimmung ja ausbleibt.

    Hmm, im Zweifel wirft jede Formulierung doch Fragen auf? Genau das ist doch auch ein großer Teil des "Rechtsgeschäft". Was genau ist dann eine "zweckfremde Nutzung"? Erreicht man durch diese zusätzliche, wie Du schon selbst definierst " Zwischenvariante" nicht vielleicht doch, dass man im Zweifel etwas in der Hand hat, auch bestimmten Handlungen, die
    vielleicht nicht direkt schon als eindeutige Zweckentfremdung definierbar sind, dadurch doch zu unterbinden?


    Die nähere Bestimmung bleibt vielleicht deshalb aus, um dann nicht mit unerwähnten Formen dieser grundsätzlich nicht gewollten Nutzung konfrontiert zu werden...- Wie gesagt, "keine wohnähnliche Nutzung bitte". Es bleibt dann im Einzelfall Sache des Vermieters, ein bestimmtes Verhalten zu "untersagen". Ist aus Sicht des Vermieters/beschwerdender
    Mitmieter doch recht komfortabel.


    Das war ein grauer Zitatblock:
    Solche Formulierungen können durchaus schaden, wenn dann Prozesse wegen einem Haufen von fragwürdigen Bestimmungen Prozessein die Länge ziehen, weil immer mehr darüber diskutiert werden muss. Dasmacht die Sache letztendlich auch nicht billiger.
    Zitat-Ende


    Mir erscheint der Vertrag insgesamt doch eher recht kurz und kompakt. Die einzelnen Klauseln sind ja eben nicht ewiglang und in allen undenkbaren Variationen ausformuliert ( wobei es immer mehr Möglichkeiten gibt, als man sich vorher auszumalen imstande war). Ich habe da schon wesentlich umfassendere Werke gesehen. Letztlich gehts vor
    Gericht aber doch meistens um ganz bestimmte Punkte aus einem Vertrag, da ist es letztlich relativ egal, was da sonst noch drinsteht, soweit diese Punkte dann nicht in Zusammenhang mit den behandelten Klauseln in Verbindung gebracht werden können.


    Je klarer und auf den Punkt definiert (die Idee der Klausel muss vor allem einleuchtend sein) desto weniger ist die Möglichkeit gegeben, irgendwelche "Parallelen" zu anderen Punkten zu "stricken".

    Zitat

    Das mit den Stromzählern ist eher unwahrscheinlich, da ja die Nebenkosten offenbar umgelegt werden. Das geht ja nur, wenn auch Zähler da sind. Was dann am Kühlschrank das große Problem sein soll, verstehe ich nicht so ganz, es sei denn man wollte lediglich nicht unmittelbar den Probezwecken dienende Geräte vermeiden, was dann aber mit dem Stromverbrauch nichts zu tun hat. Und was eben hoher Stromverbrauch ist, der unzulässig sein
    soll und nicht hoher Stromverbrauch, der zulässig sein soll, ist nicht geklärt, das Beispiel Kühlschrank passt nicht so richtig. Ein Vertrag soll Fragen beantworten und nicht Fragen aufwerfen. Ein Vertrag soll auch nicht zum Nachdenken anregen, es handelt sich nicht um ein pädagogisches Werk. Der Schaden einer solchen Regelung entsteht im Streitfall, wenn dann eben fröhlich diskutiert werden muss, was denn nun erlaubt ist und was nicht.

    Das überzeugt mich nun GAR NICHT. Aufgrund von " eher unwahrscheinlich" wird im Ernstfall wohl nicht argumentiert.
    Für mich ist der erste Gedanke dieser Klausel:" ok, wahrscheinlich laufen immer mehrere Proberäume über einen Zähler und um möglichst viel Ärger zu vermeiden..." Ansonsten macht diese Klausel für mich keinen Sinn. Im Gegenteil - gäbe es pro Raum einen Zähler, könnte der vermieter an hohem Verbrauch Interesse haben, weil somit vielleicht bessere
    Konditionen mit dem Energieversorger aushandelbar wären. Ausserdem würde "pro Raum ein eigener Zähler" vielleicht auch werbewirksame Verwendung auf der Homepage finden. Das nächste Argument für diese Überlegung : Es
    handelt sich um ein umgebautes Gebäude, welches in seiner ursprünglichen Planung selbstverständlich nicht auf so viele "Einzelparzellen" ausgelegt war. Ein Blick der Bilder verrät, dass die finanziellen Mittel diese Geschichte nicht unerschöpflich waren. Für die Mieter hätte dieses "Zähler teilen" den Vorteil nicht die pro Zähler anfallenden
    Meß-und Schaltpreise zahlen zu müssen. Und solange keiner Kühlschränke ohne Türen verwendet, passt das dann auch... Dieser Gedankengang ist für mich jedenfalls mindestens so wahrscheinlich, wie für Dich der Deine.
    Ok, die haben dort Getränkeautomaten... aber es würde mich wundern, dass deshalb Kühlschränke verboten wären.


    Erlaubt ist JEDES der Ausübung im Sinne des Zweckes dienende Gerät ( ich schätze, hier gibts vielleicht einen möglichen Hebel- und vielleicht gibts genau deswegen eben auch die Liste der zu vermeidenden Geräte) . Gäbs die Klausel nicht, wäre für den Vermieter die Handhabung der sich ggf. für ihn stellenden Problematik wohl größer und es liefe vor Gericht eine Diskussion, indem die Gegenpartei behauptet " Na, so ein Kühlschrank mit gekühlter Inspiration aus der Flasche ist ein absolutes Muss, und da keine dies untersagende Klausel in dem Vertrag zu finden ist..." Der Anwalt des Vermieters wird diese Klausel schon zu nutzen wissen. Oder würdest Du viel Geld wettend (auf dich natürlich) gegen ihn antreten?


    Ein Vertrag ist aber doch zuallererst mal eine Vereinbarung zwischen 2 (oder mehr) Parteien. Insofern ists auf jeden Fall wünschenswert, dass der Vertragsnehmer auch begreift, was die Gegenseite da so alles im Sinn hat. Genau die Zweckentfremdung dieser Idee bereitet doch so häufig Probleme. Wer liest denn im einzelnen noch einen Vertrag über z.B seine Haftpflichtversicherung? Die fatalen Ergebnisse dieser Entwicklung sind ja gelegentlich im TV tzu bestaunen...


    Da es keine Verpflichtung gibt, Vertraäge grundsätzlich professionell erstellen zu lassen, müssen sich die Gerichte eben auch mit dem Ergebnis zurechtfinden, was in aller Regel aber wahrscheinlich leichter funktioniert, weil eben nicht 5798 Unterabsätze zu beachten sind.


    Sorry, aber was genau ist da unscharf? Ich finde, man kann es kaum klarer ausdrücken. Für mich ist jedenfalls genau verständlich, was da nicht passieren soll. Natürlich könnte diese Regelung im Einzelfall mal lästig sein. (Beispiel: Ich muss dringend etwas aus dem Proberaum haben,lieg aber leider krank zu Hause im Bett. Den nicht gemeldeten Nachbarn
    kann ich dann leider nicht "mal eben"vorbeischicken. Vielleicht lässt sich das mit einem Telefonat aber auch regeln. Falls nicht, Pech gehabt -irgendwie würde ich schon an mein Zeug kommen). QAnsonsten ist mir der Sinn dieser Klausel absolut klar und ich würde das auch so akzeptieren.

    Bist Du Dir bei Deiner Einschätzung sicher? Der Laden läuft seit einigen Jahren und ist auch nicht gerade als "klein" zu bezeichnen. Ob sich die Betreiber da nicht zwischenzeitlich mal über eventuelle Schwierigkeiten schlau gemacht haben?


    In Deinem post 34 schreibst Du ja auch, dass Vertrag und AGBs getrennt und ein Indiz für unprofessionelle Unklarheit wären. Es wird aber irgendwo darauf hingewiene, dass sich die AGBs auf der Rückseite des vertrags befinden. Im Internet lässt sich eben nicht immer alles so darstellen, wie es dann "in echt" aussieht. Zu der von Dir monierten
    "schriftform-Klärungsdefinition" gibts dann auf den Seiten auch noch etwas zu lesen. Die betreiben da über 100 Proberäume - würde mich schon etwas wundern, wenn die sich nie mal bei geeigneten Stellen über die
    rechtliche Situation erkundigt hätten. Ich würde das jedenfalls tun.
    Ich glaub, ich studier demnächst mal Jura. Dieses kreative theoretisieren hat schon seinen Reiz.




    EDIT: wie beeinfluss ich eigentlich den Zeilenumbruch? Meine Beiträge sehen nach dem erst-Abschicken immer aus wie ein Gedicht mit 8 wörtern pro Zeile..oben hab ich jetzt aus Versehen ein Zitatblock gelöscht- sinn wird hoffentlich trotzdem klar

  • Hallo,


    "im Zweifel wirft jede Formulierung doch Fragen auf"
    Im Zweifel schon. Deshalb sollte man ja auch zweifelsfrei formulieren.


    Zitat

    Bist Du Dir bei Deiner Einschätzung sicher?


    Ist die Frage ernst gemeint?


    Zitat

    Ich glaub, ich studier demnächst mal Jura.


    Ich glaube nicht.


    So wird das nichts. Egal.


    Grüße
    Jürgen

  • aha...Wer Recht studiert hat, hat wahrscheinlich auch immer Recht. Sowohl im Leben als auch tagtäglich vor den Gerichten dieser Welt.
    Deine geäußerte Beurteilung beruht zwar nachweislich auf Irrtum, Wahrscheinlichkeit und Interpretation, aber das reicht dann im Zweifel wohl aus. Immerhin trifft hier Theorie auf Praxis.

  • aha...Wer Recht studiert hat, hat wahrscheinlich auch immer Recht. Sowohl im Leben als auch tagtäglich vor den Gerichten dieser Welt.
    Deine geäußerte Beurteilung beruht zwar nachweislich auf Irrtum, Wahrscheinlichkeit und Interpretation, aber das reicht dann im Zweifel wohl aus. Immerhin trifft hier Theorie auf Praxis.


    Wer Recht studiert hat, hat nicht immer Recht, sonst würde es logischerweise keine unterlegene Partei in Zivilverfahren mit Anwaltsvertretung geben. Wer Recht studiert hat und das seit Jahren praktiziert, kann jedoch auf einen Erfahrungsschatz zurückgreifen und weiß eben, wie Verfahren in der Praxis ablaufen und muss an dieser Stelle keine Vermutungen anstellen, wie Gerichte irgendwelche ausgedachten Klauseln auslegen würden.
    Wer Recht studiert hat, erkennt auch (und hier wurde von den entsprechenden Personen darauf hingewiesen), wie sinnlos ein Posting in diesem Thread - nicht nur aufgrund des beratungsresistenten Threadstarters ist. Trotzdem danke an Peter für den (definitiv ggü. Dumrumköln gescheiterten) Versuch, die Komplexität des Ganzen aufzuzeigen.

  • Wer Recht studiert hat, hat nicht immer Recht, sonst würde es logischerweise keine unterlegene Partei in Zivilverfahren mit Anwaltsvertretung geben. Wer Recht studiert hat und das seit Jahren praktiziert, kann jedoch auf einen Erfahrungsschatz zurückgreifen und weiß eben, wie Verfahren in der Praxis ablaufen und muss an dieser Stelle keine Vermutungen anstellen, wie Gerichte irgendwelche ausgedachten Klauseln auslegen würden.
    Wer Recht studiert hat, erkennt auch (und hier wurde von den entsprechenden Personen darauf hingewiesen), wie sinnlos ein Posting in diesem Thread - nicht nur aufgrund des beratungsresistenten Threadstarters ist. Trotzdem danke an Peter für den (definitiv ggü. Dumrumköln gescheiterten) Versuch, die Komplexität des Ganzen aufzuzeigen.


    Danke für deine weise Zurechtweisung. Ich bin mir sehr wohl bewußt, dass diese Dinge auch sehr komplex geregelt werden können und das mag ggf. auch sinnvoll sein. In dem Dialog mit Jürgen K. ging es dann aber doch speziell um ein paar Punkte, die seinerseits angeführt wurden. Vielleicht liest Du es einfach nochmal. Ich habe zu PBUs Beitrag kein Wort geschrieben... insofern handelt es sich bei Deiner Einschätzung seiner Worte Wirkung mich betreffend für absolute Spekulation. Was soll das? Lies gefälligst genauer und denk nach, bevor Du hier irgendeinen altklugen Scheiss verzapfst. Danke!

  • Edit: Gerade habe ich so ziemlich das selbe geschrieben, DukeNukan, ist echt für die Katz', aber Scheitern ist ja besser, als es nicht versucht zu haben ;) ... und es wird ja auch für die Allgemeinheit geschrieben hier.
    Edith: Kölle, meine lange Antwort betraf auch dich, dein kölsches Muster birgt Gefahren, dein Ruf nach professionellen Gratistipps geht schon aufgrund des geschilderten Umfangs in's Leere, der Kollege DukeNukan verzapft keinen altklugen Scheiß, sondern weist sachlich auf gefahrlosere Ideen hin, weil er eben weiß, wovon er spricht. Schuster, Leisten, alles gut. Keine Aufregung.

    -
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    2 Mal editiert, zuletzt von pbu ()

  • @ pbu
    Was bitteschön birgt keine Gefahren! Es gibt keine Garantien. Ich persönlich habe noch keinen Anwalt für proberäume gebraucht und der Laden in Köln läuft auch....solange die Praxis so funktioniert, kann ich mit " eurer" Theorie gut leben.
    Behauptungen aufzustellen ist leicht, schwierig wirds bei der Beweisführung. Und die ließ für mich bisher hier zu wünschen übrig. KONKRETE Beispiele wären halt wirklich aufschlußreich. Z.B. Wann wurde welche vergleichbare Klausel schonmal ausgehebelt?

  • "Solange" ist genau das entscheidende Wort.


    Für den TS ist eine Orientierung am Olive-Vertrag gefährlich, da er zuungunsten des Mieters geschrieben ist.
    Was für Olive gefährlich ist, sieht man, wenn man sich die Haftungsregelung in den AGB ansieht. Huch, gar keine da.
    Auf die Rechtsprechungsrecherche muss man sich bei so etwas nicht begeben ... Beweisführung? :D
    Gefahren gibt es immer, sie sollten minimiert werden, schwierig wird sie sonst, die Führung, wenn man so einen Vertrag als Beweis vorlegt.

    -
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  • ok, überzeugt!
    da es offensichtlich nicht möglich ist, am praktischen Fallbeispiel zu zeigen, inwiefern die weiter oben besprochenen Klauseln zu Schaden für wen auch immer führen, belässt man es halt einfach bei einer Warnung. Also, seid gewarnt. Solange solange schon solange funktioniert kann man optimistisch in die Zukunft schauen und auf Erfahrungswerte vertrauen. Über nicht näher benannte Eventualitäten lohnt sich jedenfalls mein Einsatz für mich nicht.
    pbu, ich rief übrigens nicht nach Praxistipps, die sich aber innerhalb eines "normalen" Gesprächs natürlich ergeben könnten.
    Wenn doch bloß nicht alles so problematisch wäre.

  • Boah ... :D bald haste mich so weit, dass ich nächstesmal einfach einen Vertrag hinschreibe, die Abmahnungen der Kollegen bezahle, eine standesrechtliche Rüge hinnehme, und nach einem gewissen "solange" mangels umfänglicher Beratung auch noch dafür hafte, dass am Schluss nur noch ein Haus ohne Möbel und Instrumente da steht. Immernoch einfacher, als hier den Sinn gutgemeinter Expertenratschläge zu verteidigen ;)



    Fallbeispiel 1:
    TS nimmt den Olive-Vertrag und Vermieter will sich nach Groupie-Toilettenbesuch eine neue Schließanlage für's Möbelhaus von ihm bezahlen lassen.


    Fallbesipiel 2:
    Vermieter verursacht leicht fahrlässig einen Wasserschaden und muss während der Instandsetzung den Verdienstausfall für Freds Tonstudio blechen.

    -
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    Einmal editiert, zuletzt von pbu ()

  • :D Warum müsst ihr Rechtsverdreher eigentlich immer so übertreiben? Ne Nummer kleiner täte es doch auch schon.
    Warum ein Haus ohne Möbel und Instrumente? Tsunami? Kann man da was in den vertrag schreiben? Oder gehts dabei um Insolvenz? Vor dem Pfandrechtsausüben wird man dann doch aber in Kenntnis gesetzt?


    Edit: Im 1. Beispiel muss der Protagonist dann aber das Groupie aus Versehen allein auf dem Gelände zurückgelassen haben- kann ja passieren, aber dann wird er ihr auch keine Schlüssel überlassen haben. und solange sie keine Schlüssel abgeben kann, erübrigt sich doch auch der Austausch der Schließanlage. Also eher unwahrscheinlich...


    ". Beispiel2: Klingt plausibel. Vielleicht haben die dafür eine Versicherung? Vielleicht haben sie aber auch für gewerblich genutzte Räume ab einem bestimmten annehmbaren Verdienstausfall in solchen Fällen andere Verträge? Man weiß es nicht wirklich, oder?


    edit"zu 2. die werden dem Fred ganz einfach kurzerhand einen Ersatzraum anbieten. Am Ende haben doch beide in erster Linie ein Interesse an einem funktionierenden Miteinander. Das darf man irgendwie auch nicht aus den Augen verlieren.


    haha, nervensäge. Hier in Köln läuft das mit " man kennt sich, man hilft sich" wenn im Gebäude nix frei ist, wirds woanders was geben. Aber das Prinzip der Unterhaltung ist mir dauernd recht deutlich. Wo der eine die Möglichkeit sieht, baut der andere ein Hindernis. Bringt man diese Mentalität mit oder ist das Teil der Ausbildung?

  • Wie du siehst, da gibt's einiges zu regeln ;)
    Höhere Gewalt, Insolvenz, diebische Bassisten ... :D


    Edit:


    1. Der Möbelmann könnte es versuchen, bei dem muss man doch sowieso vorsichtig sein.


    2. Vielleicht, vielleicht, man weiß es nicht, bis man's selbst reinschreibt oder eine gültige Haftungsbeschränkung (wird oft mit juristischem Gelaber verwechselt).


    2.a) Genau. Dafür müssen sie aber erst wieder einen anderen Mieter mit Toilettengroupie finden und den schnell rausschmeißen.


    2.b) Das ist das Leben, wie es jeden Tag spielt. Die vor Blauäugigkeiten bewahrende Bedenkenträgerei resultiert aus wachem Verstand.


    Lass' PN-mäßig weitermachen, ist doch albern ;)

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

    3 Mal editiert, zuletzt von pbu ()

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