Mietvertrag für Proberaum: was sollte rein?

  • Hallo,



    mit einer Band von mir geht es bald in einen neuen Proberaum.
    Der Proberaum befindet sich im Keller eines Möbelhauses und ist im nächsten Ort.
    Der Vermieter (Besitzer des Möbelhauses) und ich kennen uns nicht sonderlich gut, eher flüchtig... man kennt sich halt ;)



    Wir bekommen den Proberaum (ca 30 qm) wirklich sehr billig, da man sich eben kennt.
    Den Raum werden wir entsprechend einrichten, streichen, etc... er wird wirklich top eingerichtet.



    Jedoch weiss ich, dass man bei ihm etwas vorsichtig sein muss [...].
    Aus diesem Grund möchte ich einen Mietvertrag aufsetzen, der uns einfach so gut es geht für das Wichtigste absichert, da wir uns den Raum top einrichten möchten und dafür auch einiges an Geld reinstecken und rein stellen.


    D.h.:
    - Eine Art Kündigungsschutz (ca 1 Monat)
    - Diebstahl-Schutz (da der Raum über ein Hintereingang erreichbar ist, der nicht sonderlich geschützt ist)
    - Brandschutz
    - es soll festgehalten werden, wann ungefähre Probezeiten sind
    - Miete soll genau festgehalten sein (nicht dass er auf einmal nach einer gew. Zeit mehr verlangt)



    Was müsste noch alles in den Vertrag rein?
    Ich habe noch nie mit solchen Verträgen zu tun gehabt.
    Ich würde euren Rat sehr zu schätzen wissen.


    Vielleicht hat jemand eine Vorlage für mich?
    (habe im Netz und im DF nichts gefunden)




    Danke!!


    Liebe Grooves,

  • hast ja soweit schon alles gesagt dazu -
    was mir noch einfällt - Zugangssteuerung- das Haus wird bestimmt ne Alarmanage haben - also abklären von wann bis wann ihr das Haus betretten könnt (Sontag früh halb 4 vom gig zurück etc)
    Was den Diebstahlschutz angeht - ihr seit für euren Raum selber verantwortlich wenn einer einbricht ist das eure Sache nicht der des Vermieters - also über ne Instrumentenversicherung nachdenken wenn ihr euch dort abschichern wollt - oder noch besser bauliche Veränderungen in den Raum ? 'Rollgitter, Fenstergitter etc

  • Die Nebenkosten sollten über eine Pauschale bezahlt werden! Und dies muss auch ausdrücklich so im Vertrag festgelegt sein.
    Wir wurden mal ziemlich mit den Nebenkosten verarscht. aufpassen! Kostet Nerven und Jurist ;o)


    Gruß


    Sebo

    nosig

  • Hi,



    danke für die bisherigen Antworten.


    Das mit der Alarmanlage ist ein echt guter Tipp von dir... noch garnicht drüber nach gedacht - thx!! ;)



    Ich dachte, dass das mit dem Diebstahl evtl über den Vermieter läuft.




    Hat jemand da eine Vorlage für solch einen Vertrag?

  • Mal unabhängig vom Vertrag, für dessen Entwurf Ihr vielleicht tatsächlich einen Fachmann aufsuchen solltet (Mieterverein, Verbraucherzentrale, Anwalt, etc.), schrubst Du etwas von geplanten Investitionen in den Raum.


    Ich habe es in der Vergangenheit immer geschafft, meine Investitionen in irgendwelche Räume gegen Miete aufrechnen zu lassen. Dass heisst konkret, wenn wir z.B. 400 Euro an Dämm-Material, Wandfarbe, Elektroinstallation, etc. da rein gesteckt haben, haben wir den Raum für einen entsprechenden Zeitraum mietfrei nutzen können, also z.B. bei einer Miete von 200 Euro sind 2 Monate umsonst. Damit fängt man ein bisschen das Risiko ein, direkt im Anschluss an eine teure Renovierung gekündigt zu werden.

    "Ich verlor bisher Filze, Sticks und einen Bassisten. Weiß der Geier was man damit will."
    Barumo, 2008

  • Also zum Thema Kündigungsschutz kann ich nur sagen, dass es da gesetztliche Kündigungsfristen gibt. Also ist das eigentlich klar.
    Bzgl Diebstahl kann ich mir nicht vorstellen dass ein Vermieter sich das aufbürgt, dafür gibt es schließlich Hausratversicherungen. Nach meinen Erfahrungen ist der Mietvertrag eine Sache die der Vermieter aufstellt und nicht der Mieter und wenn du schon sagst dass es ein schwieriger Vermieter ist würde ich die Finger davon lassen, da das auf Dauer nur Stress gibt.

    :( Ich bin nicht Silverstar!!! Ich putze hier nur.


    Richtige Übersetztung für Becken : Tellerförmigen Hochtonschallerzeuger

  • Ich hab mir die Frage auch schon mal gestellt als es um einen Wohnungsmietvertrag ging.
    Die Antwort war recht einfach. Ein gutes Verhältnis zum Vermieter kann man nicht vertraglich festhalten.
    Wenn man schon weiß dass es ein schwieriger Typ ist, würde ich vorher genau absprechen was ihr wann machen wollt und dürft. Zu den Öffnungszeiten proben oder mit 10 Mann Equipment raustragen wird wohl eher nicht drin sein.
    Bei einem Möbelhaus das vermutlich eine Schließanlage hat, würde ich mir Gedanken um eine Haftpflichtversicherung für Musiker machen, die das einschließt.
    Wenn man ein gewerbliches Ausmaß unterstellen kann, könnte die Privathaftpflicht schon nicht mehr eintreten, falls mal was ausgetauscht werden muss.
    Ich kümmere mich gerade um eine Instrumentenversicherung. Guck mal hier. Die bieten auch solche Haftpflichtversicherungen an. Ob da auch Schlüsselverlust drin ist weiß ich jetzt nicht.
    Über Diebstahl würde ich mir jetzt nicht so viele Gedanken machen, da Möbelhäuser bestimmt gut gesichert sind und auch Parkplatz und Laderampen videoüberwacht sind.
    Allerdings solltest Du dir darüber bewusst sein, dass es bei Problem auch ein Vermieterpfandrecht gibt.
    Wenn man dann mal auf grund einer Streitigkeit 3 Monate nicht an die Instrumente kommt ist das schon ätzend.


    Naja das waren mal so die ersten Gedanken die mir eingefallen sind.
    Viel Erfolg.

  • Hat jemand da eine Vorlage für solch einen Vertrag?


    Nein. Sorry. Es tut weh, sowas zu lesen. Es gibt Leute, die davon leben. Die nehmen dir bereits so wenig Geld dafür ab, dass es schmerzt, was Laien Laien z.T. antworten. Der Sinn eines solchen Vertrages ist es, nicht doof dazustehen, wenn etwas schiefläuft. Das ist alles andere als gewährleistet, wenn man irgendeine Vorlage nimmt, daher schmerzt auch diese Frage. Nicht falsch verstehen, zusammen überlegen ist klasse. Ob ohne jemanden, der davon etwas versteht, das Ergebnis aber nicht zugunsten des Vermieters null-und-nichtig ist, ist mehr als fraglich.


    "Haste mal 'n Tipp?" ist völlig ok.
    "Haste mal 'n Vertrag?" funktioniert nur gegen "Haste mal ne Rechnungsadresse?".

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk


  • Nein. Sorry. Es tut weh, sowas zu lesen. Es gibt Leute, die davon leben. Die nehmen dir bereits so wenig Geld dafür ab, dass es schmerzt, was Laien Laien z.T. antworten. Der Sinn eines solchen Vertrages ist es, nicht doof dazustehen, wenn etwas schiefläuft. Das ist alles andere als gewährleistet, wenn man irgendeine Vorlage nimmt, daher schmerzt auch diese Frage. Nicht falsch verstehen, zusammen überlegen ist klasse. Ob ohne jemanden, der davon etwas versteht, das Ergebnis aber nicht zugunsten des Vermieters null-und-nichtig ist, ist mehr als fraglich.


    "Haste mal 'n Tipp?" ist völlig ok.
    "Haste mal 'n Vertrag?" funktioniert nur gegen "Haste mal ne Rechnungsadresse?".

    Da hast du schon recht. Nur ging es mir nicht um eine 100%-tige Vorlage, in die man einfach nur noch seine Daten einträgt, sondern eher um etwas grobes (eine Vorlage) wie soetwas aussieht, damit man sich so ein groben Vertrag selbst aufstellen kann. Das meinte ich mit einer "Vorlage" ;) (mein Fehler es nicht genau ausgedrückt zu haben)


    Was ich meine ist folgendes:
    Einfach grob schriftlich festhalten, was das wichtigeste ist und beide Parteien unterschreiben. Damit sind wir auf der sicheren Seite



    Und da hat sich für mich die Frage gestellt: Was müsste da denn alles drin stehen, was Sinn macht und nicht utopisch ist oder juristisches Gelaber beinhaltet?



    Wie ich auch schon geschrieben habe, kennen wir uns (wie das auf dem Land üblich ist), d.h. die Nutzung des Raumes fungiert auf einer eher privaten Basis (auch wenn man sich flüchtig kennt) und keiner "geschäftlichen".
    Ich kommen auch einfach so in den Raum, ohne Verträge, etc., doch bin ich jemand, der sich gerne tzotzdem etwas absichert.
    Eben auch auf die Vorkenntnis seiner Persönlichkeit [...] wie auch immer.


    Leider sind wir auf den Raum angewiesen... hier in meiner Gegend ist das finden eines Proberaumes gleichgestellt mit nem 6-er im Lotto ;)




    Deshalb die Frage, vielleicht etwas besser ausgedrückt:


    Wer könnte mir auflisten, was grob in einem Proberaum-Mietvertrag stehen sollte, damit beide Parteien zufrieden sind/auf der sicheren Seite?

    Einmal editiert, zuletzt von FredD ()

  • Fred lies dir doch mal bitte den post von pbu durch.
    Und dann nochmal deine Posts
    und dann nochmal den von pbu
    und dann noch mal deinen
    und dann noch .....


    PS ich beschäftige mich gerade mit Tontechnik und ich muss sagen das studieren Leute die es können wollen nicht ohne Grund.
    klingelts?

  • juristisches Gelaber

    Das du woran genau erkennst?


    Wer könnte mir auflisten, was grob in einem Proberaum-Mietvertrag stehen sollte, damit beide Parteien zufrieden sind/auf der sicheren Seite?

    Jemand, der das gelernt hat, aka Rechtsanwalt, der dafür haftet, was er dir erzählt und dafür bezahlt wird, niemand anders.


    Wer könnte denn mal auf meiner Hochzeit trommeln, so dass alle Gäste zufrieden sind, alle Stile abgedeckt sind und ich insofern auf der sicheren Seite bin?


    Mannmannmann.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • naja....Wenn man schriftlich klar und unmissverständlich vereinbart, dass z.B die Nebenkosten pauschal mit einer bestimmten Summe monatlich abgegolten werden, sollte dass für eine ggf. existierende Gegenpartei schon schwer werden, diesem Schriftstück die Rechtsgültigkeit abzustreiten.
    Das sollte genauso auch für andere Punkte funktionieren. z.B. Kündingungsfristen, Nutzungszeiten, bauliche Maßnahmen ( eventueller Rückbau), Schlüsselhaftung und was einem sonst noch wichtig ist. In diesem speziellen Fall dürfte es vermeidbar sein, einen Anwalt für ein entsprechendes Schriftstück zu konsultieren.
    Man sitzt im Ernstfall ja vor einem Richter und nicht vor einem Rechtsanwalt.

  • Es herrscht Vertragsfreiheit, also macht mal. Gefragt war nach der sicheren Seite.

    M: "Huch, die Möbel sind raus aus'm Möbelhaus."
    V: "Schwamm drüber."

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • @ pbu und Fyberski: Danke für eure nützlichen Posts! ;)

    In diesem speziellen Fall dürfte es vermeidbar sein, einen Anwalt für ein entsprechendes Schriftstück zu konsultieren.

    ... das sehe ich auch so, nur verstehen das einige anscheinend nicht. Es geht nicht um einen Mietvertrag einer Villa, sondern um einen Kellerraum.
    Für diesen Raum, inden man etwas reinsteckt (baulich / Gegenstände), möchte man einfach nur ein paar Sätzeformulieren, ohne gleich einen Antwalt zu kontaktieren.



    klingelts?

    leider nein, da er meine Frage nicht beantwortet hat, sondern lediglich darauf hingewiesen hat, man solle einen Anwalt kontaktieren, was aber nicht mein Ziel des Threads war.
    Sonst hätte ich gleich einen Thread aufmachen können "Soll man einen Anwald kontaktieren, wenn...".


    Ich habe auch die Kenntnis, dass sowas für nicht gerade viel Geld von einem Anwalt gemacht wird, doch so einen dicken Vertrag möchte ich doch garnicht bezwecken, sondern lediglich ein paar Sätze aufsetzen.


    ... doch da bleibt mir immernoch die Frage, um auf den Thread zurück zu kommen, was sollte da rein und was nicht?


    Es wäre schön, wenn sich jdm hier findet, der mir da weiter helfen könnte.




    Achja: Nein, ein Anwalt kommt nicht in Frage und das I-Net hat mir da nicht groß weitergeholfen (und ein Proberaum-Mietvertrag habe ich noch nie in der Hand gehabt), sonst wäre der Thread nicht eröffnet worden- Diskussion dazu beendet, Danke!

  • Hallo,


    das Problem ist: die Lösung, welche gewünscht wird gibt es nicht: "das I-Net hat mir da nicht groß weitergeholfen (und ein Proberaum-Mietvertrag habe ich noch nie in der Hand gehabt)"
    Was helfen könnte, wird nicht gewollt: "Nein, ein Anwalt kommt nicht in Frage"
    Und was geht (selber schreiben?), erscheint dann aber offenbar wieder zu kompliziert.


    Ich persönlich habe auch noch keinen Proberaummietvertrag gesehen, wo eine konkrete Regelung von vom Mieter hineingesteckten baulichen Sachen und Gegenstände geregelt war, wenn man mal von der Klausel absieht, dass der Mieter keine baulichen Änderungen vorzunehmen hat.
    Eine allgemein gültige Vorlage für einen speziellen Wunsch (Regelung von Eigenleistungen) kommt mir auch eher paradox vor, aber ich habe eine Schwäche für Logik, das muss man mir verzeihen.


    Ansonsten alles sehr witzig, wenn der Schmerz sich verzieht:

    Zitat

    Man sitzt im Ernstfall ja vor einem Richter und nicht vor einem Rechtsanwalt.


    Das ist so verdammt richtig, da fällt mir jetzt auch nichts mehr ein.

    Zitat

    Wer könnte mir auflisten, was grob in einem Proberaum-Mietvertrag stehen sollte, damit beide Parteien zufrieden sind/auf der sicheren Seite?


    Ich würde dann mal einen Richter fragen.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Bitte dem Richter keine Grüße von mir ausrichten, ich habe das gar nicht gesagt, distanziere mich von allem und weiß von nichts.

  • @ Jürgen: Made my day! :D


    In diesem speziellen Fall dürfte es vermeidbar sein, einen Anwalt für ein entsprechendes Schriftstück zu konsultieren.


    Was sind denn die Fälle, in denen du einen Anwalt konsultieren würdest?


    Man sitzt im Ernstfall ja vor einem Richter und nicht vor einem Rechtsanwalt.


    Das ist zwar richtig, jedoch muss es mit dem Anwalt gar nicht erst beim Richter auf dem Tisch landen.


    drummintom

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