Buzzz …
Wenn man an die Adresse sendet, die man vom Käufer mitgeteilt bekommen hat, ist man raus. (Als privater Verkäufer sogar auch, was Transportschäden betrifft - solange es gut genug verpackt war.)
Ebensowenig muss man als Verkäufer nachweisen, dass ein behaupteter Schaden zunächst nicht vorlag. Derjenige, der aus dem behaupteten Schaden ein Recht ableiten möchte, also der Käufer, muss nachweisen, dass der Schaden schon vorlag (und z. B. verschwiegen wurde; Grundsatz der objektiven Beweislast).
Unabhängig davon ist es natürlich schön und spart Zeit und Nerven, wenn man entlastende Nachweise hat, klar.
Ich hatte übrigens schon beides: die unbestimmten Anfragen eine Sekunde nach Einstellen des Artikels, aber auch Anfragen wie obige, wo ein netter und unkomplizierter Käufer dahinter stand und alles glatt lief.