Schönen Sonntag!
Was kann ich tun, wenn ich Geld überwiesen habe, aber weder der Artikel eintrifft noch der Anbieter zu erreichen ist.
Ich kann dann alles Mögliche tun.
Um die Antworten einzugrenzen, wäre die erste Gegenfrage: was soll hinten dabei heraus kommen?
Geld weg?
Wenn überwiesen wurde, dann ging das Geld von der einen Bank auf die andere und ist somit nicht mehr in der Verfügungsgewalt der mit der Überweisung beauftragten Bank und auch nicht mehr in der des Auftraggebers, also schlichtweg: ja.
Zur Polizei und Anzeige erstatten
Kann man machen, muss man aber nicht und wenn man das will, sollte man es richtig machen und eben auch "Strafantrag" stellen.
Anzeigen ist eines, Strafantrag benötigt ein explizites Kreuz an der richtigen Stelle. Wer das nicht macht, läuft Gefahr, dass die
Ermittlungsbehörde die 45 Euros als geringwertig ansieht und (kummulativ) ein besonderes öffentliches Interesse verneint,
also keineswegs das öffentliche Interesse per se.
Es ist auch bei der bisherigen rudimentären Schilderung gar nicht klar, ob überhaupt ein strafrechtliches Delikt vorliegt.
Der Schuldner könnte ja auch erkrankt sein oder sich aus welchen Gründen auch immer schlichtweg in Verzug befinden.
Wenn man dies nach der bisherigen Schilderung als Ermittler annähme, dann würden die Ermittlungen mangels Tatverdacht
gar nicht erst aufgenommen.
Abgesehen davon bringt ein Strafverfahren dem Gläubiger in der Regel kein Geld, denn dazu wäre der Zivilrechtsweg (und eben nicht
der Strafrechtsweg) die übliche Verfahrensweise. Ob man diesen bestreiten möchte, hängt von der Muße ab. Meistens müsste man
dazu erst mal investieren, Zeit und ein bisschen Geld und dann natürlich Geduld.
Wenn man einfach nur seinen Unmut kund tun will, ist das Internet ein dankbarer Empfänger, von Mitleid bis zweifelhafte Ratschläge
wird man dort alles finden.
Wenn der Artikel noch nicht da ist, stellt sich die Frage, wie lange das schon her ist.
Sollte es zu lange her sein (Interpretation), dann wäre eine Mahnung sinnvoll, bevor man die großen
Geschütze aus dem Stall räumt, sodann vielleicht noch eine Mahnung mit konkreter Fristsetzung
und Ablehnungsandrohung (da muss man dann aber wissen, wie es geht oder beauftragt gleich jemanden
damit, der so etwas kann). Wenn das dann immer noch nicht fruchtet, geht es ans Geldeintreiben zunächst
über Gericht. Wenn der Schuldner am Ende leere Taschen vorweisen kann oder geflüchtet oder verstorben
ist, dann hat man halt für den Spaß ordentlich bezahlt, ansonsten bezahlt der Schuldner.
Wer sich lieber den Strafrechtsspaß antun will, hat dann vielleicht irgendwann mal das Vergnügen, als Zeuge
beim Gericht aufzutreten, meiner persönlichen Meinung nach ein Spaß, den man nicht jedem empfehlen möchte.
Stellt es sich heraus, dass der (vermeintliche) Verkäufer ein Berufsverbrecher ist, kann das sogar ganz lustig werden.
Ist er dagegen Ersttäter oder es stellt sich gar heraus, dass gar keine Tat nachgewiesen werden kann, endet das
dann mit außer Spesen nix gewesen.
Trau schau wem ist immer noch aktuell.
Hier im Forum habe ich bislang nur anständige Transaktionen vollzogen, bei evilbay treibt sich natürlich alles
Mögliche heraum.
Und ein bisschen Risiko ist immer dabei.
Grüße
Jürgen