GEMA Gebühren für Songs aus dem Real Book und andere

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich mit meinem Jazz-Combo Kollegen mal gefragt wie das eigentlich mit GEMA-Gebühren ist, wenn wir Stücke...
    1. aus dem Real Book bei Auftritten spielen.
    2. aus dem Real Book als Hörbeispiel im Internet anbieten wollen.
    3. mit Noten aus anderen Quellen (z.B. Internet) bei Auftritten spielen bzw. als Hörbeispiel anbieten. Wir spielen z.B. Cantaloupe Island mit Noten, die ich über die gurgel-Bilder-Suche gefunden habe.


    Kennt sich zufällig damit jemand aus?
    Zum Real Book weiß ich nur, dass es ja ursprünglich nicht legal war diese Noten zu veröffentlichen, was sich aber bis heute ja geändert hat. Habe aber leider keine Ahnung wie das mit den "Aufführ-Rechten" ist.


    Besten Dank schonmal und schöne Feiertage!
    HansDIeter

  • Hallo,


    zu 1)
    Frag' den Veranstalter (der fragt dann die GEMA).


    zu 2 und 3)
    Ich lasse davon die Finger, ich bekomme nicht gerne Abmahnungen und das bleibt auch so.


    Aufführen ist eine Sache, das Aufgeführte oder sonstwie Eingespielte zu verbreiten durch Internet und Ähnliches ist eine ganz andere Sache, wer das macht, hat keine Ahnung, ist schlecht beraten oder einfach nur risikofreudig.


    Ausnahme: es handelt sich um Stücke, an denen niemand Rechte besitzt.


    Ich würde mich da auch nicht bei Trommlern oder sonstigen Musikanten, sondern bei Fachleuten informieren.
    Da gibt es dann auf konkrete Fragen auch konkrete Auskünfte, man soll es nicht glauben, sogar bei der GEMA selbst (viele glauben ja, die hätten kein Telefon, keine Adresse usw.). Allgemein ist es so, dass Gebühren für gebührenpflichtige Werke anfallen und man für die Verbreitung die Lizenz des Urhebers bzw. Rechteinhabers benötigt, was mit der GEMA nichts zu tun hat (wird aber meist sträflich vergessen).


    Grüße
    Jürgen

  • Ich würde es auch nicht tun - die GEMA will doch für Alles Geld haben.
    Genau deshalb ist doch die Weitergabe/Kopieren des Realbooks nicht erlaubt.


    Erst letztens gings durch die Presse, dass jetzt auch Kindergärten/Martinszüge GEMA gebühren bezahlen sollen, wenn dort Weihnachtslieder gesungen werden - irgendeinen gibt es scheinar immer , der die Rechte gekauft hat.
    Ein Sozailwissenschaftler schrieb kürzlich sogar, dass es in unserer Zeit keine GEMA freien Lieder mehr geben wird, sich also echte Volksmusik (bitte nicht verwechseln mit der imo unsäglichen "volkstümlichen" Musik (Silbereisen und Co.)), wie man sie heute noch kennt, garnicht mehr entwickeln können wird, da sofort irgendwelche Spekulanten sich die Rechte greifen und damit der kostenfreie Zugang für Alle verwehrt ist.
    Ist doch schon bezeichnend für unsere tolle Musik-"Zivilisation", wenn sogar Leute wie Paul McCartney, u.v.a. jahrelang ihre eigene Musik nicht ohne GEMA-Zahlung aufführen durften, weil sie, wegen anfänglichem Geldmangel der neuen Projekte (Wings), ihre Rechte an z.B. Michael Jackson verkaufen mußten.
    Und wie man sieht wird, im Gegensatz zu den Beteuerungen der GEMA Befürworter die musikalische Qualität, durch den angeblichen finanziellen Anreiz der Komponisten, nicht wirklich besser.


    Ich würde die Finger davonlassen - aber vllt bin ich auch nur uninformiert und alles ist viel billiger als ich dachte, so etwas zu machen ;( .


    Dafür ruft aber wirklich besser bei der GEMA an und lasst euch vor Allem alles schriftlich geben!! Manchmal weiß da nämlich die rechte Hand nicht, was die Linke tut - und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - im Zweifel immer für die GEMA.

    2 Mal editiert, zuletzt von Hammu ()

  • Dem ist leider nicht so, selbst dafür verlangt die Gema neuerdings eine Gebühr.
    Wir haben im Okt. diesen Jahres in einem Vereinsheim gespielt und mussten auch Gema Gebühren bezahlen( wird nach qm des Veranstaltungsorts und der Höhe des Eintritts berechnet), obwohl wir nur eigene Songs gespielt haben, keine Coversongs.
    Ich konnte und wollte es auch nicht glauben, ist aber leider so.
    Geh mal auf die Gemaseite, da steht es....


    Gruss abemann

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  • @Abeman: Ihr seid aber in der GEMA mit euren Songs angemeldet, oder?
    Das ist ja gerade die Verrücktheit des Systems, dass man für das Aufführen seiner eigenen, angemeldeten Songs auch GEMA Gebühren bezahlen muß - einen Teil bekommt man dann zwar indirekt zurück, aber pervers finde ichs trotzdem.

  • Wie kann das denn sein, dass man für seine eigenen Stücke GEMA bezahlen muss?


    Naja, ich hatte gedacht, dass vielleicht schonmal jemand mit der GEMA zu tun hatte.


    Sebomaniac: Eigene Stücke kommen erstmal nicht in Frage, weil wir grade erst anfangen und froh sind, dass wir die Real Book Dinger ganz gut hinkriegen :S


    Das mit dem Veröffentlichen im Internet werden wir dann denke ich einfach mal lassen.
    Und sonst werden uns dann wohl einfach mal direkt an die GEMA wenden.

  • Wer sagt denn dass man eigene Dinge bei der Gema anmelden muss... Ich muss mich wirklich mal kundig machen mit dem ganzen Kram...


    Die GEMA hat ja erstmal nichts mit Urheberrecht zu tun..


    Es gibt garantiert auhc schon einen (oder mehrere) Threads zu dem Thema...

    nosig

  • die GEMA hat eine wunderbare Web-Side, die ist fast selbsterklärend wenn man das denn will...


    u.a. gibts dort Listen mit Songs die gebührenpflichtig sind, zum anderen jede Menge Downloads wie Musikfolgebögen etc.


    Und natürlich jede Art von Kontaktmöglichkeit mit sehr kompetenten Ansprechpartnern - natürlich sind die Auskünfte nur so präzise wie die Anfragen das zulassen. Sprich: anrufen ist oft sinnvoller, da direkte Rückfragen möglich sind und man unter Umständen wesentlich zielführender vorankommt.


    Zum anderen betrifft es Musiker nur indirekt (eben die zeitnahe Lieferung des Musikfolgebogens), direkt ist der Veranstalter betroffen, der muß Veranstaltungen vorab anmelden, nachher Musikfolgebogen und Erklärung abliefern und gegebenenfalls GEMA-Gebühren entrichten.


    Und Vorsicht vor diversen Halbwahrheiten, wie Sterbedaten von Komponisten etc. das kann zutreffen, muß aber nicht, weil z.B. Bearbeitungen von Kompositionen verrücksichtig werden müssen, weil Rechte z.B. nicht mehr beim Komponisten sondern bei einer separaten Verwertungsgesellschaft oder Erben liegen (in USA häufiger der Fall ->Realbook!!)...



    Also frisch ans Werk, Fragen formulieren, möglichst alle Fakten einbeziehen und bei der GEAM anfragen - Auskünfte kosten in der Regel nix, helfen aber jede Menge Ärger und Geld zu sparen.

    ..."meine" Musik: Jazz (Big Band bis Free), brasil. Musik, Avantgarde, hin+wieder Klassik ->am Drumset, an den Percussions, am Schlagwerk

  • ... Geh mal auf die Gemaseite, da steht es...


    Das wirst Du uns doch gerne verlinken!!


    Entweder euere Songs sind bei der GEMA angemeldet, dann müßt ihr dafür natürlich zahlen - ihr bekommt ja auch wieder was raus, dumm halt wenn ihr die einzigen seid, die die Songs spielen und das nicht mal im Radio...
    Oder ihr ward selber Veranstalter und ihr habt euch nicht an die Regeln gehalten und es war keine Gebühr sondern eine Strafe... - alle Veranstaltungen sind vorab anzumelden, für alle Gigs muß ein Musikfolgebogen vorliegen, und wenn da keine gebührenpflichtige Titel drauf sind, dann kostet das Ganze höchstens Zeit und Nerven, aber kein Geld... (das Porto vernachlässige ich jetzt mal)

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  • Oder ihr ward selber Veranstalter und ihr habt euch nicht an die Regeln gehalten und es war keine Gebühr sondern eine Strafe... - alle Veranstaltungen sind vorab anzumelden, für alle Gigs muß ein Musikfolgebogen vorliegen, und wenn da keine gebührenpflichtige Titel drauf sind, dann kostet das Ganze höchstens Zeit und Nerven, aber kein Geld... (das Porto vernachlässige ich jetzt mal)


    Das ist wieder mal typische deutsches Recht - da kann sich also eine privatwirtschaftliche Firma wie z.B. die GEMA erdreisten, mir vorzuschreiben, jede Veranstaltung erstmal anmelden zu müssen oder mir ggfs., bei Unterlassung eine Strafe zu verhängen - absolut krank, das Ganze.
    Der Tod der Spontanität und der Kreativität!!!
    Demnächst muß ich auch noch anmelden, wenn ich in der Badewanne/unter der Dusche singe und bekomme womöglich noch eine Klage des Urhebers wegen Verhunzen seines Liedes (wenn ich falsch singe) an den Hals ;(

  • na ja, das ganze hat halt schon zwei Seiten... - glaube nicht jemals Klagen von Dieter Bohlen über die GEMA gehört zu haben...


    Oder etwas etapplierter, ich bin mir relativ sicher, daß Peter Herbolzheimer über den GEMA-Rückfluß mehr an seinen Arrangements verdient hat als beim direkten Verkauf der Noten - und ja, ich finde das es nicht verkehrt ist, für seine (geistigen/kreativen) Leistungen/Arbeiten bezahlt zu werden.


    Wer als unbedeutende Band aus Prestigegründen (oder gar aus Dummheit) seine Songs bei der GEMA anmeldet, obwohl das von vorneherein ein Drauflegegeschäft wird, der ist schlicht und einfach selber schuld!


    Ich finde das System der GEMA auch sehr verbesserungswürdig, aber selbst so wie es ist, ist es alle mal besser als nix. Ich komme damit seit Jahrzehnten problemlos zurecht.

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  • Es ist so einfach. Die GEMA lizensiert alles was mit Live-aufführungen zu tun hat. Da muss kein Verlag oder gar Autor persönlich gefragt werden. Die Tarife stehen fest und lassen sich im Internet finden.


    …….. wie das eigentlich mit GEMA-Gebühren ist, wenn wir Stücke...
    1. aus dem Real Book bei Auftritten spielen.
    findet man hier:
    2. aus dem Real Book als Hörbeispiel im Internet anbieten wollen. findet man hier - der Tarif ist nur noch nicht fertig - die GEMA hatte erst 15 Jahre Zeit…. :rolleyes:
    3. mit Noten aus anderen Quellen (z.B. Internet) bei Auftritten spielen bzw. als Hörbeispiel anbieten. Wir spielen z.B. Cantaloupe Island mit Noten, die ich über die gurgel-Bilder-Suche gefunden habe. Auch Tarif U-VK


    Voraussetzung ist immer: die Veranstaltung muss vom Veranstalter bei der GEMA angemeldet und bezahlt werden und es muss eine Musikfolge ausgefüllt werden, in der aufgelistet ist, welche Titel (am besten mit Nennung von Autor und Verleger) man gespielt hat.


    Und wer die Suchfunktion des Forums nutzt findet das selbst raus. :whistling:



    und man für die Verbreitung die Lizenz des Urhebers bzw. Rechteinhabers benötigt, was mit der GEMA nichts zu tun hat (wird aber meist sträflich vergessen).


    Doch - genau das tut die GEMA. Sie nimmt diese Rechte als Treuhänder für die Autoren und Verleger wahr und erteilt gegen Geld Lizenzen!


    Man kann bei der GEMA die Lizenz zum Vervielfältigen von CDs oder zum Live-spielen erhalten - der Verlag oder Autor kriegt sein Geld von der GEMA und muss sich nicht mehr kümmern oder einmischen.

  • Zitat von »abemann«




    ... Geh mal auf die Gemaseite, da steht es...


    Das wirst Du uns doch gerne verlinken!!

    Ich glaub jeder ist in der Lage Gema.de in den Browser einzugeben.


    Alles andere wurde schon erläutert.



    Entweder euere Songs sind bei der GEMA angemeldet, dann müßt ihr dafür natürlich zahlen - ihr bekommt ja auch wieder was raus, dumm halt wenn ihr die einzigen seid, die die Songs spielen und das nicht mal im Radio...
    Oder ihr ward selber Veranstalter und ihr habt euch nicht an die Regeln gehalten und es war keine Gebühr sondern eine Strafe... - alle Veranstaltungen sind vorab anzumelden, für alle Gigs muß ein Musikfolgebogen vorliegen, und wenn da keine gebührenpflichtige Titel drauf sind, dann kostet das Ganze höchstens Zeit und Nerven, aber kein Geld... (das Porto vernachlässige ich jetzt mal)

    Unsere Songs sind nicht bei der Gema angemeldet,warum auch?Wir sind ne kleine unbekannte Band, unsere Songs sind noch nicht öffentlich.
    Trotzdem mussten wir Gema Gebühren bezahlen.


    Gruss abemann

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  • Entweder euere Songs sind bei der GEMA angemeldet, dann müßt ihr dafür natürlich zahlen - ihr bekommt ja auch wieder was raus, dumm halt wenn ihr die einzigen seid, die die Songs spielen und das nicht mal im Radio...
    Oder ihr ward selber Veranstalter und ihr habt euch nicht an die Regeln gehalten und es war keine Gebühr sondern eine Strafe... - alle Veranstaltungen sind vorab anzumelden, für alle Gigs muß ein Musikfolgebogen vorliegen, und wenn da keine gebührenpflichtige Titel drauf sind, dann kostet das Ganze höchstens Zeit und Nerven, aber kein Geld... (das Porto vernachlässige ich jetzt mal)

    Unsere Songs sind nicht bei der Gema angemeldet,warum auch?Wir sind ne kleine unbekannte Band, unsere Songs sind noch nicht öffentlich.
    Trotzdem mussten wir Gema Gebühren bezahlen.


    Gruss abemann[/quote]


    Da würde ich aber nochmal nachhaken.Ich habe mir das jetzt bei der GEMA alles mal durchgelesen.Wenn der VEranstalter das angemeldet hat........so mit Eintrittgeld und so......Virelleicht gilt da auchim Nachhinein die Härtefallregelung

  • Bei unserem letzten Auftritt hat der Kneiper das auch bei der GEMA angemeldet. Wir haben dann ein Musikfolgeprotokoll ausgefüllt und bei allen Stücken die Bandmitglieder als Autoren eingetragen. Bezahlt haben wir nix und auch der Kneiper wohl nicht.
    Das Musikfolgeprotokoll ist für den Kneiper wichtig, da er ja nicht immer zwischen Eigenkreation und gebührenpflichtigen Songs unterscheiden kann. Wenn die Band erklärt, dass die Stücke alle selbst komponiert sind, dann ist er aus der Nummer raus.
    Prinzipiell ist die GEMA für den Interpreten doch recht praktisch. Wer möchte denn die Zahlungen mit allen Autoren/Komponisten selbst abwickeln? Das dürfte bei einem Abend mit Realbook-Stücken etwas aufwändig werden. Das die Komponisten auch was verdienen möchten ist wohl auch verständlich.
    Allerdings hat die GEMA auf das Internet mit Myspace und Co noch scheinbar keine Antwort.

  • Wenn die Band erklärt, dass die Stücke alle selbst komponiert sind, dann ist er aus der Nummer raus.

    Korrekt!


    Die GEMA darf nur verkaufen, was ihr auch gehört. Aber die durch die Rechtsprechung aufgestellte sog. GEMA-Vermutung dreht halt die Beweislast um: Wer der GEMA gegenüber aber nachweisen kann, dass Musik nicht zu deren Repertoire gehört, muss auch nichts zahlen.


    Das gilt auch für unbekannte Bands, wie z.B. die von Abemann. Also der GEMA eine Aufstellung der Titel mit Namen und Anschriften der Autoren senden. Dann ist es an der GEMA, deren Berechtigungsverträge nachzuweisen.


    Aber auch das wäre mit der Suchfunktion hier im Forum schon zu recherchieren gewesen.

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