Alterskennzeichnung im DF? Sperrung einzelner Inhalte?

  • Moin Kollgen,


    viellecht hat der ein oder andere es ja schon gehört, ab Januar 2011 kommt ja wieder was Neues auf uns zu, was sicher v.a. den Abmahnabwälten die ein oder andere neue Villa bescheren wird. :cursing:


    die Änderungen im Jugendmediendienstestaatsvertrag betrifft jeden. der ein Website betreibt und fordert eine Alterkennzeichnung der Inhalte, ggf. auch eine Sperrung von Jugendgefährdendem. Da findet man hier Einiges bei Avataren und Äußerungen etc.
    Das betrifft ja auch die Musikerwebsites v.a. im Metalbereich, da spritzt viel Blut und wer unserer Jugend das unkontrolliert zumut, muss u.U. in Zukunft heftig ablatten.


    http://www.golem.de/1011/79772.html



    zum Glück ist auf meinem Websites alles ab 0 Jahre tauglich, aber selbst das muss ich dann wohl reinschreiben.
    Frag mich gerade nur, ist mien Avatar est ab 12 oder gar 16?


    Was meint ihr zu dem Irrsinn?

  • [calendar][/calendar]Da war wohl jemandem ein wenig langweilig:
    "Hmmm was könnte ich heute tun, mir ist so langweilg!! Ach komm, mach ich doch sämtlichen Websitebetreibern das Leben ein wenig schwerer!!"


    slo77y: Korrekte Schreibweise:
    "Ich bin dafür dass alle Frauen dann ab jetzt FSK Aufkleber auf ihren ******* tragen müssen. "

    Ein Bass ist eine Gitarre nach dem Stimmbruch.

  • Ich bin dafür dass alle Frauen dann ab jetzt FSK Aufkleber auf ihren Brüsten tragen müssen.


    "Für Sahne kneten"?


    Kann man nicht einfach das Internet ab 18 machen?
    Ach nee, dann ist Udo Nagel ja wieder arbeitslos.

    Hier schwankt nicht nur das Tempo.

  • Hallo,



    Zitat

    den Abmahnabwälten die ein oder andere neue Villa bescheren wird


    Selbst schuld, wer die bezahlt. Ich bezahle lieber meinen Anwalt.


    Zitat

    die Änderungen im Jugendmediendienstestaatsvertrag betrifft jeden. der ein Website betreibt


    Wie kommste denn darauf?
    Text nicht gelesen?


    Zitat

    Jugendgefährdendem. Da findet man hier Einiges bei Avataren und Äußerungen etc.


    Das mögen die einzelnen Autoren selbst beurteilen wollen. Ich selbst finde da eher wenig. Das hat aber mit dem neuen Recht nichts zu tun.
    Das ist - wenn überhaupt - auch bislang nicht erlaubt.



    Zitat

    da spritzt viel Blut


    Das ist Ketchup.
    Wer ernsthaft gewaltverherrlichendes, pornografisches und ähnlich jugendgefährdendes Material feil bietet, sollte eigentlich schon lange von der zuständigen Behörde aufgesucht worden sein.
    Dass das die Regel ist, sehe ich nicht.


    Zitat

    in Zukunft heftig ablatten.


    Straßenverkehrsdelikte, Urheberrechtsverstöße und Gewaltdelikte im intimen Bereich bleiben in aller Regel unentdeckt.
    Das war schon immer so und wird auch so bleiben.
    Da muss niemand Angst haben.
    Jedenfalls nicht von den Tätern.
    Bei den Opfern empfehlen sich Strategien zur Risikovermeidung.


    Zitat

    zum Glück ist auf meinem Websites alles ab 0 Jahre tauglich


    Dann gibt es auch keine Änderung. Weder zu Weihnachten, noch zu Neujahr oder gar zu Ostern.


    Zitat

    aber selbst das muss ich dann wohl reinschreiben


    Nein.
    Steht aber im Text.
    Lesen bildet.


    Zitat

    Frag mich gerade nur, ist mien Avatar est ab 12 oder gar 16?


    Wurdest Du immer noch nicht abgemahnt?
    Ich suche gleich mal den Abmahnanwalt raus, damit der das endlich nachholt.


    Zitat

    Was meint ihr zu dem Irrsinn?


    Irrsinn ist es zwar.
    Aber die Diskussion darum ist noch viel irrsinniger.


    Sorry, aber das musste auch mal gesagt werden.


    Ansonsten
    wurde hier anschließend so viel Scheiße geschrieben, dass sogar mir die Worte fehlen.


    Grüße
    Jürgen

  • Hi Jürgen,
    ich bin auch rechtsschutzversichert, v.a. weil ich weiß, das die Juristerei ein sich selbst erhaltenes Sytem ist, um nicht zu sagen, autopoietisch: ein Anwalt finanziert den anderen, der Klient ist da i.d.R. nur Statist, dessen Versicherung gerade genutzt wird (wenn er Glück hat und eine hat)
    aus deinem Posting werden mir die Folgen gar nicht klar, du sagst nur, ist alles kalter Kaffee, aber da bin ich mir nicht sicher. Wenn ich meine Websiten nicht als unbedenklich markier, könnten sie durch spezielle Programme z.B. in Schulen automatisch nicht mehr aufgerufen werden, so die Theorie, und das will doch keiner, ist schliesslich didaktisch wertvoll, was ich so im Netz verzapf :)


    wenn ich das hier dazu les, wird mir ganz schwindelig. Warum tun die uns so einen unverständlichen Mist an, den deine Berufskollegen offenbar immer nur zu ihren Gunsten auszulegen wissen (nix gegen dich, aber mit Anwälten und der "Rechtssprechung" habe ich auch schon so meine Erfahrung gemacht. ging aber nie um Strafrecht, um hier keine Gerüchte entstehen zu lassen):


    http://www.fsm.de/de/jmstv-2011


    vllt noch ergänzend. Woher weiss man denn, ob seine Website ab, 12, 16 oder etc. ist, ab wann ist ein Metal-Bild jugendgefährdend? ab wann mach mich strafbar, wenn ich keine Kennzeichnung verwende, weil ich sage, das ist nur ketschup und die Leiche gefaked?. Ketschup fliesst in der Glotze auch nur dauernd, trotzdem steht da dann ab 16, 18 etc, neben.


    Grüße
    Micha

    Einmal editiert, zuletzt von Psycho ()

  • habe ich ja, aber meine Unbekümmertheit und mein Verständnis scheitert schon an diesem Satz relativ weit oben:


    Zitat


    Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?


    Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können, wenn sie nicht gegen das Strafrecht verstoßen, im Internet auch zukünftig frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.


    von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:
    * Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt gehalten werden


    heisst das nicht, dass hier im DF Atersbereiche eingerichtet werden müssen? Der Kotzthread ist imho z.B. nicht für Kinder unter 12 geeignet, wird aber nicht getrennt gehalten...

  • das fällt unter "user generated content". wie der zu behandlen ist, steht auch in dem artikel. im schlimmsten fall wird das df von entsprechend eingerichteten computern einfach nicht angezeigt. was jetzt nicht unbedingt negativ wäre weil deswegen ullle2000 nicht aus dem informatikunterricht heraus hier quatsch posten könnte.

  • Hallo,


    zur besseren Lesbarkeit:


    Zitat

    Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu kennzeichnen?


    Nein. Grundsätzlich gilt: Inhalte können, wenn sie nicht gegen das Strafrecht verstoßen, im Internet auch zukünftig frei angeboten werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv werden muss.


    Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:


    und die sind kurz gefasst:
    a) Kinder- und Jugendkanal (da soll halt Kleinkindprogramm und Jugendprogramm getrennt werden)
    b) Porno- und Gewaltkanal (also alles, was auch heute schon unter die Ladentheke und nicht ins Internet gehört)


    Und das DF ist weder das eine noch das andere, das ist ein offener Kanal für die ganze Familie und somit hat sich der Spaß erledigt und zwar komplett.
    Nebenbei wäre ja der Beitragsschreiber in erster Linie verantwortlich und das ist er heute schon.
    Der Betreiber kann hier gemütlich weiter schnarchen und ich auch.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Solange im Kotz-Fred nur gekotzt wird und niemandem die Fresse poliert, ist das jugendfrei. Falls da jetzt schon nicht nur gegen die guten Sitten, sondern das Gesetz verstoßen wird, dann ist es eben strafbar und zwar für die Pappnase, die den Scheiß verzapft hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen K ()

  • ok, danke für die Aufklärung, dannn scharch ich mal mit, obwohl mir immer noch der Kopf schwirrt. Solche Formulierung z.B.:


    Zitat

    dass Plattformanbieter nicht für Drittinhalte haften, solange sie keine Kenntnis davon haben. Plattformanbieter sind also ganz allgemein hinsichtlich unbekanntem Inhalt von Dritten (Foreneinträge, Kommentare etc.) jugendmedienschutzrechtlich nicht in der Pflicht, solange keine Kenntnis besteht. Auch eine Überwachungspflicht besteht nicht.


    wenn man den Kotzthread als Bsp. nimmt, dann ist es schwer zu sagen, dass der Anbieter von den Inhalten keine Kenntnis hat, wenn die Hälfte der Mods da mitpostet. Aber ok, ich hab ja keine user generated content auf meinen Seiten, von dem ich kenntnis habe, les z.B. meine Gästebücher nie, also was regt es mich auf?

  • mein Sohn ist 16 und der darf den nicht lesen ;)
    also wenn im TV solche derben Sprüche gebracht würden, dann zeigt man das auch nicht im Kinderfersehen und es hat ne Alterbeschränkung. Ist dann das einfach relativ, d.h. der eine darf f**** für 6jähriger lesbar im DF sagen und das ist ok, der nächste macht sich strafbar, weils im TV gezeigt einfach ein anderes Medium ist?

  • Hallo,


    wir sind ja hier ein erwachsenes Fachforum und kein Kindergarten. ;)


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Schlag mal was vor für den K-Fred.
    Schließen und Löschen?
    Anschließend für jedes Schimpfwort eine Verwarnung, bei drei Verwarnungen Schreibsperre?
    Die Regeln stellt dann der Justitiar auf und die Jury bestehend aus drei Volljuristen übernimmt das Schiedsgericht.
    Der Freundeskreis wird e. V., der Betreiber ebenfalls (e. V.) und dann herrscht hier Ordnung und ...



    ... Rechtsschutzversicherung. ;)

  • Zitat

    Ansonsten wurde hier anschließend so viel Scheiße geschrieben, dass sogar mir die Worte fehlen.



    Das ich das noch mit erlebe, nein, dass das überhaupt mal passiert hätte ich mir nie erträumt :D

    (19:45:39) _kaotical_: ich wollte schon immermal in irgendwessen signatur
    (01:13:44) seppel: unglücklich sein hat eine ganz besondere qualität. hält länger an als glücklich sein. das muss man auch mal positiv sehen.
    (21:32:33) Drummingguitaris: gube, hast du brüste? wenn ja, hoffe ich dass du ein mann bist

  • wir sind ja hier ein erwachsenes Fachforum und kein Kindergarten. ;)


    sind wir das?! man lernt ja nie aus :whistling:



    Schlag mal was vor für den K-Fred.
    Schließen und Löschen?



    Mein Frage war ja, ob das DF nun ein Altersbeschränktenbereich haben muss in dem. z.B. der K-Fred landet.


    Eure Antwort war nein, ist alles legal so, man braucht ansonsten nur eine Rechtschutzversicherung, von den Betreibern weiß sowieso keiner, was da jugengefährdendes drin stehen könnte und wenn es mal Ärger geben sollte, ist der halt der User fällig ;)

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