• Es stimmt, es wird nicht erwähnt, daß die Ständer und Becken nicht zur Auktion gehören. Genau so wenig wird erwähnt, daß sie dazu gehöhren. Also je nach Ansicht hat jeder in seiner Ansicht recht.


    Außerdem wird in der Artikelbeschreibung Travis Barker erwähnt, obwohl Travis Barker mit diesem Set absolut gar nichts zu tun hat. Dies würde mich noch mehr stören.

  • Klar, DU ALLEIN hast immerhin bei Artikelmerkmalen "komplettes Schlagzeug" angegeben. Wenn das mal nicht Grund genug für den Käufer ist...?!

    VK: Basix 2-Bein-HiHat | Div. Hardware

    Suche: DW 5002 DoFuMa | Paiste 2000/2002/3000/Thin-/Dark-Becken

  • Sieh es doch ein, Du hast dich da mehr als ungeschickt angestellt!
    Dein Text ist ziemlich uneindeutig, dafür sind die Artikelmerkmale mehr als eindeutig: "neu" bzw. "kompl. Schlagzeug". Gerade hier muß man aufpassen, was man als Verkäufer angibt!
    In Deinem Text heßt es dann: "Das Schlagzeug befindet sich in fast neuem Zustand!" Ja wat denn nu??
    Ich würde auch versuchen, mich mit dem Käufer gütlich zu einigen, also Rücknahmen oder Preisnachlass anbieten (in dieser Reihenfolge).
    Übrigens: Es soll ja Leute geben, die auf solche Verkaufsangebote nur warten... ;)


    Gruß,


    Bernold

  • ...Außerdem wird in der Artikelbeschreibung Travis Barker erwähnt, obwohl Travis Barker mit diesem Set absolut gar nichts zu tun hat....


    Ich würde die Nachlieferung von Travis verlangen.


    Im Ernst - als Käufer würde ich auf die Nachlieferung der Hardware UND der Becken bestehen. Oder einen Preisnachlaß fordern. Denn selbst wenn der Käufer ein Profidrummer wäre und es "hätte wissen müssen"... er kann sich dumm stellen :rolleyes:

  • Das deine Beschreibung ungünstig war sollte wohl klar sein.


    Allerdings teile ich bei weitem nicht die Ansicht vieler hier, dass du jetzt auf jeden Fall den kürzeren ziehst.
    Zum ersten ist es in aller Regel so, das auf Produktfotos mehr zu sehen ist als eigentlich im Lieferumfang enthalten ist.
    Zweitens zum Punkt "komplettes Schlagzeug". In vielen Internetshops von Musikhändlern finden sich unter dieser Kategorie bei weitem nicht nur Schlagzeuge inklusive Becken. Zwar oft mit Ständern aber auch dies nicht immer.
    Drittens kann man als Käufer nicht etwas verlangen, nur weil man aus Unwissenheit hinter einem Begriff etwas bestimmtes erwartet. Es gibt überall Begriffe hinter denen sich andere Dinge verbergen als der Laie vermutet.
    Viertens könnte ja mal der gesunde Verstand mitspielen. Du schreibts von ausdrücklich weisser Hardware. Die auf den Fotos abgebildete Hardware ist aber nicht nur weiss. Da könnte man als Käufer ja mal nachfragen, da es sein könnte das diese nicht dazugehört.


    Letzlich finde ich, dass ein Käufer vielleicht noch mit der Hardware - also den Ständern etc. - rechnen könnte. Wegen komplettem Set und so. Jedoch finde ich auf keinen Fall, dass er Anspruch auf die Becken hat. Da diese mal so gar nicht in deiner Beschreibung auftauchen.


    duddha

    Der Teppich hat das Zimmer erst richtig gemütlich gemacht!

  • Moin


    Ich denke auch, Du hast die Ware falsch dargestellt, sorry. Das Set ist, so wie Du es verkaufen willst, m.E. nicht mehr als 350 Euro wert. Also, wenn der Käufer einverstanden ist, zahlst Du ihm die Differenz zurück oder der Kauf wird zu Deinen Lasten (Transportkosten) zurück abgewickelt.


    Hoffentlich lernst Du daraus!



    Grüße

  • Da du ja offensichtlich mehr bekommen hast als das Set tatsächlich wert ist, scheint der Versuch, mit einem Preisnachlass die Wogen zu glätten, erst mal naheliegend.
    Sei nur froh, wenn nächste Woche nicht auch noch Travis Barker bei dir klingelt und seine zwanzig Euro haben möchte.

    Hier schwankt nicht nur das Tempo.

  • Naja, dass bei Ebay Artikel zu den lustigsten Preisen ersteigert werden - teils über neuwert - kann man wohl nicht dem Verkäufer anhängen.
    Ich würd da echt nicht so schnell den Schwanz einziehen. Es ist nämlich auch durchaus denkbar, dass der Käufer genau wusste was er tat, und absichtlich versucht dich aufgrund deiner nicht so ganz 100% wasserdichten Beschreibung zu erleichtern.

    Der Teppich hat das Zimmer erst richtig gemütlich gemacht!

  • Es ist nämlich auch durchaus denkbar, dass der Käufer genau wusste was er tat, und absichtlich versucht dich aufgrund deiner nicht so ganz 100% wasserdichten Beschreibung zu erleichtern.


    Auch nur Spekulation, die nicht weiter hilft.
    Wäre auch wirklich eine umständliche Methode, zu Geld zu kommen (erst in Vorlage treten und dann hoffen, dass man was zurück bekommt.).


    .

    Schöne Grüße - Rainer K. aus B. an der W.

  • Naja, dass bei Ebay Artikel zu den lustigsten Preisen ersteigert werden - teils über neuwert - kann man wohl nicht dem Verkäufer anhängen.
    Ich würd da echt nicht so schnell den Schwanz einziehen. Es ist nämlich auch durchaus denkbar, dass der Käufer genau wusste was er tat, und absichtlich versucht dich aufgrund deiner nicht so ganz 100% wasserdichten Beschreibung zu erleichtern.


    Und was hätte er davon?


    Das mit dem "Artikelzustand:neu" hatte ich noch gar nicht gesehen. Allein das in Verbindung mit dem NP von 1200 finde ich schon sehr gewagt, man könnte auch sagen, haarscharf an der Irreführung. Dazu dann das Weglassen der Informationen, die eigentlich nötig gewesen wären, um die Kategorie "Komplettes Schlagzeug" zu erklären.


    Korrekt wäre gewesen: " Verkaufe Kesselsatz der Firma pdp. Größen xyz, Kessel und Kesselhardware weiß. Zwei der Toms sind fast neu. Becken und weitere Hardware ist nicht Bestandteil der Auktion. Neupreis der Sachen ist aktuell 600 Euro."


    Dann wären niemals 560 Euro zusammengekommen, sondern vielleicht 320.


    Da gibt es auch nichts zu diskutieren, Artikelbeschreibungen wie deine sind Müll, halbwahres Rumgedruckse, um hohe Preise zu bekommen. Schlechte Handelskultur. Du solltest das einfach einsehen und beim nächsten mal besser machen.


    lg
    max

  • Es ist ja immer wieder lustig anzusehen, wie juristische Laien rechtliche Probleme beurteilen. Das ist natürlich erstmal absolut in Ordnung und auch gut so, aber die eigene Meinung, die auf ein, zwei oder drei Argumenten (mehr hat nämlich keiner gebracht) fußt ohne rechtliche Grundlagen hier als die einzig richtige Lösung des Problems darzustellen, ist schon sehr gewagt.


    Dem Threadstarter ist hiermit überhaupt nicht geholfen.
    Aussagen wie "auf gar keinen Fall, liegt eh schon alles nah an der Irreführung" [Anm: und dann?) stehen Aussagen wie "Zieh den Schwanz nicht ein - evtl stellt sich der Käufer ja dumm, die Hardware ist nicht weiß" oder "die möbel werden ja auch nicht verkauft"
    Wie soll sich der TS jetzt entscheiden? Soll er zählen, wieviele Jas und Neins es gibt?
    In diesem Thread gibt es nur einen einzigen Post (von einem Frankfurter), der weiterhelfen kann, aber natürlich auch bewusst wage gehalten ist. Dennoch wird da die Problemstellung mehr als deutlich umrissen.

  • Tja, da hast du wohl Pech gehabt. Auf Grund dieser Textstelle deines Angebots:


    Zitat

    Ebenfalls komplett weiße Hardware


    würde ich sogar auf die Lieferung von weißen Becken-, Tom- und Snäreständer bestehen.

  • Es könnte aber auch sein, daß der Verkäufer wußte was er tat, um einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen, wohl wissend, daß seine Angaben mißverstanden werden können.


    Das besagte Shellset gab es zur gleichen Zeit neu und originalverpackt in anderer Farbstellung für 444€. Zu der Zeit war das weiße Ding ausverkauft, weil es ein Auslaufmodell ist, schätze ich mal. Das ist doch das Untuneable Alien aus deinem "Ärger mit Musicstore-Thread", bei dem kein Böckchen die Stimmung hält, oder? Wenn der das auch noch merkt, wird er richtig garstig, schätze ich.


    Wenn ich was benutztes ins EBay stelle, ist es gebraucht, nicht neu, aber da widersprichst du dir ja schon in der Beschreibung. Machste klare Patente und schreibst rein, was alles dazugehört (A,B,C, alles andere NICHT), haste keinen Ärger. Ich habe aber den Eindruck, das ist nicht gewünscht gewesen, dann mußt du jetzt auch mit dem Massel leben, den du dir selber eingebrockt hast.

    667 - The Neighbour Of The Beast!!

  • wer sagt denn, dass ein schlagzeuger das ding gekauft hat?


    Ottonormalmensch kann nicht einmal mit dem begriff "shellset" etwas anfangen.


    Es kommt dich, sollte der kaeufer einen Anwalt einschalten, und knappe 600euro sind da schon ein grund dies zu tun, kaeme es dich billiger eine rueckabwicklung zu deinen kosten zu veranlassen.
    formuliere es als missverstaendniss, und du traegst die kosten.
    wenn du jetzt aud stur machst, kostet es dich hinten raus nur nochmehr.
    einfach mal das ego zurueckstecken, das sollte jeder ueber 18 (u18 darf man ja auch nicht eigenstaendig bei ebay handeln...) schaffen.


    just my 2 cents...

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