• nunja, wäre vielleicht besser gewesen, wenn du angegeben hättest, dass es sich nur um das shellset ohne ständer handelt. ich schau auch öfter bei ebay rein und bei fotos dieser art steht fast immer dabei, dass die mitfotografierte hardware nicht bestandteil der auktion ist. ein bischen missverständlich ist die sache schon. sicher hätte er nachfragen können aber am besten ist, man sichert sich 100%-ig ab, indem man wirklich jede kleinigkeit angibt.

    Dynamik? Tut mir leid, lauter geht nicht...


    >>Diskutiere niemals mit Idioten, erst ziehen sie dich auf ihr Niveau herunter
    und schlagen dich dann durch Erfahrung!<<


    MySpace-Kapelle

  • Da er die Kessel Größen angibt, ist davon aus zu gehen, daß er die Becken Größen angegeben hätte, wären sie Gegenstand der Auktion.
    Selbiges kann man im Prinzip auch von der Hardware erwarten.


    Zu dem hätte eine einfache Frage an den Verkäufer jeglichen Zweifel im Vorfeld ausräumen können.

    "Man muss das Grundgesetz vor seinen Vätern schützen und die Verfassung vor ihren Schützern."
    "Der Faschismus ist eine Spielart der freien Marktwirtschaft."
    Wolfgang Neuss

    Einmal editiert, zuletzt von Der Kritische ()

  • Es ist für meinen Geschmack ein wenig "schwammig" formuliert.


    Wenn du so ein Foto reinstellst und es "Set" nennst, geht der träumende Schlagzeuger vom gaaanzen Schlagzeug aus.
    Hättest du Shellset geschrieben und auch gezeigt, dann wär's klarer.


    Außerdem erschlägst du jeden Seitenbesucher mit deinem schlecht formatierten Text.


    Ich hab die Auktion im laufenden Betrieb gesehen und sofort wieder weggedrückt, weil mich dieser PENETRANT RIESIGE TEXT extrem genervt hat.
    In vielen "klotzigen" Beschreibungstexten sind irgendwo zwischen SUPER und TOLL Hinweise wie nur der Karton oder kaputt versteckt. Sowas schreckt ab!


    Ich denke, wenn's der Käufer drauf anlegt könnte er dich drankriegen wegen der Irreführung mit dem Foto, aber da können dir die Juristen hier besser helfen.


    Du kannst das Problem aussitzen und eine schlechte Bewertung riskieren oder du versuchst dem Käufer entgegenzukommen und gegen komplette Versandkostenerstattung das Set zurückzunehmen.
    Deine Entscheidung :)


    Mein Tipp:
    Beim nächsten mal einfach genau beschreiben und Fotos ausschließlich von den zu verkaufenden Artikeln machen.
    Und zum Text: Qualität statt quantität



    Und jetzt Gute Nacht!

  • Hallo Flohppy,

    Es handelte sich um einen reinen Kesselsatz

    das steht an keiner Stelle er Auktion geschrieben! In der eBay-Artikelbeschreibung steht auch noch: "Komplettes Schlagzeug" und zu allem Überfluss auch noch die Angabe: "Neuer Artikel", was wohl auch nicht stimmen dürfte. In einem DF-Beitrag von Dir wurde das Kit im August 2009 vorgestellt!


    Du fügst in eBay selbst hinzu: "Komplette weiße Hardware!" Ja wozu denn das, wenn du gar keine Hardware mitverkaufen willst? Für mich ist das ein ziemlich klarer Fall von "verloren". Wenn Dinge nicht mit angeboten werden sollen, die offensichtlich - und hier liegt die Betonung auf der dritten Silbe: offensichtlich (i.e. Fotos) - sind, dann sollte man die tunlichst von der Auktion ausschließen.


    Dass die Möbel, die im Hintergrund der Fotos zu sehen sind, nicht Gegensatnd der Autkion sind, brauchst Du nicht zu erklären. Wohl aber, dass die Beckenständer und die Becken nur Deko sind. Das halte ich in diesem Falle nicht nur für verwirrend, sondern bereits für irreführend. Meiner Meinung nach hat der Käufer hier gute Chancen auf die Nachlieferung der Becken und Stative oder eine Rückabwicklung zu Deinen Lasten.


    Gruß
    Ide

  • Wenn man ein öffentliches Angebot macht, muss man die volle Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Beschreibung übernehmen. Es stand nicht drin, dass es sich nur um den Kesselsatz handelt. Darüber hinaus zeigst Du Bilder mit den Becken und Ständern und schreibst von weisser Hardware. Für uns "Fachleute" ist klar, dass es sich um die Böckchen etc. handelt, aber das kannst Du nicht bei jedem beliebigen Auktionsbesucher voraussetzen. Die Beschwerde ist somit durchaus gerechtfertigt.

  • Also ich würde bei dieser Auktion auch von einem Koplettset ausgehen.
    1. Weiße Hardware sugeriert das Ständer dabei sind "kesselhardware" wäre wohl verständlicher !!!
    2. Ohne Ausschluss wie "abgebildete Ständer und Becken sind nicht bestandteil der Auktion"
    Besteht hier durchaus die Gefahr das du da rechtlich hinten runterfällst.
    Wenn er auf die Ständer und Becken besteht kanns durchaus sein das du am Ende drauflegst, immerhin gibst du es als komplettes Drumset an!!!

  • Muß da meinen Vorrednern zustimmen, wenn ich auf der Suche nach nem Set gewesen wäre, hätte ich hier auch für "alles" geboten.
    Das Auswahlfeld "Instrument: komplettes Schlagzeug" ist nun wirklich mehr als mißverständlich.

    Grüße aus dem schönen Westerwald :)
    ...Ninetynine

  • Spätestens, als die erste (von Dir erwähnte) Anfrage nach Hardware und Becken kam, hättest Du einen Nachtrag für die noch laufende Auktion formulieren müssen.


    Ich sehe da auch schwarz....


    .

    Schöne Grüße - Rainer K. aus B. an der W.

  • Jedoch geht ja klar aus der Beschreibung hervor, dass kein Beckensatz bzw. Hardwaresatz dabei ist...!?


    Nein, das tut es nicht! Sorry!
    Der Experte ahnt zwar, dass du nur die Kessel verkaufen willst. Für einen Laien ist klar, dass zumindest Hardware dabei ist.
    Außerdem stellst du den Artikel als "neu" ein, was er nicht ist.


    Mit der Einordnung als "gebraucht" und der Angabe "nur die Kessel, ohne Ständer und Becken" wäre das Angebot nicht mehr so attraktiv, aber du wärst auf der sicheren Seite gewesen.

    Le roi - c'est moi! :saint:

    Der Gesunde Meschenverstand liegt bei den Dinosauriern.

  • Ich würde sagen, dass man als Verkäufer sicher idealerweise alles dazuschreiben sollte, aber: Da nichts über die Becken drinsteht, kann man schon draufkommen, dass die vielleicht doch nicht dazugehören. Ich mein, jeder is froh, wenn er für sein Zeugs mehr bekommt, dann schreib ich doch alles rein, was dazugehört, und sollten die Becken ordentlich beisammen sein, so schreib ich das doch auch rein, damit eben etwas mehr rauskommt bei der Auktion.


    Soll aber nicht heissen, dass ich als Käufer verpflichtet bin, alles zu erfragen, aber da nichts über die Becken drinsteht, gut, man hätte da schon die Option in Betracht ziehen müssen, dass vielleicht doch nicht alles dazugehört, wenngleich ich auch nichts davon halte, Dinge zu knipsen, die nicht dazugehören ;)

    Wer beim Üben gut klingt, wird nicht besser. - Sinngemäß nach Jojo Mayer



    Meine Spielsachen

  • Es ist ziemlich eindeutig.


    Dein Foto zeigt ein komplettes Schlagzeug, in der Beschreibung ist von weißer Hardware die Rede und du schreibst von einem "Schlagzeug". Außer halbwegs fachkundigen Trommlern weiß niemand, dass mit "weißer Hardware" nur Kesselhardware gemeint ist und das "Schlagzeug" hier nur der Kesselsatz sein soll.


    Dein angegebener Neupreis von 1200 Euro suggeriert auch dem, der recherchiert hätte, dass es ein Komplettset mit Hardware ist. Ohne kostet es nämlich soviel:


    http://www2.justmusic.de/pdpdr…72269ded7f5bcc9c51bb7bf6d


    Schlechte Beschreibung trifft auf unwissenden Käufer. Wird es rechtlich ernst, ziehst du den Kürzeren. Ich würde dem Käufer eine Rücknahme bzw. Gelderstattung (150-200 Euro) anbieten. Mehr ist dieser Kesselsatz auch nicht wert.


    lg
    max


  • Schlechte Beschreibung trifft auf unwissenden Käufer. Wird es rechtlich ernst, ziehst du den Kürzeren. Ich würde dem Käufer eine Rücknahme bzw. Gelderstattung (150-200 Euro) anbieten.


    das ist es auf den punkt gebracht

  • + 1


    Noch der hoffentlich konstruktive Hinweis: für die Zukunft lernt man daraus.
    Seriöserweise wird GERADE für unerfahrenere potentielle Käufer Shellset geschrieben plus! (ergänzend) der Hinweis Becken und Hardware nicht enthalten. Insbesondere wenn auf einem Bild alles zu sehen ist (letzteres aber garnicht zum Angebot gehört).


    Zur raren Verfügbarkeit bzw. dem "sofort ausverkauft"... Seit Monaten gibt es immer noch Händler die die komplett weißen vereinzelt anbieten.
    Hier: für 899 nagelneu plus aller Hardware (ohne Becken :) Lediglich die Bass ist wohl größer:
    )http://www.musik-meisinger.de/…nfo.php/products_id/15934


    Oder 699.- in weiß ohne Hardware nagelnau


    Edits: und wenn es gar eine ganz andere schrille Farbe sein darf: dann sogar für 444.- nagelneu ohne Hardware.

  • Ja Junge, rein rechtlich gesehen muss man sich da den anderen anschließen:


    - Angabe falscher Tatsachen ("Artikelzustand: Neu")
    - Irreführende Beschreibung ("Weiße Hardware"; "Instrument: Kompl. Schlagzeug"; "DW PDP 805 LACQUER WHITE DRUMS SCHLAGZEUG" und nicht "Shellset")
    - Fotos mit ganzen Setup ohne den Hinweis, dass nicht-Kessel-Hardware und Becken NICHT Bestandteil der Auktion sind


    Selbst wenn der Käufer also über uns Schlagzeuger und unsere Fachtermini voll informiert ist, kann er dir ziemlich böse mitspielen. Das hat überhaupt nicht mit Gemecker zu tun, das ist auf deinem Mist gewachsen.


    Außerdem: Neupreis und UVP sind zwei verschiedene Dinge ;)

    VK: Basix 2-Bein-HiHat | Div. Hardware

    Suche: DW 5002 DoFuMa | Paiste 2000/2002/3000/Thin-/Dark-Becken

  • Hallo,


    ob Ihr Recht habt oder nicht, entscheidet das Gericht.


    Ansonsten:
    Ich als Verkäufer würde eindeutig und Deutsch formulieren und zwar so, dass es notfalls auch der Papa und die Mama verstehen.
    Wenn ich das nicht kann, dann gehe ich ein Risiko ein.


    Konkret würde ich als privater Verkäufer im vorliegenden Fall Angebote zur Güte unterbreiten: Rücknahme, Preisnachlass.
    Als privater Käufer hätte ich gar nicht geboten, aber im konkreten Fall würde ich eine Rücknahme erwirken, so ich nicht ich wäre und von gewissen beschriebenen Voraussetzungen ausgegangen wäre.
    Jeweils ohne lange Diskussion.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Zum Nachdenken: was denkt ein normaler, unverbildeter und unerfahrener Mensch, wenn er "Schlagzeug" hört?
    Was versteht meine Oma, wenn ich ihr etwas von "shellset" erzähle? - Muscheln?
    Was versteht mein Onkel, wenn ich ihm etwas von komplettem Schlagzeug erzähle? - Das, was damals bei Ringo Starr auf der Bühne stand?
    Was versteht meine Cousine, wenn ich ihr Bilder und Text zeige? - You get what you see?
    Was versteht mein kleiner Bruder, 15 Jahre alt, wenn er "Travis Barker Schlagzeug" liest? - O, toll, das ist seins? (leucht, strahl, verstrahl, schwind in unbekannte Höhen ...)?


    PPS
    Die Personen sind frei erfunden und existieren so in der Realität möglicherweise nicht oder nicht in der dargestellten Weise.
    Für rechtliche Auskünfte wird keine Gewähr übernommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen K ()

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