Du hast aber keinen Anspruch drauf (vielleicht habe ich mich mißverständlich ausgedrückt). Für den unvoreingenommenen Betrachter hast du ein Gebot von 232 Tacken abgegeben, du wärst also bereit gewesen, im Gewinnfall 232 Tacken zu zahlen. Darauf bezieht der Verkäufer sich. Wenn er sich auf was anderes einläßt, fein, er muß aber nicht. Denn daß hier Beschiß seinerseits vorliegt, steht zu befürchten, ist aber nicht erwiesen. Du mußt dieses Angebot ja nicht annehmen, das ist dein Vorteil.
Würde das in der Form Schule machen, gäbs zukünftig nur noch Zweitgewinnerabschlüsse. Der erste Gewinner würde sein 1 000 000 - Angebot dann immer zurücknehmen, um so dem "real" Höchstbietenden die maximale Kohle aus dem Kreuz zu leiern. Mein Verhandlungsansatz wäre zunächst auch die Summe, die 1,- Euro über dem Drittplatzierten liegt.
Das kann man natürlich ohne jeglichen Zugzwang im eigenen Interesse vollkommen frei verhandeln - der Zugzwang liegt eher beim Verkäufer, 1. durch eventuell anfallende Gebühren, 2. durch eine unseriös anmutende Historie.
edith: Natürlich unter Ber+ücksichtigung des Jürgen.K - Einwandes, ggf. auch genauer Dritt- und drunterplatzierter Anbieter zu beleuchten. Prinzipiell solte man in etwa eine ungefähre Vorstellung vom Marktwert des Artikels haben.
Technik-Artikel würde ich bei solch einem Anbieter nicht kaufen, denn wer so arbeitet, der verschweigt auch gerne mal kleinere Defekte. Ich hatte Vergleichbares mal mit einem Motorrad. Hier gabs dann beim Ortstermin auch mehr Unstimmigkeiten, als aus der Artikelbeschreibung ersichtlich wurde.