Preistreiberei bei ebay?

  • Zitat

    Das ist Kokolores, du hast doch dem Verkäufer per Gebot signalisiert, daß du 232 Öcken bezahlen willst.


    Nö, isses nicht.


    Nimm mal ne klassische Auktion mit Hammer und so ;-)))


    Wenn ein Auto versteigert ist, sage ich dem Verkäufer doch nicht von vornhinein, wo mein Schmerzgrenze liegt, sondern überbiete immer nur die konkurrierenden Höchstgebote... oder schreibst Du den Verkäufer an und sagst ihm vorher, wieviel Du zahlen willst?


    HOHK war bereit 232 zu zahlen, wenn einer seriöser Auktionsgegner das durch sein Gebot von ihm verlangt. Dem is aber nicht so, weil das Gebot 231 nicht gültig ist, nicht?


    Also, ich signalisiere dem Käufer überhaupt nix, bin ich blöd, oder was?

    Wer beim Üben gut klingt, wird nicht besser. - Sinngemäß nach Jojo Mayer



    Meine Spielsachen

  • Sehe ich auch so. Nachdem er - von wem auch immer - überboten wurde, sind alle Gebote hinfällig. Was dann im Endeffekt gezahlt werden kann, ist Verhandlungssache.

    VK: Basix 2-Bein-HiHat | Div. Hardware

    Suche: DW 5002 DoFuMa | Paiste 2000/2002/3000/Thin-/Dark-Becken

  • War das deine Auktion Druffnix?


    Kommt mir fast so vor.

    "Man muss das Grundgesetz vor seinen Vätern schützen und die Verfassung vor ihren Schützern."
    "Der Faschismus ist eine Spielart der freien Marktwirtschaft."
    Wolfgang Neuss

  • Ich hatte mal einen Käufer, der ein Becken für ganz wenig Geld bei mir ersteigert hat.


    2 Minuten nach Ende der Auktion bekam ich eine Mail mit einem sehr langen (vermutlich vorgefertigtem?!) Text, ob ich mich nicht ärgern würde, dass ich den Artikel für so wenig Geld losgeworden bin.
    Er würde auf den Kauf verzichten, wenn ich ihm 50 Euro überweise...


    ?(



    Als ich ihm geschrieben habe, dass er das Becken bitte bezahlt, hat er sich nie wieder gemeldet.
    Scheinbar hat er sowas öfter gemacht.

  • War das deine Auktion Druffnix?


    Kommt mir fast so vor.


    Warum?
    Grundsätzlich hat Druffnix ja leider Recht (das letzte Angebot unter dem "Siegergebot" von 233€ müßte eigentlich HOHKs 232€ gewesen sein - daher ja auch das Angebot an ihn als nächstniedrigerem Bieter), auch wenn diese Auktion schon sehr seltsam anmutet - aber eben nur anmutet, bewiesen ist nichts.
    Ich würde an HOHKs Stelle auf das Angebot einfach garnicht eingehen, welches mir der Auktionist anbietet - soll er die HiHat doch behalten und sich irgendwo hinstecken :D .

    2 Mal editiert, zuletzt von Hammu ()

  • Aber du schreibst doch, daß du in letzter Sekunde ein Gebot von 232 Öcken abgegeben hast. Hast du nun oder nicht? Dir geht es hier (schon zu Recht) um das Prinzip, aber wenn du ein Gebot von 232 Euro abgibst, heißt das vertragsrechtlich (Juristen mögen mich korrigieren), daß du dem Verkäufer im Rahmen einer Auktion 232 Euro für seine Ware anbietest. Wenn du sein Angebot, für den von dir ja gebotenen Preis die Ware zu kaufen, aus den beschriebenen Gründen ablehnst, steht dir das laut EBay Statuten zu, aber den Preis dann runterhandeln zu wollen, finde ich dann unsinnig.


    Naja, er hat zwar 232 Tacken geboten aber er wurde ja überboten...
    Insofern hat er ja mit dem Verkäufer keinen Vertrag eingegangen.
    Und wenn der "Höchstbietende" das Teil nicht abnimmt, aus was für Gründen auch immer
    dann ist das einfach persönliches Pech für den Verkäufer.
    Kann sich ja die EBuchtgebühren erstatten lassen...
    Und wenn der Verkäufer dann den Zweithöchstbietenden anschreibt und die Ware
    an diesen loswerden will muss er halt damit rechnen das der entweder schon was anderes
    erworben hat oder eine andere Preisvorstellung besitzt.

  • Hammu, Du hast es noch nicht ganz verstanden. Lies Dir Krides Erläuterung mal durch.


    Nach Wegfall des (vermeintlich) Höchstbietenden ist mein Gebot bei 173,--€....


    Ist der abgesprungene Bieter ein Fake, also Preistreiber, war es ein Beschiss-Versuch.
    War es ein Spaßbieter, hat der Anbieter Pech gehabt.


    Auf jeden Fall muss der (vermeintliche) Höchstbieter raus gerechnet werden.


    .

    Schöne Grüße - Rainer K. aus B. an der W.

  • Jawoll, das war meine Auktion, ich habe 8 Accounts und haue alle übers Ohr. Ich bin der Chuck Norris der Preistreiber :D


    Nee, ist nicht meine Auktion gewesen, wenn ich so schöne Hats hätte, würde ich sie behalten. Und natürlich kannst du auch versuchen, den Heini runterzuhandeln. Du hast aber keinen Anspruch drauf (vielleicht habe ich mich mißverständlich ausgedrückt). Für den unvoreingenommenen Betrachter hast du ein Gebot von 232 Tacken abgegeben, du wärst also bereit gewesen, im Gewinnfall 232 Tacken zu zahlen. Darauf bezieht der Verkäufer sich. Wenn er sich auf was anderes einläßt, fein, er muß aber nicht. Denn daß hier Beschiß seinerseits vorliegt, steht zu befürchten, ist aber nicht erwiesen. Du mußt dieses Angebot ja nicht annehmen, das ist dein Vorteil.

    667 - The Neighbour Of The Beast!!

  • Niur 8 Accounts, ich bin sprachlos ob Deiner Bescheidenheit :D
    Da hätt ich schon mehr erwartet...


    Jedenfalls glaub ich auch das die Sache nicht ganz koscher ist...
    232 zu 173 Euro, das kommt jetzt auf die Sichtweise an wie man sich den Fall zurechtlegt.
    Da hat jeder einen durchaus richtigen Standpunkt.


  • Dann war es aber ein großer Zufall, dass er dein Höchstgebot von 232€, sofort mit einem Gebot mit genau einem Euro überboten hat, denn gewußt haben kann er es nicht, dass du maximal 232€ bieten würdest.
    Hätte er sich langsam an dein Höchstgebot rangetastet, müßten ja mehrere Zwischengebote zu sehen sein, oder?
    Aber egal, nimm es einfach nicht - dann ärgert nur er sich.

  • moralisch an der Grenze zum Betrug


    Hallo,


    ich würde so etwas auch nicht Ebay melden, die leben ja davon, sondern der zuständigen Behörde, die prüfen das zwar nicht moralisch, aber das Recht ist oft eindeutiger als die Moral.
    Aus prinzipiellen Erwägungen würde ich solche potentiellen Vertragspartner auch grundsätzlich aus dem Kanon streichen, also weder x noch y noch z anbieten.


    Lustig wäre es höchstens - aber Obacht! Das wäre ganz streng verboten und ich rate davon dringendst und ausdrücklich ab - dem potentiellen Verkäufer anzubieten, die Ware für einen Euro zu nehmen und den Bericht an die Behörde einfach mal in den Papierkorb wandern zu lassen. Das wäre dann aber auch so ein Niveau und man trifft sich dann schlimmstenfalls im Knast, wo man weiter schmutzige Geschäfte machen kann.


    Ansonsten für die Logikfreunde:
    Zivilrechtlich brauchen wir das sowieso nicht zu bewerten, denn da gibt es ja offenbar unstreitig keinen Vertrag, es sei denn der Verkäufer hätte nun das Angebot des Käufers angenommen.


    Wenn der Höchstbieter wegfällt, dann ist es so als wäre er nie da gewesen. Wäre er nie da gewesen, gab es zwar ein potentielles Höchstgebot, das wäre aber mangels anderer Bieter in dieser Größenordnung gar nicht zum Tragen gekommen. Folglich wäre der Preis, der, welcher wäre, wenn es den Höchtsbieter nicht gegeben hätte.


    Für die pfiffigen Misstrauischen:
    man kann dann durchaus noch prüfen, ob der Dritthöchstbieter vielleicht auch nicht ganz sauber war, denn es gibt ja kriminell ausgefuchste Experten, welche die ganze Verwandtschaft einbeziehen, sozusagen die Familie, der Spaßverderber nennt das dann eventuell banden- oder gewerbsmäßig, was ein wenig für die Urlaubsdauer im Ferienhotel zur schwedischen Gardine relevant sein könnte.


    Da die Leute aber nur Petitionen an Ebay schicken, die sich freuen, dass sie wieder mehr Geld kassieren, passiert natürlich nichts und Evil-Betray läuft fröhlich weiter wie die meisten Vergehen und Verbrechen.


    Grüße
    Jürgen

  • Ich habe in letzter Zeit über Ebay immer wieder Emails mit der Info "Der von Ihnen nicht erworbene Artikel wurde wieder eingestellt" bekommen.


    Neulich z.B. hatte ich bei einem Buch mitgeboten, mein Höchstgebot war so bei 10 €, aber jemand anderes hatte höher geboten.
    Prompt kam kurz nach der Auktion die Nachricht, dass das Buch eben wieder eingestellt wurde.
    Für mich ganz klar der Hinweis darauf, dass da jemand den Preis hochtreiben wollte und sich verkalkuliert hatte.
    Na ja, ich hab trotzdem wieder mitgeboten, und das Buch dann für 4 € ersteigert!


    Klar ist das ne andere Preisklasse, aber Betrug ist Betrug!

  • Druffnix hat da absolut recht - die Ebaystatuten sehen das ja auch genauso vor. Was der vermeintliche Spaßbieter bereit war zu zahlen, bleibt ja auch weiterhin unbekannt (400 Euro? 500 Euro?). Maßgeblich ist immer das Gebot das direkt unterlegenen Bieters, hier HOHK. Und der hat, aus welcher Intention auch immer, freiwillig 232,- als sein Höchstgebot abgegeben. Für den Erstbieter wäre die Zahlung der 233€ verpflichtend - obwohl er sich aus verdächtigen Gründen zurückzieht, für HOHK nur optional. Also IMHO - dankend ablehnen und weitersuchen. Soll der Kerl doch auf seinen Gebühren sitzenbleiben.

    "Diese Tapete ist scheußlich, einer von uns beiden muß jetzt gehen."

  • Natürlich rechnen solche Kandidaten damit, in der großen Menge nicht aufzufallen. Das ist genau wie mit den Raubkopierern. Das kann einer sein der sich so den maximalen Gewinn erhofft, daß können aber auch geplante Sachen sein (ok, gebrauchte Hi-Hats sind jetzt nicht unbedingt populäre Gegenstände für sowas).
    Interessant wird nur was passiert, wenn man (wie in diesem Fall Honk) den großen virtuellen Scheinwerfer auspackt und draufleuchtet.


    Da gibts auch nicht viel hätte, wäre, wenn, vielleicht beim Bieten das und das passiert ist. Das ist unlauterer Wettbewerb und daher illegal. Fääädsch.

    Grüße aus dem schönen Westerwald :)
    ...Ninetynine

  • ich würde so etwas auch nicht Ebay melden, die leben ja davon, sondern der zuständigen Behörde, die prüfen das zwar nicht moralisch, aber das Recht ist oft eindeutiger als die Moral.

    Wie sind denn da die Erfolgsaussichten im Hinblick auf Engagement der Behörden und Beweisbarkeit der Vergehen?


    .

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