Grenzübertritt

  • Hallo Schlagwerker


    wir spielen kommendes WE in der Schweiz. Wir müssen also - aus Tirol kommend - die schweizer Grenze passieren.
    Wie ist das nun mit unserem ganzen Equipment, vermutlich sollten wir da eine Liste erstellen, damit wir beim Heimfahren keine Erklärungsnot bzgl. Zoll bekommen?
    Nur, wie detailliert muss diese Liste sein? Müssen wir da jedes Kabel und jedes Gaffa angeben?
    Und wieviel Zeit müssen wir an der Grenze voraussichtlich einrechnen?


    Hat da schon jemand Erfahrung damit gemacht?

  • Ich war in den letzten 2 Jahren zwei mal in der Schweiz,
    Equipment interessiert den Zoll überhaupt nicht.
    Beim ersten Mal mussten wir beim Zoll nur unser Merch zeigen,
    und hätten dies bei der Heimreise entsprechend abrechnen müssen (also das verkaufte Merch versteuern).
    Bei der (späten) Heimfahrt sind wir dann aber gleich durchgewunken worden.
    Beim zweiten mal sind wir sowohl bei der An- und Abreise gleich durchgewunken worden.

  • Wir waren schon zwei mal in der Schweiz. Einmal gabs gar kein Problem, wir konnten mit dem Transporter einfach durchfahrer, obwohl wir zur Sicherheit auch eine Liste vom Equipment mit dabei hatten. Das zweite mal gabs mehr Stress, da mussten wir für das Merchandise Zeugs eine Kaution hinterlegen und die haben wir dann bei der Ausreise wieder bekommen.

    2077 wurde eine neue Version der Nuka-Cola, die Nuka-Cola Quantum, eingeführt. Der Werbung nach hatte sie das doppelte an Kalorien, Kohlenhydraten, Koffein und Geschmack.

  • Zitat

    Werden Privatwaren bis zu einem Gesamtwert von Fr. 5'000.- durch die Schweiz befördert, so erfolgt die Abfertigung an der Grenze in der Regel formlos. Die Zollstellen können in bestimmten Fällen auch für Waren mit einem Gesamtwert von unter Fr. 5000.- eine Kaution verlangen.


    Quelle: http://www.ezv.admin.ch/zollin…/02179/index.html?lang=de


    Zitat

    Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
    Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.


    Quelle: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ausreise/index.html

  • Schengen regelt afaik nur "PERSONENKONTROLLEN". Zollangelegenheiten sind davon nicht betroffen.


    Edith zitiert nur ungern Wikipedia:

    Zitat

    Nicht weggefallen sind im Schengen-Gebiet die Zollkontrollen. Wer aus einem Schengen-Staat in einen anderen Schengen-Staat einreist, der nicht Mitglied der Zoll-Union ist (die Schweiz), hat die mitgeführten Waren am Zoll zu deklarieren, wenn diese nicht innerhalb der Freigrenze des Einreisestaates liegen. Da Reisende an der Grenze zur Schweiz nicht mehr immer einen Grenzbeamten antreffen, der ihnen Auskunft über die in der Schweiz geltenden Freigrenzen geben kann, wird die Einreise in die Schweiz in vielen Fällen erheblich erschwert. An den Grenzübergängen der Schweiz werden Reisende durch Aushang auf die in der Schweiz geltenden Freigrenzen hingewiesen. Außerdem finden Reisende dort eine Telefonnummer, über die sie sich im Zweifel beim Zollamt erkundigen können. Führen Reisende in die Schweiz Waren mit sich, die nicht innerhalb der dort geltenden Freigrenzen liegen, und finden sie keinen Grenzbeamten vor, haben sie die mitgeführten Waren schriftlich zu erklären und das Schriftstück in einen hierfür vorgesehenen Briefkasten an der Grenze einzuwerfen (Prinzip der Selbstdeklaration).
    Dies gilt auch, wenn die Reisenden nur durch die Schweiz durchreisen. Die Nichtbeachtung des Prinzips der Selbstdeklaration wird in der Schweiz auch in Fällen der Durchreise bestraft.

  • Also ich wohne in der Schweiz und bin seit dem Schengen-Abkommen nur noch durchgewunken worden. Ich würde mal anrufen und schauen was die meinen, aber erfahrungsgemäss sollted Ihr keine Probleme bekommen. Mein Freundin ist vor 3 Jahren von Deutschland in die Schweiz umgezogen, Ihr Auto war rappelvoll mit allem möglichen (Ihr wisst was Frauen alles mitnehmen wenn sie umziehen) und sie wurde einfach nur durchgewunken....

  • Schengen hin oder her, Zoll Kontrollen passieren immer noch.


    Edith sagt: Zu Lahmsam! :P

    "Man muss das Grundgesetz vor seinen Vätern schützen und die Verfassung vor ihren Schützern."
    "Der Faschismus ist eine Spielart der freien Marktwirtschaft."
    Wolfgang Neuss

  • Ich denke es sollte keine Probleme geben, habe ja jahrelang regelmäßig die Grenzen in Europa in alle Richtungen mit Equipement passiert, nie Probleme! Einmal wollte ein übermotivierter österreichischer Zöllner mitten in der Nacht mal das ganze Zeugs sehen, das wars. Allerdings hatte er dann doch keine Lust mit mir gemeinsam die wirklich bleischwere Ständerkiste aus dem Auto zu hieven :D


    Bei meinem ersten Auslandsbesuch mit Instrumenten wollte ich alles richtig machen und habe mir damals beim heimischen Zoll ein Carnet besorgt, absoluter Mist - weil das Ding muss nun mal vom Zoll bearbeitet werden, d.h. in die Abfertigung für LKWs einreihen und stundenlang warten.

  • Bin früher oft in die Schweiz gefahren, meist mit einem 3,5 Tonner voll mit Instrumente sowie Anlage. Meist wurde nicht mal in den Laderaum geschaut, die einzige Frage war foftmals nur, ob wir Verkaufsartikel (CDs, Tshirts,...) mithaben, das wars aber schon.


    Aber... Die Schweizer waren sehr organisiert, was das Thema Überladung angeht! Da wurden schon mal 1000 Franken fällig, weil man überladen (wenn auch nur gering) war! Ich nehme an, dass Zöllner etwaige Auffälligkeiten bezüglich Gewicht gleich weitergeleitet haben, denn das weitere Prozedere war dann oftmals (auch bei bekannten Kollegen, und auch unabhängig von den Grenzübergängen): Irgendwann hat einem ein Auto , welches eine Zeit lang hinter einem hergefahren ist, überholt, dann durfte man dieses zu einer Waage begleiten. War man überladen, hieß es Strafe zahlen, dann durfte man weiterfahren. Ist aber schon a paar Jahre her.

  • So - WE & Gig vorüber:


    An der Grenze hat sich der Zöllner tatsächlich nur nach "Habe Sie Tontrrrägerrrr dabei?" erkundigt,
    das ganze Equipment & unsere Liste haben ihn überhaupt nicht interessiert.


    War also ein sehr stressfreier Grenzübertritt :)


    Nur noch als Anmerkung - die Schweiz hat andere Stecker als AUT bzw. GER!
    Das ist uns glücklicherweise noch rechtzeitig bewusst geworden ;)

  • Hallo


    ich bin Schweizer und habe viel mit dem Zoll zu tun beruflich.


    Musikinstrumente, PA, etc kein Problem.
    Merchandising MUSS eine Liste mit Anzahl und WErt vorhanden sein (Abrechnung der verkauften Artikel bei Ausreise)


    Ist zwar kein muss, aber ich würde trotzdem immer noch eine Detailierte Aufliestung der Instrumente etc mitnehmen, so ist die Chance das ihr das Fz einmal ausräumen müsst gleich 0.


    WICHTIG! Fahrzeug darf auf keinen Fall überladen sein, nicht mal 1kg!
    Das wird ansonsten richtig Teuer! :)


    Lg Stefan

  • Danke für das Update!


    Zur Liste: brauchen wir auch die Rechnungen / Kaufbelege? - Ich weiß, dass eine Antwort hier wohl nicht belastbar ist, aber uns würden schon Erfahrungswerte helfen...

    Rogers, Gretsch und Toontrack beherrschen mein Leben!

  • Ich verstehe ja nicht ganz, wieso ihr solche Fragen nicht direkt an die zuständigen Zollämter stellt und auch gleichzeitig nach schriftlichen Auszügen aus den jeweiligen Gesetzesregelungen - die sich ja auch ständig ändern - verlangt. Ich meine hier geht es ja nicht um Erfahrungsbericht, ob einlagiges oder doppellagiges Fell besser ist, sondern um Situationen wo man selbst im guten Glauben oder aufgrund Unwissenheit schnell mal paar hunderte Euro als Strafe los ist.

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