Hallo,
ZitatMit Grauzone bezeichnet man einen Sachverhalt, wenn aufgrund schwammiger Formulierungen in der Gesetzgebung durchaus unterschiedliche Auslegungen durch die Justiz möglich sind.
sagt wikipedia.
Wenn man das so nimmt, wie es da steht, heißt das aber auch, dass man in der Grauzone sowohl legal als auch illegal sein kann, man erfährt es offenbar durch die Justiz.
Zur Verlinkungs-Site: es ist eine Sache, ob man nicht verknüpfen darf, weil der Betreiber der verknüpften Site das nicht möchte und es ist noch mal eine andere Sache, ob man mit der Verknüpfung Inhalte leichter zugänglich macht, die ansonsten hier nicht zulässig wären, etwa weil sie auf einer Insel im fernen Ozean zwar erlaubt sind (da ist fast alles erlaubt), aber hier nicht. Eine Site, die nur Verknüpfungen bereit hält, hätte ja praktisch keinen eigenen Inhalt und würde sich somit die Inhalte der fremden Sites zueigen machen. Damit wäre man aber mittelbarer Störer, sofern es sich um hier nicht zulässige Inhalte handelt. Das ist nicht ganz eindeutig, ich meine aber, dass man die Tendenz zu dieser Ansicht beachten sollte.
Zu dem berühmten "disclaimer" habe ich mich hier schon ausgelassen. In aller Kürze: Ich habe mir das zugrunde liegende Urteil mal angesehen und schüttele seitdem nur mit dem Kopf, denn offenbar haben es nicht viele gelesen.
Streamen legal ja, aber nicht in Deutschland ist natürlich ein super praktischer Hinweis. Wir sind hier in Deutschland. Jedenfalls das Drummerforum. Das Recht (oder Unrecht) ferner Länder sehe ich hier eher peripher.
Wie gesagt: Gesetze sind gut, man muss da aber auch den Überblick haben und für einen groben empfehle ich eher 9 Semester Jura. Wikipedia ist schon so grobschlächtig, dass der interessierte Laie dennoch schnell auf ein falsches Fahrwasser setzt. Mit was sich der "Kollege" genau beschäftigt, frage ich mal lieber nicht.
Grüße
Jürgen