Frage - Garantiefall - Drum

  • Hallo,



    hab mal ne Frage. Hab die Woche meine Bassdrum gestimmt und auf einmal gab es ein lautes knacken. Nun hab ich im bassdrum spannreifen einen Riss.. Fällt das unter den Garantiefall?


    Hab es bei Thomann gekauft und hab noch die rechnung

  • Wie fest hast du denn das Fell angezogen ?

    2077 wurde eine neue Version der Nuka-Cola, die Nuka-Cola Quantum, eingeführt. Der Werbung nach hatte sie das doppelte an Kalorien, Kohlenhydraten, Koffein und Geschmack.

  • Schreib die mal an.
    Ich hab mal beim stimmen meiner Bassdrum 2 Klauen durchgebrochen.
    Hab den Meinl-Betrieb angeschrieben (hab ein Tama) die haben mir die 2 Ersatzböckchen sofort geschickt.
    Viel Glück :)


    Fabio

  • Dann stehen die Chancen gut, das es ein Garantiefall ist.
    Ruf doch einfach am Montag mal da an und schildere dein Problem, die sind da unheimlich nett bei sowas.
    Ich habe zum Beispiel einmal einen Beckenständer kaputtgemacht, angerufen, sofort wurde Ersatz in Form von nochmal dem gleichen Teil losgeschickt.
    Als mir dann neulich der gleiche Ständer an der selben Stelle wieder gebrochen ist, gab es sogar den aus der höheren Serie ohne Aufpreis als Ersatz.
    Also der Service ist 1A, du bekommst das bestimmt ersetzt.


    Liebe Grüße
    Patrick

  • Nix für ungut, es gibt schließlich sehr viele solcher sinnlosen Freds, aber warum schreiben Leute wie du in ein Forum? Ich meine es wirklich nicht böse, aber wo liegt der Sinn? Was hindert dich daran, einfach bei Thomann anzurufen und den Fall zu schildern? Das ist doch viel einfacher und vor allem direkter und präzizer als hier einen Haufen anderer Leute darüber mutmaßen zu lassen, was jetzt mit deiner BD passiert ist.


    Mich interessiert das wirklich, habe gerade letztens mit einem Bekannten darüber philosphiert, was manche Leute antreibt, mit solchen Fragen wie deiner an die Öffentlichkeit zu treten.


    lg
    max

  • Ich kann dich schon verstehen, aber kann ja auch sein, dass er sowas zum ersten mal macht.


    Ich war mir da auch nicht sicher was ich machen sollte, als sowas zum ersten mal bei mir passiert ist.
    Mein Snarefell war gerissen und ich habe beim Laden angerufen und nach Ersatz verlangt xD


    Manchen fehlt einfach die Erfahrug, was man in solchen Fällen machen muss.
    Ich finds OK, dass er hier Hilfe sucht, denn dafür gibt es ja unteranderem dieses Forum.


    Liebe Grüße


    Patrick

  • wenn es so ein forum nicht gäbe, dann würde jeder da sofort anrufen.
    Doch allein weil die Möglichkeit besteht so etwas zu posten, ist schon ein Anreiz.
    "Vielleicht gibt es ja jemanden, der das besser weiß als ich."

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

  • Hallo,


    ich kenne weder den Sachverhalt noch die Vertragsgestaltung noch die Garantieabreden.


    Ich bin mir daher ganz sicher.


    Die korrekte Antwort lautet: Vielleicht.
    Alles andere ist reines Raten auf unbegründeten Verdacht.


    Grüße
    Jürgen

  • da ich mich in keinster Weise mit der Juristerei auskenne, handle ich das immer so: wenn kaputt und noch Garantie, geh ich zum Händler, rede mit ihm, und lasse es reparieren oder austauschen. Wenn der Händler weit weg, dann Anruf.
    Und wenn mich die Reperatur im Zweifelsfall die Versandkosten kostet, dann soll das eben so sein.

  • Sollte sich eigentlich mittlerweile rumgesprochen haben:


    Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe.


    1. Garantie: Gibt ein Hersteller, zumeist auf die Haltbarkeit der Produkte, und zwar freiwillig ohne Zwang bei Abschluss des Vertrages. (Nur einige wenige meinen hier -das aber relativ unerschüttlich -dass bei Kauf einer bestimmten Marke auch gleich das Können des Drumheroes mitgeliefert wird, der die gleiche Marke spielt). Ausgenommen auch von der Garantie sind aber vorsättzliche oder fahrlässige Bechädigungen. Im Einzelnen regelt das der Garantievertrag. Tippe aber mal darauf, dass hier keine Garantie vorhanden ist, weil ich bei Drumherstellern überhaupt keine Garantie bisher kenne (auf was auch, aufs Durchrosten ?). Garantieanspruch ist am einfachsten in der Regel über den Verkäufer einzuleiten, der das dann weiterleitet, ansonsten beim Hersteller direkt bzw. beim deutschen Vertrieb.


    2. Gewährleistung: gesetzliches, gegenüber Verbrauchern auch nicht einschränkbares Recht, bei Sachmängeln den Vertrag rückabzuwickeln, ne Minderung geltend zu machen oder aber Schadensersatz zu fordern. Anspruchsgegner ist nicht der Hersteller, sondern der Verkäufer. Verjährung: bei neuen Sachen 2 jahre fix, bei gebrauchten oftmals Verkürzung auf 1 Jahr. ABER: Käufer muss auch bei der Gewährleistung nachweisen, dass der Mangel bereit im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden war. Lediglich in den ersten 6 Monaten ist es anderrs: Da muss der Verkäufer i.Erg. beweisen, dass der Fehler nicht vorhanden war.


    ErGO: Das Zauberwort im vorliegenden Fall dürfte-könnte-müsste-sollte KULANZ heißen und .... ja ..... die erfragt man am besten, in dem man einfach mal den Hörer in die Hand nimmt.


    Ansonsten den Anwalt Ihres Vertrauens aufsuchen - der darf auch die einzelfallbezogene conclusio ziehen -
    Alle Angaben freibleibend ohne Gewehr oder Pistole


    See

    "Pommes/currywurst hat einfach seine eigenen Gesetze."
    (c) by frint / 2008


    "Es macht so viel Spaß, ein Mann zu sein, das können sich Frauen gar nicht
    vorstellen!" (c) by Lippe / 2006

  • Er meinte für den Fall, dass das kein Eigenverschulden war ist es ein Grantiefall.


    Die Richtigkeit sei mal dahingestellt.

    "Welches Pumporgan des Menschen ist hauptsachlich für den Blutumlauf verantwortlich?" - "Die Milz!"
    (siehe: Wildecker Milzbuben mit ihrem Hit Milzilein, Milzinfarkt oder Doppelmilz)


    "Ob-La-Di, Ob-La-Da, life goes on, brah"

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