Wo bzw. wann die Überwachungspflichten des Plattformbetreibers anfangen (bei einer Warnung in seinem Forum? Bei vielen?), steht nicht geschrieben und ist völlig unabhängig davon zu beurteilen, wann er seine Geldforderungen geltend macht.
Schwierig...aber nehmen wir doch das Beispiel von Piratebay (ist nicht wirklich im zusammenhang, schon klar...): So gesehen haben sie auch nur die Plattform bereitgestellt, die torrents selbst sind ja auf die peers verteilt, trotzdem wurde PB verurteilt und ziemlich auseinander genommen...weil sie nach ansicht der richter eine mitschuld an den urheberrechtsverletzungen haben...im übertragenen sinn trifft das auch auf ebay zu...warum nicht?
wenn ich in meinem Laden unwissentlich Hehlerware verkaufe (zB im Auftrag eines Kunden...) dann bin ich erstmal auch dran wenn es auffliegt und muss dann zusehen, dass ich beweise, dass ich kein Mittäter bin...warum gilt das gleiche nicht für ebay?