Hallo Leute!!
Nachdem ich das schonmal behauptet habe und mich aus mangelnden Beweisgründen damit in die Nesseln, in zweifelhaftes Territorium begeben habe-
Wer weiss Genaues darüber?
Ich will jetzt Euch fragen, denn-
Habe erst vor einer Woche wieder was im Fernsehen darüber gesehen, dort hiess es, ja man _hat_ bei Ebay ein Rückgaberecht und kann ersteigerte Artikel wieder zurückschicken
Ich hab das schon zum zweiten Mal gehört, und denke die Tatsache dass Ebay selbst das nicht publik macht, hat nichts zu bedeuten. Waere ja auch geschäftsschädigend..
Viele Grüsse, und lasst mich wissen was Ihr wisst
Ich wittere gute Geschäfte
Philipp