Diebstahl geistigen Eigentums - Gangster-Rap par excellence

  • Seit Eichingers Bushido-Movie ist der Heini für mich ne Lachplatte. De schlaue Gheddo-Cheggah läßt sich halt ned erwische, weißt du! Dumm gelaufen.


    Und zum Thema guter HipHop: Culcha Candela ist für mich weiiiit vor Tocotronic (kein HipHop, ich weiß) die Scheißband Nummer 1! Die Typen sind sowas von albern, die Texte derart lausig, da stimmt gar nix. Die personifizierte Uncoolness. FETTES BROT RULES!!

    667 - The Neighbour Of The Beast!!

  • Der Lernts einfach nich dazu :D wie kann man nur 2 mal den selben fehler machen?


    Na das würd ich nich so sehn... das erste Mal hat er gelernt, dass es keine weiteren Folgen hat, die wirklich von Bedeutung wären... drum ist er beim bewährten Konzept geblieben... nur hat's beim zweiten Mal eben nicht funktioniert... Naja, jetzt hat unser erfolgreichster deutscher Gangster-Rapper wenigstens einen Eintrag im Führungszeugnis... :pinch:

  • Am lustigsten an solchen Themen sind immer die Parteien.


    Solange gegelte Weichflöten Deine gesamte Blutsverwandschaft ficken, irgendwelchen Opfas osmanische Schellen verpassen, oder Zottelwesen im Speckmantel Kirchen anzünden und gelegentlich ne Oma fällen ist doch alles super.
    Brauchen wir das? Ja!

    Ich bin nicht intolerant, ich hasse jeden!

  • bevor sich 2Pac im Grab umdreht und den Eindruck bekommt, drummer haben keine Affinität zu trueskool Hip Hop mit Sneakers und Vinyl, stell ich mal wieder den Bezug her:


    das Nike Air Force One Modell von Ahmir quest?love Thompson von the roots:



    nicht das Torch noch wen nachsitzen lässt...

    Tausche Sammelkarte Nicko McBrain gegen Jens Otto.

  • dass es fast keinen haushalt gibt in dem kein urheberrecht verletzt wird, ist ein offenes geheimnis. soweit so gut. bushido hat auch schon früher bei dem mist den noch keiner gehört hat dauernd geklaut, nur hats da noch keinen interessiert. wenn ich aber "gross rauskomme" so wie der, dann muss ich schon ziemlich blöd sein, zu denken, dass das gut geht.

    sieg natur.

  • wenn ich aber "gross rauskomme" so wie der, dann muss ich schon ziemlich blöd sein, zu denken, dass das gut geht.


    Ich bin mir sicher die Anwälte haben vorweg mit den lächerlichen 36 T € Strafe kalkuliert. Das nun doch die betroffenen Tonträger ausnahmslos geschreddert werden müssen, wird sicherlich einigen Bushido-Justitiaren den Kopf kosten.

  • Ich glaub das es vorallem heutzutage schon verdammt schwer ist NICHTS zu stehlen.
    Vorallem im Rock ist es fast aussichtslos, da jede Akkordfolge sowieso schon 1000 benutzt wurde
    von irgendwem...
    Vorallem wir Drummer müssen ganz leise sein, da die meisten unserer Fills oder Beats schon hundertausend Mal
    von jemand anderen genauso gespielt worden sind.
    Allerdings bleibt uns fast nix anderes, da wir halt extrem begrenzte Möglichkeiten haben.
    Ist eine rein mathematische Geschichte sich das auszurechnen ;)
    Genauso hat ein Gitarrist oder ein Pianist oder sonst wer nur begrenzte Möglichkeiten sich innerhalb der Tonleiter
    zu bewegen :)


    ABER:
    Für mich geht es zu weit, wenn man sich nicht mal die Mühe macht vorher zu fragen, weil die Franzmänner hätten
    da sicher nichts dagegen gehabt um selbst auch ein bisschen bekannter zu werden. Vorallem sind die Melodien
    jetzt auch nicht sooo kompliziert oder eingängig als dass man hier nicht ein bisschen was ändern hätte können.
    Bushido ist eine Geldmaschine, und mit dem Aufwand im Songwriting, den er in den letzten Jahren anscheinend
    so gut wie gar nicht hatte, hat der Typ doch einen guten Schnitt gemacht und schnupft die Strafen mit links.
    Ob die Tonträgervernichtung recht schlimm für ihn ist, weiß ich nicht, müsste man nachschauen wieviel Platten
    er heute noch so verkauft von den Betreffenden Alben.
    Allerdings wird das mit diesen Alben genau gleich werden wie mit seinen zensierten Stücken. Sie werden noch
    interessanter werden und erhalten bei der Jugend irgendwann mal Kultstatus (siehe Arschficksong etc.)

  • Seit Eichingers Bushido-Movie ist der Heini für mich ne Lachplatte. De schlaue Gheddo-Cheggah läßt sich halt ned erwische, weißt du! Dumm gelaufen.


    Der "Herr" war für mich eine Lachnummer, als ich ihn das erste Mal habe sprechen hören. Seine Texte haben meine Einschätzung bestätigt. Laufen seine Songs im Radio, wird dieses (im Auto) sofort ausgemacht. Mein Freundeskreis hat gottseidank einen besseren Geschmack, daher kann ich ihn weitestgehend meiden.

  • Für mich klingt das wieder nach einer marketing Masche...man nehme jemanden der in den deutschen Medien eigentlich nix mehr zu melden hat drehe einen schlechten film mit ihm der eher ein Flop ist, packt die alte Uhrheberplatte wieder aus und zeigt den Kids damit das man vor nichts und niemandem Repekt hat und voll der harte Ghettorapper ist *lol*...originalzitat von Mr. B in der presse zu den Vorwürfen:
    " Ich hab schon früher im Laden geklaut um zu überleben warum soll ich das jetzt nicht tun"!!!!!!!!!!!
    Tolle Vorbilder haben wir da für unsere Jugend.
    Das da noch eine Plattenfirma mitzieht ist echt schon ne Frechheit...aber streng nach dem motto; Besser schlechte Presse als keine Presse!
    Schlimm find ich das es echt leute gibt die sowas auch noch gut finden, weil so ein richtiger gangsta sowas machen muss......oh da friert mir das hirn ein.
    :cursing:

  • Och ich weiss nicht. Zeiten ändern dich hat mich 1,5 Minuten mittelmäßig unterhalten, für den Film kann ich Bushido keinen Vorwurf machen. Dass Akkordfolgen oder Ähnliches sich in Lieder gleichen ist weder neu noch schlimm. Aber das ist halt wirklich kopiert, zumal wenn so viele Lieder sich ähneln, dann handelt es sich hier einfach nicht um einen Zufall. Die paar Euros die er der Band geben muss sind für die gute Publicity ein Klacks, das Shreddern der Alben wiederum nicht. Find ich klasse :)

  • Das ist sicherlich keine Marketing-Masche, denn Rückrufen und schreddern kostet richtig Geld, zumal ja auch Compilations betroffen sind. Wenn ich mich recht erinnere, ist Semaphore wegen sowas damals Pleite gegangen. Da gab es wohl auf einem Album (weiß nicht mehr, welche Band) einige Songs, die von einem Bassisten eingespielt wurde, der danach die Band verlassen musste. Leider wurde keine Erlaubnis von dem Typen eingeholt, seinen Beitrag veröffentlichen zu dürfen. Der hat geklagt und das hat dem Vertrieb das Genick gebrochen. Dürfte hier wegen schlichter Größe nicht der Fall sein, aber dennoch: Nicht geclearte Samples benutzen ist eigentlich ein Anfängerfehler.

  • Über 20 Jahre nach den ersten Fachaufsätzen zum Thema "Sampling" in den juristischen Fachzeitschriften ist die deutsche Rechtsprechung noch nicht in der Lage eine den Interessen der Künstler und der Freiheit der Kunst gleichermaßen gerecht werdende Lösung zu finden. Einerseits dürfen Künstler in ihrem Werk per Gesetz zitieren. Andererseits ist die Rechtsprechung nicht in der Lage Musikzitate richtig einzuordnen geschweige denn von Musikdiebstahl ordentlich abzugrenzen - und zwar so, dass es für Fachleute (also in erster Linie Anwälte und Richter) nachvollziehbar und berechenbar wäre.


    Während in der bildenden Kunst eine Collage anerkannt ist und kaum einer auf die Idee käme, Fotografien und Grafiken die im Original verwendet werden zu lizensieren, ist das Stilmittel des Samplings im Hiphop eben umstritten. Im Zweifel würde man sagen, die Bestandteile einer Collage seien ja als originale Vervielfältigungstücke wegen Erschöpfung des Urheberrechts frei - aber darf man dann eine Collage abbilden und vervielfältigen? Man könnte sagen: Wer Puff Daddy hört, weiß was klauen ist! Aber ist es nicht eine Totschlags-Argumentation mit der man eine komplette Kunstgattung (und Hiphop muss man im rechtlichen Sinne als solche bezeichnen) verbieten müsste.


    Andererseits - freigeben, ohne dass die Schöpfer der Originalwerke und (darum geht's in der Regel) die Produzenten der Original-Tonträger beteiligt werden müssten, ist undenkbar - denn die Bekanntheit des Originals ist ja gerade das Trittbrett, auf dem die HipHopper fahren. Trittbrettfahrerei ist ja schon Wettbewerbswidrig. (Im Falle Bushido war er nur zu faul+geizig einen Pianisten im Studio um ein paar banale Lines zu bitten. Die Loops hätte man wohl billig selber erstellen können - daher ist das Hamburger Urteil auch basierend auf der Rechtsprechung des BGH richtig)


    Der Gesetzgeber ist gefragt - vielleicht schafft es ja einer der Hiphopper beim Bundesverfassungsgericht auf die Unzulänglichkeit der urheberrechtlichen Gesetzeslage erfolgreich hinzuweisen. Aber Bushido hin - P-Diddy her - nur mit Häme kommen wir da nicht weiter.


    Ich persönlich kann diese Sample-Trittbrettfahrerei und Hiphop-Langweilerei auch nicht ab - aber ich kann's tolerieren. :whistling:

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