Merci.
fwdrums
Merci.
fwdrums
sollte ich beweisen wollen das du nen song von mir geklaut hast langt der poststempel doppelt und dreifach.
Da der post eh wieder an die Oberfläche gekommen ist, kannst Du sicherlich mal erklären wie Du nun beweisen willst, dass der Einschreibenbrief schon damals als Du den Post geschrieben hast verschlossen war und Du die CD nicht erst heute rein getan hast.
Im CSI-Labor wird das analysiert.
weil man soetwas normalereise per einschreiben verschickt, und da die zustellung sammt unterschrift des entgegennehmers ein prima beweismittel darstellt.
Im CSI-Labor wird das analysiert.
Ich dachte die werden nicht in D tätig...
weil man soetwas normalereise per einschreiben verschickt, und da die zustellung sammt unterschrift des entgegennehmers ein prima beweismittel darstellt
Sorry, aber Du hast die Frage nicht verstanden
klar, ich schicke mir selber per einschreiben einen offenen umschlag. den leg ich mir dann unters kopfkissen und wenn mir dann auffällt das rockstar xy mit einem song ganz reich und berühmt wird denn ich auch fast oder so ähnlich hin gekriegt hätte, ja dann schreddel ich den flott auf meiner katarre, brenn den summs auf cd, steck die cd den in den vorgealterten umschlag, klebe diesen zu und verklage im anschluss alles und jeden wegen diebstahl meines geistigen eigentums. enrsthaft: es gibt sicherlich mittel und wege seine werke besser zu schützen. kostet aber und i.d.r kriegt man die kosten nicht wieder rein.
und i.d.r kriegt man die kosten nicht wieder rein
Ja, das ist das große Problem.
Nein das stimmt so nicht. Ist gar nicht teuer: http://homerecording.de/module…hp?topic_id=38848&forum=3
Das mit dem Briefumschlag bringt in der Regel rein gar nichts und taugt gerichtlich wohl nicht als Beweis.
Allerdings sehe ich solche Sachen eh recht locker. Ich bezweifle, dass jemals jemand einen unserer Songs klauen sollte und wenn, wird das ganz sicher kein Millionenseller. So what - spräche nur für die Qualität . Ich warte hetue noch auf die Adelung, dass unser Stoff in der Tauschbörse auftaucht .
Wenn ich mit Kompositionen allerdings mein Geld verdienen würde, sollte man die Kosten für einen offiziellen Schutz nicht scheuen!
Ich hab da auch mal ne Frage zur Gema.
Eine Freundin von mir hat im letzten Jahr ein Konzert veranstaltet und nun eine 200€ Gema Rechnung bekommen (ohne Angabe eines Grundes).
Daraufhin hat sie telefoniert und es wurde ihr gesagt es läge daran das der Gemazettel zur Band Andras (meinige) falsch ausgefüllt war.
Auf die Frage was falsch war wurde uns gesagt das bei Komponist überall Andras eingetragen wurde. Auf die Frage was den sonst dort
stehen müsse bekamen wir die Antwort: "Na der, der das Lied geschrieben hat".
Nun bekommen wir nocheinmal so nen Zettel geschickt und füllen den nochmal aus.
Kann mir jemand verraten warum ich dort nicht die Band reinschreiben kann. Bei uns werden die Lieder nicht von Einzelnen geschrieben.
Und auf welcher Grundlage können die dann einfach 200€ verlangen?
MfG Nico
Die GEMA braucht eine Referenz zu einem (oder mehreren) Mitglied. Soweit ich weiß, kann man als Band kein GEMA Mitglied sein. Insofern müssen da Namen von Einzelpersonen drinstehen
Naja, wir sind ja generell keine Gemamitglieder.
Hallo,
wie soll man denn diese Frage vernünftig beantworten können.
Niemand kennt die Umstände des Konzerts, niemand weiß, welche Lieder da von wem gespielt wurden, keiner weiß, ob und wer von Eurer Kapelle Mitglied bei dem Verein ist, ... vielleicht alles nur ein Missverständnis, vielleicht auch einfach berechtigt - wer weiß.
Raumgröße, Eintrittsgeld, Pausen-CDs ja/nein, etc. pp.?
Ansonsten: bei der "Andras" GbR gibt es ja sicherlich Gesellschafter in Form von natürlichen Personen, welche auch Namen haben? Also. Ist doch ganz einfach.
Grüße
Jürgen
PS
Grundsätzlich kassiert die GEMA für aufgeführte Werke aus dem Repertoire (also dort oder bei anderen Vereinen angemeldete Werke).
Natürlich gibt es einen Haufen Ausnahmen und Spezialfälle. Da haben Leute sogar Bücher drüber geschrieben.
Edith:
ZitatNaja, wir sind ja generell keine Gemamitglieder.
Und speziell?
Edith II: 13 b II 2 UrhWarhNG einschlägig?
Alles anzeigenHallo,
wie soll man denn diese Frage vernünftig beantworten können.
Niemand kennt die Umstände des Konzerts, niemand weiß, welche Lieder da von wem gespielt wurden, keiner weiß, ob und wer von Eurer Kapelle Mitglied bei dem Verein ist, ... vielleicht alles nur ein Missverständnis, vielleicht auch einfach berechtigt - wer weiß.
Raumgröße, Eintrittsgeld, Pausen-CDs ja/nein, etc. pp.?
Ansonsten: bei der "Andras" GbR gibt es ja sicherlich Gesellschafter in Form von natürlichen Personen, welche auch Namen haben? Also. Ist doch ganz einfach.
Grüße
Jürgen
PS
Grundsätzlich kassiert die GEMA für aufgeführte Werke aus dem Repertoire (also dort oder bei anderen Vereinen angemeldete Werke).
Natürlich gibt es einen Haufen Ausnahmen und Spezialfälle. Da haben Leute sogar Bücher drüber geschrieben.
Edith:
Und speziell?
Das ist schon alles in Ordnung was du schreibst. Wir füllen den Zettel jetzt auch nochmal aus und hoffen das war es dann damit.
Oder besser, ich hoffe es für die Veranstalterin. Ich frag mich nur ob die 200€ die Gebühr für falsches ausfüllen der Zettel ist.
Obwohl ich der Meinung bin keine falschen Angaben gemacht zu haben. Am Ende hätten die dann 200€ in der Kaffeekasse gehabt,
weil wir an dem Abend unsere eigenen Lieder gespielt haben. Alle vertretenen Bands haben dort eigene Lieder aufgeführt und
in den Pausen liefen die Cd`s der jeweiligen Bands. Das kann ja dann nicht der Grund sein.
MfG Nico
Eigentlich braucht die doch nicht zu interessieren, wer der Komponist ist, wenn derjenige kein GEMA-Mitglied ist. Das riecht nach prinzipieller Schuldvermutung. Aber einfach alle Namen der Band drauf und gut ist.
Sicher, dass die Kosten auch nicht für die Pausenmusik, eine Coverversion oder so anfallen? Die können doch nicht einfach ne Rechnung wegen eines Formfehlers schreiben . Wie soll man sich da auch auskennen, wenn man nicht zu dem Verein gehört?!
Grüße, Philip
Hallo,
wenn man nicht weiß, was die gute Frau angemeldet hat, dann kann man auch nicht wissen, wofür die Gebühren sind.
Deshalb: munteres Spekulieren.
Grüße
Jürgen
Hast ja recht.
Ihr wurde aber am Telefon gesagt das die 200€ nicht anfallen wenn wir den Zettel nochmal ausfüllen und bei Komponist nicht den Bandnamen eintragen.
Das will nicht so richtig in meinen Kopf. Aber scheinbar ist es auch egal solang wir dann unseren Frieden haben.
Nico
Naja, SO unklar ist das wohl nicht Jürgen, wenn die hier gemachten Angaben soweit stimmen: Es scheint wohl an dem nach GEMA-Ansicht fehlerhaft ausgefüllten Formular für eine Band zu liegen. Ob die Veranstalterin oder Shardik die Informationen soweit richtig und vollständig darstellen, lässt sich natürlich nicht nachprüfen (und das wäre aufschlussreich, wenn shardik da nochmal nachzuhaken könnt). Aber das hier als reine Spekulation abzutun, finde ich übertrieben.
ich als laie täte vermuten das es bei der gema niemanden gibt der aus dem stand heraus sagen kann "alter, die von andras die da mitspielen, die sind hier garnet registriert, da brauchen wir nix unternehmen. ich weiss das, ich kenne alle bands wos gibt deren mitglieder auswendig, stand 3.april zweitausendneun." das der gemabogen korrekt ausgefüllt wird gehört mit zu den pflichten des veranstalters.
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