Gutachter

  • Soweit ich informiert bin nicht.


    Die normale Prozedur ist immer, dass man erst einmal schaut, ob das Becken entlang der Abdrehrillen gerissen ist oder von aussen nach innen ins Becken hinein. Danach gibt man das Becken im Drumstore ab, und bittet drum, dass das zum Hersteller geschickt und von jenem analysiert wird. Anschließend bekommst du dann eventuell ein neues Becken geschickt oder du bekommst dein altes zurück.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass es auf Schlagzeugbecken spezialisierte Gutachter gibt. Google mal "Gutachter Metall" oder so was in der Richtung.


    Kannst Du Dich nicht mit dem Hersteller oder Händler einigen? Einen Gutachter mußt Du erst mal selber bezahlen. Ob das Gutachten anerkannt wird ist noch die zweite Frage. Wahrscheinlich musst Du dann noch eine Klage einreichen usw. usw.

  • Hallo,


    man kann Metall metallurgisch untersuchen.
    Was das kostet, möchte ich lieber nicht wissen.
    Ein gerichtsverwertbares Privatgutachten kostet ohnehin mehr als das Becken.
    Produktionsfehler bei Becken können auf verschiedene Arten entstehen, sind allerdings bei den etablierten Marken eher selten.
    Fast immer liegt es an falscher Behandlung beim Transport, Aufbau oder Spielen.
    Beide meiner bislang gerissenen Becken sind eindeutig schon optisch an falscher Behandlung (der Vorbesitzer) erkennbar.
    Ich wäre da also schon mal vorsichtig, bevor ich die Börse für eine Untersuchung zücken würde.
    Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte man mit der mal sprechen.
    Ansonsten kann Beweislastumkehr, Gewährleistung, Garantie, Kulanz, Widerruf, erweiterter gewillkürter Widerruf interessant sein.
    Sollte man auch erst mal abklopfen, kann schneller, einfacher und billiger sein.


    Grüße
    Jürgen


    Angaben ohne Gewähr, § 675 Abs. 2 BGB.

  • An Hand der Bruchkante kann mann als Gutachter leicht ersehen ob es sich um einen Gewaltbruch oder um einen Dauerbruch handelt.


    Ein Gewaltbruch hat eine rauhe Bruchkante, und ein Dauerbruch hat eine glatte Bruchkante die von einer Kerbe ausgeht.


    Eine solche Kerbe kann sowol eine Beschädigung als auch ein Materialfehler sein.


    Bei einem Dünnen Werkstück wie einem Becken dürfte dass mit einer guten Lupe zu sehen sein.
    Sieh Dier einfach mahl die Stelle an von der der Bruch ausgegangen ist, wenn hier eine Beschädigung (auch wenn Sie klein ist) vorhanden ist dürfte ein Dauerbruch vorhanden sein. Dann ist relativ leicht nachzuweisen das der Bruch von einer nicht vom Hersteller zu verantwortenden Beschädigung ausgegangen ist.


    Jürgen


    Gutachten sollten grundsätzlich von Amtlich vereidigten u. berufenen Gutachtern durchgeführt werden da nur diese Gerichtsverwertbahr sind.
    Einen solchen Gutachter nennt dier die Handwerkskammer deiner Gegend.


    Privatgutachten können von jedem angefertigt werden der sich dazu berufen fühlt, Wenn hier ein anderer Privater Gutachter zu einem anderen Ergebniss kommt steht Aussage gegen Aussage.

  • Hallo,


    es ist richtig, dass es zu einem Gutachten ein Gegengutachten geben kann. Es ist nicht richtig, dass Privatgutachten nicht gerichtsverwertbar sind.
    Auch das Gutachten eines öffentlich bestellten Gutachters (beeidigt werden kann auch der nicht öffentlich bestellte) ist kein Gottesurteil. Das Gericht
    muss ihm weder folgen noch ist es ausgeschlossen, ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben. Auch da kann also letztlich "Aussage gegen Aussage" stehen.
    Die Regel ist das allerdings nicht.


    Grüße
    Jürgen

  • Ein materialprüfungstechnischen Gutachten ist oftmals monetär jenseits von Gut und Böse. Man darf auch nicht vergessen wann üblicher- bzw. sinnvollerweise solche Verfahren in Auftrag gegeben werden: Granate bleibt bei Übung mit scharfer Muni in Panzerfaust stecken und zündet - Soldat tot, oder Autocrash mit dramatischen Folgen, Kindersitzsicherheit, Kinderspielzeug und Inhaltstoffe oder Gefahren durch Falschanwendung, Sicherheit von Bau- oder Heimwerkergeräten, Sicherheit von Haushaltsgeräten, gerichtlichen Auseinandersetzungen etc. etc.


    Wir kennen viele Beispiele die alle wichtig und bedeutsam und WIRKLICH UNTERSUCHENSWERT sind bzw. Kosten/Aufwand in einer gewissen Verhältnismäßigkeit zum Nutzen stehen. Für ein Einzelstück hingegen, ohne nennenswerten Schaden bzw. nennenswertes Risiko tausendfacher Wiederholung dieser Schäden - wird man in aller Regel aber keinen großen Kosten/Aufwand betreiben wollen... schon garnicht privat - oder?


    Was nützt es mir, wenn ich für XXX Euro etwas Begutachen und schriftlich festhalten lasse (welches eventuell nur ein Gegengutachten zur Folge hat) - was mir der Vertrieb oder Händler im "harsch-kulanten"-Austausch (wenn er partout nicht austauschen will) vielleicht statt zum Neupreis für 299.- aufgrund des nicht eindeutig geklärten Schadensfalles für 100.- oder 150.- überläßt?


    Ich habe so etwas früher (20 - 30 Jahre her) bei Cymbals nur 2 mal gemacht (da im Umfeld eine materialwisschenschaftliche Koryphäe mit internationalem Ruf erreichbar war und es mich deshalb nichts kostete).


    In einen Fall tat ich das auch nur weil ein weltweit bekanntes Cymbal-Unternehmen bei (m)einem ca. einem Jahr alten High-End-Cymbal, dass einen Riß am Rand hatte, behauptete solch ein Schaden könne nur entstehen, wenn man das Cymbal aus 2 Metern Höhe auf Beton!!! fallen lasse. Ein Gratis-Aussägen anbot - aber keinen Umtausch. In Anbetracht der Tatsache dass ich spieltechnisch und im Umgang mit dem Becken Warmduscher war - es somit super-pfleglich behandelt hatte - konnte ich mir so eine kafka-esque-Surrealität in meinem Alltagshandling nicht unterstellen lassen. Ich ließ mich zähneknirschend auf das Aussägen durch den Hersteller! (those were the days) ein - nur um frustriert festzustellen, dass wenige Wochen darauf ein weiterer Riß entstand.


    Somit folgte ein Brief mit einer Analyse jener Koryphäe. Der Brief stützte sich auf Materialverlaufs- und Bearbeitungs bzw. Herstellungsdetails GENAU DIESES BECKENS - (die ich damals - und wahrscheinlich 99,999% aller Drummer auch heute nicht entdeckt hätten da sie sich garnicht in so unmittelbarer Nähe zu den Rissen befanden). Der Brief lieferte eine wissenschaftliche Begründung warum diese "Herstellungs- und Bearbeitungsdetails" mit höherer Wahrscheinlichkeit zu einer Rißentstehung an den bei meinem Becken aufgetretenen Stellen führen wird. Es war weitweg von Kaffesatzlesen - sondern "komprimiert-konzentriertes" Fachwissen mit der dezidierten Auflistung "wo am konkreten Cymbal was nicht stimmt" aber auch keine seitenlange Abhandlung sowie ohne Meßdiagramme oder Prüfprotokolle von aufwendigen Geräteparks.


    Man kann aber davon ausgehen, dass irgendein Schrieb irgendeines Menschen auf Firmenseite eher ein müdes Lächelns auslöst. Entweder sind sie kulant, oder einsichtig - oder nicht.


    In meinen 2 Fällen (sonst habe ich sowas nie in Anspruch nehmen wollen!!! Vorausgegangen war eine unverschämt-infame Unterstellung des einen Herstellers - siehe oben - in meine Richtung) war wahrscheinlich eher der Briefkopf bzw. die Bekanntheit des Gutachters im Zusammenhang mit den fachlich nicht bestreitbaren Aussagen von ihm, die Ursache dafür, dass sofort nach Erhalt des Briefes das Unternehmen einlenkte.


    Mir ging es damals (wie heute) um die Frage des Respekts - des Umgangs miteinander. Nicht um Kraftmeierei. Ich empfand es als unerträglich jemanden der sein Taschengeld spart um sich einmal was tolles zu leisten - das dann geradezu übervorsichtig wie ein Phobiker vor jeder Bakterie schützt und zärtlich streichelt - mutwillige Zerstörung oder dummdreiste Tollpatschigkeit und Fallenlassen auf Beton zu unterstellen.


    [size=8]Edits: Rechtschreibfehlerteufel war bestialisch aktiv, danach Text mittels Leerzeilen besser strukturiert - da es ja durchaus ein interessantes Thema ist

  • ist kein Gottesurteil


    Ja ja vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand :S


    Natürlich ist ein Gutachten nie ein entgültiges Gutachten. Aber einem Amtlich bestellten u. vereidigten Gutachter würde ich schon desshalb mehr vertrauen weil ehr bei einer Fehlbeurteilung u.U. Seine Amtliche Bestellung riskiert.
    Daher ist Er schon von vorneherein Glaubwürdiger, und sein Gutachten in der Regel auch Wissenschaftlich fundiert.


    Ich will jetzt natürlich nicht sagen dass ein Privatgutachter immer Schlecht ist. Aber ich hab schon erlebt dass ein solches Gutachten eher dem Auftraggeber des Gutachters zugetan war :cursing:

  • ... vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand :S ...


    Hallo,


    das ist oftmals vollkommen richtig. Die hohe Kunst ist es, Gottes Hand geschickt zu lenken, was allerdings lediglich in einfach gelagerten Sachverhalten zuverlässig funktioniert,
    während bei solchen mit hohem Wertungsspielraum durchaus intensives Beten nicht zu vernachlässigen ist.


    Beim Gutachten ist die Frage, wozu es dienen soll. Dazu haben wir hier in concreto ja leider keine Ahnung.

    ... gibt es eigentlich so etwas einen Gutachter, der einem bescheinigen kann, dass es sich um einen Produktionsfehler bei einem Becken handelt? ...

    Ja, "so etwas" gibt es.
    Vor dem Gutachten macht es wohl in aller Regel mehr Sinn, zunächst die gegnerische Taktik zu analysieren und dann eine Risikoabwägung zu treffen, wie denn ein Gutachten
    ausgehen dürfte, denn - wenn es nicht als "Gefälligkeitsgutachten" (=belangloser Scheiß) gewertet werden soll - ein Gutachten ist in wissenschaftlicher Form ergebnisoffen.
    Aus rein praktischer Sicht sollte man allerdings von Gutachten Abstand nehmen: spätestens der Einzelrichter würde im Streitfalle dezent auf den Vorschuss hinweisen und sehr deutlich nachfragen, ob es des Sachverständigenbeweises bedürfe. Immer auf den Streitwert eines Beckens bezogen!


    Im Zweifel macht es (in anderen Fällen) regelmäßig mehr Sinn, einen öffentlich bestellten Gutachter zu beauftragen, das sehe ich durchaus genauso. Preiswert ist das in unserem Falle (ich gehe von einem Becken aus) jedenfalls nicht.


    Grüße
    Jürgen

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