Import aus USA

  • hi


    gerade hat mich meine (vor exakt 1 Woche) in den USA bestellte Snare (Tama SP 14 x 5,5) erreicht. Ich hab zwar schon ne Menge Elektro- Studioequipment in den Staaten bestellt, aber in Sachen Drums war das die Premiere.


    Ich kann den Shop guten Gewissens weiterempfehlen:
    http://www.music123.com


    Gekostet hat mich die Snare 423 US Dollar (= 365.001 Euro) + 55 Euro Einfuhrgebühren (3,5 % Zoll + 16 % Einfuhrsteuer) .....macht zusammen: 420 Euro


    Bei Thomann kostet die Snare knapp 600!


  • hi,


    hab mir keine steuer erstatten lassen. ich glaube wenn die sachen von USA "außer landes" gehen rechnen die eh keine zusätlichen steuern drauf .....oder lieg ich da komplett falsch ???

  • Erzähl mal wie bei der Aktion der Geldtransfer gelaufen ist. Ich wollte auch mal etwas aus den Staaten kaufen, da erzählte mir meine Bank, dass dort Gebühren in der Höhe von ca. 40 EURO auf mich zukommen.

  • Ja, die Gebühr entsteht meines Wissens nur, wenn du das überweisen willst.
    Wie gesagt, Kreditkarte dürfte ganz easy sein.
    Damit kannste ja auch ganz einfach da bezahlen, wenn du mal da bist ...


    Gruß


    Simon

  • ich habe via paypal gezahlt. bei einer überweisung (z.B. mit Western Union Money transfer - auf jeder postzentrale möglich) fallen sehr hohe gebühren an (30-40euro)


    eine bezahlung mittels kreditkarte ist in den meisten onlineshops ja auch möglich und kostet keine gebühren.


    z.Zt. ist der dollarkurs leider wieder etwas angezogen - aber immernoch günstig. ich denke das bleibt zumindest die nächsten 2-3 wochen so.


    grüsse
    Michel

  • nachtrag:


    die warensendungen von UPS (2nd day air, express und ground) werden vom zoll IMMER kontrolliert. Sendungen mit USPS (The United States Postal Service) hingegen kamen bislang immer OHNE zoll und einfuhrsteuer bei mir an.


    Der günstigste versand von den USA ist mit USPS möglich. Wenn ihr z.B. bei http://ebay.com oder http://pages.ebay.com.au shoppen geht solltet ihr vor dem kauf die verkäufer fragen ob sie mit USPS schicken können/wollen/dürfen......das spart geld - dauert aber im schnitt 10 werktage bis die lieferung kommt.


    im allgemeinen sind meine erfahrungen beim internationalen einkauf durchweg positiv. ich habe z.B. meine komplette drum-mikrofonierung in den USA erstanden und unmengen an kohle gespart...shure-preise in den US sind ca. 40-50% unter thomann-niveau und die garantie gilt auch bei uns!!!


    in diesem sinne:


    http://www.waehrungsrechner.de


    grüsse
    michel

  • Meine Frage war:


    Ich will mich eventuell selbständig machen
    >
    > Nun will ich Hardware(Fußmaschinen für Schlagzeuge) Importieren und
    > hier
    > Weiterverkaufen.
    >
    > Die Ware hat pro Teil einen Wert von 350Euro.
    >
    > Was muss meine Schwester, die in den USA lebt, beachten wenn Sie mir
    > die
    > Sachen zusendet?
    > Und was muss ich beachten?
    > Wie hoch sind die Zölle und Steuern?
    >




    Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,


    ich habe Ihnen nachfolgend einige allgemeine Angaben hinsichtlich der
    Abfertigung zum freien Verkehr zusammengestellt.
    1.)
    Nach Ankunft der Sendung an der Grenze der Europäischen Gemeinschaft (EG) wird
    diese durch die Zollstelle erfasst. Aus dieser Erfassung ergibt sich die
    Verpflichtung, die Waren innerhalb einer bestimmten Frist einer zollrechtlichen
    Bestimmung zuzuführen.
    Diese beträgt bei im Seeverkehr beförderten Waren 45 Tage und bei allen anderen
    Transportverfahren 20 Tage. Zollrechtliche Bestimmung ist u.a. die Überführung
    in den zollrechtlich freien Verkehr.
    Die Waren sind zur Überführung in den freien Verkehr der Gemeinschaft
    grundsätzlich schriftlich bei der Zollstelle anzumelden, bei der sie
    registriert wurden.
    Bei einem Warenwert bis zu 1.000 Euro kann die abfertigende Zollstelle
    zulassen, dass die Anmeldung mündlich erfolgt. Ansonsten erfolgt die
    Zollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr schriftlich auf dem
    Teilsatz 0747 des Einheitspapiers ggf. bei mehreren Warenpositionen ergänzt um
    den Vordruck 0748.
    Vordrucke des Einheitspapiers erhalten Sie als Einzelstücke bei den
    Zollstellen, ansonsten im örtlichen Formularhandel oder bei der Industrie- und
    Handelskammer.
    Das Merkblatt zum Einheitspapier (Ausfüllanleitung) ist als Download auf der
    Internetseite
    http://www.zoll-d.de erhältlich.
    Zu beachten ist dabei, dass eine Zollanmeldung zur Überführung von Waren in den
    freien Verkehr grundsätzlich nur von einem in der EG ansässigen Anmelder
    abgegeben werden kann.


    Folgende Unterlagen müssen der Zollanmeldung zur Überführung von Waren in den
    freien Verkehr beigefügt werden:
    1. Rechnung (zweifach)
    2. ggf. Anmeldung zum Zollwert –Vordruck DV1(Vordrucknr. 0464) und Unterlagen
    dazu
    (Frachtbrief etc.)
    3. sonstige Unterlagen (z.B. Packlisten) (auf Verlangen der Zollstelle)


    Grundsätzlich gelten bei der Zollabfertigung folgende Berechnungsgrundlagen,
    für:
    a)-den Zoll:
    der Warenwert laut Rechnung inclusive aller Kosten bis zur EG-Grenze
    (=Zollwert);
    b)-die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt):
    die Summe aus Zollwert, Transportkosten innerhalb der EG und zu zahlender
    Zollbeträge (=EUSt-Wert).
    c)-Einfuhrabgaben: Zoll+ Einfuhrumsatzsteuer


    Die Einfuhrabgaben werden also, vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet:
    Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender
    (den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll-d.de/ dann
    in der linken Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)
    + Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
    (insbesondere Porto/Fracht)= Zollwert * Zollsatz= Zoll
    + Zoll
    + Frachtkosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort
    = Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz
    = Einfuhrumsatzsteuer


    Eine detaillierte Darstellung ergibt sich über die Zollwertanmeldung DV1
    (Vordrucknr. 0464).


    Mit der Überführung der Waren in den freien Verkehr entsteht bei
    einfuhrabgabenpflichtigen Waren die Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld. Die
    Einfuhrabgaben sind in der Regel bar zu entrichten
    ( Hinweis: Sollten Sie öfter Sendungen in den freien Verkehr überführen wollen,
    besteht die Möglichkeit des laufenden Zahlungsaufschubs, d.h. auf
    entsprechenden Antrag lässt das örtliche Hauptzollamt zu, dass Sie die
    Einfuhrabgaben für alle Sendungen eines Monats bis zum 16. des Folgemonats in
    einem Betrag zahlen.)


    Die Einfuhrabgaben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden bei einem Kaufgeschäft
    ab einem Warenwert von über 22 Euro getrennt gemäß Zolltarif erhoben.


    Um die Einfuhrabgabensätze und Einfuhrbestimmungen klären zu können, muss die
    betreffende Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden.
    Musikinstrumente sowie Teile und Zubehör für diese Instrumente werden dem
    Kapitel 92 des Zolltarifs zugeordnet.
    Schlaginstrumente sind der Warennummer 9206 0000 000 zuzuweisen.
    Teile für Schlaginstrumente (Fußmaschinen für Schlagzeuge) werden von der Code-
    Warennummer 9209 9970 000 erfasst.
    Regelzollsatz (gültig u.a. für USA): 2,7 %
    Bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland wird die Einfuhrumsatzsteuer
    (EUSt) in Höhe von 16% erhoben.
    Sie können die Einordnung in den Zolltarif und die Ermittlung des Abgabensatzes
    (sowie ggf. bestehende Handelsbeschränkungen) der Sie interessierenden Waren
    anhand der unten gemachten Angaben selbstständig durchführen.


    In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Europäische
    Kommission einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den Integrierten Tarif der
    Europäischen Gemeinschaften (TARIC) anbietet (Java- bzw. Javascript –
    Tauglichkeit des PCs ist erforderlich).
    Dieser Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften wird u.a.
    über die Startseite unsere Homepage http://www.zoll-d.de Stichwort: "TARIC" ermöglicht.
    Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des
    Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n
    ermitteln.
    Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion „Freitextsuche“,
    die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten)
    angeboten wird.
    Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der
    Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener
    angebotener Angaben zur Warennummer und den Zollsätzen sowie ggf. den
    Handelsbeschränkungen durchklicken.


    Gebührenpflichtig können Sie u.a. auch über http://www.tarife-ezt.de Codenummern etc.
    ermitteln, bzw. die EZT Software erwerben.


    Das Verfahren der Verbindlichen Zolltarifauskunft ist im Artikel 12 Zollkodex
    geregelt.
    Ausführliche Hinweise zum Verfahren enthält die Internetseite
    http://www.zoll-
    d.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d0_zollwert_und_zolltarif/zolltarif/c0_vzta/


    Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig.
    Ob die Einfuhr für private oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder
    gebraucht ist, hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.


    Falls Sie mehr als eine Einfuhr im Monat tätigen, bzw. falls für die Ware eine
    Einfuhrgenehmigung oder ein Überwachungsdokument erforderlich ist, benötigen
    Sie eine Zollnummer. Diese können Sie beim
    Rechenzentrum der Bundesfinanzverwaltung Karlsruhe
    Postfach 10 02 65, 76232 Karlsruhe
    Tel.: 0721/7909-0, FAX : 0721/7909-110 beantragen.
    Erläuterungen und den Antrag hierzu finden Sie auf der Internetseite
    http://www.zoll-d.de/atlas/index.html
    Rubrik Teilnahmevoraussetzungen "Beteiligte-Stammdaten".


    Die Vorschriftensammlung Finanzverwaltung (VSF), bzw. Teile davon,
    können Sie direkt beim Bundesanzeigerverlag beziehen
    (siehe auch http://www.bundesanzeiger.de/ ).


    Einen Fundstellennachweis des geltenden Gemeinschaftsrechts
    finden Sie auf folgender Internetseite:
    http://europa.eu.int/eur-lex/d…_analytical_index_02.html


    Auskünfte zu den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen erteilen die Finanzämter.

    .....ahhh mein Lieblingspatient . H.S.

  • 2.
    Die Abgabenberechnung bei Post/Kuriersendungen entspricht den Ausführungen
    unter 1.)
    Den Ablauf der Abfertigung nach Post-/Kurierversand habe ich nachfolgend für
    Sie dargestellt:
    Anlässlich der Aufgabe des Paketes bei der ausländischen Postverwaltung ist
    eine Zollinhaltserklärung abzugeben. Diese wird im internationalen Postverkehr
    außen auf dem Paket/Päckchen angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche
    Waren (ggf.Code-Warennummer) in dem Paket enthalten sind und wie hoch der
    gezahlte oder zu zahlende Preis für diese Waren ist.
    Der Wert der auf der Zollinhaltserklärung anzugeben ist, ist der gleiche wie
    der auf der Rechnung ausgewiesene zu zahlende Betrag.
    Zudem muss die Rechnung der Sendung beigefügt werden.
    Sofern alle zur Erfüllung der Förmlichkeiten der Einfuhrzollabfertigung
    benötigten Unterlagen (Angaben über die Ware, den Warenwert etc.) vorliegen und
    der Empfänger der Postsendung nichts anderes bestimmt hat, vertritt die
    Deutsche Post AG den Empfänger automatisch bei der Erfüllung aller
    Zollförmlichkeiten (§ 5 Abs. 2 ZollVG).
    Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland nach meinen
    Informationen ausschließlich über das Hauptzollamt Frankfurt am Main –
    Flughafen in die Europäische Gemeinschaft eingeführt, durch die Post der
    Zollstelle dort gestellt und regelmäßig auch angemeldet und in den freien
    Verkehr überführt. Der Zeitpunkt der Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der
    Post bzw. dem Kurierdienst. Die reine Zollabfertigung selbst dauert
    normalerweise ca. 2-3 Tage (an Weihnachten, Ostern oder Pfingsten kann es etwas
    länger dauern).
    Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und holt
    sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides
    von Ihnen zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt
    oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihre
    Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt Sie
    entsprechend und fordert Sie auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt
    vorzunehmen.
    Kurierdienste wickeln entsprechende Sendungen nach meinen Informationen nach
    dem gleichen Schema ab. Allerdings werden hier zum Teil andere Flughäfen
    benutzt. Von der Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des Empfängers sehen
    die Kurierdienste üblicherweise ab. Unklarheiten werden mit Ihnen geklärt; die
    Sendung anschließend am (Flughafen-) Zollamt durch den Kurierdienst abgewickelt.
    Teilweise übersenden die Kurierdienste die Warensendungen auch den Empfängern
    mit Versandanmeldung. In diesem Fall muss der Warenempfänger die Waren mit dem
    Versandschein selbst bei seinem zuständigen Zollamt gestellen, d.h. vorführen
    und die Abfertigung veranlassen.


    Diese Auskunft kann aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    Hanakam


    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    Zoll – Infocenter Frankfurt am Main
    Hansaallee 141
    60320 Frankfurt am Main
    Tel.: +49 (0) 69-469976-00
    Fax: +49 (0) 69-469976-99
    E-Mail: info@zoll-infocenter.de
    Internet: http://www.zoll-d.de
    Sie erreichen das Zoll-Infocenter
    Montag – Donnerstag 07:00 – 17:00 Uhr
    Freitag 07:00 – 16:00 Uhr
    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    .....ahhh mein Lieblingspatient . H.S.

  • wie es bei einer normalen überweisung in die USA aussieht, weiß ich auch nicht. aber wenn ich nach deutschland überweise, berechnet mir die bank 5 euro inlands- und 5 euro auslandsspesen. wenn der begünstigte allerdings seinen IBAN- und SWIFT/BIC code bekannt gibt, zahl ich nix drauf. möglich, dass es nur eu-weit so ist, aber ich würd mal fragen wie es in die staaten mit diesen codes aussieht.


    gov


    psst: geile snare! geiler sockensack! :)

  • Wenn derjenige in den Staaten auch die Bezahlung über pay pal akzeptiert, kannst Du auch ohne Kreditkarte bezahlen. Nur vom eigenen Konto auf das Pay pal Konto ( in Deutschland ) überweisen, und dann kannst Du bequem auch in den Staaten zahlen. Ohne zusätzliche Kosten.

    Kroppzeuch und Klappspaten bleibt mir bloss von der Pelle!


    .....verscheissern kann ich mich selber!!


    Moi


    [

  • Tach!


    Wie ihr vielleicht bereits wißt, sind Vic Firth Sticks mit knapp $7,- pro Paar sehr günstig.


    Ich beabsichtige eine Sammelbestellung von ca. 25 Paar durchzuführen und möchte Euch nach Euren Erfahrungen mit enstprechenden US-Online-Shops und den tatsächlich entstandenen Mehrkosten befragen.


    Besten Dank im Voraus.



    Gruß
    Daniel

  • Hab mir auch schon überlegt in den USA zu bestellen.


    Der Shop den Michael707 erwähnte, hat wirklich super Preise.


    Für die Iron Cobra Hihat + Iron Cobra DoFuma zahl ich dort umgerechnet 350€ ohne Zoll u. Steuern.


    Bei uns kostet die Dofuma ja schon 374€, von daher wirklich zu überlegen.


    Kennt jemand noch andere Onlineshops in den USA die vllt. noch günstiger sind ?

    ... und manchmal ist es besser bei Null zu starten als bei 8 zu verblöden

    Einmal editiert, zuletzt von Rawn ()

  • das thema is schon 3 jahre alt:D


    kreditkarte sollte man haben...es gibt zig shops die das machen in amiland...google ;)


    ich wollte mir meine axis longboard doppelmaschine auch in amerika ordern, letztendlich spare ich nach allen strapatzen vielleicht 80€, hab keine garantie, oder wenn ich welche hab muss ich wieder verschiffen etc. pp...is mir zu waage die ganze sache, deshalb latz ich lieber 80€ mehr und kauf bei thomann! da weiss man was man hat!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!