... extra im BGB nachgeschaut und du hast das recht zu spielen ... Das ist extra im Gesetz geregelt, für Drums etwas begrenzt aber akzeptabel. Mit nem Klavier dürftest du fast den ganzen Tag Radau machen. ...
Hallo,
diese Ausgabe des BGBs hätte ich dann mal gerne.
Ich habe ja auch eins, das scheint etwas unvollständig zu sein, denn die Begriffe "Drums" und "Klavier" suchte ich darin bislang vergeblich und das mit dem Recht zum Spielen fand ich dann auch nur deshalb, weil ich noch mal an der Uni war, wo die einem das so ungefähr erklärt haben.
Zur konkreten Problematik:
1. Ruhe bewahren.
Rechtlich würde ich mich nicht ins Hemd pissen. Bevor der Vermieter kündigt, muss noch etwas passieren und dass der Nachbar direkt klagt, halte ich eher für unwahrscheinlich und wie wir alle wissen, bekommt nicht jeder Kläger ein Urteil, das ihm auch gefällt.
2. Die Effektivierung des Podestes erscheint mir ein guter Weg.
Zusätzlich würde ich versuchen, dem Nachbarn sachlich und freundlich (wenn es im Gespräch nicht geht, schriftlich) darauf hinzuweisen, dass man trotzt rechtlicher Sicherheit, dass man das darf, so wie man es tut, dennoch eine gute Nachbarschaft wünscht und deshalb keine Kosten und Mühen scheut, die Belästigungen durch Schallschutzmaßnahmen und ggf. vereinbarte Lärmzeiten zu minimieren. Dazu noch ein schönes Getränk und der Schritt zum Frieden oder dem kompletten Hass ist gemacht.
Für letzteren Fall würde sowieso nichts helfen, für ersteren könnte es gemütlich werden, man soll ja positiv denken.
Grüße
Jürgen
PS
Ich selbst habe tolerante Nachbarn, die sind auch mit 24" noch halbwegs gut gelaunt. Zur Tagesschau ist allerdings auch bei mir Zapfenstreich, dann können die schön schlafen gehen und wissen, dass jetzt nur noch sound of silence kommt.
Wie das rechtlich aussieht, ist mir egal, denn ohne Urteil über Übungsstunden lebt es sich irgendwie gemütlicher. In schlimmen Fällen kann man sich aber so eins machen lassen. So als Notnagel.