Nachbar nervt wegen edrums....

  • ... extra im BGB nachgeschaut und du hast das recht zu spielen ... Das ist extra im Gesetz geregelt, für Drums etwas begrenzt aber akzeptabel. Mit nem Klavier dürftest du fast den ganzen Tag Radau machen. ...


    Hallo,


    diese Ausgabe des BGBs hätte ich dann mal gerne.
    Ich habe ja auch eins, das scheint etwas unvollständig zu sein, denn die Begriffe "Drums" und "Klavier" suchte ich darin bislang vergeblich und das mit dem Recht zum Spielen fand ich dann auch nur deshalb, weil ich noch mal an der Uni war, wo die einem das so ungefähr erklärt haben.


    Zur konkreten Problematik:
    1. Ruhe bewahren.
    Rechtlich würde ich mich nicht ins Hemd pissen. Bevor der Vermieter kündigt, muss noch etwas passieren und dass der Nachbar direkt klagt, halte ich eher für unwahrscheinlich und wie wir alle wissen, bekommt nicht jeder Kläger ein Urteil, das ihm auch gefällt.


    2. Die Effektivierung des Podestes erscheint mir ein guter Weg.
    Zusätzlich würde ich versuchen, dem Nachbarn sachlich und freundlich (wenn es im Gespräch nicht geht, schriftlich) darauf hinzuweisen, dass man trotzt rechtlicher Sicherheit, dass man das darf, so wie man es tut, dennoch eine gute Nachbarschaft wünscht und deshalb keine Kosten und Mühen scheut, die Belästigungen durch Schallschutzmaßnahmen und ggf. vereinbarte Lärmzeiten zu minimieren. Dazu noch ein schönes Getränk und der Schritt zum Frieden oder dem kompletten Hass ist gemacht.
    Für letzteren Fall würde sowieso nichts helfen, für ersteren könnte es gemütlich werden, man soll ja positiv denken.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Ich selbst habe tolerante Nachbarn, die sind auch mit 24" noch halbwegs gut gelaunt. Zur Tagesschau ist allerdings auch bei mir Zapfenstreich, dann können die schön schlafen gehen und wissen, dass jetzt nur noch sound of silence kommt.
    Wie das rechtlich aussieht, ist mir egal, denn ohne Urteil über Übungsstunden lebt es sich irgendwie gemütlicher. In schlimmen Fällen kann man sich aber so eins machen lassen. So als Notnagel.

  • Hier ist eine ganz gute Anleitung für ein Podest:


    http://www.rüttmuss.de/Hilfen/Schallschutz/


    und hier ist ein Link für den dort genannten Verbundschaumstoff:


    http://www.saarschaum.de/


    Allerdings habe ich selbst damit noch ein Trittschallproblem, aber das liegt an meiner Wohnung (Altbau, Holzfussboden).
    Wenn ich da normal gehe wackelt es schon und wenn einer die Haustür im Erdgeschoss zuknallt wackelt bei mir oben der Boden (3. Stock).
    Mein Haus ist leider seeehr vibrationsanfällig!


    Auf jeden Fall das Podest von der Wand abrücken, sonst überträgt sich das an die Wand.


    LG
    Toni

    Ich baue gerade an einer Website für Hamburg. Hier kann man Kleinanzeigen aufgeben und ich sammele Links zu möglichen Proberäumen. bandtown.de Proberäume in Hamburg Schaut doch mal vorbei.

  • Das stimmt nicht! Keiner hat das Recht auf Lärmmachen, ob Geige, Schlagzeug, Bohrhammer oder Nasenbohren. Hier im DF gibt es einige Threads darüber.


    Bitte das Posting richtig zu lesen: von Lärmmachen steht da nix! Da bin ich auch Deiner Meinung.
    Es geht vielmehr um die Ausübung künstlerischer Tätigkeiten, und da gehört mE das Schlagwerken auch dazu (zumindest kann man's am Konservatorium studieren, also kann's nicht so schlecht sein). Da gibt es auch in der Mietwohnung durchaus Rechte (und auch Pflichten), siehe Jürgen K.'s Posting. Der Nachbar könnte auch ein notorischer Querulant sein, wegen so einem würd' ich mir das Trommeln dann nicht verbieten lassen.


    @TS: Ruhig bleiben, Standpunkt vertreten, nicht einschüchtern lassen. Konsens suchen! Weitertrommeln!!


    S.

  • Mal ganz ehrlich..., du solltest auch Verständnis für deinen Nachbar haben.
    Früher im Studentenwohnheim hat ein Typ über mir, mit einem E-drum fast täglich geübt, boaaahhh da kriegst du voll die Krise :pinch:,
    war so als ob er der den Boden mit nem Hammer rhythmisch bearbeiten würde.
    Ein ganzes Semester lang habe ich es "über" mir ergehen lassen und bin dann umgezogen ( nicht ausschließlich aus dem Grund aber unter anderem).


    Es mag ja stimmen mit den ganzen Gesetzestexten, aber es ist schon verdammt nervig für den der nicht gerade selber trommelt.
    Ich spiele übrigens selber E-drum^^

    Ich editiere zu viellll :D

  • Ich denke auch, dass prinzipiell ein Kompromiss die beste Lösung ist. Dein Threadtitel könnte nämlich auch heißen:
    "Ich nerve meinen Nachbarn mit E-drums" ;)


    Genau daran hab ich auch gedacht! Für den Nachbarn ist das Schlagzeuggetrommel einfach nur Lärm. Künstlerische Tätigkeit kann für den einen Hochgenuß sein, für den anderen schlichtweg Lärm. Würde deine Lieblingsband neben dir Leben und täglich hörbar üben, würdest auch du sehr bald keine Lust mehr darauf haben.


    Ich habe vollstes Verständnis wenn ein Nachbar sich über Lärm beschwert. Egal ob das jetzt vom Musiküben, Umbauen, Streiten oder Party kommt. Lärm erzeugt sehr großen Streß bei Mensch und Tier.


    Ich durfte einige Zeit in einem Hochhaus leben, die ebenso dort wohnenden Zivis und andere junge Leute hatten eine zeitlang jede Woche 3-5 Partys. Das Erholen zu Feierabend ging nicht, und ich durfte erfahren was Lärmstreß bedeuted. Ich war auf einigen lauten Konzerten, Bikertreffen, hab einige Jahre in Diccos gearbeitet. Jetzt weiß ich was Lärm für den Körper bedeutet. Heute hab ich ein Haus im Grünen und genieße jeden Abend die Ruhe hier. :thumbup: :thumbup: :thumbup:


    Zu Hause spiele ich wenig mit dem Schlagzeug, obwohl Platz wäre und mein Nachbar nachweislich nix davon mitbekommen würde. Der Nachbarjunge eines anderen Hauses spielt auch, höre in nur wenn der Wind richtig geht und ich an dessen Grundstückgrenze meine Ohren spitze. Also kein Problem.


    Ein Konzertwochenende wie Rock am Ring erzeugt enormen Streß für den Körper. Da es den Besuchern Spaß macht merken sie es kaum, aber der Körper rennt so ein Wochenende alleine wegen dem Lärm auf Hochtouren. Und braucht dann einige Tage (nicht nur deswegen) um sich wieder zu erholen.


    Nicht umsonst sind Lärmvorschriften am Arbeitzplatz sehr streng.


    Ruhe ist für den Menschen sehr wichtig zum Erholen, um wieder Leistungsfähig zu sein. Egal in welchem Alter.


    Lest euch doch die älteren " der Nachbar nervt" Threads hier im DF.


    Jürgen K. hat es wie immer sehr schön und verständlich aufgeschrieben wie es rechtlich aussieht. Und ich sehe gerade bei Mietshäusern und anderen Hellhörigen Gebäuden zuerst meine Pflichten - nämlich den Nachbarn nicht mit Lärm zu belästigen, soweit wie mir möglich, (und setzte die Rechte in solchen Fällen ausnahmsweise in die Klammer). :)


    Gute Nachbarschaft macht das Leben schöner, ich würde zwar auch nicht jeden Preis dafür zahlen, wäre aber grundsätzlich zu einigen Kompromissen bereit. Wie es ja der Threadstarter ist.


    stiegl

    Denk mal nach!


    Und, heute schon geübt? =)





    Meins

    2 Mal editiert, zuletzt von stiegl ()

  • Ich sag immer BGB weil einer unserer Professoren es ständig hernimmt. War ein dickerer Gesetzteswälzer in dem auch das Mietrecht enthalten war und da stand es etwa so wortwörtlich drin: " Weil das Schlagzeug wegen der rythimschen Schläge als besonders störend empfunden wird.....sind die Zeiten..... usw. Das ist schon so lange her, verzeiht mir bitte dass ich nicht mehr genau weiß welches Gesetzbuch das war, ich versuchs aber rauszufinden es müsste noch irgendwo rumliegen.


  • einfach geil ... HERRLICH


    super gut :thumbup: :thumbup:

    im Zweifel gilt "self first"


    Die Suchfunktion nutze ich nicht .. schliesslich bin ich männlich und als Mann frage ich ja auch nicht nach dem Weg !!


  • Leute was habt Ihr immer mit eurem BGB? Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Schlagzeugspielen.Es gibt nur einzelne Rechtssprechungen und mehr nicht.


    Genau diese einzelnen Rechtsprechungen werden irgendwann zu gesetzlichen Regelungen und damit Teil des BGB, auch wenn's noch nicht direkt drinsteht. Unsere Gesetze sind sozusagen "im Fluß".
    (an die Juristen unter Euch: bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber so hab ich das in den Privatrecht-Vorlesungen damals verstanden ... )


    Beste Grüße,


    S.

  • Lärmbelästigung in den eigenen vier Wänden finde ich EXTREMST ätzend! Ich will zu Hause meine Ruhe und habe keine Lust, dauerhafte Störungen(selbst wenns der weltbeste Schlagzeuger wäre) hinzunehmen, die ich allenfalls durch eigenen Lärm übertönen könnte. Die Gesetzeslage könnte da für mein Empfinden ruhig deutlicher Richtung "Pro Ruhe" ausfallen. Mir ist grundsätzlich der Begriff "Zimmerlautstärke" sehr sympathisch.


    Ansonsten hilft halt das Prinzip " Nervst Du mich, nerv' ich Dich". Da kann man dann seiner Kreativität freien Lauf lassen und dem Stressverursacher vielleicht verdeutlichen, was es heisst, genervt zu werden. Manche Leute brauchen eben entsprechende Beispiele, um das notwendige Einfühlungsvermögen zum Begreifen von Grundsätzen zu
    entwickeln.


    Sorry Ts, aber ich habe Verständnis für Deinen Nachbarn. Entweder Du spielst so leise, dass ers nicht hört(leise Üben hat durchaus auch Nutzen) oder bittest ihn um Zeiten, in denen er die Störungen hinnimmt oder Du suchst nach geeigneten Räumlichkeiten. Mit "auf Deine Rechte pochen" würdest Du bei mir jedenfalls nicht wirklich glücklich.

  • Genau diese einzelnen Rechtsprechungen werden irgendwann zu gesetzlichen Regelungen und damit Teil des BGB, auch wenn's noch nicht direkt drinsteht. Unsere Gesetze sind sozusagen "im Fluß".
    (an die Juristen unter Euch: bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber so hab ich das in den Privatrecht-Vorlesungen damals verstanden ... )

    Bei solches Aussagen kommen einem ja die Tränen! Seit wann wird denn Rechtsprechung "irgendwann zu gesetzlichen Regelungen" ?! Oh, man!

  • Hallo,


    von dem Sammelsurium an ungeschickter Ausdrucksweise bekomme ich Ausschlag.


    Gemeint sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den Fällen des § 13 Nr. 6, 6a, 7, 12 und 14 BVerfGG.
    Der Rest (und der ist ziemlich groß) hat keine Gesetzeskraft, noch nicht einmal von hohen Gerichten.
    Rechtsprechung wird auch nicht zum Gesetz, wir haben hier Gewaltenteilung, die Legislative ist für die Rechtssetzung, die Judikative für die Rechtsprechung zuständig und das ist bis auf geringfügige Ausnahmen streng getrennt.
    Im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) steht kein einziges Wort über Schlagzeug. Es gibt sicherlich das ein oder andere dicke Buch, das in seinem Titel die drei Buchstaben hervorgehoben trägt, es handelt sich dabei allerdings bestenfalls um einen Kommentar oder ein Lehrbuch, möglcherweise aber auch nur um einen Ratgeber, der in Volkeshand mehr Unheil anrichtet als er für Irgendetwas hilfreich wäre.


    Grüße
    Jürgen

  • PCollins hat das vllt. etwas ungeschickt ausgedrückt...gemeint ist wohl die Grundsatzentscheidung: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatzentscheidung


    demnach haben Urteile von hohen Gerichten zum Teil so etwas wie Gesetztescharakter


    Stimmt, das hatte ich im Hinterkopf. Sieht aber so aus, als ob uns das hier nix nützen würde und ich daher Unrecht hatte.
    Naja, wieder was gelernt. Am Besten einfach den Fachmann fragen ...


    S.

  • von dem Sammelsurium an ungeschickter Ausdrucksweise bekomme ich Ausschlag


    Tut mir echt leid, daß wir blasierte Laien bei Dir so großen Unmut erzeugen.
    :rolleyes:


    Nein, im Ernst: das ist der Grund, warum ich hier keine Computer-Threads lese ...


    Beste Grüße, S.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!