Songs Covern, Urheberrechte?!

  • Huhu liebe Leute ;)
    Ich hätte mal eine Frage. Wir haben mit unserer Band bald mehere Gig´s. Einmal am 26.2 vor Freunden, ich einem Großem Raum. Da wir mit eigenen songs noch nicht über 8 stück hinaus sind, wollten wir noch mal so viele Cover spielen. Muss ich die vorher anmelden? Ich meine, es ist eine private Feier, aber ich kenn mich mit dem Recht garnicht aus.


    Desweiteren Spielen wir (mit 3 anderen Bands) am 16.4 vor ca 400 (können uach mehr sein) Leuten. Da wollten wir ca. 1-2 Cover aus spaß spielen. Wie siehts da aus? Muss man das irgendwie anmelden.? Wenn ja, wo? Ich habe mal gehört das Leute von irgdneiner GEMA da waren, und einer Band eine dicke strafe aufgeschwatzt haben, weil die songs beim Gig gecovert haben.


    Evtl. könnt ih rmich ja aufkären. Vielen dank schonmal,
    Gruß, Robert


    PS: Die Sufu hat nichts gebracht!

  • Wenn dann muss der Veranstalter das ganze bei der GEMA anmelden, solange du weiter nichts damit zu tun hast und nur spielst kannst du Covern solange und soviel du willst.
    Bei privaten Feiern muss auch nichts angemeldet werden.

    2077 wurde eine neue Version der Nuka-Cola, die Nuka-Cola Quantum, eingeführt. Der Werbung nach hatte sie das doppelte an Kalorien, Kohlenhydraten, Koffein und Geschmack.

  • Okay, aber bei unserem Kleinen Privaten auftritt ist das also Sch**ß egal wie viel wir covern? Und bei dem Großem offiziellen, ist der veranstalter die Schule, zumindest wird das da stattfinden. Und den organisator kenne ich. Und ich möchte ja auch nicht das er eine strafe bekommt weil wir da was gespielt haben.


    EDIT: Ganz vergessen ;) DANKE schonmal!

  • Auf einer privaten Party könnt ihr machen was ihr wollt. Es muss nur sichergestellt sein dass es wirklich privat ist.


    GEMA ist Sache vom Veranstalter, ihr solltet deshalb mit diesem im Vorfeld reden und im Zweifel über seine Pflichten aufklären.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Danke! Was heißt sicherstellen das es privat ist konkret? Eintritt wird nicht verlangt, nur die getränke die wir selbst einkaufen, kosten paar cents damit wir das geld wieder drin haben.. Es kommen ca. 40 leute

  • Da es nun privat ist, könnt ihr auch nackt 37 Stunden Led Zeppelin spielen. :D Es interessiert halt keinen, da es privat ist.
    Bei einer öffentlichen Veranstaltung, haftet der Veranstalter für solche Sachen. Wichtig ist für Euch das der Veranstalter weiß, dass Ihr Covermusik macht. Am besten schriftlich. Haben wir auch immer gemacht.


    btw: interessantes und wichtiges Thema

  • Schon sehr grenzwertig, 40 Leute ist nicht mehr unbedingt privat - kommt auch auf die Location an. Wir haben vor 20 Jahren mal einen Privat-Gig in einem gemieteten Bürgerhaus(öffentlich) mit geladenen Gästen gemacht und mussten damals zwecks Getränkeverkauf eine Schankgenehmigung einholen, anschließend hat sich automatisch das Finanzamt gemeldet und die Band von Amts wegen als GBR geführt. Also wirkllich jede Kleinigkeit beachten.

  • Ich habe den Vernstalter gerade mal drauf angeschrieben, er meinte das er sich drum kümmert. Bei 3 Euro eintritt, und 400qm Aula würden das immerhin 223 Euro sein .__. . Aber er meinte das er hofft das es Jugendvergünstigugen gibt.. Sind alles schüler-bands.

  • naja also bei uns in österreich ist das meistens ein bisschen einfacher



    der veranstalter gibt meistens an das wir keine cover zocken, worauf die akm (so heißt das bei uns) die bands per email kontaktiert und die setlist für den besagten abend fordert



    da schreiben wir einfach die cover (wenn wir welche spielen) nicht drauf



    falls dann überhaupt wer von der akm kommt (was unter 500 leuten meistens sowieso nicht der fall ist) müssen sie dir auch erstmal beweisen das du diesen und jenen Song gecovert hast



    also wie gesagt vermutlich ist das bei uns etwas einfacher :)

  • Bescheissen kann man in Deutschland auch.

    2077 wurde eine neue Version der Nuka-Cola, die Nuka-Cola Quantum, eingeführt. Der Werbung nach hatte sie das doppelte an Kalorien, Kohlenhydraten, Koffein und Geschmack.

  • Hallo,


    zuständig für die Anmeldung ist der Veranstalter.
    Die Kapelle hilft diesem sinnvollerweise damit, dass sie eine Musikfolge abgibt (Zettel, wo draufsteht, welche Lieder gespielt werden und wer diese verbrochen hat, zweckmäßigerweise bei eigenen Werken mit Hinweis darauf, dass GEMA-Mitgliedschaft des Autors nicht besteht).
    Bei der Schule könnte da tatsächlich etwas Besonderes gelten, von daher würde ich mal das untechnische Wort "Rabatt" nicht ganz verdammen wollen. Ob eine Feier nicht öffentlich oder öffentlich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Ob sie privat ist, ist egal. Was ist heutzutage schon noch privat?


    Ach ja, falls jemand auf die Idee kommt, das Ganze (oder ein Teil davon) mit seinem Eifon oder ähnlichem Gerät aufzuzeichnen und anschließend auf Youtube zu stellen (ich sage jetzt mal nicht "veröffentlichen" ...), dann wird es unter Umständen viel interessanter. Nicht nur für diesen Verwertungsverein.
    Man muss ja heutzutage mit allem rechnen.


    Grüße
    Jürgen

  • In Deutschland erinnert die Gema öfters an die Mafia...


    Rabatte in dem Sinne gibt es nicht - allerdings sind einige Öffentliche Träger Gema befreit (hab ne Zeitlang Schulfeste abgemischt)
    Generell richtet sich die Gema nach Größe der Veranstaltung- Eintritt- Besucherzahl
    Selbst wenn nur ein Gemapflichtiger Song ( egal ob eigner oder gecovert) wird die gesammte Veranstalltung Gemapflichtig.


    Verantwortlich ist immer der Veranstalter - am besten mal bei der Schulleitung Nachfragen ob ne Abmachung mit der Gema vorhanden ist.


    Die Gema schickt auch gerne Kontrollen in die Läden - was es ist, ist generell egal - wir wurden mal bei nem Gratis Gig vor 20 Leuten von der Gema besucht ( allerdings öffentlicher Gig in ner Studendenkneipe mit Werbung)


    Bei der Privatfeier unbedenklich wenn ihr keine "Werbung" etc macht. Beim Schulfest die Leitung mal beanspruchen.

  • falls dann überhaupt wer von der akm kommt (was unter 500 leuten meistens sowieso nicht der fall ist) müssen sie dir auch erstmal beweisen das du diesen und jenen Song gecovert hast

    In Deutschland kommen die einfach vorbei und schicken dem Veranstalter hinterher eine Rechnung für die gecoverten Songs. Wer die gespielt hat, ist ja völlig schnuppe. Theoretisch könnte der Veranstalter auf dem Rechtsweg Widerspruch einlegen. Dazu sagt die GEMA dann:
    Mit denen würde ich mich nicht anlegen.


    .

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