!!! Lärm !!!

  • Hallo zusammen,


    ich bin vor kurzem von Berlin in die Schweiz gezogen und habe direkt mal
    wieder Probleme mit meinen Nachbarn wegen Ruhestörung durch
    Schlagzeug spielen. Ich habe aber überhaupt keine Ahnung von den schweizer
    Gesetzen bezüglich des Themas.


    Ich hatte mir vor einem Jahr ein E-Drum gekauft, um auch zu Hause üben zu
    können. Damals hatte sich die Nachbarin unter mir wegen dem Lärm, der
    durch den Trittschall der Bassdrum verursacht wird, beschwert. Ich konnte
    mich aber mit ihr einigen, außerhalb der Ruhezeiten und bis 17 Uhr spielen
    zu können, weil sie dann ohnehin meistens arbeiten war.


    Unter meiner neuen Wohnung in der Schweiz wohnt eine alte Frau, die wohl
    immer zu Hause ist. Anfangs hatte ich immer gegen 12 Uhr mittags gespielt,
    weil ich dachte, dass die Ruhezeit erst um 13 Uhr anfängt - nicht um 12 Uhr.
    Dann kam ein älterer Nachbar, der schräg über mir wohnt, runter und
    sagte, mein Trommeln wäre im ganzen Haus hörbar, weil das hier ein Bau
    aus den 1950er Jahren wäre, bei dem die Wände sehr dünn und schlecht
    isoliert wären. Ich finde das schon sehr merkwürdig, dass man den Trittschall
    angeblich auch bei ihm oben sehr gut hören kann.
    Viel eher glaube ich, dass die Nachbarin unter mir ihn angerufen hat, um
    mit mir zu reden. Jedenfalls hat er mir indirekt gesagt, ich sollte das
    Schlagzeug spielen ganz aufhören, was für mich aber nicht in Frage kommt.


    Mit meiner Nachbarin kann ich nicht reden, weil sie die Tür nie aufmacht.
    Die Hauswärtin sagt, sie ist krank und ist zudem sehr ängstlich. Merkwürdig
    nur, dass sie nächste Woche dann für drei Wochen nach Tunesien
    fliegt. Die Hauswärtin hatte mir außerdem gesagt, ich solle sehr vorsichtig
    sein, weil sonst kann es sehr gut sein, dass sich die Nachbarin bei
    den Vermietern beschwert.


    Wenn es soweit ist, wäre ich gerne auf der sicheren Seite. Hat also jemand
    in der Schweiz Erfahrung mit Hausmusik in einer Mietwohnung? Ohnehin
    spiele ich jetzt nur noch gegen 15 Uhr und dann auch nur 45min.


    Gruß
    Amani

    Mein Computer kann alles, wegen seiner 32 Bit!
    Wenn ich 32 Bit intus habe, kann ich auch alles!

  • hi,
    lebe auch in der schweiz und hatte ähnliche probleme, mein übungsraum war im keller von einem mehrfamilien haus in dem ich auch jetzt noch wohne. betreffend der ruhezeit war geregelt das sie erst ab 22.00 uhr anfängt und um 08.00 morgens aufhört, natürlich haben sich die lieben nachbaren sofort von meinem drumset belästigt gefühlt und es kamen reihenweise reklamationen...naja hab mich dan schlau gemacht und mit dem vermieter und der polizei betreffend ruhestörung geredet, sie bestätigten mier das ich ruhig bis 22.00 uhr spielen dürfte wen das so vom vermieter im vertrag geregelt sei... informier dich wan bei dier diese ruhezeit anfängt und wan sie aufhört..und richte dich danach ein, viel kann nicht passieren solang du diese zeiten einbehaltest... oder such dier einen übungsraum sollte ja nicht alzuschwer sein, wier haben unseren band raum jetzt in einem spital und dort dürfen wier rund um die uhr spielen weil es 3 stockwerke unter der erde ist :)


    viel glück

    Einmal editiert, zuletzt von marc77 ()

  • Hier sind 2 Freds da wurde das ausführlich diskutiert:
    http://www.drummerforum.de/for…id=7545&hilight=hausmusik
    http://www.drummerforum.de/for…id=8285&hilight=hausmusik


    oder auch nach "Hausmusik" suchen.


    Kurz: 1) Für Schlagzeug gelten Sonderregeln (gerade in Mehrfamilienhäusern ist da 19.00/20.00 Uhr die absolute!!! Deadline - nur zu Erinnerung: Es gibt Leute die müssen früh raus, als auch früh in die Kiste) 2) verboten wirds meistens nicht, vor Gericht jedoch max. 45min. -1,5h täglich (je nach Richter und den genauen Umständen) 3) was habe ich davon mich mit allen anzulegen? Die Wohnqualität ist dann futsch - lieber nen Proberaum suchen.


    Grüße, Philip

  • vielen Dank schon mal für die Infos!


    marc77: hab mal in meinem Mietvertrag nachgeschaut. Bei mir stehen da
    die gleichen Zeiten drin wie bei dir. Ich weiß aber nicht, ob das als Argument
    für die Hausverwaltung zählt. Jedenfalls von einem generellen Verbot für
    Hausmusik steht da nichts. Eigentlich steht zu diesem Thema überhaupt
    nichts drin.


    maxPhil: den ersten Thread hatte ich mir damals schon durchgelesen, als ich
    mit meiner Ex-Nachbarin Stress hatte. Es ging mir aber eigentlich darum, ob hier
    in der Schweiz lebende Schlagzeuger Erfahrung mit Ruhestörung durch
    Hausmusik haben, oder ob jemand weiß, wie hier die Gesetzeslage aussieht,
    bzw. ob die sich in wesentlichen Punkten von der in Deutschland unterscheidet.


    Was den Proberaum angeht hast du natürlich recht. Da ich aber erst seit kurzem
    hier lebe, bin ich noch auf Bandsuche. Bis ich ne Band gefunden hab, will
    ich aber nicht aufs Schlagzeug spielen verzichten.
    Außerdem. Wieso hat man eigentlich nen E-Drum, wenn sich auch da die
    Nachbarn beschweren? Kann ich mir auch gleich wieder nen A-Drum kaufen
    für meine Wohnung und dann außerhalb der Ruhezeiten voll auf die Kacke
    hauen. Der Stress mit den Nachbarn ist da scheinbar der gleiche.


    Gruß,
    Amani

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    Einmal editiert, zuletzt von Amani ()

  • Hallo, ich bin Schweizer und spiele im Mehrfamilienhaus im vierten Stock. Mein Vater meint, gesetzlich sei geregelt, dass man etwa bis zu einer Stunde spielen darf (Mal sehen ob ich was finde irgendwo in einem Gesetzbuch). Mit den einzelnen Eigentümer haben wir abgemacht, dass ich diese Zeit von 14.30 - 18.00 nutzen darf.

  • tag


    also. ich kann folgenden erlebnisbericht aus der schweiz hier beitragen (google mal noch ein wenig nach gesetzen, vielleicht findest du was. http://www.gesetze.ch gibts aber da hab ich nix gefunden...):


    ich hab einen bandraum. der ist so ein einem keller, ist ziemlich hoch (3 m grob geschätzt). ganz oben hat es an einer seite ein fensterchen... dort dahinter hats ne strasse, dann häuser. das wusste ich nicht.


    als ich einmal fleissig um mitternacht am üben war (wie ich das schon einige zeit min. 2, teilweise bis 6, stunden am tag tat, meist wurde es auch mindestens 11 uhr...), öffnete sich die tür (ich hab keinen direkten blick drauf). ich dachte: judihui, mein papa, der mich holen kommt und mich dann nach hause fährt. er war nämlich vorher im openairkino, und sagte, er kommt mich nachher holen. es war sommer, das fenster war also die ganze zeit offen.


    durch den vorhang der vor dem kurzen gang, der zur tür führt, trat zu meinem erstaunen nicht mein papi, sondern es schritten stolz zwei bullen-******** in vollmontur daher.


    sie klärten mich darüber auf, dass man nur von 8am bis 10pm lärm machen darf (was ich grundsätzlich wusste, nur hatte sich nie jemand beschwert. ich dachte, das hört niemand...). über den mittag auch nicht, aber das kratze ja niemanden (das haben sie gesagt!). sonntags wohl auch nicht...


    ich entschuldigte mich, und erwartete, dass sie jetzt abhauen würden (ich kannte von parties/konzerten das prozedere "es ist zu laut, nächstes mal anzeige", beim nächsten mal "beim nächsten mal können wir nix mehr machen und es gibt ne anzeige", und beim 3. mal anzeige (dann wirds aber teuer)...).


    nichts dergleichen, die beiden füllten sogleich eine anzeige aus. toll. ruhestörung sei nämlich ein sog. offizialdelikt oder so, und deshalb müssten sie mich anzeigen, falls sie das delikt bei eintreffen am tatort immer noch feststellen könnten. also werde ich jetzt angezeigt.


    mein vater trat in diesem moment zur türe rein, und gab seine daten auch gleich an, weil ich damals noch minderjährig war. ich machte noch ne kurze aussage dann wars geregelt.


    etwa 3 monate später (ein hoch auf die bürokratie) erhielt ich eine rechnung von der frau jugendrichterin oder so über 50 fr ermahnungsgeld und 50 fr bearbeitungsgebühr.


    jetzt kommt das, von mir aus gesehen, freche an der sache:


    ich fragte nach, wer denn angerufen habe. sie sagten mir, dass sie mich darüber nicht unterrichten dürften. denn es sei ja wie gesagt ein offizialdelikt, will heissen, jemand ruft an und beschwert sich, sie traben an, stellen das vergehen fest und schreiben ne anzeige.


    ich hätte das allerdings gerne gewusst, denn ich hätte gerne auch mal das persönliche gespräch gesucht und mich entschuldigt, und falls das nicht geholfen hätte, gerne auch das haus des sich beschwerenden trottels in brand gesetzt und seine katze entführt oder so. aber nein...


    wenn dieser jemand seinen arsch nämlich dazu hätte bewegen können, in das haus, das wahrscheinlich knapp 10 m von seiner entfernt liegt (ok es ist ziemlich grosses fabrikgebäude, und der eingang ist auf der andern seite, er hätte ca 70 m gehen müssen. ist schon recht weit, hä?), zu gehen, meinen bandraum zu betreten und sich bei mir zu beschweren, hätte ich mich zutiefst entschuldigt und es wäre, genau so wie jetzt, nie wieder vorgekommen.


    merk dir als moral von der geschicht einfach eins: schweizer sind faul und unfreundlich. ein telefonanruf an die bullerei ist weniger aufwand, als mal vorbeizukommen. sei einfach vorsichtig, und erkundige dich genau, wer was hört, denn bussen sind teuer.



    in dem sinne mit freundlichen grüssen und nur den besten wünschen


    j

    Einmal editiert, zuletzt von JonJon ()

  • hi,


    ich hatte am 30.08.2004 genau die selben probleme.
    ich wohne in einem berliner 11-geschosser mit 33 mietsparteien.
    ich whne im 5 stock und über mir wohnt eine frau und spielt klavier.
    unter mir im 4 stock wohnt ein totales arschloch was die ganze zeit laute musik hört wo mir echt der kragen bei platzt. naja jedenfalls habe ich ungefähr im zeitraum von 17-19 uhr gespielt mit zwischendrin pause.
    irgendwann kam dieses schwein (übrigens 20 der typ) zu mir nach oben und fing an...:"dein scheiß getrommle ist viel zu laut und es nervt mich, es ist zwar gute musik aber es nervt mich total."


    ich stand nur an der tür und hörte mir das an und habe mir halt mein teil getacht. erst erzählt er mir es ist scheiße, dann gut und dann wieder scheiße. ich hätte ihn am liebsten angesprungen vor wut. naja er war bereit sich auf einem kompromiss zu einigen der nicht mal abgeklärt wurde. er drohte auch mit polizei und das er die schon mal angerufen hätte und später dann zu ihnen gesagt hatte das sie nicht mehr kommen brauchen da ich aufeghört hatte zu spielen...schnick schnack.


    also mussten maßbahmen her. mein vater und ich bauten aus holzspahnplatten ein 6 com hohes podest mit styroprplatten drin, das bis jetzt immernoch steht. natürlich wie ein blöder eierkartons gesammelt und an die wand geklatsch und gemerkt dass das umsonst war. konnte ich mir allerdings vorher schon denken.


    naja ich habe dann versucht immer dann zu spielen wenn er weg war weil er in der zeit häufig unterwegs war.
    naja ich spielte also sozusagen mit einer scheiß angst im nacken und unguten gefühl das es gleich an der tür klingelt und er mit der polizei im schlepptau.


    fazit: mein set staubte super ein und stand nur rum, bis ich es abbaute und es verkaufte. jetzt spiele ich nur noch in einem proberaum.


    merke: es gibt keine schlagzeugfreundlichen nachbarn die nichts dagegen haben das du spielen kannst.
    spielverderber gab und wird es immer geben.



    hier habe ich noch was aus einer verbraucherzeitschrift gefunden...glaubwürdig???




    gruß domibrav

    Rockstar Wurst: ziemlich hässlich,aber lecker!

    Einmal editiert, zuletzt von domibrav29 ()

  • Vielen Dank für eure Erlebnisberichte und Hinweise!


    Ich hab jetzt auch mal Google bemüht:
    Auf http://www.gesetze.ch habe ich auch nichts passendes gefunden.


    Dann gibts da noch:


    http://www.advokatur.ch/miete.html
    http://www.mieterverband.ch
    http://www.mietrecht.ch


    bei den Suchbegriffen "Hausmusik Mietwohnung" oder nur "Hausmusik" werden
    bei allen Seiten keine Ergebnisse gefunden.


    mit dem Begriff "Lärm" habe ich wenigstens zwei Fallurteile gefunden, die
    sich mit durch den Mieter verursachten Lärm in der Schweiz beschäftigt haben
    und kam zu folgendem Ergebnis:


    1. während der nächtlichen Ruhezeit ist Staubsaugen, Geschirrspülen und
    herumgehen mit Holzschuhen verboten.
    2. poppen während der nächtlichen Ruhezeit ist erlaubt, solange die
    Partnerin/der Partner im Mietvertrag vermerkt ist. Der Vermieter hat
    dann nämlich gewusst, worauf er sich einlässt, wenn er die Wohnung
    an ein Paar vermietet. :D


    Das hat jetzt natürlich wenig mit Schlagzeug spielen zu tun. Wie mir scheint,
    haben sich die schweizer Gerichte noch nicht oft mit diesem Thema
    auseinandergesetzt. Ich werde aber mal weitersuchen. Ich hab auch schon
    eine Anfrage auf http://www.mieterverband.ch bezüglich des Themas gestellt.
    Falls die Antworten, werde ich das dann hier veröffentlichen.


    Gruß,
    Amani

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    2 Mal editiert, zuletzt von Amani ()

  • Das Problem beim akustischen Schlagzeug ist ganz einfach die extreme Lautstärke. Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass andere Bewohner eines Miethauses da wenig Begeisterung an den Tag legen, wenn sie damit konfrontiert werden.


    Auch wenn ein Richter nun eingegrenzte Übungsmöglichkeiten genehmigt, kann es trotzdem Probleme geben. Z.B. könnten betroffene Mieter ihren Vermieter regresspflichtig machen, weil eine vertragsgemässe Nutzung der Wohnung durch den Lärm nur eingeschränkt möglich ist. Das kann von Mietminderung bis hin zu Klage auf Wiederherstellung des vetragsgemässen Zustandes der Wohnung gehen. In diesen Fällen ist der Vermieter wiederum berechtigt, den Verursacher juristisch zu belangen und für enstandene Schäden ( z.B. bei einer Mietminderung) haftbar zu machen. Die Sachlage ist also kompliziert und im schlimmsten Fall kann es richtig teuer werden.


    Die sicherste Alternative ist ein guter Probleraum.

  • Ich möchte an dieser Stelle einmal darauf aufmerksam machen, dass nur weil sich keiner beschwert, das nicht heißen muss, dass sich keiner gestört fühlt!!! Ich verstehe die Wut - gerade über eine anonyme Anzeige, aber jegliche Ruhezeiten zu ignorieren und sich darauf zurückzuziehen "Soll sich einer melden, wenns ihn stört!" ist mindestens genauso asozial.
    Es gibt wirklich ätzende Nachbarn, die wirklich nicht mit sich reden lassen oder sich selber wie die letzten Deppen aufführen, aber wer (regelmäßig) nach 20 Uhr oder gar 22 Uhr in dicht bewohntem Gebiet spielt ist imho selber schuld, wenn er Ärger bekommt.
    Da muss man sich nicht wundern, wenn das keine Grundlage mehr für Gespräche ist. IMMER vorher anfragen. Wenns tatsächlich keinen stört, wann man übt (in städtischen Gebieten seeehr unwahrscheinlich) - okay. Aber nicht einfach machen.


    Und letztlich gibt es für solche Sachen keine einheitliche gesetzliche Reglung (ich nehm mal an in D als auch in CH), d.h. der Richter trifft die Entscheidung aufgrund der Fakten. Die aufzufindenden Urteile kann man nur zur groben Orientierung nehmen.


    Ergo: Professionell gedämmter Raum oder Proberaum außerhalb!


    Grüß, Philip

  • Der Mieterverband hat schon geantwortet:


    "Die Praxis ist so: Hausmusik ist ausserhalb der Ruhezeiten während 2 - 3
    Stunden pro Tag erlaubt. Wenn Ihr Schlagzeug nicht allzu laut ist (nicht lauter
    als ein Klavier), solte das auch in Ihrem Fall gelten."


    Ich werde aber trotzdem eure Ratschläge beherzigen und mal eine Runde
    im gesamten Haus machen. Und dann natürlich so schnell wie möglich in
    den Proberaum...


    Gruß,
    Amani

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  • Zitat

    Original von JonJon
    ...
    jetzt kommt das, von mir aus gesehen, freche an der sache:
    ...


    Naja, irgendwie kann ich das verstehen. Immerhin weiß der/die nicht, ob Du ihm nicht gleich die Zähne einschlägst, wenn er/sie den Raum betritt (wer bis Mitternacht Schlagzeug spielt, vertrimmt auch alte Omas ;) ). Und "Offizialdelikt" ist vermutlich gar nicht schlecht in dem Zusammenhang, weil das vermutlich genau das bedeutet: Es ist keine Sache zwische Dir und dem Bürger, der das festgestellt hat, sondern zwischen Dir und dem Staat....
    Sonst würde wohl kaum noch jemand etwas anzeigen (oder nur noch Leute, die in sehr alten Häusern wohnen).


    Gruß,


    Simon2.

  • Zitat

    Original von Amani
    Der Mieterverband hat schon geantwortet:


    "Die Praxis ist so: Hausmusik ist ausserhalb der Ruhezeiten während 2 - 3
    Stunden pro Tag erlaubt. Wenn Ihr Schlagzeug nicht allzu laut ist (nicht lauter
    als ein Klavier), solte das auch in Ihrem Fall gelten."


    Haha - der war gut ;) . Da sitzt jemand mit mächtig Ahnung ;( . Ein Schlagzeug ist wohl definitiv lauter als ein Klavier und dafür gilt - sicher auch in der Schweiz - die 2-3h-täglich-Regel garantiert nicht.


    Grüße, Philip

  • soweit ich weiß und es mal vor jahren gelesen hab hat ein gericht geurteilt, dass ein musikanfänger mindestens 30min am tag üben darf, jemand der bereits fortgeschritten ist noch ein wenig länger... egal welches instrument
    müsste das nochmal recherchieren, aber vom gesetzgeber ist definitiv erlaubt zu spielen, solange es nicht in den ruhezeiten und nach 22h ist.
    Da man seine musikanlage ja auch bis 22h aufreißen darf bis zum geht nicht mehr sollte es auch keinen großen unterschied machen ob man nun 30min lang ohrenbetäubend musik hört oder musik macht
    es gibt seiten im internet wo man diese rechtslage sicherlich nachlesen kann...
    ansonsten: wer sich nicht bei dir direkt beschwert hat pech gehabt, man kann sich ja auch innerhalb des hauses auf ne gewisse uhrzeit in der gespielt werden darf, was weiß ich 14-16h einigen.
    Im übrigen hört man babygeschrei auch durch 5 wände, aber da beschwert sich niemand...



    hier das gefundene


    Gerichtsurteile - eine Auswahl



    Es gehört bei Einhaltung der Ruhezeiten zum vertragsgemäßen Gebrauch der gemieteten Wohnung, etwa 1 1/2 bis 2 Stunden täglich zu musizieren.
    (OLG Frankfurt/M.,WuM 1984, 303)


    Nur in Ausnahmefällen (z.B. besonders geräuschintensive Instrumente, Hausmusik in Gruppen) ist eine weitere Reduzierung auf ca. 1 Stunde tägliches Musizieren zulässig.
    (OLG Frankfurt/M., WuM 1984, 303)


    Ein völliges Verbot, in der Mietwohnung zu musizieren, ist unwirksam. Allenfalls zu Beginn eines Mietverhältnisses ist eine entsprechende vertragliche Einzelabrede möglich.
    (OLG München, WuM 1988, 299)


    Der Mieter hat auch bei ausdrücklicher Gestattung der Musikausübung im Mietvertrag die üblichen Ruhezeiten einzuhalten.
    (LG Frankfurt/M.,WuM 1990, 287)


    Kann das Spielen eines Musikinstruments nicht auf Zimmerlautstärke reduziert werden (z.B. Akkordeon), muss es zeitlich auf etwa eineinhalb Stunden täglich unter Beachtung der üblichen Ruhezeiten begrenzt werden.
    (LG Kleve, DWW 1992, 26)


    Auch Übungszeiten eines Schlagzeugspielers müssen in zumutbarem Rahmen von anderen Bewohnern oder Nachbarn ertragen werden, sie sind aber streng zu begrenzen (45 min täglich im Sommerhalbjahr; 90 min pro Tag im Winterhalbjahr).
    (LG Nürnberg-Fürth,WuM 1992, 253)

  • Hi DrummerinMR,


    ist nett zu lesen. *thumb-up*


    Aber 2 Anmerkungen noch:

    Zitat

    Original von DrummerinMR
    ...Kann das Spielen eines Musikinstruments nicht auf Zimmerlautstärke reduziert werden (z.B. Akkordeon), ...


    Ist das Akkordeon nun das Beispiel für "Zimmerlautstärke" oder für "Musikinstrument, das nicht auf Zimmerlautstärke gespielt werden kann" ?


    Zitat

    Original von DrummerinMR
    ...Auch Übungszeiten eines Schlagzeugspielers müssen in zumutbarem Rahmen von anderen Bewohnern oder Nachbarn ertragen werden, sie sind aber streng zu begrenzen (45 min täglich im Sommerhalbjahr; 90 min pro Tag im Winterhalbjahr).
    (LG Nürnberg-Fürth,WuM 1992, 253)


    Von dem Urteil hatte ich schon gehört und schon damals nicht verstanden, wieso man seine Nachbarn gerade dann länger quälen darf, wenn sie länger und öfter zuhause sind ....



    Gruß,


    Simon2.


  • Liebe Leute,
    ihr solltet erstmal einen Mietvertrag in die Hände nehmen und durchlesen! Man darf sein Stereoanlage nicht "bis zum Anschlag aufreißen". Hier steht steht z. B. "gernell nur in Zimmerlaustärke". Und schon garnicht bis 22.00 Uhr, denn ab 20.00 gilt - mit gutem Grund!!! - eine eingeschränkte Ruhezeit: Mit Bohren, lautem Musikhören oder Drums üben ist dann nix mehr. Ob einer Anfänger ist hat rein garnichts damit zu run.


    Wiegesagt - wer ungefragt nach 20.00 Uhr oder früh morgens spielt muss sich nicht wundern, wenns nen Einlauf gibt. Außerhalb der Ruhezeiten und in Maßen rücken - außer bei mir X( - normalerweise keine grünen Männchen an. Da lässt sich normalerweise auch sicher was machen, wenn man mit den Leuten redet.


    Und der Vergleich mit dem Baby ist wirklich saudoof - so ein kleiner Knopf kann es sich schließlich nicht aussuchen ob er schreit. Schlagzeug ist eine Freizeitbeschäftigung zu der man keineswegs gezwungen ist (schon garnicht außerhalb der Ruhezeiten).


    Ich kann nur jedem in einer Zwangssituation empfehlen nen Proberaum zu nehmen - üben macht nicht wirklich Spaß, wenn dauernd die Nachbarn böse gucken, anrufen oder grüne Männchen vor der Tür stehen.
    Ich denke auch, dass man als Drummer mal von seinem hohen Ross runterkommen muss; so eine Trümmerbude ist nun mal verdammt laut und da kommt halt nicht jeder mit klar. Da ist halt etwas Sensibiltät gefragt.


    Grüße, Philip

  • Zitat

    Original von Simon2


    Von dem Urteil hatte ich schon gehört und schon damals nicht verstanden, wieso man seine Nachbarn gerade dann länger quälen darf, wenn sie länger und öfter zuhause sind ....


    Da gings glaub nicht um Nachbarn im engeren Sinne, sondern um Anwohner, die sich im gestört fühlen, wenn sie im Garten sitzen. Und da im Winter die Fenster normalerweise zu sind und man sich nicht so oft im Garten aufhält, darf man dann auch länger zocken. So meine ich mich zu erinnern.
    Wie gesagt: Solche Urteile hängen von der entsprechenden speziellen Lage der Fakten ab und lassen sich nicht unbedingt verallgemeinern.


    Grüße, Philip

  • Zitat

    Original von maxPhil
    ...so eine Trümmerbude ist nun mal verdammt laut und da kommt halt nicht jeder mit klar....


    ... und ich wage mal zu bezweifeln, dass jeder Drummer damit "klarkäme", wenn er abgekämpft von Job&Probe endlich mal ein wenig in den eigenen 4 Wänden abspannen will, um dann nochmal seinem Nachbarn 3 Stunden bei "Rudimentieren" auf der Spielmannzugsnare zuzuhören.



    Gruß,


    Simon2.

    Einmal editiert, zuletzt von Simon2 ()

  • Zitat

    Original von Simon2


    ... und ich wage mal zu bezweifeln, dass jeder Drummer damit "klarkäme", wenn er abgekämpft von Job&Probe endlich mal ein wenig in den eigenen 4 Wänden abspannen will, um dann nochmal seinem Nachbarn 3 Stunden bei "Rudimentieren" auf der Spielmannzugsnare zuzuhören.


    Ich z. B. würde meinen Nachbarn bei 3h Rudiments umbringen 8o ;) :) . Allerdings finde ich laut Musik hören viel ätzender, weil da kann man ja auch einfach leiser drehen. Beim ak. Schlagzeug gehts halt nicht anders; man zwar leise spielen, aber wirklich leise ist das dann auch nicht :D .


    Ich muss hier viel zu hause arbeiten (Studenten halt..) und zudem öfter zwischen 9-10 in die Falle - da bin ich froh, dass ich keinen Musiker oder Partyman im Haus hab. Wobei ich glaube, dass es gerade im Sommer - selbst bei offenem Fenster - und nachmittags wirklich niemanden stören würde - Familienwohngebiet = "Kinderhölle" & Kinderfreundlich = "Rücksichtslos" - da würde das kaum auffallen :rolleyes: 8) ...


    Grüße, Philip

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