!!! Lärm !!!

  • Heute ist so ein lustiger mann vorbeigekommen und hat eine wohnung neben uns abgegeben und da habe ich zufällig gespiellt. und das hat dem nicht gepasst. er hat gesagt das ich aufhören soll.
    Ich habe mein Drum im keller in der hintersten ecke!!!!!!!


    Was meint ihr dazu ???

    Spanne den Bogen, aber schieße nicht los! Noch gefürchtet zu sein, ist wirksamer.

  • wohne im reihenhaus, nachdem sich die nachbarn nur noch uebern laerm beschwert haben hab ich nen e-drum set gekauft und mein megageiles kesselset staubt nu ein. dann musste ich mit dem elektro teil aber auch in den keller, da wurde ich knatschig.


    dann haben sie sich mit edrums im keller noch beschwert und nu hab ichs innerhalb des kellers nochmal umgestellt, in die hinterste ecke gepackt und bin dran den raum abzudichten.


    naja genug geheult egal - punkt is wenn der typ oben klingelt und rumschreit spiel ich einfach weiter.
    ruecksicht nehmen von wegen laermbelaestigung ist ja schoen und gut, aber du hast dein schlagzeug ja im keller, also soller ruhe geben.

    Bleh!

    Einmal editiert, zuletzt von Lego ()

  • Zitat

    Original von Lego


    dann haben sie sich mit edrums im keller noch beschwert und nu hab ichs innerhalb des kellers nochmal umgestellt, in die hinterste ecke gepackt und bin dran den raum abzudichten.


    Schau dir das doch mal an

    Einmal editiert, zuletzt von Roland73 ()

  • Ich habe vor ein paar Jahren mal einen Zeitungsartikel zu diesem Thema gelesen. Dort stand, dass ein Schlagzeuger in einem Mietshaus täglich zwei Stunden üben darf, so der Gesetzgeber.
    Aktuelles weiß ich leider auch nicht und erst recht nichts aus der Schweiz.
    Wenn es also auf freundlicher Basis mit dem Nachbarn nicht zu regeln ist, dann frag doch mal bei einer Mietervereinigung an oder wer sich sonst halt damit auskennt.
    Solche Urteile wird es in der Schweiz doch auch geben, auch wenn sie langsamer verkündet wurden. :D

    Einmal editiert, zuletzt von art ()

  • 2 Stunden? Klingt doch gut!


    Ich hab nämlich auch schon drüber nachgedacht, wie ich wohl weiter Schlagzeug spielen könnte, wenn ich studiere ...
    Aber 2 Stunden reichen ja wohl!

  • Zitat

    Original von ViZoR
    2 Stunden? Klingt doch gut!


    Ich hab nämlich auch schon drüber nachgedacht, wie ich wohl weiter Schlagzeug spielen könnte, wenn ich studiere ...
    Aber 2 Stunden reichen ja wohl!



    ...genau das selbe Problem hab ich auch, wenn ich nächstes Jahr dann mit Studium anfange, aber wenn das so ist...


    Hier bei meinen Eltern in nem Einfamilienhaus haben sich auch öfters Nachbarn beschwert. Ich hab mal nachgefragt, und solang man in den Ruhezeiten 13-15 Uhr leise ist können die nix machen.

    It don`t mean a thing if it ain`t got that swing.

  • Moin.
    Ich habe auch noch einen alten Zeitungsartikel aus dem Jahr 1992. Dort steht folgendes:


    Nürnberg: Schlagzeugspiel muß als eine Form von Hausmusik von Nachbarn in einem gewissen Umfang higenommen werden. In einem Zivilstreit entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth zugunsten eines Hobbymusikers, dem lärmgeplagte Nachbarn das Trommeln grundsätzlich untersagen wollten. Allerdings beschränkten die Richter die tägliche Übungszeit, da wegen des besonderen Charakters des Schlagzeugspiels davon eine stärkere Störung als von sonst üblicher Hausmusik ausgehe. Zudem muß der Mieter die Mittags-, Abend- und Feiertagsruhe einhalten.
    Aktenzeichen 13 S 5296/90

    Jeder soll wie er will und er wird wie er kann, ob er darf oder muß oder so...

  • Das aktuellste, mir bekannte Urteil ist dies mit Aktenzeichen: LG Mainz, 6 S 57/02.
    Da steht zweimal pro Woche für zwei Stunden ausserhalb der üblichen Ruhezeiten. Bei besonders starkem Lärm darf man nicht mehr am "frühen Abend" spielen. Soll wohl ca. 20 Uhr bedeuten. Wenn nur geringer Lärm verursacht wird, dann gilt diese Beschränkung nicht.


    gruß,
    bastl

  • Es gibt doch sicherlich ein paar (evtl. angehende) Juristen hier, die mal diesbezüglich ein wenig nachforschen können, oder?


    Gruß

    Jeder soll wie er will und er wird wie er kann, ob er darf oder muß oder so...

  • Zitat

    Original von bastl
    Das aktuellste, mir bekannte Urteil ist dies mit Aktenzeichen: LG Mainz, 6 S 57/02.
    Da steht zweimal pro Woche für zwei Stunden ausserhalb der üblichen Ruhezeiten. Bei besonders starkem Lärm darf man nicht mehr am "frühen Abend" spielen. Soll wohl ca. 20 Uhr bedeuten. Wenn nur geringer Lärm verursacht wird, dann gilt diese Beschränkung nicht.


    gruß,
    bastl


    ist frueher abend nicht 18 uhr? so wuerd ich das definieren!

    Biete


    2 Fach Multiklammer (Stagg) + L-Percussionhalter dings (Gibraltar) :D Bilder per Email
    Modern Drumming Bd.1 mit CD (auf ebay)

  • Zitat

    ist frueher abend nicht 18 uhr? so wuerd ich das definieren!


    Alles klar, dann ist 7 Uhr für Dich wohl auch morgens und nicht mitten in der Nacht, was? :D
    Solche Definitionen sind meistens ziemlich individuell. :)


    Aber ich hab mir das so gedacht: ab 22 Uhr ist Ruhezeit. Also darf man eben nicht in den zwei Stunden vor 22 Uhr spielen. Kann auch sein, dass für manche Leute schon um 20 Uhr der Abend anfängt und demnach 18 Uhr der "frühe Abend" ist. Aber so könnten dann die meisten arbeitenden Menschen diese zwei Stunden garnicht wahrnehmen wenn diese Leute erst um 17 Uhr oder später von der Arbeit kommen....


    gruß,
    bastl

  • Hab das aus Mainz auch gelesen. Wenn ich mich recht erinnere bezog sich dieses Urteil auf benachbarte Eigenheime, und der beklagte Schlagzeuger forderte auch nur die besagten 2 mal 2 Stunden pro Woche.
    Das lässt offen was jemandem in einem Mietshaus
    zugesprochen wird, der mehr als 4 Stunden fordert.

  • Hi art,
    ich glaube Du hast recht. So macht es auch Sinn, dass im Urteil was von geschlossenen Fenstern steht. Das dürfte im Mehrfamilienhaus nämlich nicht der ausschlaggebende Punkt sein.


    Was die Sachlage im Mehrfamilienhaus betrifft, müsste man wirklich mal an einen Rechtsberater wenden. Denn ich stell mir hier die Frage, in wiefern hier die Hausordnung und die Mitbewohner bestimmen können.
    Bei mir steht in der Hausordnung: Musizieren ist nur zwischen 8 Uhr...22 Uhr erlaubt.
    Damit wäre ja die Angelegeheit zu Gunsten des Musikers erledigt. Es ist eben jetzt nur die Frage, in wiefern die anderen Bewohner dieser Hausordnung zustimmen müssen. Bei Kauf/Mietabschluss erkennt ja der Bewohner die Hausordnung an, sonst könnte er ja z.B. auch seinen Müll im Hausflur lagern usw. Andererseits gibt es ja auch gesetzliche Rechte die überall gelten. D.h. gesetzeswidrige Paragraphen in der Hausordnung dürften keine Gültigkeit haben.


    Um mal meinen Gedanken freien Lauf zu lassen, ein Beispiel:
    In einem Proberaumkomplex steht in der Hausordnung, dass 24h musiziert werden darf. Jetzt übernachtet ein Musiker in seinem Proberaum, warum auch immer, und kann nicht einschlafen weil nebenan eine Band um 3 Uhr nachts spielt. Er ruft jetzt die Polizei wegen Ruhestörung. Welches Recht gilt jetzt? Hausordnung oder "gesetzliche Ruhezeit ab 22 Uhr"? Wäre ich derjenige, der gerade um 3 Uhr nachts probt, würde ich dem Polizisten die Hausordnung zeigen, wo drin steht dass man 24h spielen darf.
    Überträgt man jetzt dieses Beispiel auf ein normales Mehrfamilienhaus (Uhrzeit < 22Uhr), wo in der Hausordnung ausdrücklich erlaubt ist, zu den üblichen Zeiten musizieren zu dürfen, dann sieht die Situation in meinen Augen sehr ähnlich aus.
    Falls es so ist, wie ich es mir denke, wird es dem Schlagzeuger aber auch nicht viel nützen. Dann würde nämlich innerhalb kürzester Zeit die Hausodnung geändert werden (alle gegen einen).


    Fazit: Die Integration eines Schlagzeugs in ein Mehrfamilienhaus wird in 99% aller Fälle nicht funktionieren.

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