Da die Leute mit eigener Webseite ja auch stetig der Gefahr von Abmahnungen ausgesetzt sind, ist die Unterstüzung dieser Petition vieleicht nicht das dümmste, aber auch das Forum wäre auf diese Weise vor horenden Abmahngebüren geschützt.
Petition Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes
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1. funktioniert der Link nicht und
2. Warum bin ich als Websitebetreiber abmahngefährdet?Wenn man die grundlegenden Spielregeln beachtet:
- vollständiges Impressum
- keine Urheberrechtsverletzungen
- keine Äußerungen, die gegen bestehendes Recht verstoßen würden
kann einem eigentlich nichts passieren.
Wer einen der Punkte nicht beachtet ist dann auch selber schuld. Breit genug wurde und wird das ja seit jeher in der Öffentlichkeit und insbesondere im Internet kommuniziert.
Gruß
Klipp -
Das ist dann doch eher Off-Topic
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1. funktioniert der Link nicht und
2. Warum bin ich als Websitebetreiber abmahngefährdet?Wenn man die grundlegenden Spielregeln beachtet:
...kann einem eigentlich nichts passieren.[/calendar]
zu 1: Der Link ist repariert
zu 2: Die Spielregeln ändern sich halt auch ab und an, und da schickt Dir nicht unbedingt jemand einen netten Brief, dass Du in Zukunft dies oder jenes beachten musst. I.d.R. sind private Seiten aber nicht so gefährdet wie komerzielle. Allerdings ist vielen Leuten gar nicht klar, dass sie da was komerzielles Betreiben (Stichwort Band ist eine / keine GBR)
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"Abmahnung umsonst" würde bedeuten, dass jemand für lau arbeitet. Wer soll das denn sein?
Der "Geschädigte" muss doch Gelegenheit haben, sich Rechtsberatung einzuholen, ohne einen finanziellen Schaden davonzutragen.
Wenn zu Recht abgemahnt wird, trägt der "Schädiger" die Kosten, wenn nicht, der Auftraggeber selbst.
Das normalste der Welt.Edit:
Ob man GbR ist oder nicht, spielt dabei kene Rolle. Jede Band ist eine GbR (behaupte ich jetzt mal vereinfachend).
Wer sich geschäftlich betätigen will, muss sich über die Regeln im Klaren sein und sich um deren Einhaltung kümmern, sonst wird's teuer. Das ist im Internet so, wie es auch schon immer im sonstigen Leben war. -
"Abmahnung umsonst" würde bedeuten, dass jemand für lau arbeitet. Wer soll das denn sein?
Das ist absolut richtig.
Doch im privat Bereich könnte ich mir durchaus Vorstellen, ein kostenpflichtiges Schreiben, ich denke mal an ca. 50€ (es soll ja schon ein bisschen weh tun) und eine angemessene Frist den Stein des Anstoß zu entfernen wäre ausreichend. Wenn der Betroffene dann in diesem Zeitraum nicht reagiert ist eine Abmahnung durchaus gerechtfertigt. -
Das ist leider in der Regel etwas mehr Arbeit, als einen Brief zu schreiben. Es gilt, Markenrechte zu recherchieren, Lizenzen zu überprüfen, usw.. Für 50 EUR betreibt niemand stundenlang intensive Recherchen, das dürfte klar sein. In einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs ist die Abmahngebühr bereits auf 100 EUR begrenzt. Inwieweit jeder damit befasste Rechtsgelehrte argumentieren wird, dass es sich konkret nicht um einen einfach gelagerten Fall handelt, kann man sich ja überlegen, ebenso, wo der "private" Verkehr aufhört und der geschäftliche anfängt.
Das böse Wort "Abmahnung" geistert durch das Internet und verbreitet Furcht und Schrecken. In Verruf geraten sind aber doch eigentlich nur diejenigen Abmahner, die dieses "Geschäft" massenhaft zum Zwecke des Geldverdienens betrieben haben, unaufwändig ein und den selben Brief an hunderte Adressen versand und kassiert haben. So etwas wird von der heutigen Rechtsprechung völlig einheitlich als sittenwidrig bezeichnet, mit der Folge, dass gar keine Gebühr entsteht.
Wem ist das denn hier schon einmal passiert, dass er abgemahnt wurde? Bitte aufzeigen.Die meisten Abmahnungen sind wettbewerbsrechtlich, also im geschäftlichen Verkehr.
Wer in seinem Shop den Kunden neppt, weil er Verbraucherschutzbestimmungen missachtet, muss mit einer Abmahnung rechnen.
Wer in seiner Werbung irreführende Angaben macht, muss mit einer Abmahnung rechnen.
Ebenso, wer sich fremde Werke zu eigen macht oder eine fremde Marke nutzt.
Das gilt im wahren Leben und im Internet.
Wer meint, sich im Internet verstecken zu können, etwa dadurch, dass er kein gültiges Impressum hat, muss mit einer Abmahnung rechnen.
Wer meint, sich im Internet nicht präsentieren zu wollen, lässt es eben sein.Viel mehr von uns privaten Konsumenten haben von Regulierung und Abmahnungen in Sinne der Verbraucherfreundlichkeit des Online-Handels profitiert, als Schaden davongetragen. Ausnahmen gibt es natürlich immer, und natürlich steht es jedem frei, sich gegen unberechtigte Inanspruchnahmen zu wehren, wobei selbstverständlich die selben Anwälte behilflich sind, die von anderen auch zu Abmahnungen beauftragt werden.
Stellt sich heraus, dass man - privat oder geschäftlich - Mist gebaut hat, spricht einiges dafür, dazu zu stehen. Z.B. dazu, dass man sich nicht hinreichend informiert hat, bevor man Dinge im Internet veröffentlicht hat, deren Veröffentlichung anderen zusteht. Dass man sich "unbewusst" AGB für seinen Ebay-Shop irgendwo abgeschrieben hat, die den Käufer vollkommen grundlos benachteiligen.
Vor einer Abmahnung herauszubekommen, ob auf rechtlicher und tatsächlicher Ebene ein Verstoß vorliegt oder nicht, ist in den meisten Fällen eine mühe- und wertvolle anwaltliche Arbeit. Der Anwalt haftet übrigens dafür, wenn er sich nicht genug Mühe gegeben hat. Wenn sein Haftungsrisiko seine Gebühren zu übersteigen droht, wird er das Mandat sofort ablehnen.Während der geforderten Phase einer "kostenlosen Vorstufe" ist die gesamte Arbeit bereits getan. Eine solche Idee zeugt davon, dass man von der Sache nichts verstanden hat. Bei aller angebrachten Kritik neigt auch der Bundestag dazu, Lächerlichkeiten lächerlich zu finden.
Wegen von schwarzen Schafen betriebener Massenabmahnungen (gegenüber armen, unschuldigen Leuten, die sich ja nicht wehren können) eine Massenpanik zu schüren und diese Arbeit als relativ wertlos darzustellen, ist meiner Meinung nach reine Trittbrettfahrerei derjenigen, die keinen Bock darauf haben, mal zu überprüfen, ob sie legal unterwegs sind oder nicht. Das richtige Verhalten ist, sich selbst damit zu befassen, was man so tut, und zwar nicht nur im Straßenverkehr. Insofern hat Klipp in #2 in meinen Augen 100%ig recht mit seiner besonnenen Gelassenheit.
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Danke für die sachliche Aufklärung. Das hat mich jetzt mal weiter gebracht als alle Nachrichtensendungen bis her.
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Gern. Ich sehe aber auch, dass es gern mal Profi-Angstmacher sind, die von der Unsicherheit profitieren wollen ("Sie sind in Gefahr, beauftragen Sie mich mit der Absicherung Ihrer Website"), und dass die öffentliche Diskussion dazu beitragen könnte, dass es weniger anwaltliche Abgucker gibt, die auch gern ein paar Porsche hätten, so wie die vereinzelten Kollegen, die besonders zur Jahrtausendwende ohne Ende gescheffelt haben.
Die Auseinandersetzung überhaupt ist daher nicht so lächerlich, wie heute morgen um 3 (mit Blick auf die undifferenzierte Petition) dargestellt. -
Ein ganz kleiner Einwand:
Zitat
•keine UrheberrechtsverletzungenDas genau das ist der springende Punkt, der allzugerne nicht von den hier postenden (hochinmteressante Beiträge übrigens) sondern von vielen stillen Lesern FALSCH INTERPRETIERT oder einfach überlsen WIRD. Viele machen sich diesen nicht bewußt, bzw. wissen nicht was er im Detail bedeutet. Sehr Menschen nutzen irgendeinen graphischen Baustein, irgendein Fitzelchen, dass sie im Web fanden und denken sich nichts dabei. Und das, genau das kleine Fitzelchen kann sich im ungünstigsten Falle überproportional rächen.
Insofern halte ich Panikmache auch für Quatsch - rate aber seit Jahren jedem der eine Website hat wirklich sehr genau zu prüfen was sich darauf abmahnrelevantes befindet. Und wenn er selbst zu unkonzentriert herangegeht oder sich durch Unwissenheit oder "Fahrigkeit" auszeichnet :-), dies durch andere bewanderte Bekannte oder nette Juristen des Umfelds noch mal cross-checken zu lassen.
Nochmals das was jetzt kommt, wird vielen! klar sein. "Ja, das darf man natürlich nicht, dass ist doch klar!" Ich schreibe es trotzdem weil ich weiß, dass es eine schweigende "Minderheit" gibt, die nicht öffentlich bekennt oder es schion vergessen hat - aber genau solche "Bestandteile" auf ihren Websites hat.
Ein Kumpel macht sehr viel mit graphischer Bildbearbeitung. Auch Websites etc. etc.
Warum auch immer hatte er sich vor einiger Zeit ein winziges Pictogram nicht selbst erstellt, sondern von einer Gemüse-Art ein kleines Pictogramm im "Millimeterbereich" gegrabbt. Dieses grapisch verfremdet und wiederum im "Nanobereich" in ein anderes Bild eingebunden. Seine Websites waren Gigabytes groß. Er hatte tausende Urlaubsbilder einsehbar, aber auch Damen (zum Einblick gegen Passwort) etc. etc.
Gerade letzteres hätte ich rein juristisch viel mehr als bedenklich eingestuft. Nie etwas passiert.Diese minimal Pixel-Graphik, noch dazu verfremdet war quasi im Riesen-Datenpool seines Website-Imperiums und diesen unglaublich großen Datenmengen faktisch nicht existent bzw. kaum zu finden. Nochmals: das waren Datenmengen und riesige Bildarchive die ich bis heutigen Tage von keiner 2. Website kenne.
Und doch: ein Jurist, hunderte Meilen entfernt vom Wohnort des Kumpels/Graphikers/Websiteinhabers fand "die Pixelgruppe". Das Gemüse! Selbiger konnte tatsächlich nachweisen, von wem diese Minimal-Graphik in ihrer Originalversion urspünglich stammte. Wie ihm das gelungen ist, wissen die Götter. Er berief sich im Abmahnschreiben wohl auch noch auf einen Namensschutz in dem genau dieses Gemüse im Logo eingebettet bzw. Bestandteil dessen sei, was die Sache eventuell (ich bin Laie, kann es nicht beurteilen) juristisch-verwertbar noch bedrohlicher machte etc. etc.
Der Kumpel suchte Juristen-Rat, doch auch dieser riet meines Wissens zur Zahlung um schlimmeres zu verhüten.
Über die Qualität oder Rechtmäßigkeit der Forderung wie der Qualität Beratung kann ich nichts sagen, da ich totaler Laie bin. Aber bedrohlich empfand er das und ich auch. Gerade in Anbetracht der finanziellen Situation des zahlenden, der "geringfügigkeit" der handvoll Pixel und der "hexenartigen" RECHERCHE-Leistung des abmahnenden Juristen. Und nochmals: er zahlte - was ihm finanziell wehtat.
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Man sollte sich das Unbewußte schon klar machen. Gerade Grafik-Profis kennen die Tricks, wie man sein Bild wiederfindet. Das ist wahrscheinlich in dem Fall auch passiert, nicht der Jurist hat gefunden, sondern der Rechteinhaber, der den Juristen dann beauftragt hat. Oft ist das mit dem Lehrgeld dann der beste Rat (anstatt den Verstoßer mit Weiterungen ins Messer laufen zu lassen). (Nicht nur) wer mit Damenbildern verdient, sollte zu dem Zweck auch eine kleine Rücklage bereithalten
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Ja - das denke ich auch das der "normale" Jurist kein Graphikesperte ist sondern mit Sicherheit im Auftrag handelte. Da habe ioch aus Platzgründen vereinfachend geschrieben. Der Rechteinhaber bzw. eventuell der tatsächliche Gestalter des Original-Pictograms muß Adleraugen gehabt haben oder technisch sehr clevere bzw. State-Of-the-Art-Suchtechniken genutzt haben. Denn das Graphikimperium des Kumpels hatte Clickzahlen im einstelligen Bereich monatlich - trotz der Damen Außer Menschen die ihn persönlich kannten, verirrten sich nur höchst unwahrscheinlich (seltenst) andere auf diese Websites.
Aber die Details meines Kumpels sind vielleicht weniger wichtig: wichtiger: die kritische Prüfung jedes einzelnen. Was wird verwendet?, und hat man das verwendete tatsächlich selbst erstellt bzw. auf rechtefreie! Bilder-Pools zurückgegriffen.
Es interessiert die Abmahner auch nicht so sehr wie die reale Geschäftslage des Betreibers ist. Viele Leute bieten ja im Nebenerwerb auf Websites diverse Service-Sachen an. Mitunter Websites die noch niemals einen einzigen Kunden aquirieren halfen (so war es bei meinem Kumpel übrigens). Das interessiert Abmahner aber nicht wirklich. Insofern gerade da (wenn man diverse Services bietet bzw. "Test"-Websites hat um potentielle Kunden zu aquirieren (aber noch keine finanziellen Rücklagen) lieber genau überlegen, ob es das Risiko wert ist bedenkliche Bilder (mit etwaigen Rechten Dritter) einzubinden!
edits: only Rechtschreibung, da ursprünglich in Eile getippt.
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