Jammen zu kommerziellen Songs - Rechtslage?

  • Guten Morgen zusammen,
    auf den einschlägigen Videoplattformen findet man jede Menge Instrumentalisten, die zu kommerziellen Songs spielen. Da sind nun immer wieder richtig interessante Sachen dabei.
    Nun interessiert mich einfach mal die Rechtslage.


    Allen bekannt sind Abmahnungsanwälte, die Ihr Geld mit dem Durchsuchen des Webs nach Verstößen jeglicher Art unter anderem nach Copyrightverletzungen verdienen.
    Hier wird immer wieder versucht ohne Ankündigung fette Abmahngebühren einzufordern.


    Wie sieht das nun mit solchen Videos aus? Kennt jemand die Rechtslage? Es wundert mich, dass es so viele dieser Videos gibt, die über einen langen Zeitraum online und offenbar geduldet sind.


    Vielen Dank für Eure Infos.


    Gruß Klaus

  • wann immer du etwas verwendest, was andere geschaffen haben, und das veröffentlichst ohne zu fragen oder anzumelden, verstösst du gegen das Urheberrecht. Ob es bestraft wird oder nicht ist eine Frage des Glücks und manchmal auch der Zeit oder von irgendwelchen Abmachungen. damit die Leute in Ruhe gelassen werden zahlt Youtube z.B. eine Pauschale an die Gema,. Aber wie die Gema so ist, will die natürlich viel mehr Kohle, youtube das aber nicht mehr zahlen. wenn die sich nicht einigen können sind irgendwann die User fällig

  • wann immer du etwas verwendest, was andere geschaffen haben, und das veröffentlichst ohne zu fragen oder anzumelden, verstösst du gegen das Urheberrecht. Ob es bestraft wird oder nicht ist eine Frage des Glücks und manchmal auch der Zeit oder von irgendwelchen Abmachungen. damit die Leute in Ruhe gelassen werden zahlt Youtube z.B. eine Pauschale an die Gema,. Aber wie die Gema so ist, will die natürlich viel mehr Kohle, youtube das aber nicht mehr zahlen. wenn die sich nicht einigen können sind irgendwann die User fällig


    Und wieviel von diesem Beitrag beruht nun auf Fakten? Und wieviel auf (meinungsgefärbten) Mutmaßungen?

  • Zumal ich mich ja Frage, welcher Schaden dem Künstler entsteht, wenn 1337drumm0r mit seinem Kameramic aufgenommen über den Track wurstet, und das dann hochlädt. Das läd sich doch nicht ernsthaft Jemand runter und hört es sich an?!

    sieg natur.

  • ich vermute auch nicht, dass hieraus größere Schadenersatzansprüche bestehen. Sonst müsste man ja auch Angst haben das jmd. Geld bezahlen muss wenn man seinen MP3-Player zu laut hat und dass dann öffentlich wird xD


    die musik kann man sich im regelfall einfach nicht als wirklichen genuss anhören!

    Lies die FAQ und benutze die Suchfunktion!

  • Meiner Meinung nach sollten sich die Urheber der Songs sich sogar über cover von beispielsweise Youtube Usern freuen und nicht sogar noch Geld dafür verlangen. Es ist für diese Leute kostenlose Werbung, aber so verkommt unsere geldgierige Nation.

    :( Ich bin nicht Silverstar!!! Ich putze hier nur.


    Richtige Übersetztung für Becken : Tellerförmigen Hochtonschallerzeuger

  • Sonst müsste man ja auch Angst haben das jmd. Geld bezahlen muss wenn man seinen MP3-Player zu laut hat und dass dann öffentlich wird xD


    Ist nicht so weit hergeholt.


    Wenn ich in Meiner Werkstatt ein Radio Stehen habe, und Diese der Kundschaft zugänglich ist werden GEMA-Gebüren Fällig. X(

  • Es ist noch viel Schlimmer:


    Wer ein Playback, oder einen original-Song verwendet und daraus ein Video macht (auch mit eigenem Getrommel), der stellt damit ein neues Filmwerk her.


    Das sog. Verfilmungsrecht, als eine der verschiedenen Nutzungsarten des Urhebergesetzes ist von den Autoren zwar per Wahrnehmungsvertrag an die GEMA zur Wahrnehmung übertragen, jedoch nach § 1 Abs. i. dieses Vertrages (den man irgendwo auf der GEMA-Homepage unter "Jahrbuch" findet) unter einer auflösenden Bedingung - d.h. wenn es einem Musikverlag in den Kram passt, kann er die Rechte selbst wahrnehmen und dann ist mit der von Youtube an die GEMA gezahlten Lizenz leider garnichts erledigt.


    Dazu kommt, dass die Plattenlabels der Originalmusik als Tonträgerhersteller ja auch noch ein Leistungsschutzrecht haben - wenn man die Musik mit einem Film verbindet, ist hier deren Filmherstellungsrecht berührt - dieses wird zwar im Falle Youtube von der GEMA als Inkassostelle der zuständigen GVL mitabgerechnet - ist aber eigentlich auch jedem Tonträgerhersteller vorbehalten, soweit ein neues Filmwerk hergestellt wird. Und das ist bei der Home-Video Aufnahme des eigenen Getrommels leider immer der Fall.


    In den USA gibt es ein merkwürdiges Instrumentarium, mit dem Firmen wie Youtube eine abschließenede Regelung erreichen könnten - zuletzt in die Medien gekommen im Falle Google, die ja alle Bücher der Welt digitalisieren wollen. Aber mit Musik ist soweit ich weiß noch keine solche Vereinbarung getroffen worden, die die Urheber ihrer Rechte berauben würde. Warum auch? Wenn Youtube da ie Rechtslage falsch eingeschätzt hat, dann war Youtube halt doch keine so gute Geschäftsidee - so ist das halt im Business. 8)


    Mein Tip als Volljurist: Nehmt lieber ein Drumsolo auf - dann habt ihr selbst alle Rechte und gut ist! 8o

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