Hallo,
für den Fall das Euch das auch noch nicht bekannt ist, mir war es bis heute morgen zumindest nicht bekannt (aber vielleicht bin ich ja blöd)!
Über die Haftpflichtversicherung sind Dinge die man sich leiht nicht versichert!
Nur 5 Minuten mal benutzen ja, aber nicht einen ganzen Tag oder länger leihen. Wenn einem das dann kaputt geht fällt das ganze unter die Rubrik Obhutsschaden und diese Schäden werden so behandelt, als würde einem die Sache selbst gehören.
Bedeutet also, wenn Euch sowas mal passiert, immer schön angeben, daß man Dieses nur mal 5 Minuten am besten in Anwesenheit des Eigentümers testen wollte o.ä., sonst zahlt die Versicherung normalerweise nicht!
Gruss Antonia
hier ein Auszug:
Natürlich gibt es auch Fälle, wo der Versicherer auf gar keinen Fall leisten kann :
1. Schäden an geliehenen oder gemieteten /gepachteten Sachen
Ein großes Thema, über das schon viel diskutiert wurde. Zum besseren Verständnis vielleicht mal aus der Sicht des Versicherers gesprochen: Das Prinzip „Versicherung“ funktioniert nur dann, wenn von vielen gleichartigen Risiken nur einige wenige vom Schaden betroffen werden. Nur dann geht die Rechnung „alle für einen“ auf.
(Wußten Sie übrigens, daß dieses Prinzip aus dem Mittelalter stammt? Die zur See fahrenden Händler haben Kassen gegründet, in die jede Familie Geld einbezahlt hat. Wenn einer verunglückte und nicht mehr heim kam, bekamen seine Hinterbliebenen das Geld aus der Kasse. Doch das nur nebenbei.)
Also, dieses Prinzip muß erfüllt werden.
Wenn jemand eine Sache herleiht oder vermietet, geht er, bei der Miete immerhin gegen Geld, ganz bewußt ein Risiko ein: Beschädigung bis hin zum Totalverlust. Er liefert die Sache in den Gefahrenbereich eines anderen aus und geht damit „vorsätzlich“ das vorgenannte Risiko ein. Ebenso wird der, der sich die Sache ausleiht, oder sie mietet, so behandelt, als sei es nun seine Sache. Er übernimmt schließlich bewußt die Verantwortung für die Sache („Obhutsschaden“).
Ausnahme: Schäden an gemieteten Wohnräumen inkl. Zubehör (z.B. Waschbecken, Teppich etc., nicht jedoch Glasscheiben!) sind bei den meisten Anbietern in der PHV mitversichert.
(Überprüfen Sie bitte unbedingt, ob in Ihrem Vertrag „Mietsachschäden“ mitversichert sind!)