Vereinsgründung?

  • Hallo,


    es geht hier um die Entlastung von Pat, unserem Admin. eine Möglichkeit wäre die Vereinsgründung....


    Allerdings sollte dabei nicht unerwähnt bleiben das dies auch ein hoher Aufwand am Anfang bei einer Vereinsgründung entsteht. Ich habe mich gerade mal ansatzweise Versucht im Web darüber zu informieren was es bedeutet einen Verein zu Gründen (mit allen Rechten und Pflichten)
    Ich habe hierzu <a target="_blank" href="http://www.marktplatz-verein.de/vereinsgruendung.htm">DIESE
    </a> Seite gefunden. Lies sie Dir doch mal bitte komplett durch.


    Folgendes ist erst einmal Nötig um die Voraussetzungen für einen Verein zu haben:



    Lassen Sie sich von einer Vereinsgründung nicht durch scheinbar schwierige Formalien abhalten. Mit den nachfolgenden Informationen und Mustern können Sie sich gründlich vorbereiten. Die Schritte zu einer Vereinsgründung:


    Entwurf einer Satzung.
    Die Regelungen, die für den künftigen Verein verbindlich sein sollen, sind in einer Satzung, dem "Grundgesetz" des Vereins, festzulegen. Bedienen Sie sich gern unser Mustersatzung.
    Einigung der Gründungsmitglieder über die Verbindlichkeit der Satzung (Gründungsakt)
    Der oder die Initiatoren des Vereins laden üblicherweise zu einer Gründungsversammlung ein, in der ein Satzungsentwurf diskutiert und dann als Satzung verabschiedet wird. Eine Eintragung ins Vereinsregister kann nur erfolgen, wenn mindestens sieben natürliche und voll geschäftsfähige Personen den Gründungsakt vollziehen. Der Gründungsakt ist zu protokollieren.
    Bestellung eines Vorstands
    Es ist nach dem Gründungsakt, i.d.R. in der gleichen Sitzung, der in der neuen Satzung vorgesehene Vorstand nach den Vorschriften der neuen Satzung zu bestellen. Die Wahl des Vorstands ist ebenfalls zu protokollieren
    Anmeldung zum Vereinsregister durch den Vorstand
    Die Anmeldung des Vereins erfolgt in öffentlich beglaubigter Form durch den Vorstand. Der Anmeldung beizufügen sind die neue Satzung im Original sowie das Protokoll über den Gründungsakt und die Vorstandsbestellung.
    Eintragung in das Vereinsregister
    Lässt das Amtsgericht die Anmeldung zu, teilt sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde mit. Stimmt die Verwaltungsbehörde der Eintragung zu, erfolgt die Eintragung des Vereins. Im Vereinsregister werden ausgewiesen:
    Name, Sitz, Tag der Gründung des Vereins und die Namen der Vorstandsmitglieder.



    Wie oben im Text bereits steht, benötigt "unser" Verein dann eine Satzung:


    Satzung für einen Förderverein (e.V.)


    § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr



    1. Der Verein führt den Namen Förderverein __________________ e.V.
    oder
    den Namen Verein zur Förderung ______________________ e.V.
    - im folgenden “Verein” genannt –
    2. Der Verein hat seinen Sitz in ___________________ und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht _________________ eingetragen.
    3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


    § 2 Zweckbestimmung
    1. Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des _____________ (Verein/Körperschaft) e.V. oder
    die Unterstützung und Förderung des Projekts _______________________ oder
    die Unterstützung von Maßnahmen/ geeigneten Aktivitäten auf dem Gebiet der __________________ (z.B. Gesundheitsvorsorge/Wissenschaftsbereich etc.).
    2. Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke der begünstigten Körperschaft und ideelle und bei Bedarf materielle Unterstützung zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke auf dem Gebiet der ___________________ / im Bereich der ____________
    3. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.
    4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. / Er wird als Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Körperschaften verwendet. (entfällt bei" normalen" Vereinen)/
    5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
    6. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
    7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


    § 3 Mitgliedschaft


    Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.


    Der Verein besteht aus aktiven und Fördermitgliedern (ordentliche Mitglieder) sowie aus Ehrenmitgliedern.


    Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder; Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen.


    Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.


    Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und können insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen.


    § 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder


    Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.


    Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.

  • § 5 Beginn/Ende der Mitgliedschaft


    Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen.


    Ummeldungen in der Mitgliedschaft (von aktiver Mitgliedschaft auf Fördermitgliedschaft) müssen spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahrs dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.


    Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.


    Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahrs unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.


    Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschluss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.


    Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.


    § 6 Mitgliedsbeiträge


    Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.


    § 7 Organe des Vereins


    Organe des Vereins sind


    1. die Mitgliederversammlung


    2. der Vorstand.


    § 8 Mitgliederversammlung


    1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:


    - Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,
    - Rechnungslegung für das abgelaufene Geschäftsjahr,
    - Entlastung des Vorstands,
    - (im Wahljahr) den Vorstand zu wählen,
    - über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen,
    - die Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen.


    2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs, einberufen. Die Einladung erfolgt 14 Tage/1 Monat vorher schriftlich durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.


    3. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:
    Bericht des Vorstands,
    Bericht des Kassenprüfers,
    Entlastung des Vorstands,
    Wahl des Vorstands,
    Wahl von zwei Kassenprüfern,
    Genehmigung des vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsvoranschlags für das laufende Geschäftsjahr,
    Festsetzung der Beiträge/Umlagen für das laufende Geschäftsjahr bzw. zur Verabschiedung von Beitragsordnungen,
    Beschlussfassung über vorliegende Anträge.


    4. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Nachträglich eingereichte Tagesordnungspunkte müssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.


    Spätere Anträge – auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge – müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge).


    5. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt.


    6. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung einen besonderen Versammlungsleiter bestimmen.


    Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.


    § 9 Stimmrecht/Beschlussfähigkeit


    1. Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.


    2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.


    3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.


    4. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung erfolgen offen durch Handaufhaben oder Zuruf.


    5. Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich.


    § 10 Vorstand


    1. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:


    ein Vorsitzender

    ein Schatzmeister

    ein Schriftführer



    Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von ____ Jahren gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.


    2. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung einsetzen.


    3. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die SchatzmeisterIn und der/die SchriftführerIn. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.


    4. Die Vorstandschaft beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.


    5. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.


    6. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.


    § 11 Kassenprüfer


    Über die Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von ____ Jahren zu wählen. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Aufgaben. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.


    § 12 Auflösung des Vereins


    1. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke ist das Vereinsvermögen auf die in § 2 der Satzung genannten steuerbegünstigte Einrichtung/Körperschaft zu überführen. oder


    1. Bei Auflösung des Vereins/Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke ist das Vereinsvermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung durch das Finanzamt ausgeführt werden.


    2. Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschließend beschließt.


    Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am ______________ beschlossen.


    Die Gründungsmitglieder des Vereins zeichnen wie folgt:


    1. __________________________
    2. ___________________________
    3. __________________________
    4. ___________________________
    5. __________________________
    6. ___________________________
    7. __________________________
    8. ___________________________


    Es gehört noch ein wenig mehr dazu, aber das steht ja alles auf der oben geposteten Seite.


    Gruß
    Christian

    Einmal editiert, zuletzt von worf ()

  • Jo, ich bin ja auch ein alter Vereinsmeier (Ex-Vorstand und Trainer im Sportverein)


    Wichtig wäre auf jeden Fall die Gemeinnützigkeit --> Steuervorteile.


    Auch kann ein gemeinnütziger Verein Spendenbescheinigungen für Geld- und Sachspenden erstellen, die der Spender dann steuerlich geltend machen kann. Für Mitarbeiter des Vereins (z.B. Fußballtrainer) kann der Verein ebenfalls Spendenbescheinigungen für die geleistete Arbeit ausstellen. Im DM Zeitalter waren das max 2400 DM.


    Würde ja auch schon bißchen was bringen.


    Grüße,
    René

    Halbgas? Schade um den Sprit!

  • Ich finde die Idee sehr gut,habe sie ja auch vor einiger Zeit mal aufgeworfen,allerdings sofort einen Abriss dafür eingefangen(THX JB, :D ;) )
    Schaut euch mal folgenden Link an, das ist der Verein unserer lokalen Musiker hier, da gibts bestimmt auch den ein oder anderen guten Tip.
    http://www.nero-web.de/
    Das jährliche open Air wird zb. von einem lokalen Geldistitut , sowie anderen lokalen Sponsoren unterstützt, was ist dagegen zu sagen?
    JB: Das gefährdet doch nicht die Unabhängigkeit,oder?
    Die städtischen Behörden sind übrigens auch viel kooperativer :D
    Gruss Bumfiedel

    Frauen sind wie Milch: Erst süß, dann dick, dann sauer!
    Eintritt: 1,- €
    5 Tritte: 3,- €

  • Ich finde diese Idee ausgesprochen gut
    und bin dabei!
    Wir sollten nur überlegen,wie wir die Entfernung zwischen uns relativieren können.
    In der Vergangenheit wurde diese Idee ja schonmal aufgegriffen,nur mit mässigem Erfolg.
    Ich hoffe doch, dass dieser Anlauf nun bessere Früchte trägt.

  • wie eben schon gesagt wurde, ist dieses thema schon einmal angesprochen und vehement niedergeschmettert worden. Grundsätzlich heißt es dann für den "Rat der Jedi" wesentlich mehr verantwortung. Einer wird immer den Kopf hinhalten, der erste Vorsitzende.....


    Aber gugg ma an,......es wird nicht unbedingt der kleinste verein werden......welcher eurer Vereine daheim hat denn schon 1.000 Mitglieder? Ich glaube der normale Vereinsbeitrag beträgt 12 Euro........viel Geld was dann von den 100 Leuten die hier bleiben :baby: werden sinnvoll genutzt werden kann.


    Das wäre dann wohl eine natürliche AUSLESE und würde den Gehalt des Forums wieder ordentlich nach oben bringen.

    so long, Alex Tromm(l)er

  • hallo,


    primäres ziel der aktion: pat entlasten. das GROBE konzept in den KERNPUNKTEN:


    1. vereinsmitglieder kriegen, außer den bekannten "ämtern", aufgaben zugeteilt. laut pat fallen pro monat 30 stunden arbeit für das auswerten der logfiles an. hierbei werden eventuelle fehler der seitenaufrufe als auch allgemeine server-fehler oder -meldungen ausgewertet und entsprechende aktionen eingeleitet. diese arbeit kann auf die "IT-fritzen" verteilt werden. details muss pat noch nachreichen.


    2. für die aus (1.) resultierenden "administrations-events" soll pat bitte nen pauschalbetrag basierend auf der durchschnittlichen anzahl von vorkomnissen/monat veranschlagen. so wird dafür gesorgt, daß der server rund läuft, wichtige security-patches installiert werden und wir unseren derzeitigen performance-level halten.


    3. alle anderen zukünftigen änderungen oder vorschläge wie z.b. das "mega-profil", "instant-messenger" etc. werden als "entwicklungsaufträge" deklariert. es wird darüber diskutiert, was umfang und funktion der gewünschten funktion betrifft. ich biete mich hier gerne an, die anforderungen aufzunehmen und eine funktionale spezifikation zu schreiben, die dann von pat entsprechend umgesetzt wird. nachdem der umfang einer änderung beschlossen wurde, soll pat wiederum einen vorschlag in bezug auf kosten und dauer unterbreiten, über den dann abgestimmt werden kann.


    4. um eine abstimmung einfacher zu machen, würde ich zwei verschiedene mitgliedschaften vorschlagen:


    a) ich zahle den mindestbeitrag und übergebe mein stimmrecht auf gruppe b). somit halte ich mir nötige entscheidungen und arbeit vom hals, da ich auf die expertise und erfahrung von gruppe b) vertraue.


    b) ab einem gewissen beitragslevel erwerbe ich mir mitgliedschaft in gruppe b) und MUSS mitentscheiden. auch bekannt als "core-development".


    5. jedes mitglied hat natürlich nen jahresbeitrag zu leisten. leute, die es ernst meinen werden vermutlich auch mehr als 1 EUR/monat zahlen. somit würde ich 12 EUR als mindestbeitrag ansetzen. d.h. eine etwaige FK-angehörigkeit wird in eine vereinsmitgliedschaft umgewandelt.


    6. Drummerforum e.V. ist rechtmäßiger eigentümer der eingetragenen domains und kommt für alle kosten die durch den betrieb entstehen auf.


    7. das signup für das forum ist nach wie vor frei. kosten werden über den verein gedeckt. (FK-leute zahlen im moment auch für die kids)


    ODER


    das signup ist frei für eine begrenzte zeit. danach ist eine mitgliedschaft nötig.


    ODER


    wir setzen eine maximale mitgliederanzahl fest, die bei überschreiten der zumutbaren kosten pro user neu neu verhandelt werden muss.


    ------------


    wie gesagt, primär sehe ich hier die möglichkeit für pat einfach zeit zu sparen, die er besser in seine familie und/oder nen nebenjob investieren kann. deswegen bitte ich pat hier um nachsicht in der preisgestaltung. die bezahlung von pat soll als sekundäres ziel der vereinsgründung gelten und "entsprechend" unseren verfügbaren mitteln geschehen.


    nochmal: das ist ein grobes gerüst. gedankenfetzen, die noch in ordnung und auf jeden fall ausdetailiert werden müssen.


    ganz klar ist auch: wenn pat "NEIN" sagt, ist die sache vorerst erledigt und jegliche diskussion überflüssig.


    ähm...ja.


    tim

  • Grundsätzlich gute Idee, aber ich erdreiste mir dann doch mal die Frage: Muss ein Verein unbedingt sein oder lässt sich das auch über/mit FK regeln?


    Ich erinner mich noch an meine Vereinsmeierei (Rock-Initiative, gemeinnützig etc.), da musste beispielsweise der Vorstand beim Notar antanzen und dieser Wisch ging dann zur Eintragung ins Vereinsregister, desgleichen bei Änderungen im Vorstand.
    "Vor Ort" ist das machbar, aber wenn, beispielsweise, der gewählte El Presidente aus dem Süden und der Kassierer aus dem Norden der Republik kommt, dann geht der Bürokratenoverkill bereits los, egal wie einig "wir" uns sind.

    Wenn man das Knie sieht, ist die Bassdrum zu klein!

  • Zitat

    Drummerforum e.V. ist rechtmäßiger eigentümer der eingetragenen domains


    Das ist das erste Problem und als zweites kommt noch das Forum als solches dazu. Das ist beides sauviel Geld wert und ich weiß nicht ob pat das einfach so weggeben möchte.
    Man könnte dann vielleicht ne Art befristete Übereignung machen oder so, damit er die Chance hat sein Eigentum wieder zurückzuerhalten.
    Wie man sowas anstellt weiß ich leider nicht.


    Erst wenn sowas geklärt ist kann man über nen Verein mit so nem Konzept gründen.


    Der Verein als Betreiber als solches ist kein prob, nur die Eigentumsfragen...

    give me the freedom to destroy
    give me radioactive toy


  • @ballroom


    das müsste mal einer durchrechnen, der sich mit den steuerbegünstigungen und dem ganzen kram auskennt (nogoretex?) dafür bräuchten wir aber erst die preise, die pat uns macht für die pauschale und entwicklung...


    Beatnik2020


    das ist in der tat pats entscheidung. aber wenn verein, dann richtig.


    gruss
    tim

  • ich möchte hier keinem verantwortung entziehen oder einen dicken hund "madig" machen. mit der vereinsgründung wollen wir pat helfen. zum einen, um ihm zu ermöglichen, mehr zeit für familie und evtl. nebenjob zu haben; und zum anderen möchte ich persönlich das forum von pats persönlichen problemen entkoppeln, so daß wir das thema ein für alle mal vom tisch haben. deswegen das eigentum an der domain. daß dann server-vertrag und kosten für das board direkt mit dem verein verbunden sind, sollte klar sein.


    man kann in die satzung aufnehmen, daß die domain ohne kosten wieder in pats besitz übergehen, sollte der verein sich auflösen oder pleite machen sollte.... dann kann er wieder damit machen, was er möchte....


    außerdem mein ziel: pat soll keine rechnung mehr bekommen, die mit dem forum in zusammenhang steht. das verstehe ich unter "entkoppeln".


    gruss
    tim

  • Zitat

    Original von Ballroom Schmitz
    Theoretisch könnte FK/Verein die Domain auch mieten


    Zitat

    Original von Slowbeat
    na denn aber auch das Forum!


    Hmm,
    diese beiden Vorschläge finde ich gut. So bekommt Pat eine kleine Finanzielle Unterstützung (fix) die man natürlich erst einmal durchrechnen muss und dann bekommt er noch ein zusätzliche Aufwandsentschädigung, je nach Menge und Investierter Zeit die er hier im Forum für neue Sachen investiert.


    EDIT:
    Tim


    Wie meinst Du das...??

    Zitat

    Original von Tim
    außerdem mein ziel: pat soll keine rechnung mehr bekommen, die mit dem forum in zusammenhang steht. das verstehe ich unter "entkoppeln".


    Pat bekommt zwar derzeit noch die Rechnungen für das Forum, klar, er ist ja auch Besitzer der Domain und des Servers., aber einen finanzillen "Schaden" hat er ja nicht, da die Serverkosten ja vom Freundeskreis getragen werden. Sorry , ich stehe da wohl gerade etwas auf dem Schlauch... ?(


    Gruß
    Christian

    Einmal editiert, zuletzt von worf ()

  • Generell finde ich die Initiative, die sich nach Patricks Post von gestern Abend entwickelt hat, geradezu beneidenswert. Wo gibt es schon einen virtuellen - und damit losen - Zusammenschluss von Leuten, eine Zweckgemeinschaft, die ein derartiges Maß an Loyalität und Hilfsbereitschaft aufbringt?


    So weit ich ihn überhaupt kenne, mag ich Patrick sehr und schätze ihn als engagierten Tausendsassa, der im besten Sinne des Wortes vor guten Ideen überhaupt nicht mehr weiß, was er wie als nächstes tun soll. Aber: Das von ihm geschilderte Problem freilich bleibt ein wohl bekanntes. Sicher mag ihn dies und jenes nerven, anderes möglicherweise gegen den Strich gehen, aber prinzipiell hat sich hier nichts geändert - es sind einfach nur mehr User geworden: In 18 Monaten hat sich die Zahl der Mitglieder in etwa verzehnfacht. Allerdings glaube ich nicht, dass es das ist, was Patrick eigentlich Kopfzerbrechen bereitet. Das Problem sind, so denke ich, seine privaten Probleme finanzieller Art.


    Pat ist in meinen Augen der einzige, der den Forumsbetrieb in der bekannten Form auch zukünftig garantieren kann. Das kann er weiterhin tun oder sein lassen, ich bin allerdings der Meinung, dass Patrick sich von der Möglichkeit verabschieden sollte, mit dem Forum Geld zu verdienen - ohne das irgendwie böse zu meinen.


    Wenn Patrick glaubt, dass die Administriererei hier ihm zeitlich oder sonstwie zu viel abverlangt oder sie in irgendeiner Weise Schuld an wie auch immer gearteten Miseren ist, dann spreche ich mich ganz klar dafür aus, dass er das Forum verkaufen soll. Das sehe ich vollkommen nüchtern.


    Die Gründung, und schon komme ich zum Thema, eines Vereines halte ich in vielerlei Hinsicht für schwierig. Zum einen ist damit ein Kostenaufwand verbunden (alleine die Notargebühren sind nicht zu unterschätzen), zum anderen bilden wir, sofern ich das beurteilen kann, schon aufgrund der virtuellen Art eines Forums keinen wirklich verlässlichen Verbund, anders als Vereine, die in erster Linie auf räumlicher Nähe gründen.


    Die Aufteilung von Pats Aufgaben unter mehreren Mitgliedern ist ein weiteres Problem: Nimmt wirklich jeder das Forum so ernst und wichtig? Wenn irgendwer nicht mitzieht, weil er gerade keine Lust oder Zeit hat, fängt es schon irgendwo an zu haken. Hin und wieder werden Mitglieder, also wahrscheinlich auch Aufgabenträger, ganz das Interesse verlieren, die Prioritäten anders setzen, verziehen, beruflich mehr beansprucht werden etc. Die Konsequnz dürfte sein: Letztlich bleibt vieles immer an einer Person hängen; folglich würde sich meiner Einschätzung nach das Problem nur auf jemand anderen als Patrick verlagern.


    Indes: Wenn der allgemeine Tenor ist, man solle einen Verein gründen, werde ich denselben wie finanziell gefordert gerne unterstützen. Nicht, weil ich dächte, man sollte für dieses Forum bezahlen, sondern schlicht aus Symphatie und weil's mir, ehrlich gesagt, wie den meisten in meinem Alter kaum besonders weh tut. Eigentlich aber denke ich, dass Patrick das Forum - wie schon so oft erwogen - verkaufen sollte - sofern sich ein ernsthafter Interessent findet. Allerdings bin ich andererseits nicht davon überzeugt, ein Verkauf ändere auf mittlere und lange Sicht irgendetwas an seinen Problemen. Möglich jedoch, dass ich mich irre.

    Irgendeiner wartet immer.

  • Grundsätzlich könnt ihr auch einen Verein gründen. Ich würde dem auch beitreten.


    Meine Frage nur ist, was ändert sich letztendlich dadurch?


    Nervende Posts, die Off-topic gehen, sicher nicht.


    Wenn Pat arbeitsmäßig entlastet werden soll, warum dann ein Verein, der noch mehr Bürokratie bringt? Aufgaben kann man auch ohne Verein verteilen.


    Wenn die Mitglieder sich nun aber rein mental mehr in der Verantwortung fühlen, wenn das Forum unter "e.V." läuft - meinetwegen. Dann wäre ein Ziel schon erreicht. Nur gibt es auch viele Vereine, deren Mitglieder sich eben einen Scheiß kümmern - dann wäre auch nix gewonnen.

    BORIS.

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