Hallo,
es geht hier um die Entlastung von Pat, unserem Admin. eine Möglichkeit wäre die Vereinsgründung....
Allerdings sollte dabei nicht unerwähnt bleiben das dies auch ein hoher Aufwand am Anfang bei einer Vereinsgründung entsteht. Ich habe mich gerade mal ansatzweise Versucht im Web darüber zu informieren was es bedeutet einen Verein zu Gründen (mit allen Rechten und Pflichten)
Ich habe hierzu <a target="_blank" href="http://www.marktplatz-verein.de/vereinsgruendung.htm">DIESE
</a> Seite gefunden. Lies sie Dir doch mal bitte komplett durch.
Folgendes ist erst einmal Nötig um die Voraussetzungen für einen Verein zu haben:
Lassen Sie sich von einer Vereinsgründung nicht durch scheinbar schwierige Formalien abhalten. Mit den nachfolgenden Informationen und Mustern können Sie sich gründlich vorbereiten. Die Schritte zu einer Vereinsgründung:
Entwurf einer Satzung.
Die Regelungen, die für den künftigen Verein verbindlich sein sollen, sind in einer Satzung, dem "Grundgesetz" des Vereins, festzulegen. Bedienen Sie sich gern unser Mustersatzung.
Einigung der Gründungsmitglieder über die Verbindlichkeit der Satzung (Gründungsakt)
Der oder die Initiatoren des Vereins laden üblicherweise zu einer Gründungsversammlung ein, in der ein Satzungsentwurf diskutiert und dann als Satzung verabschiedet wird. Eine Eintragung ins Vereinsregister kann nur erfolgen, wenn mindestens sieben natürliche und voll geschäftsfähige Personen den Gründungsakt vollziehen. Der Gründungsakt ist zu protokollieren.
Bestellung eines Vorstands
Es ist nach dem Gründungsakt, i.d.R. in der gleichen Sitzung, der in der neuen Satzung vorgesehene Vorstand nach den Vorschriften der neuen Satzung zu bestellen. Die Wahl des Vorstands ist ebenfalls zu protokollieren
Anmeldung zum Vereinsregister durch den Vorstand
Die Anmeldung des Vereins erfolgt in öffentlich beglaubigter Form durch den Vorstand. Der Anmeldung beizufügen sind die neue Satzung im Original sowie das Protokoll über den Gründungsakt und die Vorstandsbestellung.
Eintragung in das Vereinsregister
Lässt das Amtsgericht die Anmeldung zu, teilt sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde mit. Stimmt die Verwaltungsbehörde der Eintragung zu, erfolgt die Eintragung des Vereins. Im Vereinsregister werden ausgewiesen:
Name, Sitz, Tag der Gründung des Vereins und die Namen der Vorstandsmitglieder.
Wie oben im Text bereits steht, benötigt "unser" Verein dann eine Satzung:
Satzung für einen Förderverein (e.V.)
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen Förderverein __________________ e.V.
oder
den Namen Verein zur Förderung ______________________ e.V.
- im folgenden “Verein” genannt –
2. Der Verein hat seinen Sitz in ___________________ und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht _________________ eingetragen.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweckbestimmung
1. Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des _____________ (Verein/Körperschaft) e.V. oder
die Unterstützung und Förderung des Projekts _______________________ oder
die Unterstützung von Maßnahmen/ geeigneten Aktivitäten auf dem Gebiet der __________________ (z.B. Gesundheitsvorsorge/Wissenschaftsbereich etc.).
2. Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke der begünstigten Körperschaft und ideelle und bei Bedarf materielle Unterstützung zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke auf dem Gebiet der ___________________ / im Bereich der ____________
3. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.
4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. / Er wird als Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Körperschaften verwendet. (entfällt bei" normalen" Vereinen)/
5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
6. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
Der Verein besteht aus aktiven und Fördermitgliedern (ordentliche Mitglieder) sowie aus Ehrenmitgliedern.
Aktive Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden Mitglieder; Fördermitglieder sind Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen, jedoch die Ziele und auch den Zweck des Vereins in geeigneter Weise fördern und unterstützen.
Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, sie haben jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder und können insbesondere an sämtlichen Versammlungen und Sitzungen teilnehmen.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.
Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen.