Wenn ich mir hier dann so manch ein Avatarbild oder den "Bilderraetsel-Thread" anschaue muss
sich der eine oder andere hier vielleicht auch selbst mal an die Nase fassen wie er mit Rechten Anderer umgeht.
Genau an dieser Stelle muss ich (widerwillig) dem Herr Bohlen zustimmen, wenn er sagt, man könne niemandem einen Hammer in die Hand drücken und sagen "bloß nicht hämmern".
Es ist doch das einfachste der Welt, mit einem simplen Rechtsklick ein Bild zu speichern, dafür benötigt man nicht die geringste kriminelle Energie, das ist ja noch nicht mal Zweckentfremdung einer Sache (nämlich des Werkzeugs). Ich behaupte, gerade weil uns das (bewusst) so einfach gemacht wird, kann man den virtuellen Umgang mit Daten wie Bildern, Videos und Tondokumenten nicht mit einem Rechtsmodell erschlagen, das vermutlich noch vor der Entdeckung (oder war es eine Erfindung?) des Transistors in Stein gemeißelt wurde. Rechtslage und Lebenswirklichkeit sind schon lange nicht mehr kongruent, da besteht in der Tat Handlungsbedarf.
Das Konzept "geistiges Eigentum" ist ja direkt mit dem Erwerbszwang zur Existenzsicherung verbunden, d.h. solange jeder im kapitalistisch-darwinistischen Dschungel jagen und sammeln muss, um zu überleben, kann und darf man daran nicht rütteln. Mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens sähe die Sache allerdings anders aus, aber das steht ja hier nicht zur Debatte...
Genauso gibt es ja auch kein recht auf kostenloses xyz.
Was kostet denn der Kubikmeter Atemluft in Werden? Ich würde die Aussage in dieser pauschalen Form nicht unterschreiben wollen.