SIMMONS SD9K Taucht das?

  • kennt hier jemand eigentlich die tatsächlichen Hintergründe aus erster Hand? Ich meine, Simmons wäre nicht der erster Markenname, der völlig legal an Chinesen verkauft worden wäre... AEG-Autoradios haben auch nix mehr mit der deutschen Traditionsmarke zu tun.
    Ob das wirklich Verarsche ist? Jeder hat doch die Chance, sich zu informieren, wie es mit der Qualität steht. Wer blind irgendwelchen Marken vertraut, ist vielleicht auch selber Schuld?


    Ähem ...


    Wäre der Name (an wen auch immer) verkauft worden, hätte dies nach Verhandlungen über einen Kaufpreis stattgefunden. Hört sich fair an, ist aber so nicht passiert.
    Auf "Aus Erfahrung Gut" wäre ich als Radiolöter auch scharf gewesen. Wie verhält es sich eigentlich mit Grundig (da gibt es neuerdings wieder Werbung)?
    "Selber Schuld" ist vielleicht, wer sich nicht vorher im Drummerforum informiert. Viele Eltern tun das im Weihnachts-Stress nicht. Und jetzt?


    Abgelaufene Schutzrechte abstauben - Gewinnträchtiges Geschäftsmodell (insbesondere auch im .com-Domain-Bereich), legal, Kunden sind alle selber Schuld, wenn sie sich irreführen lassen - alles klar.
    Allerdings: Von niemandem hier wird verlangt werden, nach einer solchen Marke gefragt das Ganze irgendwie gutzuheißen.
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  • hi, rechtlich gesehen ist der Namensklau keiner, wenn die Firma, die den Name inne hatte, a) diesen nicht mehr gesichert hat und b) nichts mehr unter diesem Namen produziert. Wenn eines von beiden nicht gegeben ist, kann der Name nicht feindlich übernommen werden.


    Wenn man einen Namen sichert, aber nichts damit vertreibt, erlischt auch irgendwann der Schutz. Ein Name, der aber genutzt wird, wie z.B. Sonor oder Gretsch, ist auch bei abgelaufenem Markenschutz gesichert. Denn hier verhält es sich wie beim Urheberrecht: man muss ein Werk oder ebene eine Marke nicht notariell absichern. Notare bestätigen nur den Zeitpunkt der Sicherung, da oft entscheidend ist, wer zu erst eine Idee hatte. Wenn einer eine Marke hat, und damit z.B. bei der Frankfurter Musikmesse auftritt, gilt die Marke als geschützt, sofern keiner ältere Rechte hat. Bei der Musikmesse z.B. gibt es einen Eintrag in ein Markenregister, wo alle Aussteller geführt werden, kostet 300,-, zufällig genauso viel wie eine Markenpatentanmeldung... und da dieses Register gedruckt und veröffentlicht wird, gilt die Marke als geschützt. Ähnlich wäre, wenn unter der Marke Kataloge gedruckt werden, wobei es juristisch haariger wird, ab wann eine Marke wirklich öffentlich wahrgenommen wird, denn darum geht es letztlich.


    Also, wer glaubt, weil jemand die Verlängerungsfrist seiner marke vergessen hat, wie bei einer Domain den Namen wegschnappen zu können, ist auf dem Holzweg. Da muss schon der Betrieb unter der Marke lange eingestellt worden sein, damit der Schutz nicht mehr greift.


    Simmons hat scheinbar keine Interesse mehr an der Marke gehabt, oder hat sie nicht verkauft bekommen. DDrum ist ja auch so ein Kandidat, die Marke wurde aber regulär verkauft...

  • Hallo madmarian,


    es hat ja niemand hier behauptet, dass es sich um einen illegalen Namensklau handeln würde.
    Die Firma Simmons Electronics Ltd. hatte die Marke "Simmons" u.a. in den USA angemeldet, im Rahmen der Firmenschließung löste sich diese in Wohlgefallen auf. Man wäre im Vorfeld gut beraten gewesen, die Markenrechte auf Dauer im Wirkungskreis von Dave Simmons zu belassen, z.B. durch Übertragung von S. Ltd. an Herrn S. persönlich. Das passierte aber nicht und damit war sie frei, so dass Guitar Center sie sich schnappen konnte.


    Was sich zwischen 2005 und 2007 abgespielt hat, ist leicht zu rekonstruieren:
    Guitar Center hat 2005 die identische US-Wortmarke "Simmons" angemeldet (veröffentlicht und registriert 2007), dabei auch das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis von Dave S. kopiert und geringfügig ergänzt.
    Ende 2006 hat Dave S. eine EU-Gemeinschaftsmarke "Simmons" u.a. für elektronische Schlagzeuge angemeldet. Diese wurde auch 2007 registriert - ob sie ihm noch viel nutzt, ist eine andere Frage. Bemerkenswerter Weise fast zum selben Zeitpunkt (2 Tage früher) hat Guitar Center eine Bildmarke "Simmons", die (zumindest auf den ersten Blick) völlig identisch mit dem zuvor von Simmons Ltd. benutzten Logo ist, angemeldet.

    Man kann deutlich erkennen, dass es hier weder um einen Interessenmangel, noch um eine völlige Aufgabe der geschäftlichen Tätigkeit ging, sondern um einen spannenden Prioritäts-Wettlauf um die Märkte, wobei die Marke "Simmons", das Symbol für Dave S.'s Lebenswerk, zumindest für den US-Markt beim Guitar Center landete. Eine "freundliche" Übernahme sieht anders aus.


    Zur Beseitigung von Missverständnissen:


    Nach der aktuellen deutschen Rechtslage seit 2007 kann man Markenschutz durch Anmeldung, Verkehrsgeltung oder notorische Bekanntheit seines Kennzeichens erlangen. Mit Notaren, Patenten und Urhebern hat das nichts zu tun.


    Wer mit seinem Kennzeichen auf einer Fachmesse in der Ausstellerliste auftritt, erlangt er damit ggf. ein gutes Argument für die Annahme einer Verkehrsgeltung. Wenn er allerdings rein aus Versehen mit einem Kennzeichen, das bereits fremden Kennzeichenschutz genießt, auftritt, weil er letzteren zuvor nicht (hinreichend) recherchieren lies, gibt es anstatt Kennzeichenschutz mit großer Wahrscheinlichkeit einen ruinösen Rechtsstreit auf Betreiben des Inhabers.


    Die Anmeldung einer Marke hat im Gegensatz zur Erlangung der Verkehrsgeltung durch reine Benutzung mehrere Vorteile, unter anderem, dass die Eintragung im Gegensatz zur Verkehrsgeltung i.d.R. unstreitig ist, dass man ein Verzeichnis der unter der Marke vertriebenen Waren und Dienstleistungen mit-veröffentlicht, welches auch Geschäftsfelder beinhalten kann, mit denen man noch nicht am Markt präsent ist, und dass das Ende des Markenschutzes nach 10 Jahren im Gegensatz zum Verlust der Verkehrsgeltung auf den Tag genau planbar ist. Sich allein auf die Nennung in einem Messekatalog zu beschränken, ist regelmäßig kein guter Rat.


    Der Schutzverlust wegen Nicht-Benutzung oder Verlust der Verkehrsgeltung kann nur streitig geschehen, d.h. die Markenrechte erlöschen im Gegensatz zum Registrierungsablauf nicht automatisch, sondern ggf. dadurch, dass sich jemand darauf beruft. Mit diesen Argumenten kann durchaus jemand die identische Marke anmelden und sie so "wegschnappen", wenn man sich nicht frühzeitig mit weniger (Überwachung, fristgerechter Widerspruch gegen andere Anmeldung) oder später mit mehr Aufwand (Löschungsantrag, Unterlassungsklage) dagegen wehrt (bei letzterem kann das Prozessrisiko durchaus abschreckend wirken).


    Auch, wenn das für den Simmons-Fall ausschlaggebende US-Markenrecht ganz erheblich abweicht, steht jedoch fest, dass - völlig unabhängig von der Geschäftstätigkeit des Herrn S. - jedenfalls die Geschäftstätigkeit der Fa. S.E.Ltd. aufgegeben war, somit kein Markeninhaber und in der Folge auch keine Marke mehr existierte. Bevor Herr S. sich darum gekümmert hat, hat es Fa. G.C. getan. Legal.


    Allerdings:
    Legale Marke oder nicht: Dass die urheberrechtlichen Beurteilung des änderungslos übernommenen Logos zu einem legalen Ergebnis führt, ist ohne Kenntnis der genauen Umstände alles andere als eindeutig.
    Legale Marke oder nicht: Herr S. könnte vor den Kosten eines Rechtsstreits zurückschrecken. Markenschutz aufgrund der notorischen Bekanntheit (Die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums gilt auch in den USA) der Zuordnung von Simmons Drums zu seiner Person würde ggf. aus einer allgemeinen und nicht auf-betroffene-Verkehrskreise-beschränkten Bekanntheit resultieren.
    Und last but not least: Die Meinung darüber, was G.C. mit seiner tollen Marke samt Logo nun treibt, ist jedem selbst überlassen. Die "Simmons"-Marke und Dave Simmons waren derart miteinander verknüpft, dass es schwerfällt, kritiklos darüber hinwegzusehen. Zu einer wohlgesonnenen Einstellung gegenüber dem, was heute als "Simmons Drums" vertrieben wird, führt das im Zweifel nicht.

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  • dass es den Kunden eben nicht versucht zu bescheißen

    wer meine bisherigen Beiträge in diesem Forum liest, weiß dass ich absolut nichts von Beschiss halte. Ehrbare Kaufleute sind extrem selten geworden, und das bedauere ich sehr. Aber ist es wirklich Beschiss, wenn jemand sich einen (eigentlich nur Insidern) bekannten Namen sichert und darunter günstige und qualitativ nicht so hochwertige E-Drums anbietet? Klar ist es nicht die feine Art, aber warum machen Firmen denn sowas? Vielleicht, weil so viele Menschen einfach nur markengeil sind...?


    Edith fragt mich gerade, warum die "Simmons" teurer sind als die anscheinend baugleichen Millenium/Fame-Sachen. DAS wäre dann schon eher Beschiss...

  • Frag' Edit mal zurück, was die halbwissende Allgemeinheit
    1. von der Marke Simmons
    2. von den Marken Fame und Millenium
    so hält, dann wird der Preisunterschied schnell klar.

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  • Mahlzeit,

    Als Kunde sollte man sich immer Fragen,
    ob man ein Spielzeug, oder ein Musikinstrument kaufen will.
    Jeder muss dann selber entscheiden, was für ihn das Richtige ist.

    Ich halte von den "billig Dingern" nix,
    da ich ja schliesslich mit Stöcken öfters draufhauen will ;)

    MfG,
    kunigert

    MfG,
    kunigert



    "Sich irgendwo rauswieseln muß man lernen.
    Das unterscheidet uns nun mal von den Tieren -
    das Wiesel ausgenommen."

  • dann wird der Preisunterschied schnell klar

    naja, aber ein wenig dreist ist es schon - einfach nen anderen Schriftzug draufmachen und das (vermutlich) absolut identische Teil für nen Hunni mehr zu verkaufen...
    He, ich schreib jetzt mit Edding "Porsche" auf meinen Skoda...

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