Jürgen K hat hoffentlich nicht Recht mit der Beratungsresistenz! Er ist Rechtsanwalt. Ich selbst habe diesen Beruf 10 Jahre ausgeübt (mit Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht!). Glaubt es uns einfach - auch wenn ihr dafür keine hohe Rechnung bekommt
Weder als Zitat noch als Parodie geht's! Begriffe hinzubiegen ist das Handwerk von Winkeladvokaten. Damit fällt man im Ernstfall auf die Nase.
Zur Klarstellung: schon die Transkription an sich ist bei Musik eine Vervielfältigungshandlung - es ist eben was anderes, als ein Bild abzumalen! Was Lite-MB geschrieben hat, stimmt also nicht.
Dass es vereinzelt Beispiele gibt, die zeigen, dass nicht alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird, bedeutet eben nicht, dass man daraus einen Umkehrschluss ziehen dürfte.
Ein solches Beispiel (wohl das berühmteste) ist das Realbook, das wohl jeder Jazzmusiker im Koffer trägt. Es war lange nur auf dunklen Kanälen zu erhalten - (deswegen meist nicht richtig gebunden, sondern eher so eine Copy-shop-Spiralbindung). Irgendwann hat der Herausgeber dieser Transkriptionssammlung sich mit den Verlagen der betroffenen Werke wohl geeinigt - wohl auch weil er gemerkt hat, dass sein erfolgreiches Sammel-Werk auf dem illegalen Weg keinerlei Erlös für ihn selbst bringt.
Inzwischen gibt es wohl mehr als 70 verschiedene solcher Real-Books - die aber immernoch in Musikerkreisen unter der Hand herumgereicht werden - inzwischen eben als .PDF. Das macht das ganze nicht legal - legal ist es höchstens, die lizensierte Kopie im Musikfachhandel zu kaufen.
Edit: Etwas anderes sind Transkriptionen von Solos (so konnte man z.B. im DownBeat Magzine mal ein Bass Solo von Jaco Pastorius nachlesen, wie er es auf de Nummer "Havonna" von Weather Report auf der Platte "Heavy weather" gespielt hatte). Denn Solos sind in der Regel keine Werke sondern improvisiert und werden beim nächsten Mal anders gespielt - zumindest gilt das für Jazzmusiker. Allerdings ist es unter Rechtswissenschaftlern ein Thema, ob nicht auch improvisierte Musik Werkcharakter haben kann und damit dem Urheberschutz zugänglich ist. Darüber sollte man sich also im Zweifel auch erstmal Gedanken machen.