Musterformular zum Melden GEMAfreier Musik gesucht

  • Hallo,


    wenn man sich die Mühe macht, die Vorschrift mal zu lesen, dann erübrigt sich die ein oder andere Diskussion.
    (Oder in kurz: ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz)


    Zitat

    § 13b Pflichten des Veranstalters
    (1) Veranstalter von öffentlichen Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke haben vor der Veranstaltung die Einwilligung der Verwertungsgesellschaft einzuholen, welche die Nutzungsrechte an diesen Werken wahrnimmt.
    (2) Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter der Verwertungsgesellschaft eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung benutzten Werke zu übersenden. Dies gilt nicht für die Wiedergabe eines Werkes mittels Tonträger, für Wiedergaben von Funksendungen eines Werkes und für Veranstaltungen, auf denen in der Regel nicht geschützte oder nur unwesentlich bearbeitete Werke der Musik aufgeführt werden.
    (3) ...


    Grüße
    Jürgen


    Edith hat mal den Fehler beseitigt, den das müde malträtierte diminuierte Gehirn gemacht hat. Fett von Edith.

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen K ()

  • @Psycho


    Wie ist der letzte Abschnitt zu verstehen?


    Und kann dazu jemand was sagen? Das Formular das Verlinkt wurde, kann man das einfach so ausdrucken? Weil da sind ja noch noch par Drop-Down Felder usw. Und was soll ich bei der Musikfolge unter "Ihre Kundennummer" eingeben


    Dankeschön. :)


    Gruß

  • = Kundenummer des Veranstalters (wenn er eine hat), den der muss den Bogen an die GEMA senden


    die Felder dienen dazu, dass du das ausfüllen kannst und dauerhaft speichern. hab aber auch schon Probleme mit dem Formular gehabt, weil es plötzlich auf eine nichtvorhanden Datenbank zugreifen wollte bei späterem erneutem öffnen nach elektronischem ausfüllen und alles war wieder leer

  • Kundennummer ist wie oben schon erwähnt die des Lizenznehmers/Veranstalters.


    Wenn der Veranstallter Konzerte meldet bevor sie statt finden, kann er Rabatte bei der GEMA bekommen (Wenn ich mich recht erinnere).

    "Man muss das Grundgesetz vor seinen Vätern schützen und die Verfassung vor ihren Schützern."
    "Der Faschismus ist eine Spielart der freien Marktwirtschaft."
    Wolfgang Neuss

  • Doch schon, aber erst nach der Veranstaltung (Absatz 2). Dort ist dann nur noch allgemein von "Werken" die Rede.
    Letztlich dürften die Auswirkungen aber weniger dramatisch sein, wenn eine Veranstaltung auf der nur gemafreier Kram gespielt wird nicht gemeldet würde. Selbst wenn es zu einer Kontrolle kommt: Dann merken Sie nur, dass tatsächlich alles OK ist.

  • Grundsätzlich muss jedes Konzert gemeldet werden, sofern es öffentlich ist. Wer keinen Dreck am Stecken hat, kann das ja auch quittieren.
    Ich kenn das ausschließlich so, dass wir zu jedem Konzert an dem Abend die Gema-Liste vom Veranstalter bekommen und ausfüllen. Dabei gewissenhaft ausfüllen, sonst behält sich die GEMA vor eine Erziehungsmaßnahme in Form einer kleiner Bearbeitungspauschale durchzuführen. Ist uns einmal passiert, fragt mich nicht was, unser Sänger füllt das immer aus.


    Da die meisten Bands, wie wir, nicht Veranstalter sind, braucht sie bloß jedes Mal den WIsch auszufüllen und gut ist. How easy is that?

  • wenn ein Veranstalter eine öffentl. Veranstaltung mit GEMAfreier Musik nicht meldet, kann er irgendwann eine von der GEMA "geschätzte" Rechnung erwarten, die zudem als "Strafe" um 100% erhöht ist. Genau das versteckt sich auch unter der sogenannten"GEMA-Vermutung". Hier gab es wohl auch schon Verfahren und höchstrichterliche Absegnungen dieser Praxis.


    Wenn ihr mit dem Veranstalter ausgemacht habt, dass die GEMAgebühr zu euren Lasten geht, seid ihr in der Pflicht, das zu löhnen.


    wer GEMAfreie MUsik nicht vorher meldet, muss rückwirkend beweisen können, dass er keine Coverstücke gespielt hat. Vorher mitgeteilt kann man immer sagen, die GEMA hätte ja einen Ihrer Kontrolleure schicken können, um das zu überprüfen. Beweis das mal im Nachhinein...


    Da es eben nicht im o.g. Gesetz steht, dass Gemafreie Musik auch im nachhinein gemeldet werden kann, haben die hier an sich einen Freibrief gegen "Gemafreie" Veranstaltungen. Wenn es so lax zugeht, wie von MaxPhil bei seinem nächsten Gig beschrieben. dann ist das ist für die GEMA finanziell lukrativ da aktiv zu werden und u.a. dafür haben sie ihre Kontrolleure, die auch die veranstaltungskalender durchforsten. die wollen ja auch leben...

  • Das ist natürlich eine ärgerliche Schikane der man aus dem Weg gehen sollte.


    Sorry, wenn ich da was falsch verstanden habe, aber da oben steht doch nur, dass man nur urheberrechtlich geschützte Werke VOR der Veranstaltung melden muss. Oder ist das "urheberrechtlich geschützt" allgemein zu verstehen und nicht auf "gema-geschützte" Werke bezogen? Dann ist das natürlich was anderes.


    Einfach ists, aber trotzdem nervig. V.a. diese Schätzungen und sowas sind einfach nur riesiger Mist. Es gibt 10.000ende Hobbybands die mit der GEMA allerhöchstens mal peripher was am Hut haben, wenn Sie was covern. Und dann so ein bürokratischer Murks, naja.
    Genug gemosert... Es wäre mal wieder Zeit für einen Petition :) .


    Veranstalter sind wir übrigens nicht, der hat bloß keine Lust sich um sowas zu kümmern.

  • wenn der Veranstalter sagt, kümmert euch um alles selbst, heißt das wohl auch automatisch um die GEMA-Meldung und die evetuell anfallenden Gebühren


    Das ist so eine typische Geschichte, bei der die Band die Verantwortung hat


    Aber was solls. Da macht man einmal einen Gemabogen und schickt den dann bei der Anmeldung mit und fertig. hinschicken müsste ihr den sowieso und vorher macht alles einfacher

  • das wundert mich jetzt doch schon sehr stark. Wie macht das der Veranstalter denn bei anderen Events? Er muss ja quasi immer GEMA bezahlen in irgendeinerweise. Inwieweit er Pauschalen und Rabatte mit der GEMA vereinbart, ist ja seine Sache. Ich würde von solchen Veranstaltungen die Finger lassen, es sei denn ich hab ne Cover-Band wo ich so und so bezahlen muss. Besonders wenn ich mich mit der Materie nicht auskenne. Ich würde zumindest vorher mit nem Veranstalter reden, wie er das immer macht, bevor es schief geht.

  • Ich würde von solchen Veranstaltungen die Finger lassen, es sei denn ich hab ne Cover-Band wo ich so und so bezahlen muss.


    Die Coverband zahlt auch nicht, der Veranstalter zahlt - so war das zumindest in meinen über 30 Jahren Tanz und Covermucke. Es müssen auch keine "Werke" usw. egal ob eigene oder Cover vor der Veranstaltung gemeldet werden, lediglich die Veranstaltung generell muss vorher bei der Gema gemeldet werden - und zwar durch den Veranstalter. Wenn eine Band/Musiker meint das für den Veranstalter zu übernehmen, ok ihr/sein Bier(ich würde es nicht machen), ist das aber nicht im Vertrag schriftlich festgelegt, haftet trotzdem der Veranstalter gegenüber der Gema.

  • yoyogun: ich gebe zu, das ist falsch formuliert. Aber wie schon erwähnt, muss man als Coverband das ganze ja vorher anmelden. Ob ich das als Band nun zum Veranstalter oder direkt ohne Umwege zur GEMA schicke ist ja Bockwurst. Denke ich. In der Regel bezahlt der Veranstalter die GEMA-Gebühren, da hast du vollkommen recht.

  • der Veranstalter zahlt das, aber i.d.R. aus den Einnahmen der Veranstaltung, die ihr dann als Gage nicht ausgezahlt bekommt. Soviel dazu wer in Wirklichkeit zahlt


    zu: "Er muss ja quasi immer GEMA bezahlen in irgendeinerweise. "


    eben nicht für Gemafreie Musik, die muss er nur melden, aber nicht dafür zahlen

  • Aber wie schon erwähnt, muss man als Coverband das ganze ja vorher anmelden.


    Das ist doch Quatsch, was willst du denn vorher anmelden? Du kriegst nen Gig, machst einen Vertrag in dem klar steht das die Gema zu Lasten des Veranstalters geht, gehst hin und spielst und falls dir der Veranstalter dann den Gema-Wisch aushändigt, füllst du den aus. Fertig. Nix mit vorher anmelden.

  • Mist, kann den Text grad nicht zitieren. Aber wie ist dann §13b erster Absatz zu verstehen: Der Veranstalter muss vor der Veranstaltung sich eine Genehmigung[...] der Verwertungsgesellschaft [...]einholen.


    Die meisten Clubs und Veranstalter, die ich kenne, zahlen in Regel eine Art Jahrespauschale an die GEMA, womit Dinge wie Musik in den Umbaupausen und After-Show-Party etc. abgegolten sind. Auch wenn die Band selbst nur GEMA-freie Werke spielt.

  • Zitat

    Der Gesetzgeber hat in § 13 b Absatz 2 des einschlägigen Urheberrechtswahrnehmungsgesetze (UrhWG) bestimmt, dass bei Veranstaltungen mit Live-Musik nach der Veranstaltung eine Aufstellung über die benutzten Werke (Musikfolge) bei der Verwertungsgesellschaft einzureichen ist.
    Diese Musikfolgen sind zur Verteilung der Einnahmen der GEMA aus der Wahrnehmung der Rechte an ihre Mitglieder sowie den Mitgliedern ihrer ausländischen Schwestergesellschaften erforderlich.


    Zitat

    Das Gesetz schreibt vor, dass die Musikfolge vom Veranstalter eingereicht werden muss. Es empfiehlt sich aber, dass die auftretenden Künstler diese mit ausfüllen.


    Vor der Veranstaltung bedeuted einfach das die Veranstaltung als Ganzes gemeldet werden muss

    Zitat

    Die Veranstaltung muss grundsätzlich so rechtzeitig angemeldet werden, dass die GEMA noch vor deren Durchführung ihre Einwilligung erteilen kann. Die Anmeldung kann sowohl schriftlich per Brief, Fax oder Email, aber auch telefonisch erfolgen. In Kürze kann die Veranstaltung auch online angemeldet werden.


    Zitat

    Hierzu besteht gemäß § 13 b Absatz 1 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz eine gesetzliche Verpflichtung des Veranstalters. Wenn man Rechte nutzen will, sind diese wie auch in sonstigen Bereichen vorher zu erwerben.

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