Musterformular zum Melden GEMAfreier Musik gesucht

  • Liebe Leute,
    wir spielen zwar nur eigene und GEMAfreie Mucke, aber wenn wir auftreten, müssen wir der GEMA ja das trotzdem mitteilen, das wir keine Straftäter sind, sonderen ehrliche kreative Bürger. :thumbdown:


    Leider finde ich überhaupt keine vernünftigen Infos dazu im Netz, auch nicht auf der selbstverliebten GEMA-Seite, die voll mit Eigen-Werbung aber ohne Infos für GEMAfreie Musiker ist.


    Wie ist die richtige Form, hat da einer vielleicht ein Muster, mit der wir der Gema über den Veranstalter rechtlich einwandfrei Bescheid geben können, dass sie von uns gefälligst ihre geldgierigen Flossen zu lassen hat?


    Danke

  • Erschlagt mich, wenn ich falsch liege, aber da gibt es doch nur ein Standartformular!?


    Auf diesem musst du alle Lieder auflisten mit Interpretangabe...
    Die gleichen das dann mit ihrer Datenbank ab und wenn der Interpret mit angegebenen Titel nicht bei denen gelistet ist, dann kostet es auch nichts.
    Ferner meine ich mich erinnern zu können, dass man auch irgendwo den GEMA pflichtigen Musikanteil in Minuten angeben kann/muss. Wenn ihr da die Ziffer "0" eintragt, sollte auch klar sein, dass sie bei euch nichts abgreifen können..


    Gruß Klipp

  • ok, dank dir Klipp.
    nur wo bekommt man diese Standardformular? das müsste doch eigentlich irgendwo downloadbar sein? vllt bin ich zu doof, auf der GEMAseite find ich nix


    Gruß
    Psycho

  • Hallo,


    da bei der Meldung die tatsächlich aufgeführten Werke zu verzeichnen sind, gebietet die Logik, das hinterher zu tun.
    Natürlich kann man es vorbereiten, wenn man schon weiß, was man spielen wird.


    Bewusst falsche Angaben, um Gebühren zu sparen, halte ich für keine gute Idee, genau genommen warne ich davor dringend.
    Der Staatsanwalt hat auch so schon genug zu tun und die Gefängnisse haben ja auch nicht mehr so viele unbelegte Zimmer frei.
    Vom Starverteidigerhonorar wollen wir mal gar nicht sprechen.


    Grüße
    Jürgen

  • Gibts denn ein Gesetz, daß man auch eigene Stücke melden muß? Die GEMA ist doch nichts staatliches, oder?
    Was passiert denn, wenn man gar nichts meldet und dann von denen bei einem legalen Auftritt "erwischt" wird? Gegen welches Gesetzt hat man dann verstoßen?


    Gruß
    Joe

  • Hallo,


    nein, ein Gesetz gibt es nicht.
    Es gibt jedoch eine Beweiswürdigung in Gerichtsverfahren und es gibt den Beweis des ersten Anscheins (prima facie - für die Lateiner).
    Wenn jemand öffentlich Musik macht, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass dabei Werke des gemeldeten Repertoires der praktisch einzigen Verwertungsgesellschaft diesbezüglich Verwendung fand. Um diese hohe Wahrscheinlichkeit, welche in unserem Recht oft ausreicht (sonst gäbe es ja keine Strafgefangenen) auszuhebeln, füllt man brav ein Zettelchen aus und reicht es ein, dann sieht die Welt schon wieder anders aus. Dass die faktische Beweislastumkehr nicht ganz unumstritten ist, mag ja sein, wer da mal ein paar Instanzen durcharbeiten will, kann es ja tun.


    Grüße
    Jürgen

  • Ich stelle mir da so vor: Bei einem Auftritt kommt ein Kontrolleur vorbei und wir erzählem ihm das das unsere eigenen Lieder sind. Dann müßte es ja gut sein. Praktisch könnte man ja in den Antrag alles reinschreiben und wenns genemigt ist, könnte der Kontrolleur ja immer noch nicht glauben, daß alles legal ist.
    Alles ziemlich kompliziert und spiegelt irgendwie unser Verwaltungs- und Dokumentationssystem wieder mit dem ich mich jeden Tag rumärgere und mich von der eigentlichen Arbeit abhält. :D

  • Muss man dieses Formular vor der Veranstaltung an die GEMA senden oder reicht das danach? Ich nehme an Letzteres, denn man weiß ja nicht immer, was der Abend bringt. Achso: Unsere Mucke ist natürlich GEMA-frei...


    Grüße & Danke, Philip


    meines Wissens nach muss der GEMA-Bogen vor der Veranstaltung der GEMA zugesendet werden, da sie sonst keine Möglichkeit hat, die Richtigkeit eurer Angaben mit einer pers. Kontrolle zu überprüfen.


    Grüße
    Micha

  • Psycho meinst du wirklich? Ich selber kannte das so, dass wir nach einer Veranstaltung dem Veranstalter eine Setlist gegeben haben und der das dann erledigt hat. Unser Gitarrist meinte auch, dass bei seiner anderen Band dieses Formular am Abend der Veranstaltung von Ihnen ausgefüllt wurde. Ich sollte jetzt aber im Namen der Band nochmal nachfragen.
    Unlogisch klingt deine Argumentation zwar auch nicht, aber andererseits meine auch nicht :) . Wobei es denen letztlich auch egal ist, wenn wir an dem Abend was anderes spielen, solange es unser gemafreier Kram ist. Also schicke ich das Teil einfach vorher ab.
    Letztlich muss ich sagen - DAS NERVT! Das ist wie mit der GEZ: Prinzipiell ist die Sache in Ordnung, aber in der Ausführung mangelhaft.


    Grüße, Philip

  • Psycho meinst du wirklich?


    Auf der GEMA-Seite steht:


    Warum muss die Veranstaltung vorher angemeldet werden?


    Hierzu besteht gemäß § 13 b Absatz 1 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz eine gesetzliche Verpflichtung des Veranstalters. Wenn man Rechte nutzen will, sind diese wie auch in sonstigen Bereichen vorher zu erwerben.


    http://www.gema.de/musiknutzer…/faq-tarife-u-vk-und-m-u/


    Wegen der "Gema-Vermutung" muss dann wohl auch vorher nachweisen, dass man kein Rechte nutzt



    edit


    aber ob das tatsächlich stimmt?


    Im Juni spielen wir ein gemafreies Koznert, bei einem Veranstalter, der darin an sich Profi ist. Er schreibt uns: spielen wir Gema-Stücke, müssen wir den Bogen 5 Tage vorher abgeben, bei Gemafreier Musik reicht ihm die Abgabe unseres Gema-Bogens am Abend des Konzerts :wacko:

    3 Mal editiert, zuletzt von Psycho ()

  • Ich organisiere selber gerade ein Konzert und habe heute noch mit der Gema telefoniert. Man kann den Bogen mit der Musikfolge auch nach dem Konzert einreichen.


    Gruß


    Hätte da noch eine Frage: Das Formular das Verlinkt wurde, kann man das einfach so ausdrucken? Weil da sind ja noch noch par Drop-Down Felder usw. Und was soll ich bei der Musikfolge unter "Ihre Kundennummer" eingeben? oO

  • das stimmt wohl bei GEMApflchtigen Werken, aber wgen Urheberrechtswahrnehmungsgesetz + GEMA-Vermutung kann die GEMA wohl auch ganz anders, wenn sie will. Und wo Geld ist, will sie eigentlich immer


    § 13 b. Pflichten des Veranstalters. (1) Veranstalter von öffentlichen Wiedergaben
    urheberrechtlich geschützter Werke haben vor der Veranstaltung die Einwilligung
    der Verwertungsgesellschaft einzuholen, welche die Nutzungsrechte an diesen
    Werken wahrnimmt.
    (2) Nach der Veranstaltung hat der Veranstalter der Verwertungsgesellschaft
    eine Aufstellung über die bei der Veranstaltung benutzten Werke zu übersenden.


    Dies gilt nicht für die Wiedergabe eines Werkes mittels Tonträger, für Wiedergaben
    von Funksendungen eines Werkes und für Veranstaltungen, auf denen in der Regel
    nicht geschützte
    oder nur unwesentlich bearbeitete Werke der Musik aufgeführt
    werden.

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