Garantie übertragen?

  • Hallo die Damen und Herren!


    Die Vorgeschichte (kann bei reiner Interesse am Threadtitel getrost übersprungen werden):


    Ich habe ein dezentes kleines Problem und das heißt Phonic Helix Board. Ich habe am 05. 06. 2008 aus zweiter Hand ein Phonic PHHB18FW MKII Helix Board in einwandfreiem Zustand erworben, auf das noch Garantie bestehen müsste, da es am 17.09.2007 bei Thomann gekauft wurde. Leider habe ich permanente Probleme mit dem Gerät. Fast ein Jahr lang habe ich es an einem Samsung R55 mit Windows Vista Home Premium Service Pack 1 genutzt, jetzt habe ich einen Samsung E152 mit Windows Vista Home Premium Service Pack 2 und einer DeLock Express-Firewirekarte.
    Die Verbindung zum PC per Firewire bricht sehr häufig ab, so dass ich den Treiber neu installieren muss. Oft wird das Mischpult auch beim Hochfahren des Rechners gar nicht erst erkannt. Dieses Problem hatte ich in den ersten Wochen nach dem Kauf, dann lief das Pult mehrere Monate absolut stabil. Nun habe ich seit mittlerweile zwei Monaten wieder das oben beschriebene Problem. Am neuen Rechner wird das Pult zu 99% erst gar nicht als angeschlossen erkannt, obwohl die Firewire-Leuchte am Pult brennt.
    Das Pult wurde stets mit dem Phonic Treiber 3.2.0 betrieben - seit kurzer Zeit gibt es den 4.1.8, den ich aber auf dem neuen Rechner ebenfalls nicht installiert bekomme.


    Jetzt wird es interessanter:


    Im Internet liest man des öfteren, dass andere Nutzer ähnliche Probleme haben und HIER im Post Nr. 99 liest man, dass Thomann sich bereiterklärt hat, den Kaufpreis zu erstatten. Mir wäre sehr recht, wenn das mit meinem Pult ebenfalls geschehen sollte.
    Ich habe an die PA-Abteilung von Thomann geschrieben und die meinten, ich solle den Kundenservice mit dem Problem konfrontieren. Der PA-Mensch sagte mir aber auch, dass die Garantie wohl nicht übertragbar wäre und sich der damalige Käufer direkt bei Thomann melden solle. Besagten Herren erreiche ich jedoch seit über einer Woche nicht, ich kann es mir nur mit "ist im Urlaub" erklären. Es wäre daher einfacher und vor allem schneller, wenn ich das direkt mit Thomann klären könnte.


    Wie würdet ihr vorgehen? Einfach bei der Hotline durchrufen und bitten, das Pult einschicken zu dürfen? Eine Kopie der Rechnung liegt hier bei mir auf dem Tisch, daran soll es nicht scheitern.


    Danke schonmal für eure Meinungen und Mithilfe.


    Ach ja: Der Grund für meine Unsicherheit ist, dass auch hier in den Kleinanzeigen oft Produkte verkauft werden, auf die noch Garantie besteht. Habt ihr da Erfahrungen - und musstet ihr euch im Garantiefall auch, wie von Thomann behauptet wird, an den ursprünglichen Käufer wenden?

  • Ich hab den Abschnitt über Garantie in der Anleitung gelesen. Liest sich für mich als würde man gar keine weiteren Garantien geben, sondern normal im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung einstehen.


    Mit der Garantie kann der Hersteller verfahren wie er will und sie z.B. auf den Erstkäufer beschränken. Die 2 Jahre Gewährleistung verfallen dagegen nicht.


    Das Gerät wurde bei Thomann gekauft? Die Thomann AGB sagen zur eigenen 3-Jahres-Garantie: "Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden, der Verbrauchergem. §13 BGB ist, zu und kann nicht abgetreten werden."


    Wenn das auf Deutsch heißt dass die Thomann-Garantie nur gegenüber dem Erstkäufer gilt, dann ist das auch so.



    Die Frage ist, ob das Pult bzw. die Treiber fehlerhaft sind. Dann greift evtl. Gewährleistung und dann hast auch du Rechte.


    Ist das Kabel in Ordnung, schon mal eine andere Firewire-Karte probiert? Hat die DeLock Karte einen Chipsatz von Texas Instruments, der immer und überall empfohlen wird? Wird der Betrieb unter Vista überhaupt fehlerfrei garantiert? Auf der Phonic Seite und der M&T-Seite steht z.B. nur "Compatible with Mac OSX and Windows XP".

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Ein anderes Kabel habe ich noch nicht ausprobieren können, werde ich so schnell wie möglich tun.


    Das Board läuft offiziell auch unter Vista, siehe HIER (etwa in der Mitte).


    Die Karte läuft mit Texas Instruments Chipsatz. Eine andere hab ich nicht probiert, da es ja auch mit dem alten Notebook häufig Probleme gab. Mit dem neuen hab ich es genau einmal geschafft, mal ein paar Sekunden aufzunehmen (nach mehr als einer Stunde voller Verbinden, Installieren, An- und Ausschalten).

  • Hallo,


    welche Garantie?
    Welche Gewährleistung?


    Da gibt es nicht nur eine. Und ob es eine oder mehrere gibt, hängt von den Verträgen und deren Gültigkeit ab. Zugesicherte Eigenschaften spielen natürlich auch eine Rolle, aber wer da wem was zugesichert hat, darüber wage ich nicht zu spekulieren. Dafür gibt es Experten.


    Grüße
    Jürgen

  • Hallo,


    die "Drei-Jahre-Thomann-Garantie" gilt nur für den "Kunden".


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Die gilt übrigens nicht für alle Produkte und schon gar nicht für alle Kunden. Kann man alles nachlesen.

  • Jo. Oder man lässt es sich nebenbei am Telefon von einem freundlichen Mitarbeiter erzählen, wenn man da eh noch was anderes zu erledigen hat. So wie ich ;) Muss jetzt halt warten, bis sich der Originalkunde meldet. Da dieser ein Tonstudio besitzt und nicht antwortet, kann er nur im Urlaub sein. Bin nur ungeduldig, weil ich bis Ende Juli ein funktionierendes Pult benötige. Dringend.

  • Hallo,


    wenn der Originalkunde ein Tonstudio besitzt, ist das ein Indiz dafür, dass er möglicherweise nicht für die DJTG in Betracht kommt, siehe § 6 Nr. 1 Satz 2 der AGB vom T.


    Grüße
    Jürgen

  • Hallo,


    der Hauptgrund liegt darin, dass es der Garantiegeber so bestimmt hat.


    Die Vorschriften der §§ 13, 14 BGB definieren den Unterschied zwischen Unternehmer und Verbraucher. Entscheidend ist dabei, zu welchem Zwecke das konkrete Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde. Beispiel: Kaufe ich einen Bleistift für meine Anwaltskanzlei, dann bin ich Unternehmer, kaufe ich einen Bleistift für den Proberaum (ich bin Hobbymusiker), dann bin ich Verbraucher.


    Grüße
    Jürgen

  • Also kann es durchaus sein, dass sich der Originalkäufer das Pult für sich gekauft hat, oder? Aus einer Mail weiß ich, dass er im Studio mit Mackie-Pulten arbeitet. Also sollte ja eine Chance bestehen, dass er das Phonic "für sich" gekauft hat. Kann mir auch nicht vorstellen, dass er mit dem Pult professionell arbeiten wollte.

  • Mir stellt sich spontan die Frage: Warum tust du nicht einfach so, als wärst du der "Erstkunde" wenn du schon eine Rechnungskopie da hast? Ruf bei Thomann an, erkläre das Problem und schicks dann ggf. mit der Rechnungskopie ein. Woran sollte Thomann merken, das du nicht der "Erstkunde" bist???


    Grüsse,


    Beat

    Lässig kommt von Lassen. Klingt komisch - ist aber so!

  • Dann schreib die doch einfach nicht auf's Packet. Die Post interessiert doch nur, wo es hinsoll nicht wo es herkommt!?!?


    Und an wen lass ich das dann zurückschicken? An das Eichhörnchen gegenüber im Stadtpark, Baumloch Nr. 666 oder was? Oh mann.


    @ Seven: Doch, ich habe einen anderen Rechner probiert - mein altes Notebook (Samsung R55) und jetzt halt mein neues (Samsung E152). Ein neues Kabel ist unterwegs, hoffentlich liegt es daran. Obwohl mich das ehrlich gesagt wundern würde, da die Firewire-Lampe am Pult leuchtet, wenn das Pult mit dem Rechner verbunden ist - und das tut sie ja nur, wenn eine Verbindung besteht.

  • Hallo,


    wenn ich mir ein Gesetzbuch kaufe, dann fällt es mir nicht so leicht, dass als Privatkauf zu deklarieren, selbst wen dem so sein sollte. Es gibt da - glaube ich (muss mal wieder ein Gesetzbuch kaufen) - so eine Vermutung.


    Ansonsten wird das hier ja zunehmend spekulativ. Die Nummer mit dem Adressenschwindel - ein konservativer Staatsanwalt könnte auch an Betrugsversuch denken - ist schon von ausgeklügelter Bauernschläue. Solche Komiker vor dem Herrn haben oft Einträge im Führungszeugnis, von denen sie selbst nichts wissen und sind auch immer ganz erstaunt, wenn diverse Behörden humorlos sind. Nebenbei ist die Taktik natürlich ein wenig ausbaufähig, aber wir wollen hier ja keine Ratschläge für unordentliches Handeln geben.


    Als ladungsfähige Anschrift im Stadtpark würde ich eher eine Bank angeben und als Absender eher eine natürliche Person, welche darauf zu liegen pflegt. Tiere sind (noch) nicht als Rechtspersönlichkeiten anerkannt.*


    Grüße
    Jürgen


    *) Falls jetzt ein eifriger Hobbyjurist aus Langeweile mit dem BGB schwingt: ja, da gibt es so eine interessante Vorschrift. Das reicht aber nicht. Deshalb sind ja auch die Testamente von den lieben Omis, die ihren Fiffi testamentarisch bedenken wirkungslos.

  • Das Problem hatte ich mit meinen Helixboard MKII auch. Ingesamt 3 Mal habs ichs dahin geschickt, hat ewigkeiten gedauert und dann haben sie das Firewire Teil im Pult erneuert. seitdem lief es.
    Das mit dem Kabel kann man testen, halte ich aber für extrem unwahrscheinlich, da würde ich eher schonmal nach den Steckern gucken. Auf ich machen die Firewire BUchsen am Pult und vor allem an meinem Laptop keinen sehr stabilen Eindruck was Hebelkräfte angeht. Und die finde ich zumindest beim originalkabel relativ groß, da dass der steif ist.



    Gruß


    Humpf

  • Hallo,
    Die Nummer mit dem Adressenschwindel - ein konservativer Staatsanwalt könnte auch an Betrugsversuch denken


    Nun ja, die thomannsche Originalaussage lautet "da müssen Sie sich an den Verkäufer wenden, von dem sie das Pult haben". Und dem folge ich natürlich - habe heute morgen eine Mail von ihm erhalten (war unterwegs in den letzten Wochen) und er zeigt sich angenehm kooperativ.


    @ Humpf: Na dann kann ich ja hoffen.

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