Hallo
Gibts bei Musik Service sowas wie Money Back Garantie?
Da ich leider mit den bestellten Artikel nicht hundert prozent zufrieden bin, möchte ich die gerne wieder zurückgeben..
Ich hab das Zeug jetzt ca. 1 Woche daheim.
Liebe Grüße
Hallo
Gibts bei Musik Service sowas wie Money Back Garantie?
Da ich leider mit den bestellten Artikel nicht hundert prozent zufrieden bin, möchte ich die gerne wieder zurückgeben..
Ich hab das Zeug jetzt ca. 1 Woche daheim.
Liebe Grüße
Du hast generell bei jedem Kauf über Fernkommunikationsmittel ein 14tägiges Rückgaberecht. Du kannst die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb dieser Zeit probelmlos zurückgeben. Musik Service räumt dir sogar 1 Monat Zeit ein.
Ich würde Musik Service direkt fragen. Die wissen das mit Sicherheit.
stiegl
Hallo,
fand denn bei der Bestellung etwa keine Belehrung statt?
Grüße
Jürgen
Danke schonmal. Muss das Zeug wieder Originalverpackt zurückkommen? Weiß nicht ob ich die Schachteln noch hab.. (Es handelt sich übrigens um Hardware)
Ah und noch was, Ich hab ja die 2x Basix Ständer bestellt und einen Sonor Beckenarm, den Sonor möcht ich behalten und die Basix wegschicken, Kann ich das so machen?
Tut mir leid für die vielen Fragen, aber ich bin da total planlos..
Liebe Grüße
Ja das dürfte kein Problem darstellen.
Hast du bei der Rechnung nicht einen Retourschein beigelegt bekommen?
Auf dem kannst du dann eben die Dinge auflisten die du zurück schickst, ggf. mit der Angabe wieso du es zurück schickst.
So war es zumindest bis jetzt überall so wenn ich etwas online bestellt hab.
Gruß
Toni
Nein. Nur die Rechnung, sonst war nichts dabei.
Dann würde ich da am Montag direkt mal anrufen. Ist das gscheideste denk ich. Dürfte aber kein Problem darstellen.
Gruß
Toni
Hallo,
vielleicht steht ja im Gesetz was Interessantes:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html
Grüße
Jürgen
PS
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb-infov/__1.html
http://www.musik-service.de/agb-inf1003de.aspx
Ich würde Musik Service direkt fragen. Die wissen das mit Sicherheit.
stiegl
Ich zitier mich mal,
die ganzen Gesetzestexte lesen und verstehen ist ja auch so eine Sache.
stiegl
Du hast generell bei jedem Kauf über Fernkommunikationsmittel ein 14tägiges Rückgaberecht.
Das stimmt so nicht...
Würdest du deinen Einwurf bitte noch begründen?
Das stimmt so nicht...
Evtl nch bissl was dazu zu sagen??
Das stimmt so nicht wird ihm nicht sonderlich weiterhelfen
Gruß
Toni
Könnte mich auch mal Interessieren was daran nicht so stimmen soll.
In dem Link vom Jürgen stehts drin:
Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. Waren, die nach Kundenspezifikation....
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern entsiegelt
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen,
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden oder
6. die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben,.......
Bei Hardware sollte die Rückgabe kein Problem sein. Allerdings kann das Versandhaus auf die Originalverpackung bestehen. Wenn die Artikel bereits benutzt wurden kann der Versender eine Art Nutzungsentgeld verlangen. Das Rückgaberecht ist gedacht um den Artikels nach Lieferung in Ruhe prüfen zu können so wie man es auch im Laden machen könnte. 14-Tage benutzen und dann zurücksenden ist damit nicht gemeint.
Meistens muss man den Händler anrufen und der sendet dann ein Freeway-Ticket mit dem man den Artikel bei der nächsten Post abgeben kann.
Allerdings kann das Versandhaus auf die Originalverpackung bestehen
Meines Wissens nicht mehr. Sie können auf eine fachgerechte Verpackung bestehen und die ist im Originalkarton in der Regel am besten gegeben.
Danke fürdie vielen Antworten. Ich habe nur noch die große Schachtel in der alles drin war, aber die einzelnen originalschachteln nicht mehr, jedoch habe ich andere schachteln gefunden in die es reinpasst.
Meines Wissens nicht mehr. Sie können auf eine fachgerechte Verpackung bestehen und die ist im Originalkarton in der Regel am besten gegeben.
Klausel eines Internetversandhandels:
Klausel 11.5:
„Dem Kunden obliegt es, die Ware in der Originalverpackung, samt Innenverpackung und – soweit mitgeliefert – in einer Antistatikhülle zurückzusenden.“
Das Landgericht Frankfurt dazu:
ZitatDie Regelung in Ziffer 11.5 erweckt bei kundenfeindlicher Auslegung den Eindruck, dass damit das bei Fernabsatzverträgen einzuräumende Rückgaberecht über die in § 312 d IV genannten Fälle hinaus eingeschränkt wird und ist somit ebenfalls unwirksam. Dem Kunden obliegt es nach dieser Klausel, die Ware in der Originalverpackung samt Innenverpackung zurückzusenden. Ein durchschnittlicher Kunde erkennt nicht, dass hier nur der Eindruck erweckt wird, zur Rücksendung in der Originalverpackung verpflichtet zu sein, tatsächlich aber nur seine Obliegenheit angesprochen wird, dass es zur Vermeidung rechtlicher Nachteile in seinem eigenen Interesse liegt, die Originalverpackung zu verwenden, weil so am ehesten gewährleistet ist, dass die Ware bei der Rücksendung nicht beschädigt wird. Es ist nicht ersichtlich, warum es der Bekl. nicht zuzumuten ist, dies dem Kunden offen zu sagen.
Das Argument der Bekl., der Kunde sei zur Rückgabe der Verpackung sogar verpflichtet, weil die Verpackung Teil der gekauften Ware sei, vermag nicht zu überzeugen. Bei lebensnaher Betrachtung kann die Bestellung eines Kunden nur so verstanden werden, dass er einen Kaufvertrag über ein angebotenes Elektroprodukt abschließen will, nicht jedoch zusätzlich ein solches über Verpackungsmaterial.
Es ist darüber hinaus auch nicht ersichtlich, wie es dem Kunden möglich sein soll, einen Originalkarton der Bekl. zu erwerben, wenn er – wie dies regelmäßig der Fall sein wird – nach dem Erhalt der Ware die Verpackung entsorgt.
LG Frankfurt: 2-2 O 404/05; 21.07.2006
@ Dominik:
Ich würde trotz allem erstmal Musik Service kontaktieren. U.u. bekommst du von denen ein "Freeway-Ticket", will sagen du musst das Porto nicht zahlen. Ist jedoch oftmals vom Warenwert abhängig.
Meines Wissens nicht mehr. Sie können auf eine fachgerechte Verpackung bestehen und die ist im Originalkarton in der Regel am besten gegeben.
Wenn Dominik in Östereich wohnt, dann gilt das EU Recht und das sieht (glaube ich) nur 7 Tage Rückgaberecht vor.
Da er sagt, dass er das Teil seit einer Woche hat, kann er sich nur auf die Money Back Garantie berufen. Das ist ein Service des Ladens und da kann der Laden auch Originalverpackung verlangen (steht in den AGBs).
Ich würde ein Gespäch mit dem Händler empfehlen und wegen der Verpackung nachfragen. Meisten sind die kulant wenn man nicht schon als "Massenrücksender" aufgefallen ist.
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