Musik Service- Money Back Garantie?

  • Da er sagt, dass er das Teil seit einer Woche hat, kann er sich nur auf die Money Back Garantie berufen. Das ist ein Service des Ladens und da kann der Laden auch Originalverpackung verlangen (steht in den AGBs).


    Okay, wusste ich nicht, da ich Money Back noch nicht in Anspruch nehmen musste.
    Bleibt aber die Frage für unsere Juristen und Hobbyjuristen, ob die AGB`s die gesetzlichen Vorgaben aushebeln dürfen. Aber das ist ein Thema für einen anderen Thread in einem anderen Forum. :)

  • Das Gesetz schreib zwei Wochen vor. Das darf kein Laden mit seinen AGBs aushebeln.
    Wenn der Laden aber noch zusätzlich 30 Tage oder Sonstwas Moneyback gibt, dann ist dass eine Serviceleistung die der Laden frei definieren kann.


    Ist das gleiche Durcheinander wie Garantie und Gewährleistung....


    Aber das ist ein Thema für einen anderen Thread in einem anderen Forum. :)


    jau

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