Kleinen Geldbetrag eintreiben

  • Hallo!


    Folgendes: Habe privat eine Ware verkauft und vor Bezahlen verschickt (ihr wißt ja privat und wenn es über eine längere Distanz geht, dann ist man sich ja nie sicher - weder als interessierter Käufer oder interessierter Verkäufer sicher - ob alles glatt läuft. Diesmal ist halt umgekehrt und hab ich als Verkäufer die Ware vorausgeschickt). Der Betrag ist minimal und beläuft sich auf ca. 50,00 Euro. Ich kann sehr gut auch ohne diese 50,00 Euro überleben aber es nervt mich total, daß es Leute gibt die so dreist sind und schon bei solchen kleinen Sachen einen Rückzieher machen. Wie gesagt, für meine Gesundheit wäre es sicherlich besser ich tu es als naiven Verlust hin. Aber trotzdem möchte ich den Käufer für seine dreiste Art einfach bestrafen und es soweit ausreizen, daß ich doch mein Geld noch kriege. Auf emails reagiert er nicht.


    Einen Anwalt möchte ich nicht einschalten, da erscheint mir der Betrag zu gering. Was kann ich als privater Gläubiger von einem Fuffi denn sonst so machen? Was würdet ihr raten?


    -Anzeige bei Polizei?
    -Ansuchen zu einem gerichtlichen Mahnbescheid?
    -Trotz Ärgerniss einfach als Verlust einkalkulieren?


    Danke für Tips

  • Ich würde ihn anzeigen.
    Warum denn kein Anwalt?
    Das ist ja schon okay, wenn der Anwalt mal so nen netten Brief verschickt von wegen geb das Geld oder es wird zu einem Verfahren kommen, welches du garantiert verlierst und dich viel mehr als 50€ kosten wird.
    So macht das die Musikindustrie bei den Leuten, welche illegal Musik laden doch auch.


    Ich würde mir das aber garantiert nicht gefallen lassen!
    Ich frage mich nur warum du denn die Wahre verschickt hast bevor du das Geld auf dem Konto hattest.


    Bin aber kein Experte was das Strafrecht anbelangt ;)


    Gruß,
    Hardware

  • Hallo,


    bei dem Betrag kann man auch alleine vor Gericht gehen.
    Ob das dann vernünftig ist, kommt auf den Sachverstand des Handelnden an. Ich kannte da mal einen Jurastudenten, der war richtig lustig bei sowas und der Gegenanwalt hatte nichts zu lachen. Aber das ist lange her.


    Anzeige bei der Polizei macht gerne mal der Bürger, der keine Ahnung hat. Theoretisch kann das sogar etwas bringen, das hängt aber von der Fallkonstellation ab. Hier sind die Informationen etwas dürftig, was ja auch sinnvoll ist, da man ja im Internet und in der Öffentlichkeit seine Taktik nicht unbedingt zur Vorwarnung des Gegners erläutern sollte, so dass nach der bisherigen Schilderung ich mir ein bisschen schwer tue, da einen strafrechlich relevanten Sachverhalt heraus zu lesen.


    Ansuchen zu einem gerichtlichen Mahnbescheid ist das klassische Mittel um säumige Schuldner ein bisschen anzutreiben mit unterschiedlichem Erfolg. Leider kostet das Geld (auch ohne Anwalt), denn das Gericht will ja auch was haben und schließlich kann der Spaß dann auch noch dazu führen, dass der Gegner einem so richtig Beine macht (siehe § 697 Abs. 3 ZPO).
    Andererseits nutzt natürlich der schönste Titel nichts, wenn der Gegner pleite ist, es sei denn, man hat Spaß dabei, den GV zu bezahlen und erlabt sich an der e. V.


    Verlustabschreibung ist gelegentlich die Wahl der wirtschaftlich Denkenden. Häufig ist es die Wahl der Laien, oftmals gepaart mit herzzerreißenden Offenbarungen im Internet oder Freundeskreis.


    Ich pflege es so: still überlegen. Konsequent handeln.


    Grüße
    Jürgen


    We take no prisoners.


    PS
    Den Anwalt bezahlt letztendlich der Gegner, falls er kann und dazu ordentlich verurteilt worden ist. Klappt aber nicht immer.

  • Die Alternative: gehe davon aus, dass die Sache vielleicht einen einfachen Grund hat. Wenn Du die Ware verschickt hast, sende demjenigen einen Brief zu, in dem Du um Rücksendung der Ware oder zur Überweisung aufforderst. Alternativ bitte um einen Rückruf. Vielleicht regelt es sich dann auch ohne rechtliche Hilfsmittel.
    Ich glaube tatsächlich noch an das Gute im Menschen!

  • Inkasso Moskau! :D


    War nurn Scherz. Im Grunde seh ichs genauso wie mc.man. Erkundige dich direkt beim Kaeufer, vielleicht mal telefonisch oder wie gesagt per Brief?

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  • Hatte jemand schon die Idee, ihm einfach ein gerichtliches Verfahren anzudrohen (, falls ein Ultimatum nicht erfüllt wir)?
    (ich hab die Antworten jetzt nur kurz überflogen)

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