Hallo!
Folgendes: Habe privat eine Ware verkauft und vor Bezahlen verschickt (ihr wißt ja privat und wenn es über eine längere Distanz geht, dann ist man sich ja nie sicher - weder als interessierter Käufer oder interessierter Verkäufer sicher - ob alles glatt läuft. Diesmal ist halt umgekehrt und hab ich als Verkäufer die Ware vorausgeschickt). Der Betrag ist minimal und beläuft sich auf ca. 50,00 Euro. Ich kann sehr gut auch ohne diese 50,00 Euro überleben aber es nervt mich total, daß es Leute gibt die so dreist sind und schon bei solchen kleinen Sachen einen Rückzieher machen. Wie gesagt, für meine Gesundheit wäre es sicherlich besser ich tu es als naiven Verlust hin. Aber trotzdem möchte ich den Käufer für seine dreiste Art einfach bestrafen und es soweit ausreizen, daß ich doch mein Geld noch kriege. Auf emails reagiert er nicht.
Einen Anwalt möchte ich nicht einschalten, da erscheint mir der Betrag zu gering. Was kann ich als privater Gläubiger von einem Fuffi denn sonst so machen? Was würdet ihr raten?
-Anzeige bei Polizei?
-Ansuchen zu einem gerichtlichen Mahnbescheid?
-Trotz Ärgerniss einfach als Verlust einkalkulieren?
Danke für Tips