Urheberrecht - Schlagfolgen/Stick Control

  • Erst mal eine kleine Vorgeschichte:
    Ich gebe Unterricht und habe vor meine eigene Schule mit teils eigenem Unterrichtsmaterial zu gründen. Denn es wäre wohl für viele Schüler/Eltern erfreulich, nicht 4Bücher für 2Jahre Unterricht am Anfang kaufen zu müssen...
    In meinem Unterricht ist ein kleines Warm-Up am Pad von Anfang an Standart. Sollte der Schüler sich nicht wehren fände ich es gut die ersten technischen Übungen (Akzente, Schlagfolgen) bald (in homöopathischen Portionen) anzufangen.


    Hier will ich nun ansetzen:
    Ich möchte keinen Ersatz für Stick Control schreiben! Würde jedem (irgendwann) empfehlen sich das Buch zu besorgen, aber eben irgendwann und würde gern 2-3 Seiten mit Übungen anbieten können, ohne dass man sich das Buch kaufen muss und Jahrelang fast nix draus macht: Zb. dachte ich mir die ersten 13 Schlagfolgen, ganz am Anfang des Buches zu nehmen. Man kann sich ja kaum dagegen wehren, die verschiedenen Diddleformen zu unterrichten. Im Doublebass Buch von Bob Burgett beispielsweise werden (ich glaube die ersten 8) in gleicher Reihenfolge vorgestellt (aber für die Füße). Darf ich das ähnlich tut, ohne Angst haben zu müssen?


    Und wo hat das Ganze seine Grenzen?
    Darf ich zb auch noch 13 single beat combinations aufschreiben? Ich habe mal die im 6/8 genommen, aber als 3/4 notiert... (nein, bisher hat noch niemand etwas davon bekommen!)


    Wie gesagt, ich will das Buch nicht ersetzten, aber die Systematik wäre ja eigentl. geklaut, auch wenns nur Auszüge aus 3Seiten darstellt... ?(


    Weiß da jemand was dazu? Vielleicht gibts ja auch Anwälte/Verleger... hier.
    Übrigends, ein weiterer Denkanstoß... Hab ich innerhalb Deutschlands überhaupt was zu befürchten? Auch wenn es unwahrscheinlich wäre, aber ich will auch nicht von einem Ami verklagt werden können!

  • Das hat nix mit nem offenen Brief zu tun, daher verschieb ich das mal nach allgemein....


    Meiner Ansicht nach ist das eine Urheberechtsverletzung und nich zulässig... auf der anderen Seite, in einem 4/4-Takt gibt es nur 8 1/8-Einheiten. Die Möglichkeiten diese zu verteilen sind endlich und eigentlich dürfte es nicht möglich sein diese zu schützen.


    Wenn du also ne andere reihenfolge der Übungen machst, Akzente anders verteilst u.ä., kann dir da wahrscheinlich auch keine nen Strick drauß drehen, aber was weiß ich schon....

    Freizeit Moderations-Arschloch

  • Da es sich bei den Schlagfolgen nur um Rudiments handelt, sind es keine Kompositionen. Also auch keine Werke der Musik. Es gibt keinen Urheberschutz für Sound, für Licks oder für technische Übungen.


    Das Werk Stick-Control als ganzes genießt aber als systematische Sammlung solcher Übungen sehr wohl Urheberschutz. Eine Kopie, auch nur von Teilen, unter gleichzeitiger Übernahme der zu Grunde leigenden Systematik, wäre dann schon eine Rechtsverletzung.


    Also solltest Du deiner Sammlung eine eigene Systematik geben, sonst wäre durchaus (immerhin theoretisch) zu befürchten, dass sich der Verleger von Stick-Control bei dir meldet.

  • Wobei hier auch schon kleine Veränderungen dazu führen dürften, das man rechtlich nichts unternehmen kann.
    Urheberrecht in Musik bezieht sich sowieso nur auf Melodien.
    Kopieren darf man die Übungen nicht, abschreiben aber schon und wenn man da nur die Reihenfolge etwas ändert oder ein paar der Takte weglässt, kann niemand was sagen.

    Einmal editiert, zuletzt von drumdidi ()

  • Die Übungen kann man sogar getrost 1:1 einzeln nehmen - aber es handelt sich bei einem Lehrbuch (bzw. einer Übungssammlung) wohl um ein wissenschaftliches Werk im Sinne des Urhebergesetzes - da kommt es auf die Systematik mehr an. Wer also sein Kapitel eins mit den ersten 20 Übungen unverändert füllt, ist schon mitten drin im komischen Bereich.

  • Ich weiss, man hat hier mit Vernunft ja nicht viel Chancen in solchen Fragen, aber wenn ich ich mal die Handsätze logisch betrachte, dann sind die, nehmen wir mal 4 Schläge, wie ein 4-stelliges Zahlenschloss, mit je zwei Zahlen pro Stelle, sich anhand dessen alle möglichen Kombis selbst rauszuschreiben is reine Mathematik. Wären quasi 2 hoch 4 Möglichkeiten...


    Gut, die Sammlung als solches ist dann schon das Werk es Rausgebers, auch klar, aber ob ich kopiere oder rausschreibe oder den Schüler im Unterricht aus meinem Buch rauslesen lasse macht zumindest in der Praxis keinen Unterschied ;)

    Wer beim Üben gut klingt, wird nicht besser. - Sinngemäß nach Jojo Mayer



    Meine Spielsachen

  • Nur aus meiner erfahrung in USA.
    Die meisten Lehrer machen das.
    Machen eine copy von 1 oder 2 seiten aus Stick control oder syncopation by Ted Reed und geben es zu schueler fuer die jeweilige lessen.
    Und steht auch drauf von Stick control oder….whatever book.
    Schuelers oder eltern fragen meistens aus welche book ist das oder du kannst sie darauf aufmerksam machen und recommending.
    Und ihnen auch sagen wo sie es kaufen koennen oder auch selber parat haben zum verkauf.
    Nimand copies ganze buecher weil zu aufwendig waere .
    Und viele lehrers machen copies von seiten aus so vielen verschiedene buecher, weil jeder student ja anders ist um den unterricht zu gestalten.
    Und so
    Durch die benutzung geben dem buch credit und helfen es auch zu verkaufen. .
    Und die meisten schueler und eltern sind froh aufmerksam gemacht zu werden fuer ein gutes lernmittel und moechten es selber dan auch haben.
    So ist ein win win fuer alle und ganz locker. :)

  • Finde ich eine gute Idee. Wenn du also nicht zwingend gerade dein eigenes System entwickeln und lehren willst, kannst du doch so relativ günstig Übungsmaterial zur Verfügung stellen. Die Kosten dafür legst du dann auf das Honorar um. So kannst du erstens dir Arbeit und zweitens deinen Schülern und Schülerinnen höhere Ausgaben für Lehrbücher (deren Inhalt erfahrungsgemäß ja eh nur zu etwa 2/3 bearbeitet wird) ersparen.


    Ansonsten wurden die rechtlichen Zusammenhänge ja bereits weitgehend geklärt.
    Zur Ergänzung noch:


    Urheberrecht
    Schöpfungshöhe


    Bitte belesen Sie sich. :D

  • Hallo,


    was in der Praxis geschieht (da unterscheiden wir uns ja nicht allzu sehr von den Menschen jenseits des Baches), ist immer etwas anderes als das, was auch rechtlich erlaubt ist.
    Hier wesentlich unterschiedlich ist allerdings noch, dass der Themenstarter offensichtlich beabsichtigt, nicht nur eben mal ein kopiertes Zettelchen hinzulegen, sondern wohl (wenn ich das nicht überinterpretiere) ein ganzes eigenes Werk fabrizieren will, wo eben das Werk des Herrn Stein ein wenig eingebaut werden soll. Inwieweit das problematisch ist, kann ich deshalb nicht beurteilen, weil ich das Werk von Herrn Stein nicht kenne. Den konkreten Sachverhalt kann ich nicht beurteilen, weil ich nicht weiß, was genau und in welcher Form der Themenstarter das machen möchte. Und wenn ich es wüsste, würde mich sowieso niemand dafür bezahlen. Also bin ich still.


    Grundsätzlich ist die Frage immer, was Werkqualität hat und was nicht.
    Ich schließe mich dem Rundfunker an, dass das Ansinnen des Themenstarters durchaus im "komischen" Bereich liegen könnte.


    Grüße
    Jürgen


  • Das so zu sehen halte ich ehrlich gesagt für vollkommen nachvollziehbar, aber du rufst hier im Moment wenn man es genau nimmt dazu auf eine Straftat zu begehen.

    Freizeit Moderations-Arschloch

  • Zitat

    Machen eine copy von 1 oder 2 seiten aus Stick control oder syncopation by Ted Reed und geben es zu schueler fuer die jeweilige lessen.
    Und steht auch drauf von Stick control oder….whatever book.


    Genau da, auch wenn sie drauf hinweißt wo das herkommt.
    Du kannst ja auch nicht eine DVD kopieren und sagen "beim MediaMarkt gibt es das Original zu kaufen"


    Klar, bisschen Haarspalterei....

    Freizeit Moderations-Arschloch

  • Jeder Lehrer hat eine riesige arsenal von books aus denen er nimmt fuer die jeweile schueler oder project was er baucht.


    Reality check z. B.
    Lehre rhat 12 junge 10 und 12 jahr alt fuer snare ensemble.
    Macht 12 copies von eine steuck (1 seite 2) aus seine buch und gibt die seite zu jedem buben um es zusammen zu lernen und spielen.
    Glaubt ihr wirklich das er erst zu den eltern rennt fuer jede auszug aus seine book und padentic urhaberrecht/ straftat plapper macht sie zwingest alle buechers erst zu kaufen und wer nicht all die buchers kauft darf nicht teil nehenem.
    Die wuerden denken das er bescheuert ist....and righlty so.


    Passiert jeden tag tausende von male und das ist warum diese buecher so beruemt sind und so viel davon verkauft wird …. Weil sie benutzt werden als lehr mittel und sich dafuer bewhaert haben.
    Und dafuer wurden sie geschreiben und darum verkaufen sich auch so gut.
    Everybody is happy…there has never been a problem.
    Keine schwein intressiert sich fuer drum lehrer police lol. :Q
    Wir sind nicht in North Korea :P


    Geht auch so
    http://www.bobarmstrong.co.uk/…control/stick_control.pdf

  • Hallo,


    in Germany gibt es erstaunlich wenige solcher Seiten, aber wir sind ja auch nicht in China.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Eigentlich fing das hier halbwegs gesittet an.
    Aber die Frage wurde ja auch geklärt. Jetzt kommt der Spaß.

  • Jeder Lehrer an jeder Schule, die ich besucht habe, hat aus Büchern kopiert/abgeschrieben/vervielfältigt um Klausuren, Arbeitsblätter etc. zu basteln.
    Ich behaupte wenn diese Art Urheberrechtsverletzung geahndet, unterbunden würde, hätten wir dadurch ein Bildungsproblem in Deutschland.

  • Hallo,


    wenn etwas grundsätzlich verboten ist, dann gibt es Ausnahmen.
    Nur wenn etwas absolut verboten ist (das ist in der praktischen Konsequenz noch nicht einmal die Tötung eines Menschen), dann gilt es immer.


    Grüße
    Jürgen

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