Erst mal eine kleine Vorgeschichte:
Ich gebe Unterricht und habe vor meine eigene Schule mit teils eigenem Unterrichtsmaterial zu gründen. Denn es wäre wohl für viele Schüler/Eltern erfreulich, nicht 4Bücher für 2Jahre Unterricht am Anfang kaufen zu müssen...
In meinem Unterricht ist ein kleines Warm-Up am Pad von Anfang an Standart. Sollte der Schüler sich nicht wehren fände ich es gut die ersten technischen Übungen (Akzente, Schlagfolgen) bald (in homöopathischen Portionen) anzufangen.
Hier will ich nun ansetzen:
Ich möchte keinen Ersatz für Stick Control schreiben! Würde jedem (irgendwann) empfehlen sich das Buch zu besorgen, aber eben irgendwann und würde gern 2-3 Seiten mit Übungen anbieten können, ohne dass man sich das Buch kaufen muss und Jahrelang fast nix draus macht: Zb. dachte ich mir die ersten 13 Schlagfolgen, ganz am Anfang des Buches zu nehmen. Man kann sich ja kaum dagegen wehren, die verschiedenen Diddleformen zu unterrichten. Im Doublebass Buch von Bob Burgett beispielsweise werden (ich glaube die ersten in gleicher Reihenfolge vorgestellt (aber für die Füße). Darf ich das ähnlich tut, ohne Angst haben zu müssen?
Und wo hat das Ganze seine Grenzen?
Darf ich zb auch noch 13 single beat combinations aufschreiben? Ich habe mal die im 6/8 genommen, aber als 3/4 notiert... (nein, bisher hat noch niemand etwas davon bekommen!)
Wie gesagt, ich will das Buch nicht ersetzten, aber die Systematik wäre ja eigentl. geklaut, auch wenns nur Auszüge aus 3Seiten darstellt...
Weiß da jemand was dazu? Vielleicht gibts ja auch Anwälte/Verleger... hier.
Übrigends, ein weiterer Denkanstoß... Hab ich innerhalb Deutschlands überhaupt was zu befürchten? Auch wenn es unwahrscheinlich wäre, aber ich will auch nicht von einem Ami verklagt werden können!